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  • Brücke Entenwerder
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  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg und Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen / Foto: © sbp / gmp
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg und Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen / Foto: © sbp / gmp
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg und Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen / Foto: © sbp / gmp

Brücke Entenwerder , Hamburg HafenCity/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2028918
Tag der Veröffentlichung
20.04.2020
Aktualisiert am
08.10.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Arbeitsgemeinschaften aus Ingenieur*innen (federführend) und Architekt*innen
Auslober
Koordination
büro luchterhandt stadtplaner architekten landschaftsarchitekten, Hamburg
Bewerbungsschluss
19.05.2020
Preisgerichtssitzung
09.09.2020
Ausstellung
05.-15.10.2020

1. Preis

schlaich · bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart
Sven Plieninger
gmp Architekten von Gerkan · Marg und Partner, Hamburg
Nikolaus Goetze

Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen
Georg Thier
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg und Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen / Foto: © sbp / gmp
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg und Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen / Foto: © sbp / gmp
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg und Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen / Foto: © sbp / gmp
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg und Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen / Foto: © sbp / gmp
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg und Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen / Foto: © sbp / gmp
  • 1. Preis: schlaich bergermann partner sbp gmbh, Stuttgart mit gmp Architekten von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg und Fritz Spieth Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen / Foto: © sbp / gmp

2. Preis

Schüßler-Plan Ing.-Ges. mbH, Düsseldorf
Frank Ehrlicher
DKFS Architects Ltd., London
Dirk Krolikowski · Falko Schmitt

IWP Ingenieure Partnerschaft mbB, Elmshorn
Dirk Schaller

3. Preis

Arup Deutschland GmbH, Düsseldorf
Guillermo Munoz-Cobo · Laure Hellebrandt
Markus Gabler · Alexander Rotsch · Andre Martings
COBE Copenhagen, Nordhavn 
Dan Stubbergaard · Caroline Nagel
Thomas Hobbs · Margarita Nutfulina
Morten Engel · Ursulo Peniche
Justyn Krokowska

Anerkennung

WTM Engineers GmbH, Hamburg
Dr. Gerhard Zehetmaier · Dr. Alfred Krill
Frauke Matz
Dietmar Feichtinger Architectes, Montreuil
Dietmar Feichtinger · Jan Feichtinger
Silvia Georgescu

HEINZE-STOCKFISCH-GRABIS + PARTNER GmbH, Hamburg
Kai Grabis
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Die HafenCity Hamburg GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie entwickelt die HafenCity im Auftrag Hamburgs. Mit der HafenCity wächst in Hamburg ein neues Stück Stadt heran. Entlang der Elbe entsteht auf einer Fläche von 157 ha eine lebendige Stadt mit maritimem Flair, die Arbeiten und Wohnen, Kultur und Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander verbindet. 45 000 Arbeitsplätze und 6 500 bis 7 000 Wohnungen für 14. 000 Menschen werden entstehen und erweitern die heutige Cityfläche um 40 Prozent. Das Gesamtgebiet der HafenCity Hamburg wird in zehn unterschiedliche Quartiere strukturiert. Jedes Quartier zeichnet sich durch ein ganz eigenes unverwechselbares Profil aus und ergänzt damit die Hamburger Kerninnenstadt um neue Qualitäten.

Mit dem Quartier Elbbrücken entsteht ein hoch verdichteter Stadtraum, der das Gesamtensemble HafenCity abrundet und von Süden und Osten einen weithin sichtbaren Auftakt der HafenCity und Hamburgs bildet, aber auch neue Verbindungen nach Rothenburgsort schafft. Das Quartier soll ein starkes räumliches Gravitationszentrum für die östliche HafenCity als großstädtisches Dienstleistungs-, Geschäfts- und Wohnviertel bilden und neben dem Überseequartier das zweite urbane Zentrum der HafenCity werden.

Über ihre Tochtergesellschaft Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) verantwortet die HafenCity Hamburg GmbH auch die Entwicklung des „Billebogens“, einem ca. 79 Hektar umfassenden Areal, nordöstlich direkt an die östliche HafenCity angrenzend, zwischen Elbe und Bille. Die BBEG entwickelt auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost“ Gewerbe- und Industrieflächen, Misch- und Kerngebietsflächen sowie ergänzend Wohn- und Freiraumflächen im Bereich des Billebogens. Das Ziel besteht in der Schaffung von Stadträumen für neue, innovative Nutzungen in der Produktion in einem innenstadtnahen Kontext.

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung von einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke im Osten der HafenCity: „Brücke Entenwerder“.

Die Brücke Entwerder mit einer Länge von etwa 100 m und einer lichten Breite von 5,50 m verbindet die HafenCity mit dem Elbpark Entenwerder, der östlich der Elbbrücken an der Elbe liegt. Auf dieser Erholungs-und Freizeitinsel befinden sich 13 ha Parkanlage mit Bewegungsangeboten. Atmosphärisch mit besonderem Wasserbezug eingebettet, sind im Umfeld mit Wassersportarten weitere Freizeitangebote zu finden. Als Teil des Elberadwegs zwischen Dresden und der Nordsee übernimmt die „Brücke Entenwerder“ zudem eine wichtige übergeordnete Scharnierfunktion und bietet eine attraktive Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer.

Die Brücke ermöglicht eine verstärkte Integrationswirkung zwischen östlicher HafenCity, dem Billebogen und Rothenburgsort mit weiteren Entwicklungspotentialen entlang der Bille sowie zum neuen Stadtentwicklungsvorhaben Grasbrook.

Preisgericht
Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Bodo Hafke, Baudezernent, Bezirksamt Hamburg-Mitt
Wulf Schöning, Landesbetrieb Straßen, Brü­cken und Gewässer
Dr.-Ing. Thomas Ummenhofer, Beraten­der Ingenieur, Karlsruh
Ulrich Meyer, Beratender Ingenieur
Henry Ripke, Freier Architekt, Berlin
Anna Lundqvist, Freie Landschaftsar­chitektin, Berlin/Cottbus
Staatsrat Andreas Rieckhoff, Behörde für Wirtschaft und Innovation
Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung, BBEG und HCH
Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt und Energie
zwei Vertreter der Hamburgischen Bürgerschaft (N.N)
ein Vertreter des Bezirks Hamburg Mitte (N.N)

Preisgerichtsempfehlung
Abschließend empfiehlt das Preisgericht der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit zur Grundlage der weiteren Planung zu machen und dabei die folgenden
Hinweise und Anmerkungen aus der schriftlichen Beurteilung zu berücksichtigen sowie den Verfasser mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Ferner sind die individuellen Hinweise
der Ausloberin zu berücksichtigen.
Das Preisgericht empfiehlt zu prüfen, ob die Brückenbreite im Hinblick auf eine weitere Verbesserung des Fuß- und Radfahrkomforts, unter Einbezug und Abwägung mit den anderen, durch das Brückenbauwerk zu erreichenden Zielsetzungen und Anforderungen, um ca. 1 Meter erweitert werden könnte.
Außerdem formuliert das Preisgericht folgende Überarbeitungshinweise für die Arbeit des 1. Preises:
• Die Belange der E-Mobilität sind zu berücksichtigen.
• Das Geländer wirkt derzeit noch wie ein dem Tragwerk aufgesetzter Fremdkörper und ist in Detaillierung und Ausgestaltung zu überarbeiten.
• Eine Möglichkeit zur weiteren Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf der Brücke – jedoch nicht in Form von Sitzen – ist zu überprüfen und ggf. auszuarbeiten.
• Die Art und detaillierte Ausbildung taktiler Elemente zur Fahrbahntrennung in den unterschiedlichen Brückenbereichen (Brückenk.pfe, Mittelteil) sind genauer zu prüfen und entsprechend zu implementieren.
• Die Freiraumgestaltung der westlichen Landspitze ist naturnah zu entwickeln und im Sinne elbtypologischer Biotope zu überarbeiten.
• Eine stärkere Betonung der Wegebeziehung am östlichen Brückenkopf nach Norden in Richtung Elbradwanderweg und Veloroute 9 ist zu prüfen.
• Es sollen weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der unterschiedlichen Brückennutzer geprüft werden und entsprechend in die weitere planerische Bearbeitung einfließen.

Ausstellung der vier ausgezeichneten Entwürfe
05. –15.10. 2020 im HafenCity InfoCenter Kesselhaus
Am Sandtorkai 30, 20457 Hamburg
Di.-So.: 10-18 Uhr, Eintritt frei

Weitere Informationen zu dem Ergebnis und den Preisträgern unter
billebogen.de
03/08/2020    S148
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 148-363821
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 077-182661) Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH
Postanschrift: Osakaallee 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
E-Mail: hafencity@luchterhandt.de
Telefon: +49 4070708070
Fax: +49 40707080780Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

HCH_ WB_Brücke
Referenznummer der Bekanntmachung: HCH_Wettbewerb Brücke Entenwerder

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.1.3) Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung:

Die HafenCity Hamburg GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie entwickelt die HafenCity im Auftrag Hamburgs. Mit der HafenCity wächst in Hamburg ein neues Stück Stadt heran. Entlang der Elbe entsteht auf einer Fläche von 157 ha eine lebendige Stadt mit maritimem Flair, die Arbeiten und Wohnen, Kultur und Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander verbindet. 45 000 Arbeitsplätze und 6 500 bis 7 000 Wohnungen für 14. 000 Menschen werden entstehen und erweitern die heutige Cityfläche um 40 Prozent. Das Gesamtgebiet der HafenCity Hamburg wird in zehn unterschiedliche Quartiere strukturiert. Jedes Quartier zeichnet sich durch ein ganz eigenes unverwechselbares Profil aus und ergänzt damit die Hamburger Kerninnenstadt um neue Qualitäten.
Mit dem Quartier Elbbrücken entsteht ein hoch verdichteter Stadtraum, der das Gesamtensemble HafenCity abrundet und von Süden und Osten einen weithin sichtbaren Auftakt der HafenCity und Hamburgs bildet, aber auch neue Verbindungen nach Rothenburgsort schafft. Das Quartier soll ein starkes räumliches Gravitationszentrum für die östliche HafenCity als großstädtisches Dienstleistungs-, Geschäfts- und Wohnviertel bilden und neben dem Überseequartier das zweite urbane Zentrum der HafenCity werden.
Über ihre Tochtergesellschaft Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) verantwortet die HafenCity Hamburg GmbH auch die Entwicklung des „Billebogens“, einem ca. 79 Hektar umfassenden Areal, nordöstlich direkt an die östliche HafenCity angrenzend, zwischen Elbe und Bille. Die BBEG entwickelt auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost“ Gewerbe- und Industrieflächen, Misch- und Kerngebietsflächen sowie ergänzend Wohn- und Freiraumflächen im Bereich des Billebogens. Das Ziel besteht in der Schaffung von Stadträumen für neue, innovative Nutzungen in der Produktion in einem innenstadtnahen Kontext.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung von einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke im Osten der HafenCity: „Brücke Entenwerder“.
Die Brücke Entwerder mit einer Länge von etwa 100 m und einer lichten Breite von 5,50 m verbindet die HafenCity mit dem Elbpark Entenwerder, der östlich der Elbbrücken an der Elbe liegt. Auf dieser Erholungs-und Freizeitinsel befinden sich 13 ha Parkanlage mit Bewegungsangeboten. Atmosphärisch mit besonderem Wasserbezug eingebettet, sind im Umfeld mit Wassersportarten weitere Freizeitangebote zu finden. Als Teil des Elberadwegs zwischen Dresden und der Nordsee übernimmt die „Brücke Entenwerder“ zudem eine wichtige übergeordnete Scharnierfunktion und bietet eine attraktive Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Die Brücke ermöglicht eine verstärkte Integrationswirkung zwischen östlicher HafenCity, dem Billebogen und Rothenburgsort mit weiteren Entwicklungspotentialen entlang der Bille sowie zum neuen Stadtentwicklungsvorhaben Grasbrook.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

29/07/2020

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 077-182661

Abschnitt VII: Änderungen


VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben


VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Abschnitt Nummer: IV.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Art des Wettbewerbs

Anstatt:

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6

muss es heißen:

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
Abschnitt Nummer: IV.3.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zu Preisen

Anstatt:

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 190 000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis 28 000,00 EUR,
2. Preis 17 000,00 EUR,
3. Preis 11 000,00 EUR,
Anerkennungen 6 000,00 EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Summe für Preise und Anerkennungen beschließen.

muss es heißen:

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 103 000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis 28 000,00 EUR,
2. Preis 18 000,00 EUR,
3. Preis 11 000,00 EUR,
Anerkennungen 6 000,00 EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Summe für Preise und Anerkennungen beschließen.
Abschnitt Nummer: IV.3.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Preisgericht

Anstatt:

Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Bodo Hafke, Baudezernent, Bezirksamt Hamburg-Mitte
N.N., Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Prof. Dr.-Ing. Thomas Ummenhofer, Beratender Ingenieur, Karlsruhe
N.N., Beratende/r Ingenieur/in
Prof. Anna Lundqvist, Landschaftsarchitektin, Berlin/Cottbus
Henry Ripke, Freier Architekt, Berlin
N.N., Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung, HafenCity Hamburg GmbH
N.N., MDHB, SPD
N.N., MDHB, CDU
Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt und Energie
N.N., Bezirk Mitte

muss es heißen:

Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Robbin Hinz, Leiter Fachamt MR, Bezirksamt Hamburg-Mitte
Wulf Schöning, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Prof. Dr.-Ing. Thomas Ummenhofer, Beratender Ingenieur, Karlsruhe
Dr. Ulrich Meyer, Beratender Ingenieur, Hamburg
Henry Ripke, Freier Architekt, Berlin
Prof. Anna Lundqvist, Freie Landschaftsarchitektin, Berlin/Cottbus
Martin Bill, Staatsrat, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung, HafenCity Hamburg GmbH
N.N., MDHB, SPD
N.N., MDHB, CDU
Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt und Energie
N.N., Bezirk Mitte
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:

---

20/04/2020    S77    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 077-182661
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Das Sondervermögen „Stadt und Hafen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH
Postanschrift: Osakaallee 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
E-Mail: hafencity@luchterhandt.de
Telefon: +49 4070708070
Fax: +49 40707080780Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVDEC6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNVDEC6

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: städtische GmbH auf regionaler/lokaler Ebene und Regional- oder Lokalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung/Städtischer Entwicklungsträger

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

HCH_ WB_Brücke
Referenznummer der Bekanntmachung: HCH_Wettbewerb Brücke Entenwerder

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71300000
71200000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die HafenCity Hamburg GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie entwickelt die HafenCity im Auftrag Hamburgs. Mit der HafenCity wächst in Hamburg ein neues Stück Stadt heran. Entlang der Elbe entsteht auf einer Fläche von 157 ha eine lebendige Stadt mit maritimem Flair, die Arbeiten und Wohnen, Kultur und Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander verbindet. 45 000 Arbeitsplätze und 6 500 bis 7 000 Wohnungen für 14 000 Menschen werden entstehen und erweitern die heutige Cityfläche um 40 Prozent. Das Gesamtgebiet der HafenCity Hamburg wird in 10 unterschiedliche Quartiere strukturiert. Jedes Quartier zeichnet sich durch ein ganz eigenes unverwechselbares Profil aus und ergänzt damit die Hamburger Kerninnenstadt um neue Qualitäten.
Mit dem Quartier Elbbrücken entsteht ein hoch verdichteter Stadtraum, der das Gesamtensemble HafenCity abrundet und von Süden und Osten einen weithin sichtbaren Auftakt der HafenCity und Hamburgs bildet, aber auch neue Verbindungen nach Rothenburgsort schafft. Das Quartier soll ein starkes räumliches Gravitationszentrum für die östliche HafenCity als großstädtisches Dienstleistungs-, Geschäfts- und Wohnviertel bilden und neben dem Überseequartier das zweite urbane Zentrum der HafenCity werden.
Über ihre Tochtergesellschaft Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG) verantwortet die HafenCity Hamburg GmbH auch die Entwicklung des „Billebogens, einem ca. 79 Hektar umfassenden Areal, nordöstlich direkt an die östliche HafenCity angrenzend, zwischen Elbe und Bille. Die BBEG entwickelt auf der Grundlage der Bürgerschaftsdrucksache „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in Hamburg Ost Gewerbe- und Industrieflächen, Misch- und Kerngebietsflächen sowie ergänzend Wohn- und Freiraumflächen im Bereich des Billebogens. Das Ziel besteht in der Schaffung von Stadträumen für neue, innovative Nutzungen in der Produktion in einem innenstadtnahen Kontext.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung von einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke im Osten der HafenCity: „Brücke Entenwerder.
Die Brücke Entenwerder mit einer Länge von etwa 100 m und einer lichten Breite von 5,50 m verbindet die HafenCity mit dem Elbpark Entenwerder, der östlich der Elbbrücken an der Elbe liegt. Auf dieser Erholungs- und Freizeitinsel befinden sich 13 ha Parkanlage mit Bewegungsangeboten. Atmosphärisch mit besonderem Wasserbezug eingebettet, sind im Umfeld mit Wassersportarten weitere Freizeitangebote zu finden. Als Teil des Elberadwegs zwischen Dresden und der Nordsee übernimmt die „Brücke Entenwerder zudem eine wichtige übergeordnete Scharnierfunktion und bietet eine attraktive Nutzungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer.
Die Brücke ermöglicht eine verstärkte Integrationswirkung zwischen östlicher HafenCity, dem Billebogen und Rothenburgsort mit weiteren Entwicklungspotentialen entlang der Bille sowie zum neuen Stadtentwicklungsvorhaben Grasbrook.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen (max. 6 Teilnehmer) aus, die er zur Teilnahme am Wettbewerb auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich „Objektplanung Ingenieurbauwerke, „Tragwerksplanung und „Objektplanung Gebäude eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht (Bewerberbogen, Abschnitte D) in den Kriterien (Auswahlkriterien). Sämtliche formale Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen und die Auswahlkriterien sind in der Anlage Bewerbungsbogen benannt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieurin/Ingenieur für Leistungen gem. § 43, § 51 und § 55 HOAI 2013 und Architektin/Architekt für die Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 gefordert. Arbeitsgemeinschaften zwischen Architektin/Architekt und Ingenieurin/Ingenieur sind erforderlich, wobei die/der Ingenieurin/Ingenieur das federführende Büro sein soll.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Beurteilungskriterien (Auszug aus der Auslobung)
— die harmonische Einbindung der Brücke in den zukünftigen Stadt- und Freiraum mit den umgebenden Wasserflächen der Norderelbe und des Oberhafenkanals;
— Qualität des gestalterischen Konzepts (Prägung eines charakteristischen Ortes, identitätsstiftende Gestaltung, Maßstäblichkeit etc.);
— die Lösung der Anbindung und Übergänge, im Westen an den Uferweg in Richtung S-Bahnstation Elbbrücken, im Osten zum Elbpark mit Anbindung an den Elberadweg Richtung Osten und nach Rothenburgsort über Alexandrastieg;
— die gestalterische und räumliche Ausbildung des Tragwerks;
— die (potentielle) Nachhaltigkeit des Brückenbauwerks;
— Barrierefreiheit;
— Plausibilität der Kostenschätzung;
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Investition und Unterhaltung der Brücke;
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 19/05/2020
Ortszeit: 14:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 190 000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis 28 000,00 EUR,
2. Preis 17 000,00 EUR,
3. Preis 11 000,00 EUR,
Anerkennungen 6 000,00 EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Summe für Preise und Anerkennungen beschließen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Alle Teilnehmer/-innen, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 4 000 EUR (netto).

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Franz-Josef Höing, OberbaudirektorIn, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Bodo Hafke, Baudezernent, Bezirksamt Hamburg-Mitte
N.N., Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Prof. Dr.-Ing. Thomas Ummenhofer, Beratender Ingenieur, Karlsruhe
N.N., Beratende/r Ingenieur/in
Prof. Anna Lundqvist, Landschaftsarchitektin, Berlin/Cottbus
Henry Ripke, Freier Architekt, Berlin
N.N., Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung, HafenCity Hamburg GmbH
N.N., MDHB, SPD
N.N., MDHB, CDU
Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt und Energie
N.N., Bezirk Mitte

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Auf weitere bindende Vorgaben, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung des Preisgerichts führen, wird verzichtet. Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung der Rückfragen. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile – Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität – führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.
Voraussichtliche Termine:
Veröffentlichung EU-Bekanntmachung 16.4.2020
Submission 19.5.2020
Versand der Auslobung KW 23 2020
Frist für Rückfragen KW 25 2020
Abgabe der Arbeiten KW 33 2020
Preisgerichtssitzung 9.9.2020
Verhandlungsverfahren Oktober 2020
Anschließende Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Die Anlagen zum Wettbewerb sind zu finden unter: cloud.luchterhandt.de/index.php/s/bttDYXak8N4kLEk
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVDEC6

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de
Fax: +49 4042731-0499

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de
Fax: +49 4042731-0499

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

16/04/2020

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