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  • Brückenschlag
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  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp se, Stuttgart · Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin
  • 2. Preis: STERLING PRESSER Architects+Engineers, Berlin · RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn · Werner Sobek AG, Stuttgart
  • 3. Preis: Nu_Architecture, Paris · Agence Ter de GmbH Landschaftsarchitekten, Karlsruhe · MKP GmbH, Hannover
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: Ramboll Deutschland GmbH, München · GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln · Ramboll Deutschland GmbH, Hamburg

Brückenschlag , Bad Neuenahr-Ahrweiler/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

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Veröffentlicht als:

Dokumentation
wa-ID
wa-2035915
Tag der Veröffentlichung
20.03.2023
Aktualisiert am
02.01.2024
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Tragwerksplaner*in- nen und beratenden Ingenieur*innen
Auslober
Koordination
Hille Tesch Architekten + Stadtplaner, Ingelheim
Abgabetermin
01.06.2023 16:00
Preisgerichtssitzung
27.06.2023
Abgabetermin Pläne 2. Phase
07.09.2023
Abgabetermin Modell 2. Phase
21.09.2023
Preisgerichtssitzung 2. Phase
12.10.2023
Ausstellung
bis zum 03.11.2023

1. Preis

schlaich bergermann partner sbp se, Stuttgart
Atelier Loidl Landschaftsarchitekten, Berlin
Mitarbeit: Christoph Zacharias, Pascal Zißler,
Robin Tammer, Oliver Ferger
Visualisierung: Rendercircle, S/Cruz de Tenerife
Christian Marrero
Modell: Architekturmodellbau Ritzmann, Stuttgart
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp se, Stuttgart · Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp se, Stuttgart · Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp se, Stuttgart · Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp se, Stuttgart · Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp se, Stuttgart · Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin
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  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp se, Stuttgart · Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp se, Stuttgart · Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin
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2. Preis

Sterling Presser Architects + Engineers, Berlin
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarch., Bonn
Ing./Tragwerk: Werner Sobek AG, Stuttgart
Mitarbeit: Theresa Herrmann, Sabelo Jeebe,
Andreas Malcher, Milton Méndez,
Elke Sterling-Presser, Nicolas Sterling,
Aigul Khasanova
Fachberater: Doser Kempen Krause Ing., Aachen
Joerg Gallwoszus, Karin Reißen
Modell: Architekturmodelle Degen, Esslingen/N.
  • 2. Preis: STERLING PRESSER Architects+Engineers, Berlin · RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn · Werner Sobek AG, Stuttgart
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3. Preis

Nu_Architecture, Paris
Agence Ter.de GmbH, Karlsruhe
Ing./Tragwerk: MKP GmbH, Hannover
Mitarbeit: Thibaut Dubegny, Sarah Gadzalli,
Falk Hoffmann-Berling, Johanna Alheid
Fachberater: Dr. Schippke, Jens Kögel
  • 3. Preis: Nu_Architecture, Paris · Agence Ter de GmbH Landschaftsarchitekten, Karlsruhe · MKP GmbH, Hannover
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Anerkennung

Ramboll Deutschland GmbH, München/HH
GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln
Mitarbeit: Zeynep Atmaca, Ansgar Tenbrock,
Benjamin Brunn, Niels Niemeyer,
Wenxuan Zhang, Simar Swani
Fachplaner: Christiaan Marrero
  • Anerkennung: Ramboll Deutschland GmbH, München · GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln · Ramboll Deutschland GmbH, Hamburg
  • Anerkennung: Ramboll Deutschland GmbH, München · GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln · Ramboll Deutschland GmbH, Hamburg
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  • Anerkennung: Ramboll Deutschland GmbH, München · GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln · Ramboll Deutschland GmbH, Hamburg
  • Anerkennung: Ramboll Deutschland GmbH, München · GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln · Ramboll Deutschland GmbH, Hamburg
  • Anerkennung: Ramboll Deutschland GmbH, München · GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln · Ramboll Deutschland GmbH, Hamburg
  • Anerkennung: Ramboll Deutschland GmbH, München · GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln · Ramboll Deutschland GmbH, Hamburg
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Anerkennung

bfr lab Architekten, Köln
GROW Landschaftsarchitektur, Köln
Ber. Ing.: Björnsen Ber. Ing., Köln
Tragwerk: imagine structure, Frankfurt am Main
Mitarbeit: Daniel Baerlecken, Joachim Evers,
Eduard Josip Cikovic, Johanna Wolberg,
Lea Schymura, Lukas Klapprott,
Philipp Alder, Peter Hartenstein,
Ronja Lehmann, Xenia Stork
Fachplaner: mob!lDENKER GmbH, Leichlingen
Michael Boßhammer
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
  • Anerkennung: bfr lab Architekten BDA, Köln · GROW Landschaftsarchitektur Evers Czerniejewski Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB, Köln · Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Köln · imagine structure GmbH, Frankfurt am Main
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Verfahrensart
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Wettbewerbsaufgabe
Bei dem Hochwasser im Juli 2021 kam es zu erheblichen Schäden an, Infrastruktur und Wohngebäuden. So wurden, mit einer Ausnahme, alle Ahr-Brücken der Stadt zerstört. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt daher die bei der Flut zerstörte Kurgartenbrücke sowie die Casinobrücke neu zu erstellen.
Hinzu kommen verschiedene angelagerte öffentliche Straßen- und Freiräume sowie Uferzonen im Umfeld der Brücken. Zusätzlich ist die Planung der Ufermauern der Ahr im Realisierungsteil Teil der Aufgabenstellung, für die nördlich gelegene Ahrterrasse sowie die südliche Fläche zwischen Kurgartenbrücke und Casinogebäude. Die Größe des Wettbewerbsgebietes beträgt insgesamt ca. 20.488 m2 zzgl. Brückenkorridore.
Die bisher berechneten Wasserspiegel im Bereich der Kurgartenbrücke sind (ohne Hochwasserschutzlinie: ohne Dämme/Mauern/Schotte, wenn das HW höher als benachbartes Gelände):
IST-Zustand ohne HWS-Linie: ca. 93,4 müNHN
IST-Zustand mit HWS-Linie: ca. 93,9 müNHN
Casinobrücke:
IST-Zustand ohne HWS-Linie: ca. 91,9 müNHN
IST-Zustand mit HWS-Linie: ca. 92,5 müNHN
Die neue Kurgartenbrücke soll zukünftig ca. 36 m lang werden. Das Gesamtprofil der neuen Brücke soll in etwa dem alten Brückenquerschnitt mit einer Breite von 14,5 m entsprechen. Die Befahrbarkeit muss auch mit Reisebussen möglich sein. Die Brücke soll den Charakter eines Boulevards haben und Aufenthaltsqualität bieten.
Die neue Casinobrücke ist zur gemeinschaftlichen Nutzung von Fußgängern und Fahrrad-fahrern vorgesehen, es ist von einer lichten Breite des Brückenstegs von min. 4,00 m auszugehen.
Die zukünftige Promenade entlang des Wassers verläuft unterhalb der Brückenbauwerke. Die Gestaltung der Freiflächen entlang der neuen Promenade soll die Besucher*innen einladen zum Verweilen und ist ein wichtiger Auftakt für die nachfolgenden Freianlagenplanungen im Umfeld. Gleichzeitig soll es aber auch ein angemessenes Angebot geben für die Möglichkeit für Spiel und Sport.
Das Gesamtbudget für die jeweiligen Teilbereiche des Realisierungsteils beträgt:
Kurgartenbrücke KG 300 + 400 € 2.385.000,00
Casinobrücke KG 300 + 400 € 1.917.500,00
Uferflächen KG 300 € 1.865.000,00
Freiflächen KG 500 € 3.798.142,25
Verkehrsflächen KG 500 € 376.464,00

Competition assignment
The floods in July 2021 caused considerable damage to infrastructure and residential buildings.With one exception, all of the town‘s Ahr bridges were destroyed.
The town of Bad Neuenahr-Ahrweiler therefore intends to rebuild the Kurgartenbrücke and Casinobrücke bridges that were destroyed in the flood. In addition, various adjacent public streets and open spaces as well as riverbank zones in the vicinity of the bridges will be created. In addition, the planning of the bank walls of the Ahr in the realization part is part of the task, for the northern Ahr terrace and the southern area between the Kurgartenbrücke and the casino building.
The total size of the competition area is approx. 20.488 m2 plus bridge corridors.

Fachpreisrichter
Gregor Bäumle, Darmstadt (Vorsitz)
Thomas Wirth, Kitzingen (stv. Vorsitz)
Alfred Bach, Stadt BNAW
Prof. Matthias Pfeifer, Darmstadt
Jochen Schuh, Darmstadt

Sachpreisrichter
Karsten Hartmuth, Stadt BNAW
Hermann-Josef Pelgrim, Aufbau- und Entwicklungsges. Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH
Peter Diewald, Stadt BNAW
Eberhard Neumann, Aufbau- und Entwicklungsges. Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt, die Verfasser*innen der Arbeit mit dem 1. Preis mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen.
20/03/2023    S56

Deutschland-Bad Neuenahr-Ahrweiler: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

2023/S 056-164737

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH

Postanschrift: Hauptstraße 80

Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler

NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler

Postleitzahl: 53474

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH

E-Mail: vergabe@ag-bnaw.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de

Adresse des Beschafferprofils: https://www.ag-bnaw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E66268832
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E66268832
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

WBW BNA_Offener 2-phasiger Realisierungswettbewerb „Brückenschlag“ Bad Neuenahr-Ahrweiler

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-28 Brückenschlag
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Inhalt des Wettbewerbs sind im Realisierungsteil die Planung des Ersatzneubaus für die beim Ahrhochwasser 2021 zerstörte Kurgartenbrücke, und die ebenfalls zerstörte Casinobrücke. Hinzu kommen verschiedene angelagerte öffentliche Straßen- und Freiräume sowie Uferzonen im Umfeld der Brücken. Zusätzlich ist die Planung der Ufermauern der Ahr im Realisierungsteil Teil der Aufgabenstellung, für die nördlich gelegene Ahrterrasse sowie die südliche Fläche zwischen Kurgartenbrücke und Casinogebäude.

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Das Gesamtbudget für die jeweiligen Teilbereiche des Realisierungsteils stellt sich wie folgt dar:

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Kurgartenbrücke KG300+400 2.385.000,00 Euro netto

Casinobrücke (inkl. Rampen) KG300+400 1.917.500,00 Euro netto

Uferflächen (Verbau) KG300 1.865.000,00 Euro netto

Freiflächen (inkl. Radwege) KG500 3.798.142,25 Euro netto

Verkehrsflächen KG500 376.464,00 Euro netto

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Gegenstand des Wettbewerbs sind der hochbauliche-tragwerksplanerische Vorentwurf für die beiden Brückenbauwerke „Kurgartenbrücke“ sowie „Casinobrücke“, der freiraumplanerische Vorentwurf für die im Wettbewerbsgebiet befindlichen öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen sowie Uferzonen sowie der ingenieurtechnische Vorentwurf der Ufermauer und -befestigungen im Teilbereich des Realisierungsteils.

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Die Größe des Wettbewerbsgebietes beträgt insgesamt ca. 20.488 qm zzgl. Brückenkorridore.

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Die genaue Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung beschrieben.

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Das Verfahren wird als offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.

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Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs haben der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz sowie die Ingenieurkammer des Landes Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer unter der Nummer 1/03/23 registriert.

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Das Verfahren wird als offener, 2-phasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt. In der zweiten Phase nach Beurteilung der Leistungen der ersten Phase, ist geplant, maximal 8 Teilnehmer zur weiteren Bearbeitung in der zweiten Phase aufzufordern.

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Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Entsprechend der EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.

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Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

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Bieter im Verhandlungsverfahren können sowohl eine Bietergemeinschaft sein als auch ein Bieter mit Nachunternehmern. Die Ausloberin behält sich vor, einzelne Teilbereiche des Projektes separat zu vergeben.

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Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Das Verfahren ist anonym (RPW § 1.4).

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Voraussichtliche Termine des Verfahrens:

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Kolloquium: 12.04.23

Abgabe Planunterlagen 1. Phase: 01.06.23

Jury 1. Phase: 27.06.23

Abgabe Unterlagen 2. Phase: 07.09.23

Abgabe Modell 2. Phase: 21.09.23

Jury 2. Phase: 12.10.23

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekten, Landschaftsarchitekten (Architekten und Landschaftsarchitekten gem. §75 (1) VgV), Tragwerksplanern und beratenden Ingenieuren (Beratender Ingenieur gem. §75 (2) VgV). Die Berechtigung zum Führen aller Berufsbezeichnungen muss vom Teilnehmer bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

- Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee

- Entwurfsidee und Konzeptumsetzung Brückenbauwerke

- Umgang mit der Topographie und der Bestandsbebauung

- Erfüllung der funktionalen Anforderungen, Hochwasserschutz

- Konstruktion und Materialeinsatz

- Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit, Barrierefreiheit

- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/06/2023
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von € 240.000,- zur Verfügung.

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Jeder Teilnehmer der zweiten Phase erhält bei rechtzeitiger Einreichung einer vollständigen und wertbaren Arbeit, die vom Preisgericht zur Beurteilung zugelassen wird, ein Bearbeitungsentgelt. Die Hälfte der Wettbewerbssumme wird als Bearbeitungsentgelt ausgeschüttet; jeder Teilnehmer der 2. Phase erhält ein anteiliges Bearbeitungshonorar.

.

Für die verbleibende Summe ist die Aufteilung als Preissumme wie folgt vorgesehen:

Preise

1. 48.000,- €

2. 30.000,- €

3. 18.000,- €

Anerkennungen:

Für Anerkennungen ist eine Summe von 24.000,- € vorgesehen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

 

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird in gesetzlich geschuldeter Höhe zusätzlich ausgezahlt. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises und des ausgezahlten Bearbeitungsentgelts nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Guido Orthen, Bürgermeister BNAW (Sachpreisrichter)
Hermann-Josef Pelgrim, GF der AuEG (Sachpreisrichter)
Peter Diewald, Beigeordneter der Stadt BNAW (Sachpreisrichter)
Eberhard Neumann, Vertreter der AuEG, Abteilungsleiter Grünbau (Sachpreisrichter)
Richard Lindner, Ortsvorsteher BNAW (stv. Sachpreisrichter)
Mark Diekmann, Stadt BNAW, Leitung Tiefbauplanung (stv. Sachpreisrichter)
N.N. (stv. SachpreisrichterIn)
Alfred Bach, Bauingenieur, Stadt BNAW, Leiter Planungsstab Aufbau (Fachpreisrichter)
Gregor Bäumle, Architekt+Stadtplaner, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Prof. Matthias Pfeifer, Tragwerksplaner, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Jochen Schuh, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
Thomas Wirth, Landschaftsarchitekt, Kitzingen (Fachpreisrichter)
Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden (stv. Fachpreisrichterin)
Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Reichelsheim-Laudenau (stv. Fachpreisrichter)
Milan Schultz-Cornelius, Tragwerksplaner, Kaiserlautern (stv. Fachpreisrichter)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

[Hinweis: Vollständiger Abschnitt unter Teil A 15.2 der Auslobung, hier nur Auszüge]

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Die Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung gem. §8 RPW einen der Preisträger mit weiteren Leistungen im Rahmen einer Generalplanervergabe beauftragen. Die Beauftragung erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Honorarparameter gem. HOAI.

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft wird als Generalplaner (Generalplaner mit Nachunternehmern oder Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend beauftragt. Der Haftungsanteil wird bei einer Bietergemeinschaft auf den jeweiligen Leistungsanteil beschränkt.

Folgende Leistungen sind Bestandteile der Generalplanervergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:

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1. Objektplanung Brückenbauwerke gem. § 41 ff. HOAI

2. Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff. HOAI

3. Tragwerksplanung gem. § 51 ff. HOAI

4. Objektplanung Ingenieurbauwerk Ufermauer gem. § 41 ff.HOAI

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- Objektplanung Brückenbauwerke §41 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional 6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:

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o Honorarzone III Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz

o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert

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- Objektplanung Freianlagen §39 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional 6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:

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o Honorarzone IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz

o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert

.

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- Tragwerksplanung für alle Teilbereiche gem. §51 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional 6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines Vertragsschlusses:

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o Honorarzone III – IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine mitzuverarbeitende Bausubstanz

o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet. Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert

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- Zeithonorar für zusätzliche und besondere Leistungen (Obergrenze) ALLE Leistungsbilder:

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o Büroinhaber / Projektleiter: 100 EUR/h netto

o Technische Mitarbeiter: 90 EUR/h netto

o Sonstige techn. Fachkräfte: 70 EUR/h netto

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Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.

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Im Anschluss a. d. Wettbewerbsverfahren wird nach der Eignungsprüfung (siehe Auslobung) gemäß §14 Abs.4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Entsprechend der EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1. Preisträger zu vergeben.

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Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:

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1. Wettbewerbsergebnis 50%

2. Weiterentwicklung Entwurf (auf Basis der Preisgerichtsbeurteilung) 15%

3. Projektmanagement 15%

a. Kostenmanagement (5%)

b. Terminmanagement (5%)

c. Qualitätsmanagement (5%)

4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 20%

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[Fortsetzung in der Auslobung, Teil A 15.2]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz

Postanschrift: Stiftsstraße 9

Ort: Mainz

Postleitzahl: 55116

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de

Telefon: +49 6131-16-2234

Fax: +49 6131-16-2113

Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)

Ort: siehe VI.4.1)

Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)

Ort: siehe VI.4.1)

Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2023

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