- wa-ID
- wa-2025582
- Tag der Veröffentlichung
- 07.01.2019
- Aktualisiert am
- 11.02.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Bewerbergemeinschaften (Architekten und/oder Stadtplaner mit Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 24 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Augsburg
- Koordination
- bgsm Architekten Stadtplaner, München
- Bewerbungsschluss
- 01.02.2019 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 02.07.2019
- Abgabetermin Pläne 2. Stufe
- 04.12.2019
- Abgabetermin Modell 2. Stufe
- 18.12.2019
- Preisgerichtssitzung 2. Stufe
- 28.01.2020
Verfahrensart
Begrenzt offenes, städtebaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren
Gesetzte Teilnehmer
Atelier Loidl Landschaftsarchitekten, Berlin mit Studio Wessendorf, Berlin
COBE Architects, Kopenhagen
Karres en Brands, Hilversum mit Adept, Kopenhagen
Mandaworks, Stockholm
Sinai Landschaftsarchitekten, Berlin mit Machleidt GmbH Stadtplaner, Berlin
Tegnestuen Vandkunsten, Kopenhagen
TeleinternetCafe, Berlin mit Man Made Land, Berlin
Wettbewerbsaufgabe
Mit dem begrenzt offenen, städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren soll die beste Lösung für die Entwicklung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans mit Erschließungs- und Freiraumplanung für das Gebiet „Haunstetten Südwest“ in Augsburg gefunden werden.
Die Stadt Augsburg verzeichnet seit Jahren einen deutlichen Bevölkerungsanstieg. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, entwickelt die Stadt Augsburg auf einer ca. 200 Hektar großen Fläche am südwestlichen Rand des Stadtteils Haunstetten ein zukunftsweisendes neues Stadtquartier. Hier sollen Wohnungen für mindestens 10 000 Einwohner und mindestens 5 000 Arbeitsplätze entstehen.
Fachpreisrichter*innen
Gerhard Hauber, Landschaftsarchitekt, Überlingen
Prof. Dita Leyh, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München
Gerd Merkle, Architekt, Baureferent der Stadt Augsburg
Prof. Markus Neppl, Architekt und Stadtplaner, Köln (Vorsitzender)
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
Johannes Tovatt, Architekt und Stadtplaner, Stockholm
Sachpreisrichter*innen
Nicole Christ, Projektleiterin Konversion / Entwicklungsmaßnahmen
Robert Schenk, Regierung von Schwaben, Abteilungsleiter Planung und Bau
Tobias Häberle, Stadtplanungsamt Augsburg
Burkhard Horn, Verkehrsplaner, Berlin
Dr. Gerd Kuhn, Stadtsoziologe, Tübingen
Gisela Stete, Verkehrsplanerin, Darmstadt
Empfehlungen des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einvernehmlich, die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit den ausgelobten Planungsleistungen zu beauftragen. In den weiteren Planungsschritten sollen die in der schriftlichen Beurteilung enthaltenen Hinweise berücksichtigt werden.
Begrenzt offenes, städtebaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren
Gesetzte Teilnehmer
Atelier Loidl Landschaftsarchitekten, Berlin mit Studio Wessendorf, Berlin
COBE Architects, Kopenhagen
Karres en Brands, Hilversum mit Adept, Kopenhagen
Mandaworks, Stockholm
Sinai Landschaftsarchitekten, Berlin mit Machleidt GmbH Stadtplaner, Berlin
Tegnestuen Vandkunsten, Kopenhagen
TeleinternetCafe, Berlin mit Man Made Land, Berlin
Wettbewerbsaufgabe
Mit dem begrenzt offenen, städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren soll die beste Lösung für die Entwicklung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans mit Erschließungs- und Freiraumplanung für das Gebiet „Haunstetten Südwest“ in Augsburg gefunden werden.
Die Stadt Augsburg verzeichnet seit Jahren einen deutlichen Bevölkerungsanstieg. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, entwickelt die Stadt Augsburg auf einer ca. 200 Hektar großen Fläche am südwestlichen Rand des Stadtteils Haunstetten ein zukunftsweisendes neues Stadtquartier. Hier sollen Wohnungen für mindestens 10 000 Einwohner und mindestens 5 000 Arbeitsplätze entstehen.
Fachpreisrichter*innen
Gerhard Hauber, Landschaftsarchitekt, Überlingen
Prof. Dita Leyh, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München
Gerd Merkle, Architekt, Baureferent der Stadt Augsburg
Prof. Markus Neppl, Architekt und Stadtplaner, Köln (Vorsitzender)
Prof. Dr. Christina Simon-Philipp, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
Johannes Tovatt, Architekt und Stadtplaner, Stockholm
Sachpreisrichter*innen
Nicole Christ, Projektleiterin Konversion / Entwicklungsmaßnahmen
Robert Schenk, Regierung von Schwaben, Abteilungsleiter Planung und Bau
Tobias Häberle, Stadtplanungsamt Augsburg
Burkhard Horn, Verkehrsplaner, Berlin
Dr. Gerd Kuhn, Stadtsoziologe, Tübingen
Gisela Stete, Verkehrsplanerin, Darmstadt
Empfehlungen des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einvernehmlich, die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit den ausgelobten Planungsleistungen zu beauftragen. In den weiteren Planungsschritten sollen die in der schriftlichen Beurteilung enthaltenen Hinweise berücksichtigt werden.
22/12/2018 S247 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Augsburg: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2018/S 247-570723
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Augsburg
Rathausplatz 1
Augsburg
86150
Deutschland
Kontaktstelle(n): bgsm Architekten Stadtplaner
Telefon: +49 894477123
E-Mail: mail@bgsm.de
Fax: +49 8944771240
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgsm.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bgsm.de/aktuelles.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Zweistufiger Planungswettbewerb Haunstetten Südwest
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71400000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem begrenzt offenen, städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren soll die beste Lösung für die Entwicklung eines Städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans mit Erschließungs- und Freiraumplanung für das Gebiet „Haunstetten Südwest“ in Augsburg gefunden werden.
Die Stadt Augsburg verzeichnet seit Jahren einen deutlichen Bevölkerungsanstieg.
Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, entwickelt die Stadt Augsburg auf einer ca. 200 Hektar großen Fläche am südwestlichen Rand des Stadtteils Haunstetten ein zukunftsweisendes neues Stadtquartier. Hier sollen Wohnungen für mindestens 10 000 Einwohner und mindestens 5 000 Arbeitsplätze entstehen.
Weitere Informationen zum Verfahren stehen unter der in Punkt I.3 genannten Adresse zur Verfügung.
Das städtebauliche Konzept für die Rahmenplanung soll in einem mehrstufigen Planungsverfahren erarbeitet werden, das 2 aufeinander aufbauende Planungswettbewerbe (1. und 2. Wettbewerbsstufe) und Dialogelemente umfasst.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Das Verfahren ist im Einzelnen wie folgt aufgebaut:
1) Begrenzt offenes Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 18 Teilnehmern am Ideenwettbewerb. 7 weitere Teilnehmer sind vorab ausgewählt (siehe Punkt IV 1.7);
2) Anonymer Planungswettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 (1. Wettbewerbsstufe). In der abschließenden Preisgerichtssitzung werden bis zu zehn gleichrangige Preisträger bestimmt, die den Teilnehmerkreis für die nachfolgende 2. Wettbewerbsstufe bilden;
3) Bürgerbeteiligung nach Abschluss der 1. Wettbewerbsstufe:
In einer Dialogveranstaltung erläutern Vertreter/-innen der prämierten Büros persönlich bzw. in Videobotschaften ihre Projekte;
4) Anonymer Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 (2. Wettbewerbsstufe):
In der abschließenden Preisgerichtsitzung werden Preisträger in einer Rangfolge ermittelt. Das Preisgericht spricht eine Beauftragungsempfehlung aus;
5) Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern der 2. Wettbewerbsstufe:
Die Ausloberin wird, sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV mit allen Preisträgern der 2. Wettbewerbsstufe durchführen und, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträger der 2. Wettbewerbsstufe mit städtebaulichen Leistungen für das Wettbewerbsgebiet beauftragen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen mindestens die Komplettierung des Wettbewerbsbeitrags für den ersten Bauabschnitt zum städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurf nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung – Anlage 9 HOAI 2013) als Grundlage für die Bebauungsplanung. Nach Erfordernis können weitere städtebauliche Leistungen beauftragt werden, wie z. B. integrierte Rahmenplanung, Gestaltungshandbuch.
Die Preisträger verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmer die Regeln und Termine des Wettbewerbs an.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung nach dem Vergabeentscheid werden die im Rahmen des Wettbewerbs und der Vertiefung bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 50 %. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst übermittelt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Bewerbergemeinschaften (Architekten und/oder Stadtplaner mit Landschaftsarchitekten) gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten haben, deren fachliche Anforderungen und Komplexität mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein Bewerber beide Fachrichtungen (Architektur/Stadtplanung und Landschaftsarchitektur) auf sich vereint.
Die beratende Hinzuziehung eines/einer Verkehrsplaner/in wir dringend empfohlen.
Sieben Teilnehmer sind vorab ausgewählt, 18 Teilnehmer werden in einem begrenzt offenen Bewerbungsverfahren ausgewählt. Von den Bewerbern sind die in Punkt VI.3 b – f der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien im Sinne von Mindestanforderungen zu erfüllen.
Alle Bewerber(-gemeinschaften), die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Die Wertung erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
1a) Städtebauliche Qualität der Referenzprojekte;
1b) Freiraumplanerische Qualität der Referenzprojekte;
2a) Erfahrung im Bereich großflächiger städtebaulicher Entwicklungen;
2b) Erfahrung im Bereich großflächiger Freiraumplanungen.
Alle Kriterien werden gleich gewichtet. Die Erfüllung der Kriterien wird ausschließlich auf Basis der eingereichten Referenzprojekte bewertet. Die Referenzen sollen in ihrer Gesamtschau eine Beurteilung der fachlichen Eignung für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung sowie die Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Anforderungen und Komplexität ermöglichen.
Die Bewerber/-innen werden gebeten, in den Bewerbungsunterlagen bis zu vier Referenzprojekte anzugeben. Hierbei sollte es sich um großflächige städtebauliche und freiraumplanerische Projekte oder Planungen oder Wettbewerbsbeiträge handeln, die hinsichtlich der fachlichen Anforderungen und Komplexität mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sind.
Alle dargestellten Planungen müssen nach dem 31.12.2008 erstellt sein.
Die Referenzen sind auf insgesamt max. 2 DIN A3 Seiten, Querformat, in Text und Bild und auf einem Datenträger darzustellen. Die Referenzen sollen die Entwurfsqualität und Erfahrung im Hinblick auf die Auswahlkriterien erkennbar machen. Maßgeblich für die Beurteilung ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern die Aussagekraft bezüglich der Kriterien.
Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei Anderen liegt (z. B. Bearbeitung als Mitarbeiter/-in im Büro eines Anderen), sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung des Bewerbers nachvollziehbar anzugeben. Die Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat; für jedes Mitglied ist mindestens ein Referenzobjekt anzugeben.
Für die Auswahl der Teilnehmerteams wird ein Beratungsgremium hinzugezogen, das sich aus unabhängigen Fachleuten und Vertretern der Ausloberin zusammensetzt. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung eines Punktesystems.
Die Kriterien werden vom Auswahlgremium mit jeweils 1 – 5 Punkten bewertet:
— 5 Punkte: sehr gute Qualität/Erfahrung,
— 4 Punkte: gute Qualität/Erfahrung,
— 3 Punkte: befriedigende Qualität/Erfahrung,
— 2 Punkte: ausreichende Qualität/Erfahrung,
— 1 Punkt: nicht befriedigende Qualität/Erfahrung.
Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Addition der in allen Kriterien jeweils erreichten Punkte. Soweit nach den benannten Kriterien bei Punktegleichstand keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den gleichermaßen geeigneten Bewerbern/-innen eine Auswahl durch Los getroffen. In gleicher Weise werden Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz und zur Teilnahmeberechtigung können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten ergänzenden Teilnahmeunterlagen entnommen werden.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt(-in); Stadtplaner(-in); Landschaftsarchitekt(-in) gemäß der Richtlinie 2005/36/EG
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Atelier Loidl Landschaftsarchitekten, Berlin mit Studio Wessendorf, Berlin
COBE Architects, Kopenhagen
Karres en Brands, Hilversum mit Adept, Kopenhagen
Mandaworks, Stockholm
Sinai Landschaftsarchitekten, Berlin mit Machleidt GmbH Stadtplaner, Berlin
Tegnestuen Vandkunsten, Kopenhagen
TeleinternetCafe, Berlin mit Man Made Land, Berlin
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Voraussichtliche Beurteilungskriterien im Wettbewerb:
— Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee,
— Stadträumliche Qualität,
— Qualität des öffentlichen Raums,
— Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzeptes,
— Nachhaltigkeit,
— Anpassungsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/02/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1) Wettbewerbsstufe
Summe 1. Wettbewerb 250 000 EUR
Voraussichtliche Aufteilung:
Summe Bearbeitungshonorare 250 000 EUR
(bei 25 Teilnehmenden 10 000 EUR je Team)
Bis zu 10 gleichrangige Preise ohne Honorierung
2) Wettbewerbsstufe
Summe 2. Wettbewerb 200 000 EUR
Voraussichtliche Aufteilung:
Summe Bearbeitungshonorare 96 000 EUR
(bei 8 Teilnehmenden 12 000 EUR je Team)
1) Preis 52 000 EUR
2) Preis 31 000 EUR
3) Preis 21 000 EUR
Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird als Bearbeitungshonorar an die Teilnehmenden vergeben.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Gerhard Hauber, Landschaftsarchitekt, Überlingen
Prof. Dita Leyh, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Prof. Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München
Gerd Merkle, Architekt, Baureferent der Stadt Augsburg
Prof. Markus Neppl, Architekt, Stadtplaner, Köln
Prof. Christina Simon-Philipp, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Johannes Tovatt, Architekt, Stadtplaner, Stockholm
Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister
Robert Schenk, Regierung von Schwaben, Abteilung Planung und Bau
Steffen Braun, Architekt, Stadtplaner, Fraunhofer Stadtsystem-Gestaltung, Stuttgart
Burkhard Horn, Verkehrsplaner, Berlin
Dr. Gerd Kuhn, Stadtsoziologe, Tübingen
Gisela Stete, Verkehrsplanerin, Darmstadt
und weitere
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen beinhalten:
a) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Formblatt erhältlich bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle); für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein Teilnahmeantrag einzureichen;
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe auch III.2 der Bekanntmachung);
c) Eigenerklärung, in der sich der/die Bewerbergemeinschaft dazu verpflichtet/-en im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abzuschließen. Die Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 2-fach maximiert sein;
d) Eigenerklärung zum Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: die Bewerbergemeinschaft muss insgesamt mind. 3 Mitarbeiter (einschließlich. Büroinhaber) je Fachrichtung Architektur/Stadtplanung und Landschaftsarchitektur mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.Ing., MSc.,BSc, B.Eng.) umfassen;
e) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB und zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (Bewerbungsbogen für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren – Anlage Vordruck B);
f) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Teilnahmehindernissen gem. § 4 (2) RPW (siehe Bewerbungsformular);
g) Referenzangaben (siehe Bewerbungsformular) mit Erläuterung gemäß Vordruck C;
h) Bilddarstellungen zu den aufgeführten Referenzprojekten auf insgesamt maximal 2 Seiten DIN A 3 (Querformat), jeweils ausgedruckt und als pdf-Datei auf Datenträger.
Darüber hinausgehende Bewerbungsunterlagen werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewerbergemeinschaft ist selbst für die Vollständigkeit verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Um die weitere Bearbeitung zu vereinfachen, bitten wir um zusätzliche Einreichung der Unterlagen in digitaler Form auf einem Datenträger. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig.
Je Bewerbergemeinschaft ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Sofern ein/e Verkehrsplaner/in beratend hinzugezogen wird und diese/r nicht Mitverfasser/in ist, darf er/sie unter Wahrung der Verschwiegenheit auch mehrere Bewerbergemeinschaften beraten.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerbergemeinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrücker zur Teilnahme zugelassen.
Die voraussichtlichen Termine des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten ergänzenden Teilnahmeunterlagen entnommen werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabestelle Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB),
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2018
Deutschland-Augsburg: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2018/S 247-570723
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Augsburg
Rathausplatz 1
Augsburg
86150
Deutschland
Kontaktstelle(n): bgsm Architekten Stadtplaner
Telefon: +49 894477123
E-Mail: mail@bgsm.de
Fax: +49 8944771240
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgsm.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bgsm.de/aktuelles.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Zweistufiger Planungswettbewerb Haunstetten Südwest
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71400000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem begrenzt offenen, städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren soll die beste Lösung für die Entwicklung eines Städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans mit Erschließungs- und Freiraumplanung für das Gebiet „Haunstetten Südwest“ in Augsburg gefunden werden.
Die Stadt Augsburg verzeichnet seit Jahren einen deutlichen Bevölkerungsanstieg.
Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, entwickelt die Stadt Augsburg auf einer ca. 200 Hektar großen Fläche am südwestlichen Rand des Stadtteils Haunstetten ein zukunftsweisendes neues Stadtquartier. Hier sollen Wohnungen für mindestens 10 000 Einwohner und mindestens 5 000 Arbeitsplätze entstehen.
Weitere Informationen zum Verfahren stehen unter der in Punkt I.3 genannten Adresse zur Verfügung.
Das städtebauliche Konzept für die Rahmenplanung soll in einem mehrstufigen Planungsverfahren erarbeitet werden, das 2 aufeinander aufbauende Planungswettbewerbe (1. und 2. Wettbewerbsstufe) und Dialogelemente umfasst.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Das Verfahren ist im Einzelnen wie folgt aufgebaut:
1) Begrenzt offenes Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 18 Teilnehmern am Ideenwettbewerb. 7 weitere Teilnehmer sind vorab ausgewählt (siehe Punkt IV 1.7);
2) Anonymer Planungswettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 (1. Wettbewerbsstufe). In der abschließenden Preisgerichtssitzung werden bis zu zehn gleichrangige Preisträger bestimmt, die den Teilnehmerkreis für die nachfolgende 2. Wettbewerbsstufe bilden;
3) Bürgerbeteiligung nach Abschluss der 1. Wettbewerbsstufe:
In einer Dialogveranstaltung erläutern Vertreter/-innen der prämierten Büros persönlich bzw. in Videobotschaften ihre Projekte;
4) Anonymer Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 (2. Wettbewerbsstufe):
In der abschließenden Preisgerichtsitzung werden Preisträger in einer Rangfolge ermittelt. Das Preisgericht spricht eine Beauftragungsempfehlung aus;
5) Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern der 2. Wettbewerbsstufe:
Die Ausloberin wird, sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV mit allen Preisträgern der 2. Wettbewerbsstufe durchführen und, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträger der 2. Wettbewerbsstufe mit städtebaulichen Leistungen für das Wettbewerbsgebiet beauftragen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen mindestens die Komplettierung des Wettbewerbsbeitrags für den ersten Bauabschnitt zum städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurf nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung – Anlage 9 HOAI 2013) als Grundlage für die Bebauungsplanung. Nach Erfordernis können weitere städtebauliche Leistungen beauftragt werden, wie z. B. integrierte Rahmenplanung, Gestaltungshandbuch.
Die Preisträger verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmer die Regeln und Termine des Wettbewerbs an.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung nach dem Vergabeentscheid werden die im Rahmen des Wettbewerbs und der Vertiefung bereits erbrachten Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 50 %. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst übermittelt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Bewerbergemeinschaften (Architekten und/oder Stadtplaner mit Landschaftsarchitekten) gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten haben, deren fachliche Anforderungen und Komplexität mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein Bewerber beide Fachrichtungen (Architektur/Stadtplanung und Landschaftsarchitektur) auf sich vereint.
Die beratende Hinzuziehung eines/einer Verkehrsplaner/in wir dringend empfohlen.
Sieben Teilnehmer sind vorab ausgewählt, 18 Teilnehmer werden in einem begrenzt offenen Bewerbungsverfahren ausgewählt. Von den Bewerbern sind die in Punkt VI.3 b – f der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien im Sinne von Mindestanforderungen zu erfüllen.
Alle Bewerber(-gemeinschaften), die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Die Wertung erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
1a) Städtebauliche Qualität der Referenzprojekte;
1b) Freiraumplanerische Qualität der Referenzprojekte;
2a) Erfahrung im Bereich großflächiger städtebaulicher Entwicklungen;
2b) Erfahrung im Bereich großflächiger Freiraumplanungen.
Alle Kriterien werden gleich gewichtet. Die Erfüllung der Kriterien wird ausschließlich auf Basis der eingereichten Referenzprojekte bewertet. Die Referenzen sollen in ihrer Gesamtschau eine Beurteilung der fachlichen Eignung für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung sowie die Erfahrung mit Projekten vergleichbarer Anforderungen und Komplexität ermöglichen.
Die Bewerber/-innen werden gebeten, in den Bewerbungsunterlagen bis zu vier Referenzprojekte anzugeben. Hierbei sollte es sich um großflächige städtebauliche und freiraumplanerische Projekte oder Planungen oder Wettbewerbsbeiträge handeln, die hinsichtlich der fachlichen Anforderungen und Komplexität mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbar sind.
Alle dargestellten Planungen müssen nach dem 31.12.2008 erstellt sein.
Die Referenzen sind auf insgesamt max. 2 DIN A3 Seiten, Querformat, in Text und Bild und auf einem Datenträger darzustellen. Die Referenzen sollen die Entwurfsqualität und Erfahrung im Hinblick auf die Auswahlkriterien erkennbar machen. Maßgeblich für die Beurteilung ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern die Aussagekraft bezüglich der Kriterien.
Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei Anderen liegt (z. B. Bearbeitung als Mitarbeiter/-in im Büro eines Anderen), sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung des Bewerbers nachvollziehbar anzugeben. Die Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat; für jedes Mitglied ist mindestens ein Referenzobjekt anzugeben.
Für die Auswahl der Teilnehmerteams wird ein Beratungsgremium hinzugezogen, das sich aus unabhängigen Fachleuten und Vertretern der Ausloberin zusammensetzt. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung eines Punktesystems.
Die Kriterien werden vom Auswahlgremium mit jeweils 1 – 5 Punkten bewertet:
— 5 Punkte: sehr gute Qualität/Erfahrung,
— 4 Punkte: gute Qualität/Erfahrung,
— 3 Punkte: befriedigende Qualität/Erfahrung,
— 2 Punkte: ausreichende Qualität/Erfahrung,
— 1 Punkt: nicht befriedigende Qualität/Erfahrung.
Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Addition der in allen Kriterien jeweils erreichten Punkte. Soweit nach den benannten Kriterien bei Punktegleichstand keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den gleichermaßen geeigneten Bewerbern/-innen eine Auswahl durch Los getroffen. In gleicher Weise werden Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz und zur Teilnahmeberechtigung können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten ergänzenden Teilnahmeunterlagen entnommen werden.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt(-in); Stadtplaner(-in); Landschaftsarchitekt(-in) gemäß der Richtlinie 2005/36/EG
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Atelier Loidl Landschaftsarchitekten, Berlin mit Studio Wessendorf, Berlin
COBE Architects, Kopenhagen
Karres en Brands, Hilversum mit Adept, Kopenhagen
Mandaworks, Stockholm
Sinai Landschaftsarchitekten, Berlin mit Machleidt GmbH Stadtplaner, Berlin
Tegnestuen Vandkunsten, Kopenhagen
TeleinternetCafe, Berlin mit Man Made Land, Berlin
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Voraussichtliche Beurteilungskriterien im Wettbewerb:
— Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee,
— Stadträumliche Qualität,
— Qualität des öffentlichen Raums,
— Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzeptes,
— Nachhaltigkeit,
— Anpassungsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/02/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1) Wettbewerbsstufe
Summe 1. Wettbewerb 250 000 EUR
Voraussichtliche Aufteilung:
Summe Bearbeitungshonorare 250 000 EUR
(bei 25 Teilnehmenden 10 000 EUR je Team)
Bis zu 10 gleichrangige Preise ohne Honorierung
2) Wettbewerbsstufe
Summe 2. Wettbewerb 200 000 EUR
Voraussichtliche Aufteilung:
Summe Bearbeitungshonorare 96 000 EUR
(bei 8 Teilnehmenden 12 000 EUR je Team)
1) Preis 52 000 EUR
2) Preis 31 000 EUR
3) Preis 21 000 EUR
Das Preisgericht behält sich vor, die ausgelobten Preise mit einstimmigem Beschluss anders zu verteilen. Der Betrag der ausgelobten Summen für Bearbeitungshonorare und Preise kommt in jedem Fall zur Verteilung.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Ein Teil der Wettbewerbssumme wird als Bearbeitungshonorar an die Teilnehmenden vergeben.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Gerhard Hauber, Landschaftsarchitekt, Überlingen
Prof. Dita Leyh, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Prof. Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München
Gerd Merkle, Architekt, Baureferent der Stadt Augsburg
Prof. Markus Neppl, Architekt, Stadtplaner, Köln
Prof. Christina Simon-Philipp, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Johannes Tovatt, Architekt, Stadtplaner, Stockholm
Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister
Robert Schenk, Regierung von Schwaben, Abteilung Planung und Bau
Steffen Braun, Architekt, Stadtplaner, Fraunhofer Stadtsystem-Gestaltung, Stuttgart
Burkhard Horn, Verkehrsplaner, Berlin
Dr. Gerd Kuhn, Stadtsoziologe, Tübingen
Gisela Stete, Verkehrsplanerin, Darmstadt
und weitere
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen beinhalten:
a) Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag; es ist der zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden (Formblatt erhältlich bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle); für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein Teilnahmeantrag einzureichen;
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (siehe auch III.2 der Bekanntmachung);
c) Eigenerklärung, in der sich der/die Bewerbergemeinschaft dazu verpflichtet/-en im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abzuschließen. Die Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 2-fach maximiert sein;
d) Eigenerklärung zum Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: die Bewerbergemeinschaft muss insgesamt mind. 3 Mitarbeiter (einschließlich. Büroinhaber) je Fachrichtung Architektur/Stadtplanung und Landschaftsarchitektur mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.Ing., MSc.,BSc, B.Eng.) umfassen;
e) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB und zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (Bewerbungsbogen für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren – Anlage Vordruck B);
f) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Teilnahmehindernissen gem. § 4 (2) RPW (siehe Bewerbungsformular);
g) Referenzangaben (siehe Bewerbungsformular) mit Erläuterung gemäß Vordruck C;
h) Bilddarstellungen zu den aufgeführten Referenzprojekten auf insgesamt maximal 2 Seiten DIN A 3 (Querformat), jeweils ausgedruckt und als pdf-Datei auf Datenträger.
Darüber hinausgehende Bewerbungsunterlagen werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewerbergemeinschaft ist selbst für die Vollständigkeit verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung führen. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter einzureichen. Um die weitere Bearbeitung zu vereinfachen, bitten wir um zusätzliche Einreichung der Unterlagen in digitaler Form auf einem Datenträger. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig.
Je Bewerbergemeinschaft ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Sofern ein/e Verkehrsplaner/in beratend hinzugezogen wird und diese/r nicht Mitverfasser/in ist, darf er/sie unter Wahrung der Verschwiegenheit auch mehrere Bewerbergemeinschaften beraten.
Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerbergemeinschaft zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten. In diesem Fall werden Nachrücker zur Teilnahme zugelassen.
Die voraussichtlichen Termine des Verfahrens können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten ergänzenden Teilnahmeunterlagen entnommen werden.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabestelle Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB),
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/12/2018