- wa-ID
- wa-2022836
- Tag der Veröffentlichung
- 26.01.2018
- Aktualisiert am
- 26.01.2018
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner/-innen und/oder Architekt/-innen mit Verkehrsplaner/-innen
- Auslober
-
Stadt Bietigheim-Bissingen
- Koordination
- büro luchterhandt stadtplaner architekten landschaftsarchitekten, Hamburg
- Bewerbungsschluss
- 29.01.2018
- Abgabetermin Pläne
- 12.03.2018
- Abgabetermin Modell
- 19.03.2018
- Preisgerichtssitzung
- 10.04.2018
Verfahrensart
Offener städtebaulicher Wettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem eingeladenen städtebaulich-verkehrsplanerischen Realisierungswettbewerb
Die Stadt Bietigheim-Bissingen plant gemeinsam mit dem Grundstücksmiteigentümer OSWA ein neues urbanes Stadtviertel – das Bogenviertel. Hiermit soll ein wegweisender Baustein zur IBA 2027 Stadt-Region Stuttgart beigetragen werden. Auf dem früheren Industrieareal der Firma DLW, innerhalb des Bahnbogens und der B 27 gelegen, sollen Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen. Gemäß dem seit vielen Jahren in Bietigheim-Bissingen verfolgten Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll mit der städtebaulichen Neuordnung des DLW-Areals langfristig die nachhaltige Stadtentwicklung an einer zentralen Stelle im Stadtgebiet fortgeführt und Flächenangebote für verschiedene Nutzungen entwickelt werden. Das DLW-Areal besitzt aufgrund seiner Flächengröße, seiner zentralen Lage und seines industrie- und stadtgeschichtlichen Hintergrunds eine hervorgehobene Bedeutung für die Stadtentwicklung. Das Wettbewerbsverfahren findet dabei unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bereits vor der Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs wurden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen. Es fanden bislang eine erste Informationsveranstaltung am 23.5.2017 sowie geführte Rundfahrten über das Gelände am sogenannten „Bähnlestag“ am 22.7.2017 statt.
Offener städtebaulicher Wettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem eingeladenen städtebaulich-verkehrsplanerischen Realisierungswettbewerb
Die Stadt Bietigheim-Bissingen plant gemeinsam mit dem Grundstücksmiteigentümer OSWA ein neues urbanes Stadtviertel – das Bogenviertel. Hiermit soll ein wegweisender Baustein zur IBA 2027 Stadt-Region Stuttgart beigetragen werden. Auf dem früheren Industrieareal der Firma DLW, innerhalb des Bahnbogens und der B 27 gelegen, sollen Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen. Gemäß dem seit vielen Jahren in Bietigheim-Bissingen verfolgten Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll mit der städtebaulichen Neuordnung des DLW-Areals langfristig die nachhaltige Stadtentwicklung an einer zentralen Stelle im Stadtgebiet fortgeführt und Flächenangebote für verschiedene Nutzungen entwickelt werden. Das DLW-Areal besitzt aufgrund seiner Flächengröße, seiner zentralen Lage und seines industrie- und stadtgeschichtlichen Hintergrunds eine hervorgehobene Bedeutung für die Stadtentwicklung. Das Wettbewerbsverfahren findet dabei unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bereits vor der Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs wurden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen. Es fanden bislang eine erste Informationsveranstaltung am 23.5.2017 sowie geführte Rundfahrten über das Gelände am sogenannten „Bähnlestag“ am 22.7.2017 statt.
18/01/2018 S12 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Bietigheim-Bissingen: Stadtplanung
2018/S 012-023792
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Bietigheim-Bissingen
Bahnhofstraße 1
Bietigheim-Bissingen
74321
Deutschland
E-Mail: bogenviertel@luchterhandt.de
NUTS-Code: DE115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: bogenviertel.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1189/
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.luchterhandt.de/essential_grid/1189/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
Telefon: +49 4070708070
E-Mail: bogenviertel@luchterhandt.de
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1189/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
Telefon: +49 4070708070
E-Mail: bogenviertel@luchterhandt.de
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1189/
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener städtebaulicher Wettbewerb in Bietigheim-Bissingen
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71410000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Bietigheim-Bissingen plant gemeinsam mit dem Grundstücksmiteigentümer OSWA ein neues urbanes Stadtviertel – das Bogenviertel. Hiermit soll ein wegweisender Baustein zur IBA 2027 Stadt-Region Stuttgart beigetragen werden. Auf dem früheren Industrieareal der Firma DLW, innerhalb des Bahnbogens und der B 27 gelegen, sollen Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen. Gemäß dem seit vielen Jahren in Bietigheim-Bissingen verfolgten Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll mit der städtebaulichen Neuordnung des DLW-Areals langfristig die nachhaltige Stadtentwicklung an einer zentralen Stelle im Stadtgebiet fortgeführt und Flächenangebote für verschiedene Nutzungen entwickelt werden. Das DLW-Areal besitzt aufgrund seiner Flächengröße, seiner zentralen Lage und seines industrie- und stadtgeschichtlichen Hintergrunds eine hervorgehobene Bedeutung für die Stadtentwicklung. Das Wettbewerbsverfahren findet dabei unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bereits vor der Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs wurden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen. Es fanden bislang eine erste Informationsveranstaltung am 23.5.2017 sowie geführte Rundfahrten über das Gelände am sogenannten „Bähnlestag“ am 22.7.2017 statt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Stadtplaner/-in und/oder Architekt/-in mit Verkehrsplaner/-in d. h. Ingenieure der Fachrichtung Verkehrsingenieurwesen, Ingenieure der Fachrichtungen Bauingenieurwesen sowie Raum- und Stadtplanung oder Geographie oder vergleichbarer Qualifikation.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: — Qualität des städtebaulichen Konzepts — Qualität des freiraumplanerischen Konzepts — Qualität des hochbaulichen Konzepts — Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzepts — Qualität des Wohnungsbaus — Wirtschaftlichkeit — Beitrag zum energetisch optimierten Bauen
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/03/2018
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt folgende Wettbewerbssumme für die Preisgruppe bereit: Gesamtsumme 100 000,00 EUR (netto). Diese Summe wird als Aufwandsentschädigung zu je gleichen Teilen an die ausgewählten Büros (bzw. Bewerbergemeinschaften) der Preisgruppe (bis zu 7 Büros) ausgeschüttet. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Preissumme beschließen. Es wird eine Preisgruppe nach Beurteilung der Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für den eingeladenen Realisierungswettbewerb ausgewählt. Für den Realisierungswettbewerb wird eine Teilnehmerzahl von bis zu 7 angestrebt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Dipl.-Ing. Matthias Schuster, LEHEN drei, Stuttgart
Dipl.-Ing. Joachim Raab, o5 architekten, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Dieter Maurmaier, MAP, Stuttgart
Dipl.-Ing. Christoph Schonhoff, nsp, Hannover
Dipl.-Ing. Andrea Schwarz, Leiterin Stadtentwicklungsamt
Jürgen Kessing, Oberbürgermeister
Joachim Kölz, Bürgermeister
Markus Oswald, OSWA
Jan Watzl, OSWA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprufungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2018
Deutschland-Bietigheim-Bissingen: Stadtplanung
2018/S 012-023792
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Bietigheim-Bissingen
Bahnhofstraße 1
Bietigheim-Bissingen
74321
Deutschland
E-Mail: bogenviertel@luchterhandt.de
NUTS-Code: DE115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: bogenviertel.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1189/
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.luchterhandt.de/essential_grid/1189/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
Telefon: +49 4070708070
E-Mail: bogenviertel@luchterhandt.de
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1189/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
büro luchterhandt
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
Telefon: +49 4070708070
E-Mail: bogenviertel@luchterhandt.de
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1189/
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener städtebaulicher Wettbewerb in Bietigheim-Bissingen
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71410000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71420000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Bietigheim-Bissingen plant gemeinsam mit dem Grundstücksmiteigentümer OSWA ein neues urbanes Stadtviertel – das Bogenviertel. Hiermit soll ein wegweisender Baustein zur IBA 2027 Stadt-Region Stuttgart beigetragen werden. Auf dem früheren Industrieareal der Firma DLW, innerhalb des Bahnbogens und der B 27 gelegen, sollen Wohnungen und Gewerbeflächen entstehen. Gemäß dem seit vielen Jahren in Bietigheim-Bissingen verfolgten Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll mit der städtebaulichen Neuordnung des DLW-Areals langfristig die nachhaltige Stadtentwicklung an einer zentralen Stelle im Stadtgebiet fortgeführt und Flächenangebote für verschiedene Nutzungen entwickelt werden. Das DLW-Areal besitzt aufgrund seiner Flächengröße, seiner zentralen Lage und seines industrie- und stadtgeschichtlichen Hintergrunds eine hervorgehobene Bedeutung für die Stadtentwicklung. Das Wettbewerbsverfahren findet dabei unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Bereits vor der Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs wurden die Bürgerinnen und Bürger einbezogen. Es fanden bislang eine erste Informationsveranstaltung am 23.5.2017 sowie geführte Rundfahrten über das Gelände am sogenannten „Bähnlestag“ am 22.7.2017 statt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Stadtplaner/-in und/oder Architekt/-in mit Verkehrsplaner/-in d. h. Ingenieure der Fachrichtung Verkehrsingenieurwesen, Ingenieure der Fachrichtungen Bauingenieurwesen sowie Raum- und Stadtplanung oder Geographie oder vergleichbarer Qualifikation.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: — Qualität des städtebaulichen Konzepts — Qualität des freiraumplanerischen Konzepts — Qualität des hochbaulichen Konzepts — Qualität des Erschließungs- und Mobilitätskonzepts — Qualität des Wohnungsbaus — Wirtschaftlichkeit — Beitrag zum energetisch optimierten Bauen
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/03/2018
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt folgende Wettbewerbssumme für die Preisgruppe bereit: Gesamtsumme 100 000,00 EUR (netto). Diese Summe wird als Aufwandsentschädigung zu je gleichen Teilen an die ausgewählten Büros (bzw. Bewerbergemeinschaften) der Preisgruppe (bis zu 7 Büros) ausgeschüttet. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Preissumme beschließen. Es wird eine Preisgruppe nach Beurteilung der Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für den eingeladenen Realisierungswettbewerb ausgewählt. Für den Realisierungswettbewerb wird eine Teilnehmerzahl von bis zu 7 angestrebt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Dipl.-Ing. Matthias Schuster, LEHEN drei, Stuttgart
Dipl.-Ing. Joachim Raab, o5 architekten, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Dieter Maurmaier, MAP, Stuttgart
Dipl.-Ing. Christoph Schonhoff, nsp, Hannover
Dipl.-Ing. Andrea Schwarz, Leiterin Stadtentwicklungsamt
Jürgen Kessing, Oberbürgermeister
Joachim Kölz, Bürgermeister
Markus Oswald, OSWA
Jan Watzl, OSWA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprufungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2018