2.1.
Titel: nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren gem. § 3 Abs. 3 RPW - „Ehemalige Amerikanische Siedlung Neuherberg- / Rockefellerstraße“ in München
Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des 19 ha großen Plangebietes der bun-deseigenen ehemaligen Siedlung amerikanischer Streitkräfte an der Neuherberg- / Rockefellerstraße im Münchner Norden. Die größtenteils 3-geschossige Wohnbebauung weist überwiegend Sanierungs- und Aufwer-tungsbedarf hinsichtlich des baulichen Standards auf. Aufgrund der geringen baulichen Dichte besteht zudem Entwicklungspotenzial für eine qualifizierte Bestandsentwicklung. Im Rahmen der Wohnbauoffensive des Bundes sollen barrierefreie, attraktive und zeitgemäße Wohnungen für Bundesbedienstete geschaffen werden. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Umfang von 500 bis ggf. 1.000 Wohneinheiten soll durch eine zu prüfende Mischung aus Sanierung und Dachgeschossausbau, Ersatzneubauten und ergänzender Neubebauung umgesetzt werden. Die ausschließlich privaten Grün- und Freiflächen im Wohnumfeld weisen sowohl eine geringe Gestaltqualität als auch aufgrund von intensiver Nut-zung größtenteils nur noch ein geringes Artenspektrum auf; hier besteht Aufwertungspotential. Im Zusammenspiel mit der vorhandenen Bau- und Freiflächenstruktur sollen dabei neue stadträumliche und landschaftliche Qualitäten geschaffen werden. Als wichtiger Baustein für die nachhaltige Entwicklung sind insbesondere die Belange des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Regenwassermanagement zu be-rücksichtigen. Es wird ein nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren gem. § 3 Abs. 3 RPW durchgeführt. Der Wettbewerb richtet sich an Generalplanende (Bewerbergemeinschaf-ten zwingend aus Architektinnen und Architekten sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitek-ten, sofern die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht selbst Architektin bzw. Architekt und Landschaftsarchitek-tin bzw. Landschaftsarchitektin ist oder die notwendige Qualifikation im Büro nachweisen kann) und wird anonym durchgeführt. Die zusätzliche Beteiligung von Stadtplanerinnen bzw. Stadtplaner im Wettbewerb ist zulässig. Für den Wettbewerb werden Teilnehmende gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten mit vergleichbarer Komplexität entsprechend der Aufgabenstellung haben. Um eine angemessene Lösung zu fin-den, ist ein Wettbewerb mit 9 Teilnehmenden mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. §14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb wird in Abstimmung mit der Bayerischen Architektenkammer durchgeführt. Der Wettbewerb gliedert sich in zwei Teile. Teil 1 "Flächenplanung" hat ein städtebaulich- und freiraumplaneri-sches Konzept des Gesamtgebiets der ehemaligen Siedlung amerikanischer Streitkräfte an der Neuherberg- / Rockefellerstraße in München zum Ziel. Teil 2 "Objektplanung" umfasst die Gebäude- und Freianlagenpla-nung für Neubauten und einen exemplarischen Ersatzneubau auf Grundlage § 34 BauGB vorgezogene Maß-nahmen im Teil nordöstlich der Neuherbergstraße in einer Größenordnung von ca. 11.000 m2 BGF (entspricht ca. 115 Wohneinheiten).
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: - Alle wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen bis zu dem unter Ziffer 5.1.12 genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. unter:
https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/...... - Die unter Ziffer 2.1.3 angegebene geschätzte Dauer bezieht sich auf die erste Phase der Umsetzung der Generalplanung (LPH 1 bis LPH 4) von der Beauftragung bis zur Abgabe der Bauantragsunterlagen bei der Lokalbaukommission der LHM. Die Planung für den Neubau gem. 2.1.3 soll mit ca. 11.000 qm BGF und den hierfür erforderlichen Stellplätzen angesetzt werden. - Bei dem ausgeschriebenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass der Vertragsinhalt nicht über eine feste Laufzeit, sondern über den herbeizuführenden Erfolg definiert wird. Einzelheiten zu den Terminen werden im Laufe des weiteren Verfahrens zur Verfügung gestellt. - Ausländische Bietende haben im Verhandlungsverfahren gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise sowie bei Übersetzungen eine Beglaubigung zu verlangen. - Den Bewerbenden steht die Möglichkeit offen, sich zum Nachweis ihrer Eignung auf Drittunternehmen zu berufen (Eignungsleihe). Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erforderlich. Nimmt ein bietendes Büro die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung mit dem/den anderen Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Der/die Bieter/in und das seine Eignung leihende Unternehmen haften in diesem Fall als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB. Die Haftung des seine Eignung leihenden Unternehmens gegenüber der Auftraggeberin ist dabei jedoch prozentual entsprechend dem Anteil am geforderten Umsatz begrenzt, den das verleihende Unternehmen zum geforderten Mindestumsatz beigesteuert hat. Sofern mehrere Unternehmen dem bietenden Büro ihre Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihen, gilt Folgendes: Die Haftung jedes seine Eignung leihenden Unternehmens bestimmt sich im Verhältnis zur Auftraggeberin nach dem prozentualen Anteil, den das jeweilige eignungsleihende Unternehmen zum geforderten Mindestumsatz beigesteuert hat. Nimmt ein bietendes Büro die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, müssen das/die Drittunternehmen diejenige Leistung erbringen, für die die entsprechenden Kapazitäten benötigt werden. - Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig.Der beim Bieterportal der PD zum Download zur Verfügung gestellte Vordruck für den Teilnahmeantrag ist nach Fertigstellung als PDF-Datei zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen/ Nachweisen/ Erklärungen für den Teilnahmeantrag bis spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist über
https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/ einzureichen. Hinweis: Nur die über
https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/ eingereichten Teilnahmeanträge werden als verbindlich eingereichte Teilnahmeanträge betrachtet. Nur diese Teilnahmeanträge werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. - Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerbenden Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Bieterkommunikation beim Bieterportal der PD zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell ausschließlich beim Bieterportal der PD allen Bewerbenden zur Einsicht zur Verfügung. Bewerbende sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbenden. - Kriterien für die Bewertung der Projekte im Wettbewerb: Die Beurteilungskriterien werden den Wettbewerbsteilnehmenden mit dem Versand der Auslobungsunterlagen mitgeteilt. Vorgesehene Termine Bewerbungsschluss: 10.03.2025, 10 Uhr; Versand der Auslobungsunterlagen: 03.04.2025; Einführungskolloquium: 29.04.2025; Abgabe der Planunterlagen: 30.07.2025; Preisgerichtssitzung: 16.-17.10.2025; Verhandlungsgespräche: ca. KW 50 2025 Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 42 Abs.1, 57 VgV Für den Teilnahmeantrag erforderlich ist: Eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen (siehe Vordruck Teilnahmeantrag). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem/der Bewerbenden selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund i.S.d. § 79 Abs. 2 VgV bzw. nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt (siehe das Bewerbungsformular). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem/der Bewerbenden selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. Teil 1: Flächenplanung Die zu vergebende Leistungen für die Teilaufgabe 1 umfassen mindestens die Komplettierung des Wettbewerbsbeitrags zum städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurf gemäß Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg als Grundlage für die Bebauungsplanung. Nach Erfordernis können weitere Leistungen beauftragt werden, wie z.B. ein Gestaltungshandbuch. Teil 2: Objektplanung Generalplanungsleistung (HOAI Leistungsphasen 2-4) für die ersten vier Bauabschnitte im Bereich mit Baurecht gemäß §34 BauGB (ca. 30.000 m2 BGF). Es ist geplant, dass die Generalplanungsleistungen folgende Leistungen umfassen: - Objektplanung für "Gebäude und Innenräume" (Teil 3, Abschnitt 1, HOAI 2021) für die Leistungsphasen 1-4, - Objektplanung für "Freianlagen" (Teil 3, Abschnitt 1, HOAI 2021) für die Leistungsphasen 1-4, - Objektplanung "Tragwerksplanung" (Teil 4, Abschnitt 1, HOAI 2021), für die Leistungsphasen 1-4, - Fachplanung "Technische Ausrüstung" (Teil 4, Abschnitt 2, HOAI 2021) für die Anlagengruppen 1-6 für die Leistungsphasen 1-4, - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung (gem. Anlage 1, Abs. 1.2.3, HOAI 2021) für die Leistungsphasen 1-4, - Bauphysik - Bauakustik (gem. Anlage 1, Abs. 1.2.4 HOAI 2021) für die Leistungsphasen 1-4, - Bauphysik - Raumakustik (gem. Anlage 1, Abs. 1.2.5 HOAI 2021) für die Leistungsphasen 1-4, - Leistungen für Brandschutz (gem. AHO Heft Nr. 17 Juni 2015) für die Leistungsphasen 1-4, - ergänzende besondere Leistungen - Gutachten und technische Beratungsleistungen - Ausführungsvorbereitung (schwerpunktmäßig GU-Vergabeverfahren: Vorbereitung und Mitwirkung) - Begleitung der Bauausführungsphase / Technisches Controlling Die Ausloberin behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Darüber hinaus wird die Ausloberin jeweils durch angemessene weitere Beauftragung der Objektplanung (Teil der Lph. 5: Leitdetails, technische Beratung) für „Gebäude und Innenräume“ sowie „Freianlagen“ sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes realisiert wird. Eine weiterführende Beauftragung mit Generalplanungsleistungen (alle Fachdisziplinen) in Form von: - Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung (zur Vergabe ab LPH 5 an einen Generalunternehmer mit Planungsaufgaben) - als technischer Berater für die LPH 5 und ggf. LPH 8 ist optional möglich. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf neun beschränkt. Neben drei vorab ausgewählten Teilnehmenden werden weitere sechs Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. Informationen hierzu sind in den Hinweisen zum Auswahlverfahren beschrieben. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin bzw. Architekt und/oder Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt und/oder Stadtplanerin bzw. Stadtplaner befugt sind oder z.B. nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin bzw. Architekt, Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt respektive Stadtplanerin bzw. Stadtplaner tätig zu werden. Architektinnen bzw. Architekten und/oder Stadtplanerinnen bzw. Stadtplaner müssen eine Bewerbergemeinschaft mit einer Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekten eingehen, sofern der/die Einzelbewerbende selbst nicht bereits eine berufliche Qualifikation als Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt verfügt. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme einer verantwortlichen berufsangehörigen Person benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. (§ 46 Abs. 3 Ziff. 6 VgV – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß §§ 123,124
Konkurs: Gemäß §§ 123,124
Korruption: Gemäß §§ 123,124
Vergleichsverfahren: Gemäß §§ 123,124
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß §§ 123,124
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gemäß §§ 123,124
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß §§ 123,124
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß §§ 123,124
Betrugsbekämpfung: Gemäß §§ 123,124
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß §§ 123,124
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß §§ 123,124
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß §§ 123,124
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß §§ 123,124
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Gemäß §§ 123,124
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123,124
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß §§ 123,124
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß §§ 123,124
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gemäß §§ 123,124
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß §§ 123,124
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß §§ 123,124
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Gemäß §§ 123,124
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß §§ 123,124
Entrichtung von Steuern: Gemäß §§ 123,124
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Gemäß §§ 123,124