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Bürogebäude am Petriplatz in Berlin-Mitte , Berlin/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2012995
Tag der Veröffentlichung
10.04.2013
Aktualisiert am
12.05.2013
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Beteiligung
7 Arbeiten
Auslober
Koordination
ProStadt Gesellschaft für Projektsteuerung im Städtebau mbH, Berlin Wilmersdorf
Preisgerichtssitzung
27.02.2013

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

1. Preis

Ortner & Ortner Baukunst Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin-Charlottenburg
Florian Matzker
Mitarbeit: Fabian Maurer · Pascal Dworak
Alexander Dal · Markus Lemcke
Statik: RSP Remmel + Sattler, Frankfurt
Energie/Haustechnik: Winter Ingenieure, Berlin
Kosten: Höhler + Partner

2. Preis

KSP Jürgen Engel Architekten GmbH, Frankfurt am Main
Jürgen Engel
Mitarbeit: Alexander Lohausen
Christopher Hammerschmidt · Yunjie Bai
Maria Braganca · Iris Jimenéz Gil · Qian Hou
Martin Kranich · Christian Eichinger
Tragwerk/Haustechnik: Arup GmbH, Frankfurt a. M.

3. Preis

LRO Lederer · Ragnarsdóttir · Oei, Stuttgart
Mitarbeit: David Fornol · Monica Tusinean
Energie/Bauphysik: Bobran Ingenieure, Stuttgart
Verfahrensart
Einladungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Der Petriplatz (siehe auch wa 11/2012 und 3/2013) liegt im heutigen Berliner Ortsteil Mitte, seine Bebauung wurde nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg, in den 1960er Jahren vollständig abgeräumt. Zurzeit ist das Wettbewerbsgrundstück unbebaut. Mit dem Bebauungsplan „Petriplatz und Breite Straße“ (I-218) sollen die historischen Konturen dieses Stadtbereichs wieder hergestellt und zeitgemäß interpretiert werden, um eine lebendige Mischung aus Wohnen, Läden, Restaurants und Büros neu entstehen zu lassen. Die HOCHTIEF Solutions AG, will auf dem knapp 1.500 m² großen Grundstück, auf dem früher das Cöllnische Rathaus stand, ein repräsentatives Bürohaus errichten. Die Vorgaben des noch nicht festgesetzten Bebauungsplans I-218 hinsichtlich der Anzahl der Geschosse, den Staffelgeschossen mit unterschiedlichen Vor- und Rücksprüngen, der Dachform und der überbaubaren Fläche sind auszuschöpfen und verbindlich zu berücksichtigen. Abweichungen vom Bebauungsplan sind nicht gewünscht.

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