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Drei Gemeinschaftshäuser für die HafenCity , Hamburg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2025382
Tag der Veröffentlichung
28.11.2018
Aktualisiert am
14.06.2019
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten
Beteiligung
70 Arbeiten
Auslober
Koordination
büro luchterhandt stadtplaner architekten landschaftsarchitekten, Hamburg
Abgabetermin
01.03.2019
Bekanntgabe
13.06.2019
Ausstellung
14.06.-07.08.2019

1. Preis - Los 1 Grasbrookpark

Entwurfsverfasser: ARGE HOFFMANN, SCHLÜTER, ZEH, Köln
Bearbeiter: Matthias Hoffmann · Wiebke Schlüter · Wolfgang Zeh

1. Preis - Los 2 Lohsepark

Entwurfsverfasser: rethmeierschlaich architekten, Köln
Bearbeiter: Andre Rethmeier · Christoph Schlaich

1. Preis - Los 3 Baakenpark

Entwurfsverfasser: ARGE HOFFMANN, SCHLÜTER, ZEH, Köln
Bearbeiter: Matthias Hoffmann · Wiebke Schlüter · Wolfgang Zeh
Verfahrensart
Offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2015

Wettbewerbsaufgabe
Mit der Entwicklung eines neuen City-Raums entlang der Elbe setzt Hamburg mindestens europaweit neue Maßstäbe: Auf einer Fläche von 157 ha entsteht eine lebendige Stadt mit maritimem Flair. Anders als reine büro- und einzelhandelsdominierte City-Räume verbindet sie die verschiedenen Nutzungen Arbeiten, Wohnen, Kultur, Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander. Was die HafenCity ebenfalls von anderen großen Stadtentwicklungsvorhaben in Wasserlage unterscheidet, sind ihre besonders zentrale Lage und der hohe Qualitätsanspruch, der sich u. a. in der feinkörnigen Nutzungsmischung, dem Anspruch an Urbanität und ökologische Nachhaltigkeit, soziale Mischung und Begegnungsfähigkeit sowie einem innovativen Entwicklungsprozess niederschlägt.

Die HafenCity lebt! Mit dem neu eröffneten Baakenpark im Mai 2018 ist eine neue 1,5 ha große grüne Insel entstanden. Sie bildet neben dem Lohsepark mit einer Fläche von 4 ha und dem Graßbrookpark mit einer Fläche von 0,7 ha einen weiteren zentralen Baustein für eine lebendige Nachbarschaft.

Schon heute weist die HafenCity eine vielschichtige Bewohnerschaft mit zahlreichen Vereinen, regelhaften Aktivitäten und engagierten sozialen Institutionen auf. Diese im Sinne der Entwicklung eines sozial integrierten nachhaltigen Stadtteils ideale Konstellation soll durch die Einrichtung von drei Gemeinschaftshäusen abgesichert und weiter vorangetrieben werden.

Aufgabe des offenen hochbaulichen Realisierungswettbewerbs ist es, drei Gemeinschaftshäuser unterschiedlicher Größe und Fokussierung für die drei Parkstandorte Grasbrookpark, Lohsepark und Baakenpark zu entwerfen. Auf insgesamt 1 000 qm BGF (Grasbrookpark 120 qm BGF, Lohsepark 300 qm BGF, Baakenpark 580 BGF) sollen folgende Kernfunktionen je Gemeinschaftshaus in einem architektonischen Konzept Berücksichtigung finden:
- „Heimatort“ und üblicher Versammlungsort der in der HafenCity entstandenen Vereine und sozialen Aktivitäten, ggf. mit Integration eines Büros (Aushänge, Sprechstunden),
- offener Treffpunkt für alle lokalen Akteure,
- Ort regelhafter Nutzungen mit Parkbezug (z. B. Spielflächen, Kindergarten, Jugendgruppen),
- Ort für Informations- und Bildungsträger,
- Veranstaltungsfläche für externe Nutzer aus den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung, Bewegung zur Durchführung von Kursen, Workshops, Beratungsangeboten etc.,
- Ort für private Feierlichkeiten,
- Integration eines Cafés, eines Kiosks oder einer vergleichbaren Nutzung,
- Ort für spontane Aufenthalte (Regenschutz von Spielplatznutzern),
- Übernahme von Funktionen aus Perspektive der Parkanlage (Toilettenanlage, Lagerflächen).

Ziel ist es, Räume zu schaffen, an denen sich lokale Vernetzung, bürgerschaftliches Engagement und nachbarschaftliches Leben in besonderem Maße verdichten und Treffpunkte mit niedriger Einstiegsbarriere entstehen.

Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse
14. Juni 2019 bis zum 7. August 2019
HafenCity InfoCenter im Kesselhaus
Am Sandtorkai 30, 20457 Hamburg

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag: 10 - 18 Uhr
28/11/2018    S229    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren 
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 229-524490
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH
Osakaallee 11
Hamburg
20457
Deutschland
Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
E-Mail: hafencity@luchterhandt.de
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1233/

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.luchterhandt.de/essential_grid/1233/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
E-Mail: hafencity@luchterhandt.de
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1233/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
E-Mail: hafencity@luchterhandt.de
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1233/

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: städtische GmbH auf regionaler/lokaler Ebene und Regional- oder Lokalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung/Städtischer Entwicklungsträger

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „drei Gemeinschaftshäuser für die HafenCity“

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71220000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Entwicklung eines neuen City-Raums entlang der Elbe setzt Hamburg mindestens europaweit neue Maßstäbe: Auf einer Fläche von 157 ha entsteht eine lebendige Stadt mit maritimem Flair. Anders als reine büro- und einzelhandelsdominierte City-Räume verbindet sie die verschiedenen Nutzungen Arbeiten, Wohnen, Kultur, Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander. Was die HafenCity ebenfalls von anderen großen Stadtentwicklungsvorhaben in Wasserlage unterscheidet, sind ihre besonders zentrale Lage und der hohe Qualitätsanspruch, der sich u. a. in der feinkörnigen Nutzungsmischung, dem Anspruch an Urbanität und ökologische Nachhaltigkeit, soziale Mischung und Begegnungsfähigkeit sowie einem innovativen Entwicklungsprozess niederschlägt.
Die HafenCity lebt! Mit dem neu eröffneten Baakenpark im Mai 2018 ist eine neue 1,5 ha große grüne Insel entstanden. Sie bildet neben dem Lohsepark mit einer Fläche von 4 ha und dem Graßbrookpark mit einer Fläche von 0,7 ha einen weiteren zentralen Baustein für eine lebendige Nachbarschaft.
Schon heute weist die HafenCity eine vielschichtige Bewohnerschaft mit zahlreichen Vereinen, regelhaften Aktivitäten und engagierten sozialen Institutionen auf. Diese im Sinne der Entwicklung eines sozial integrierten nachhaltigen Stadtteils ideale Konstellation soll durch die Einrichtung von drei Gemeinschaftshäusen abgesichert und weiter vorangetrieben werden.
Aufgabe des offenen hochbaulichen Realisierungswettbewerbs ist es, drei Gemeinschaftshäuser unterschiedlicher Größe und Fokussierung für die drei Parkstandorte Grasbrookpark, Lohsepark und Baakenpark zu entwerfen. Auf insgesamt 1 000 qm BGF (Grasbrookpark 120 qm BGF, Lohsepark 300 qm BGF, Baakenpark 580 BGF) sollen folgende Kernfunktionen je Gemeinschaftshaus in einem architektonischen Konzept Berücksichtigung finden:
— „Heimatort“ und üblicher Versammlungsort der in der HafenCity entstandenen Vereine und sozialen Aktivitäten, ggf. mit Integration eines Büros (Aushänge, Sprechstunden),
— offener Treffpunkt für alle lokalen Akteure,
— Ort regelhafter Nutzungen mit Parkbezug (z. B. Spielflächen, Kindergarten, Jugendgruppen),
— Ort für Informations- und Bildungsträger,
— Veranstaltungsfläche für externe Nutzer aus den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung, Bewegung zur Durchführung von Kursen, Workshops, Beratungsangeboten etc.,
— Ort für private Feierlichkeiten,
— Integration eines Cafés, eines Kiosks oder einer vergleichbaren Nutzung,
— Ort für spontane Aufenthalte (Regenschutz von Spielplatznutzern),
— Übernahme von Funktionen aus Perspektive der Parkanlage (Toilettenanlage, Lagerflächen),
Ziel ist es, Räume zu schaffen, an denen sich lokale Vernetzung, bürgerschaftliches Engagement und nachbarschaftliches Leben in besonderem Maße verdichten und Treffpunkte mit niedriger Einstiegsbarriere entstehen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 gefordert.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Offen

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Beurteilungskriterien (Auszug aus der Auslobung)
— Erfüllung der formalen Vorgaben (Vollständigkeit, Leistungserfüllung),
— Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
— Einbindung der Gemeinschaftshäuser in das Freiraumsystem, den zukünftigen Stadtraum und die umgebenden Wasserflächen,
— Gestalterische und räumliche Ausbildung (Materialität und Fassadengestaltung),
— Funktionalität (Erschließung, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit, Orientierung zum öffentlichen Raum und Gestaltung der Übergänge, Grundrissqualität),
— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit (Flächeneffizienz, Baukosten, Unterhalt und Betrieb),
— Nachhaltigkeit (Einhaltung energetischer Vorgaben (Kennwerte HafenCity)).
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 01/03/2019

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Preise und Aufteilung in Lose
Das Preisgericht behält sich vor alle drei Lose separat zu bewerten und ggf. getrennt über die Vergabe von Preisen und Anerkennungen zu entscheiden.
Gemeinschaftshaus Grasbrookpark
Es steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 10 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise wie folgt aufzuteilen:
1) Preis: 5 000 EUR (netto);
2) Preis: 3 000 EUR (netto);
3) Preis: 2 000 EUR (netto).
Gemeinschaftshaus Lohsepark
Es steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 15 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise wie folgt aufzuteilen:
1) Preis: 7 500 EUR (netto);
2) Preis: 4 500 EUR (netto);
3) Preis: 3 000 EUR (netto).
Gemeinschaftshaus Baakenpark
Es steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 20 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise wie folgt aufzuteilen:
1) Preis: 10 000 EUR (netto);
2) Preis: 6 000 EUR (netto);
3) Preis: 4 000 EUR (netto).
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Prof. Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, FHH
Michael Mathe, Leiter des Amtes Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirk Hamburg Mitte, FHH
Prof. Susanne Hofmann, Freie Architektin, Berlin
Prof. Peter Hübner, Freier Architekt, Neckartenzlingen
Ulrich Zeiger, Freier Architekt, Hamburg
Prof. Günther Vogt, Freier Landschaftsarchitekt, CH-Zürich
Mehdi Moshfeghi, Freier Architekt, Hamburg
Dieter Polkowski, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, FHH
Karl Heinz Humburg, Abteilungsleiter Bebauungsplanung, Bezirk Hamburg Mitte, FHH
Laura Jahnke, Freie Architektin, Hamburg
Hannes Beinhoff, Freier Architekt, Hamburg
Felix Schwarz, Freier Landschaftsarchitekt, Berlin
Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung, HafenCity Hamburg GmbH
Falko Droßmann, Bezirksamtsleiter, Bezirk Hamburg Mitte
Tanja Antonia Heine, Erste Vorsitzende Mitglied Netzwerk HafenCity e.V.
Hans Gabányi, Leiter des Amtes für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Behörde für Umwelt und Energie, FHH
Dirk Kienscherf, MdHB, SPD
Jörg Hamann, MdHB, CDU
Giselher Schultz-Berndt, Geschäftsführer der HafenCity Hamburg GmbH
Iris Neitmann, Mitglied Netzwerk HafenCity e.V.
Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt und Energie, FHH
Dr. Michael Osterburg, MdHB, Die Grünen
Bernhard Stietz-Leipnitz, MdHB, Die Linke
Jens P. Meyer, MdHB, FDP

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Auf weitere bindende Vorgaben, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung des Preisgerichts führen, wird verzichtet. Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile – Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität – führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.
Voraussichtliche Termine
23.11.2018 Bereitstellung der Auslobung inkl. Anlagen
04.1.2019 Frist für schriftliche Rückfragen
10.1.2019 Rückfragenkolloquium
1.3.2019 Abgabe der Pläne (Poststempel)
8.4.2019 Preisgerichtssitzung
Anschließend Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Alle weiteren Bedingungen sind dem Verfahrensteil siehe Downloadbereich unter folgendem Link zu entnehmen: www.luchterhandt.de/essential_grid/1233/

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Str. 19
Hamburg
21109
Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de
Fax: +49 40427310499

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Str. 19
Hamburg
21109
Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de
Fax: +49 40427310499

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

23/11/2018

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