- wa-ID
- wa-2029201
- Tag der Veröffentlichung
- 01.03.2019
- Aktualisiert am
- 16.06.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU / Schweiz
- Teilnehmer
- Ingenieur*innen
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
-
Kanton Zürich
Amt für Verkehr AFV - Koordination
- ewp AG Effretikon, Effretikon
- Bewerbungsschluss
- 15.05.2019
- Abgabetermin
- 25.09.2019
- Preisgerichtssitzung
- 08.11.2019
Verfahrensart
Selektiver Projektwettbewerb mit Präqualifikation
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Umfahrung Eglisau soll die betroffene Bevölkerung spürbar vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich wurden deshalb in einem Projektwettbewerb verschiedene Lösungsansätze für eine neue Strassenbrücke über den Rhein erarbeitet.
Die Projektierung der Brücke für die Umfahrung Eglisau erfolgt als Projektwettbewerb (Phase 1 Präqualifikation und Phase 2 Wettbewerb) für Ingenieurleistungen. Aufgrund der technischen, gestalterischen, ökologischen und ökonomischen Anforderungen sind verschiedene Tragwerkskonzepte möglich. Der Auftraggeber erwartet aus dem gewählten Verfahren unterschiedliche Lösungsvorschläge, die einen umfassenden Variantenvergleich erlauben.
Im Rahmen der Phase 2 Wettbewerb ist nur für die Brücke ein reduziertes Vorprojekt auszuarbeiten. Die technische Machbarkeit sowie der Bauvorgang sind auszuweisen. Im Weiteren wird die räumliche / gestalterische Qualität unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte und der Landschaftswirkung beurteilt. Der Umgang mit den Schutzgütern und Schutzobjekten ist aufzuzeigen.
Für die Zufahrtsbereiche zur Brücke wird im Rahmen der Phase 1 Präqualifikation eine Lösungsidee für die Linienführung verlangt. Es ist aufzuzeigen, in welchen Bereichen die Strasse offen geführt werden kann und wo Kunstbauten und allfällige Tunnelstrecken erforderlich sind. Die Anschlussknoten der Umfahrungsstrasse an die Schaffhauserstrasse (Anschluss Nord) sowie an die Zürcherstrasse im Bereich Birchstud (Anschluss Süd) sollen prinzipiell, d. h. ebenfalls in Form einer Lösungsidee, aufgezeigt werden. Der Anschluss Nord ist als Vollanschluss auszubilden. Sowohl die Gemeinde Eglisau wie auch die Gemeinde Hüntwangen sind an die Umfahrungsstrasse anzubinden. Die Umfahrungsstrasse soll störungsfrei / durchgehend geführt werden. Beim Anschluss Süd soll die Umfahrungsstrasse ebenfalls störungsfrei / durchgehend geführt werden. Die Zürcherstrasse zweigt von der Umfahrungsstrasse ab.
Fachpreisrichter*innen
Martin Käser, Dr. sc. techn. ETH, dipl. Bauing. ETH
Heinrich Figi, dipl. Bauing. ETH
Hans-Rudolf Ganz, Dr. sc. techn. ETH, dipl. Bauing. ETH
Andrea Deplazes, Prof. dipl. Arch. ETH
Katrin Jaggi, dipl. Arch. ETH
Sachpreisrichter
Pascal Kern, AFV Kanton ZH, Abteilungsleiter Infrastrukturplanung
Peter Bär, Gemeindepräsident Eglisau
Empfehlung des Preisgerichts
Zuhanden des Amtes für Verkehr des Kantons Zürich (Auftraggeberin)
empfiehlt das Preisgericht den Wettbewerbsbeitrag mit dem Kennwort
«Weiter_Bauen_2» zur Weiterbearbeitung.
Selektiver Projektwettbewerb mit Präqualifikation
Wettbewerbsaufgabe
Mit der Umfahrung Eglisau soll die betroffene Bevölkerung spürbar vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich wurden deshalb in einem Projektwettbewerb verschiedene Lösungsansätze für eine neue Strassenbrücke über den Rhein erarbeitet.
Die Projektierung der Brücke für die Umfahrung Eglisau erfolgt als Projektwettbewerb (Phase 1 Präqualifikation und Phase 2 Wettbewerb) für Ingenieurleistungen. Aufgrund der technischen, gestalterischen, ökologischen und ökonomischen Anforderungen sind verschiedene Tragwerkskonzepte möglich. Der Auftraggeber erwartet aus dem gewählten Verfahren unterschiedliche Lösungsvorschläge, die einen umfassenden Variantenvergleich erlauben.
Im Rahmen der Phase 2 Wettbewerb ist nur für die Brücke ein reduziertes Vorprojekt auszuarbeiten. Die technische Machbarkeit sowie der Bauvorgang sind auszuweisen. Im Weiteren wird die räumliche / gestalterische Qualität unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte und der Landschaftswirkung beurteilt. Der Umgang mit den Schutzgütern und Schutzobjekten ist aufzuzeigen.
Für die Zufahrtsbereiche zur Brücke wird im Rahmen der Phase 1 Präqualifikation eine Lösungsidee für die Linienführung verlangt. Es ist aufzuzeigen, in welchen Bereichen die Strasse offen geführt werden kann und wo Kunstbauten und allfällige Tunnelstrecken erforderlich sind. Die Anschlussknoten der Umfahrungsstrasse an die Schaffhauserstrasse (Anschluss Nord) sowie an die Zürcherstrasse im Bereich Birchstud (Anschluss Süd) sollen prinzipiell, d. h. ebenfalls in Form einer Lösungsidee, aufgezeigt werden. Der Anschluss Nord ist als Vollanschluss auszubilden. Sowohl die Gemeinde Eglisau wie auch die Gemeinde Hüntwangen sind an die Umfahrungsstrasse anzubinden. Die Umfahrungsstrasse soll störungsfrei / durchgehend geführt werden. Beim Anschluss Süd soll die Umfahrungsstrasse ebenfalls störungsfrei / durchgehend geführt werden. Die Zürcherstrasse zweigt von der Umfahrungsstrasse ab.
Fachpreisrichter*innen
Martin Käser, Dr. sc. techn. ETH, dipl. Bauing. ETH
Heinrich Figi, dipl. Bauing. ETH
Hans-Rudolf Ganz, Dr. sc. techn. ETH, dipl. Bauing. ETH
Andrea Deplazes, Prof. dipl. Arch. ETH
Katrin Jaggi, dipl. Arch. ETH
Sachpreisrichter
Pascal Kern, AFV Kanton ZH, Abteilungsleiter Infrastrukturplanung
Peter Bär, Gemeindepräsident Eglisau
Empfehlung des Preisgerichts
Zuhanden des Amtes für Verkehr des Kantons Zürich (Auftraggeberin)
empfiehlt das Preisgericht den Wettbewerbsbeitrag mit dem Kennwort
«Weiter_Bauen_2» zur Weiterbearbeitung.