5.1.12.
Wettbewerbsbedingungen:
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindend: ja
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Marc Blume, Landschaftsarchitekt, atelier eem, Paris
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichterin: Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, Bauingenieurin, HCU Hamburg
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Dr. Stephan Engelsmann, Bauingenieur, ABK Stuttgart
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Dr. Hanno Ehrbeck, Stadtplaner, Fachbereichsleiter Geoinformation und Stadtplanung, Mannheim
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Thorsten Helbig, Bauingenieur, Hochschule Darmstadt
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Achim Judt, Architekt, Geschäftsführer MWSP, Mannheim
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Timo Krämer, Ingenieur, Harrer Ingenieure Karlsruhe
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Alex Stork, Bauingenieur, Stadtraumservice, Abteilungsleitung Ingenieurbau und Straßentechnik, Mannheim
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Prof. Ole Saß, Landschaftsarchitekt, Hochschule Geisenheim
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichterin: Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Hochschule Darmstadt
Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter: Oliver Witan, Architekt, netzwerkarchitekten, Darmstadt
Mitglieder der Jury: Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter: Georg Bock, Landschaftsarchitekt, Bereichsleitung Planung und Bau, MWSP, Mannheim und Oliver Sachs, Bauingenieur, Stadtraumservice, Abteilungsleitung Planung und Bau, Mannheim
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichterin: Prof. Dr. Diana Pretzell, Erste Bürgermeisterin der Stadt Mannheim
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Ralf Eisenhauer, Bürgermeister der Stadt Mannheim
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichterin: Gabriele Baier, Bündnis 90/Die Grünen/Die Partei
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Lennart Christ, Fraktion CDU
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Reinhold Götz, Fraktion SPD
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Andreas Parmentier, Fraktion LTK
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Markus Riegler, Fraktion AfD
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Wolfgang Taubert, Fraktion FDP / MfM
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Prof. Dr. Achim Weizel, Freie Wähler - ML
Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter: Alexander Werner, Werner Wohnbau
Mitglieder der Jury: Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter: Ulrike Kleemannm, Bauingenieurin, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung, Abteilungsleiterin Verkehrsplanung, Mannheim und Angelo Canu, Verkehrsplaner, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung, Abteilung Verkehrsplanung, Mannheim
Bereits ausgewählte Teilnehmer: Bauart Beratende Ingenieure, München mit HK architekten, Schwarzach
Bereits ausgewählte Teilnehmer: MKP Marx Krontal Partner, Hannover mit KH STUDIO – delli Ponti & Novielli, Paris und TAMANDUA Schmelzer Martinelli, Berlin
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Ausloberin behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. --- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der ekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.