Veröffentlicht als:
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2002797
- Tag der Veröffentlichung
- 12.08.1999
- Aktualisiert am
- 01.10.2003
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 1184 Arbeiten
- Auslober
-
Handwerkskammer Wiesbaden
Berufsbildungs-u. Technologiezentrum - Bewerbungsschluss
- 19.08.1999
- Abgabetermin
- 12.08.1999
- Preisgerichtssitzung
- 22.09.1999
- Fertigstellung
- 12/2002
Verfahrensart
offener Realisierungswettbewerb
offener Realisierungswettbewerb
Neubau des Berufsbildungs- und
Technologiezentrums II der
Handwerkskammer Wiesbaden
Auslober:
Handwerkskammer Wiesbaden
Koordination des Verfahrens:
Henschel und Partner GmbH,
Adelheidstraße 10, D-65185 Wiesbaden
Tel.: 0611/399500, Fax: 0611/3995049
Unterlagen können gegen eine Schutzgebühr von 150,00 DM (per Scheck) bei der Henschel und Partner GmbH angefordert werden.
Wettbewerbsaufgabe:
Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrums II für die metallverarbeitenden Berufe der Handwerkskammer Wiesbaden. Es sollen Flächen für Werkstätten, Schulung und Verwaltung erstellt werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Industriebau. Die Größe des Grundstücks beträgt ca. 20.000 m2, die vorgesehene BGF beträgt ca. 6.800 m2.
Art des Wettbewerbs:
Es wird ein EWR-offener, zweiphasiger anonymer Realisierungswettbewerb gem. GRW 1995 auf dem Gebiet des Hochbaus mit Teilnahmepflicht am
Kolloquium ausgelobt. Für die zweite Bearbeitungsphase sollen ca. 25 Teilnehmer ausgewählt werden.
Termine:
Versand der Unterlagen an die Teilnehmer ab 10. 02. 1999
Anfordern der Unterlagen bis 01. 03. 1999
Kolloquium (Teilnahmepflicht!) 11. 03. 1999
Abgabe der Arbeiten Phase I 19. 04. 1999
Preisgerichtssitzung Phase I 01./02. 06. 1999
Abgabe der Arbeiten Phase II 12. 08. 1999
Abgabe des Modells Phase II 19. 08. 1999
Preisgerichtssitzung Phase II 22. 09. 1999
Zulassungsbereich/Teilnahmeberechtigung:
Der Zulassungsbereich umfaßt die EWR-Staaten, die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Teilnahmeberechtigt sind:
– natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung freischaffender oder angestellter Architekt berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am Wohnsitz/Niederlassung des Teilnehmers nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG (Architektenrichtlinie) und der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
– juristische Personen, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die gesetzliche Vertreter/-in der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser/-innen der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
– Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
– Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen. Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Es können Arbeitsgemeinschaften mit anderen Architekten gebildet werden. Für alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft gelten die o.g. Teilnahmebedingungen. Jedes Mitglied muß teilnahmeberechtigt sein. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer. Verstöße dagegen haben den Ausschluß der gesamten Arbeitsgemeinschaft zur Folge.
Teilnahmehindernisse sind unter Ziff. 3.2.3 GRW aufgeführt.
Fachpreisrichter:
Frau Hammer-Frommann, Wiesbaden · Herr Nowaczeck, Wiesbaden
Herr Prof. Wick, Stuttgart · Herr Mahler, Stuttgart · Frau Latz, Kranzberg
Herr Hausdorf, Berlin · Herr Schulitz, Braunschweig
Weitere Bearbeitung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen oder mehrere der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung, min. mit Leistungsphasen 2-5 nach § 15 HOAI zu beauftragen. Voraussetzung dafür ist, daß das Bauvorhaben auch verwirklicht wird.
Preissumme:
1. Preis 33.000,00 DM
2. Preis 26.000,00 DM
3. Preis 20.000,00 DM
4. Preis 16.000,00 DM
5. Preis 11.000,00 DM
5 Ankäufe à 5.200,00 DM 26.000,00 DM
Summe gesamt netto 132.000,00 DM
MwSt. 16% 21.120,00 DM
Summe gesamt brutto 153.120,00 DM
Technologiezentrums II der
Handwerkskammer Wiesbaden
Auslober:
Handwerkskammer Wiesbaden
Koordination des Verfahrens:
Henschel und Partner GmbH,
Adelheidstraße 10, D-65185 Wiesbaden
Tel.: 0611/399500, Fax: 0611/3995049
Unterlagen können gegen eine Schutzgebühr von 150,00 DM (per Scheck) bei der Henschel und Partner GmbH angefordert werden.
Wettbewerbsaufgabe:
Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrums II für die metallverarbeitenden Berufe der Handwerkskammer Wiesbaden. Es sollen Flächen für Werkstätten, Schulung und Verwaltung erstellt werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Industriebau. Die Größe des Grundstücks beträgt ca. 20.000 m2, die vorgesehene BGF beträgt ca. 6.800 m2.
Art des Wettbewerbs:
Es wird ein EWR-offener, zweiphasiger anonymer Realisierungswettbewerb gem. GRW 1995 auf dem Gebiet des Hochbaus mit Teilnahmepflicht am
Kolloquium ausgelobt. Für die zweite Bearbeitungsphase sollen ca. 25 Teilnehmer ausgewählt werden.
Termine:
Versand der Unterlagen an die Teilnehmer ab 10. 02. 1999
Anfordern der Unterlagen bis 01. 03. 1999
Kolloquium (Teilnahmepflicht!) 11. 03. 1999
Abgabe der Arbeiten Phase I 19. 04. 1999
Preisgerichtssitzung Phase I 01./02. 06. 1999
Abgabe der Arbeiten Phase II 12. 08. 1999
Abgabe des Modells Phase II 19. 08. 1999
Preisgerichtssitzung Phase II 22. 09. 1999
Zulassungsbereich/Teilnahmeberechtigung:
Der Zulassungsbereich umfaßt die EWR-Staaten, die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Teilnahmeberechtigt sind:
– natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung freischaffender oder angestellter Architekt berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung am Wohnsitz/Niederlassung des Teilnehmers nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG (Architektenrichtlinie) und der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
– juristische Personen, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der/die gesetzliche Vertreter/-in der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser/-innen der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
– Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
– Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen. Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Es können Arbeitsgemeinschaften mit anderen Architekten gebildet werden. Für alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft gelten die o.g. Teilnahmebedingungen. Jedes Mitglied muß teilnahmeberechtigt sein. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer. Verstöße dagegen haben den Ausschluß der gesamten Arbeitsgemeinschaft zur Folge.
Teilnahmehindernisse sind unter Ziff. 3.2.3 GRW aufgeführt.
Fachpreisrichter:
Frau Hammer-Frommann, Wiesbaden · Herr Nowaczeck, Wiesbaden
Herr Prof. Wick, Stuttgart · Herr Mahler, Stuttgart · Frau Latz, Kranzberg
Herr Hausdorf, Berlin · Herr Schulitz, Braunschweig
Weitere Bearbeitung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen oder mehrere der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung, min. mit Leistungsphasen 2-5 nach § 15 HOAI zu beauftragen. Voraussetzung dafür ist, daß das Bauvorhaben auch verwirklicht wird.
Preissumme:
1. Preis 33.000,00 DM
2. Preis 26.000,00 DM
3. Preis 20.000,00 DM
4. Preis 16.000,00 DM
5. Preis 11.000,00 DM
5 Ankäufe à 5.200,00 DM 26.000,00 DM
Summe gesamt netto 132.000,00 DM
MwSt. 16% 21.120,00 DM
Summe gesamt brutto 153.120,00 DM