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  • Campus Sandheide – Neubau eines gemeinsamen Schulzentrums von Grundschule und Förderzentrum
  • Campus Sandheide – Neubau eines gemeinsamen Schulzentrums von Grundschule und Förderzentrum
  • Campus Sandheide – Neubau eines gemeinsamen Schulzentrums von Grundschule und Förderzentrum
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen

Campus Sandheide – Neubau eines gemeinsamen Schulzentrums von Grundschule und Förderzentrum , Erkrath/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2027865
Tag der Veröffentlichung
19.11.2019
Aktualisiert am
23.06.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Teilnehmer
Architekten*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
15 Arbeiten
Auslober
Koordination
Stottrop Stadtplanung , Köln
URBANOPHIL.KOELN, Köln
Bewerbungsschluss
16.12.2019 12:00
Abgabetermin Pläne
06.03.2020
Abgabetermin Modell
13.03.2020
Preisgerichtssitzung
08.05.2020

1. Preis

HDR GmbH, Düsseldorf
Michael König
Mitarbeit: Malte Hofmeister · Keyvan Tat · Lea Reinschmidt
Tobias Kremp · Milan Kaptanovic · Gabriele Gölzer
Timo Margaritidis · Nikoleta Kalampoka
Kortemeier + Brokmann GmbH, Herford
Nils Kortemeier
Mitarbeit: Jan-Hendrik Hüsken
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf
  • 1. Preis: HDR GmbH, Düsseldorf

2. Preis

pier 7 architekten, Düsseldorf
Alexander Pier
Mitarbeit: Esther Müller · Richard Pothmann
Jan Hinnerk Meyer
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf
Prof. Thomas Fenner
Mitarbeit: Hendrick Zimm · Haitham Kutnaji
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: pier 7 architekten, Düsseldorf

3. Preis

Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
Harald Schäfer · Ben Michel
Mitarbeit: Arnaud Charoy · Anke Mannshausen · Thilo Haas
Lisanne Wingels · Melina Blatt · Jan Schwarte
Atelier Reepel Landschaftsarchitektur, Düren
Michael Reepel jun.
Mitarbeit: Jutta Weber-Gray

Sonderfachleute:
Kempen Krause Ingenieure GmbH – Brandschutz, Aachen
Thomas Kempen
Mitarbeit: Petra Rohe
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
  • 3. Preis: Hahn · Helten Ass. Architekten GmbH, Aachen
Verfahrensart
Architektonischer und Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013

Anlass und Zweck
Der Schulstandort Sandheide in Erkrath Hochdahl soll in den nächsten Jahren neu konzipiert und gestaltet werden. Neben der bestehenden Grundschule „Brechtstraße“ soll auf dem Gelände zukünftig auch das Förderzentrum des Kreises Mettmann angesiedelt werden und zusammen mit der Grundschule den Bildungsstandort „Campus Sandheide“ bilden.

In einer „Phase Null“, einer planerischen Vorstudie, wurde untersucht, ob der Standort Sandheide die notwendigen Kapazitäten aufweist, um beide Schulbauvorhaben dort zu realisieren. Die Studie, die zwischen Juni 2018 und Mai 2019 durchgeführt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass der Standort ausreichend Spielraum bietet, um dort das Förderzentrum, die Grundschule sowie ein Gemeinschaftshaus und zusätzlich eine Zweifach-Sporthalle und ein Kleinspielfeld anzusiedeln. Ein pädagogisch-räumliches Konzept wurde im Rahmen der Studie gemeinsam mit den beteiligten Schulen und den jeweiligen Schulträgern bereits entwickelt. Ziel ist es nun, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das einen attraktiven und stadträumlich gut integrierten Bildungsstandort entstehen lässt.

Ursprünglich war geplant, das Projekt stufenweise durchzuführen, da zum Zeitpunkt der Vorstudie die Grundschule „Brechtstraße“ noch am dortigen Standort in Betrieb war. Durch das Brandereignis am 01.06.2019, bei dem die Grundschule zu großen Teilen zerstört wurde, hat sich nun die Ausgangssituation verändert. Die Gebäude der Grundschule werden voraussichtlich innerhalb der nächsten Monate komplett abgerissen. Dies wird über die Versicherung abgewickelt. Die Schüler/innen der Schule sind bereits an einem anderen Standort übergangsweise untergebracht. So kann nun für das Gelände ein ganzheitliches Konzept entwickelt werden und der Bau der beiden Schulen kann parallel erfolgen. Aus den Vorgaben der Versicherung ergeben sich jedoch zeitliche Vorgaben. Der Bauauftrag muss innerhalb von drei Jahren nach Schadensfall erfolgt sein.

Als Bauherr/ Auftraggeber treten die Stadt Erkrath sowie der Kreis Mettmann gemeinschaftlich auf, wobei die Förderschule dem Kreis Mettmann zugeordnet ist und die Grundschule der Stadt Erkrath. Die Stadt Erkrath ist derzeit federführend mit der Planung betraut. Im Nachgang an den Wettbewerb und das anknüpfende Vergabeverfahren sollen im Sommer 2020 die politischen Beschlüsse für die Bauausführung herbeigeführt werden.

Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau und die oben beschriebene Neuorganisation des Campus auf dem rund 1,8 ha großen Wettbewerbsgrundstück. Dazu zählt, neben der hochbaulichen Planung, auch die Planung der Freianlagen. Ziel ist die Erlangung eines funktionalen sowie in Bau und Betrieb wirtschaftlichen Entwurfs für den gemeinsamen Schulstandort.

Die Schule soll zum Schuljahr 2024/2025 in Betrieb gehen und muss somit im August 2024 fertiggestellt sein.

Fachpreisrichter*innen
Rudolf Berg, Architekt, Stadt Erkrath, Fachbereich Immobilienmanagement Neubau
Prof. Frank Hausmann, Architekt (Vorsitzender)
Bernadette Heiermann, Architektin
Eva Hornhardt, Architektin, Baudezernentin Kreis Mettmann
Päivi Kataikko-Grigoleit, Architektin
Judith Kusch, Architektin und Stadtplanerin
René Rheims, Landschaftsarchitekt

Sachpreisrichter
Klaus Bauer, Vorsitzender Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Stadt Erkrath
Wolfgang Diedrich, Vorsitzender Ausschuss für Schule und Sport, Kreis Mettmann
Detlef Ehlert, Vorsitzender Bauausschuss, Kreis Mettmann
Martin Richter, Kreisdirektor und Kreiskämmerer Kreis Mettmann
Christoph Schultz, Bürgermeister Stadt Erkrath
Ekkehart Stotz, Vorsitzender Ausschuss für Schule und Sport, Stadt Erkrath

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt den Auslobern, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.
Weiterhin empfiehlt das Preisgericht, die in den schriftlichen Bewertungen formulierten Kritikpunkte des Preisgerichts und die Ergebnisse der Vorprüfung bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen.
19/11/2019    S223    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Erkrath: Architekturentwurf
2019/S 223-547915
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Erkrath, Der Bürgermeister
Postanschrift: Bahnstraße 16
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@erkrath.de
Telefon: +49 211/2407/3005
Fax: +49 211/2407/783005Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erkrath.de

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Kreis Mettmann
Postanschrift: Düsseldorfer Straße 26
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Hoch- und Tiefbau
E-Mail: vergabe@erkrath.de
Telefon: +49 211/99/0Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-mettmann.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD6Y7V1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYD6Y7V1

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

„Campus Sandheide“ – Neubau eines gemeinsamen Schulzentrums von Grundschule und Förderzentrum in Erkrath – Vergabe von Leistungen zur Gebäude-, Freianlagen- und Tragwerksplanung

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71220000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71327000
71420000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Schulstandort Sandheide im gleichnamigen Wohnviertel der Stadt Erkrath soll in den kommenden Jahren neu geordnet werden. Für die bestehende Grundschule und die vorhandenen Sporthallen werden Ersatzneubauten geschaffen. Darüber hinaus soll das Förderzentrum Mitte des Kreises Mettmann, dessen Teilstandort gegenwärtig an anderer Stelle im Stadtgebiet untergebracht ist, künftig am Standort Sandheide angesiedelt werden.
Eine planerische Vorstudie kommt zu dem Ergebnis, dass der Schulstandort und sein unmittelbares Umfeld ausreichend Entwicklungsspielräume bieten, um dort Grundschule, Zweifach-Sporthalle, Kleinspielfeld und Förderzentrum anzusiedeln. Des Weiteren wird empfohlen, bei der Gesamtkonzeption des Bildungsstandorts die benachbarten Freiräume und Einrichtungen mit zu berücksichtigen, damit ein attraktiver und stadträumlich gut integrierter Bildungscampus entstehen kann.
In der Phase Null wurde anschließend gemeinsam mit den beteiligten Schulen und ihren jeweiligen Schulträgern ein pädagogisch-räumliches Gesamtkonzept für den Campus Sandheide entwickelt. Dieses Gesamtkonzept umfasst nicht nur ein konkretes Raumkonzept für die verschiedenen Bausteine, sondern formuliert Vorschläge zur möglichen künftigen Gliederung bzw. Zonierung des bisherigen Grundschulstandorts.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau und die oben beschriebene Neuorganisation des Campus. Dazu zählen neben der hochbaulichen Planung auch die Planung der Freianlagen. Ziel ist die Erlangung eines funktionalen, im Bau und Betrieb wirtschaftlichen sowie in der Energienutzung optimierten Entwurfs für den gemeinsamen Schulstandort.
Das zweigeteilte Plangrundstück hat eine Fläche von rund 1,4 ha. Die geschätzten Bauwerkskosten (KG 300 + 400) betragen rund 20 Mio. EUR brutto. Die geschätzten Kosten für die Außenanlagen (KG 500) betragen ca. 1,22 Mio. EUR brutto. Es ist geplant, die Baumaßnahme bis 2024 zu realisieren.
Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zu Grunde, soweit in der Auslobung nichts anderes ausgeführt ist. Der Planungswettbewerb wird als nicht offener, einphasiger, anonymer Wettbewerb gem. § 3 Abs. 3 RPW 2013 i. V. m. § 69 ff VgV und § 78 ff VgV ausgelobt. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst die Leistungsphasen 2 bis 4 gemäß §§ 34 (Gebäude und Innenräume), 39 (Freianlagen) und 51 (Tragwerksplanung). Die weitere Beauftragung für die Leistungsphasen 5 bis 8 sowie 9 gemäß §§ 34, 39 und 51 HOAI erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Planungsleistungen werden nach den Bestimmungen der HOAI vergütet, wobei folgende Honorarermittlungsparameter vorgegeben werden: Honorarzone III, Mittelsatz, für die Leistungsbilder gemäß §§ 34 (Gebäude und Innenräume) und 39 (Freianlagen) sowie Honorarzone III, Mindestsatz, für das Leistungsbild gemäß § 51 (Tragwerksplanung).

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich (EWR-Mitgliedsstaaten, Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA) ansässige
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind,
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ berechtigt sind,
— ferner Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen müssen mind. einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind. Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384/EWG oder 89/48 EWG gewährleistet ist.
Der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in bzw. Landschaftsarchitekt/-in ist als Kopie einzureichen. Der aktuelle Handelsregisterauszug ist als Kopie einzureichen, soweit eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich ist.
Für die Bewerbung ist der veröffentlichte Bewerbungsbogen zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die
Erforderlichen Nachweise sind dem Bewerbungsbogen als Anlage beizufügen. Alle Nachweise sind auf Deutsch oder mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
Nachforderungen von fehlenden Angaben und Unterlagen werden nicht vorgenommen.
Die fristgerecht eingegangenen und formal vollständigen Bewerbungen werden auf Erfüllung der nachfolgend genannten Mindestkriterien überprüft. Erfüllen mehr als 15 Bewerber die Mindestkriterien, wird die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer durch Los getroffen.
Der Bewerber muss folgende Referenzen nachweisen:
— Referenz A (Architektur) mit folgenden Mindestanforderungen:
— Objektplanung Gebäude mit einer vergleichbaren Bauaufgabe,
— mind. Honorarzone III,
— mind. Leistungsphasen 2 bis 8 (mind. Leistungsphasen 2 bis 5 selbst erbracht),
— Bauwerkskosten (KG 300 + 400) mind. 5,0 Mio. EUR netto,
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 innerhalb der letzten 10 Jahre (maßgeblich ist das Datum dieser Bekanntmachung),
— Referenz B (Architektur) mit folgenden Mindestanforderungen:
— Objektplanung Gebäude mit einer vergleichbaren Bauaufgabe für einen öffentlichen Auftraggeber,
— mind. Honorarzone III,
— mind. Leistungsphasen 2 bis 8 (mind. Leistungsphasen 2 bis 5 selbst erbracht),
— Bauwerkskosten (KG 300 + 400) mind. 5,0 Mio. EUR netto,
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 innerhalb der letzten 10 Jahre (maßgeblich ist das Datum dieser Bekanntmachung),
— Referenz C (Landschaftsarchitektur) mit folgenden Mindestanforderungen:
— Freianlagenplanung mit einer vergleichbaren Bauaufgabe,
— mind. Honorarzone III,
— mind. Leistungsphasen 2 bis 8 (mind. Leistungsphasen 2 bis 5 selbst erbracht),
— Kosten (KG 500) mind. 250 000 EUR netto,
— Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 innerhalb der letzten 10 Jahre (maßgeblich ist das Datum dieser Bekanntmachung).
Für die Referenzen ist je eine Projektbeschreibung gemäß dem angehängten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Eine Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsbogen) abzugeben und von allen Mitgliedern unterzeichnet den Unterlagen 1-fach im Original beizufügen.
Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/in und Landschaftsarchitekt/in


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Städtebauliche Einfügung,
— Einhaltung des Bau- und Planungsrechts,
— Erfüllung des Raumprogramms,
— Funktionalität und Nutzungsqualität,
— Architektonische Qualität,
— Qualität der innenräumlichen Organisation und der Erschließungssysteme,
— Freiraumqualität,
— Baulicher Aufwand / Wirtschaftlichkeit.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 16/12/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 13/01/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1. Preis 34 500,00 EUR (netto)
2. Preis 20 700,00 EUR (netto)
3. Preis 13 800,00 EUR (netto)

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Zusätzlich zu den auszuschüttenden Preisen erhält jeder Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4 600,00 EUR (netto). Für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden Kosten generell nicht erstattet.
Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Herr Rudolf Berg
Herr Prof. Frank Hausmann
Frau Bernadette Heiermann
Frau Eva Hornhardt
Frau Päivi Kataikko-Grigoleit
Frau Judith Kusch
Herr René Rheims
Herr Klaus Bauer
Herr Wolfgang Diedrich
Herr Detlef Ehlert
Herr Thomas Hendele
Herr Christoph Schultz
Herr Ekkehart Stotz

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die folgenden Anforderungen erfüllen und einen vollständigen Bewerbungsbogen einreichen:
— Eigenerklärung zur Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Deckungssummen: 1 500 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden.
Alternativ: Erklärung des Versicherungsunternehmens, die für den Auftragsfall den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise zusichert. Der Versicherungsnachweis darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 12 Monate sein;
— bei beabsichtigtem Einsatz von Unterauftragnehmern oder Eignungsleihe ist die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (siehe Bewerbungsbogen) einzureichen.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb führen die beiden Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen an einen der Preisträger durch. Die Leistungen (mind. Leistungsphasen 2 bis 5 nach §§ 34, 39 und 51 HOAI 2013) werden stufenweise beauftragt. Die Preisträger haben in ihrem Erstangebot anzugeben, wer im Auftragsfall die Leistungen der Tragwerksplanung erbringen würde und dieses Unternehmen am Verhandlungsverfahren zu beteiligen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in die Zuschlagsentscheidung im Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien (Personalkonzept, Auftragsbezogenes Organisationskonzept) ermittelt. Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind:
Maßgebliche Kriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes und die Zuschlagsentscheidung werden voraussichtlich folgende Kriterien sein:
—— Wettbewerbsergebnis 50 % Gewichtung,
—— Auftragsbezogene Qualifikation und Organisation des Projektteams 37,5 % Gewichtung,
—— Qualität des Umsetzungskonzeptes 12,5 % Gewichtung.
Die Auftraggeber behalten sich vor, die neben dem Wettbewerbsergebnis weiteren Kriterien und deren Gewichtung noch geringfügig zu modifizieren. Eine abschließende Angabe zur Wertungsmethodik erfolgt in den Auslobungsunterlagen, die erst den ausgewählten Bewerbern mit der Einladung zur Teilnahme am Planungswettbewerb zur Verfügung gestellt werden.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des bzw. der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

14/11/2019

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