- wa-ID
- wa-2032735
- Tag der Veröffentlichung
- 21.10.2021
- Aktualisiert am
- 14.10.2021
- Verfahrensart
- Award
- Beteiligung
- 49 Arbeiten
- Auslober
-
Landratsamt
Schwarzwald-Baar-Kreis - Preisgerichtssitzung
- 23.07.2021
- Bekanntgabe
- 12.10.2021
Verfahrensart
Award
Natürliche Umwelt und bebaute Umwelt bilden den Lebensraum des Menschen. Das Interesse an der natürlichen Umwelt gilt heute in erster Linie der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen. Bei der bebauten Umwelt geht es darum, die Bedingungen für das Wohnen, Arbeiten und Zusammenleben zu verbessern. Architektur hat die Aufgabe, die bebaute Umwelt in allen Lebensbereichen menschlich zu gestalten – sei es nun für die Familie, für die Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder bei der Dorf- und Stadtgestaltung insgesamt.
Die Baukultur einer Gesellschaft erschöpft sich nicht in spektakulären Großbauten, sondern erweist sich gerade bei der Gestaltung von Bauten für das alltägliche Leben. Ziel des Auszeichnungsverfahrens ist es, beispielhafte Architektur im konkreten Lebenszusammenhang aufzuspüren sowie Architektinnen, Landschafts- und Innenarchitekten, Stadtplanerinnen und Bauherrschaften für ihr gemeinsames Engagement auszuzeichnen.
Dabei geht es weniger um die Suche nach Vorbildern, die nur noch nachzuahmen wären, sondern mehr um das Auffinden von Beispielen zum Thema »Architektur schafft Lebensqualität«.
Die Architektenkammer und der Schwarzwald-Baar-Kreis wollen mit diesem Auszeichnungsverfahren das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur im Alltag schärfen und damit weitere Impulse für die positive Entwicklung im Landkreis geben.
-
Zum Auszeichnungsverfahren können grundsätzlich alle realisierten Planungen in folgenden Bereichen angemeldet werden:
- Wohnen
z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnhausgruppen, Wohn- und Geschäftshäuser
- Öffentliche Bauten, Bauten für die Gemeinschaft
- Industrie- und Gewerbebauten
z.B. Dienstleistungsgewerbe, private Verwaltungen, Bauten des Handwerks, Großhandels und der Industrie
- Landwirtschaftliche Bauten
- Bauen im Bestand
z.B. Umnutzung älterer Gebäude, Um- und Ausbau (keine reinen Restaurierungen unter denkmalpflegerischen Aspekten)
- Garten- und Landschaftsanlagen
- Städtebauliche und stadtgestalterische Projekte
z.B. Ensemble, Öffentliche Plätze und Straßenräume
- Innenraumgestaltungen
Innenarchitektur, Sonderlösungen und Teilbereiche
Die gemeldeten Objekte müssen im Schwarzwald-Baar-Kreis liegen.
Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte muss ab dem 1. Juni 2013 bis zum 1. Juli 2021 erfolgt sein.
Jury
Dipl.-Ing. (FH) Jens Rannow (Vors.)
Bernhard Kaiser
Ute Michaelsen
Carmen Tünnemann
Frieder Wurm
Dr. Anita Auer
Barbara Dickmann
Award
Natürliche Umwelt und bebaute Umwelt bilden den Lebensraum des Menschen. Das Interesse an der natürlichen Umwelt gilt heute in erster Linie der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen. Bei der bebauten Umwelt geht es darum, die Bedingungen für das Wohnen, Arbeiten und Zusammenleben zu verbessern. Architektur hat die Aufgabe, die bebaute Umwelt in allen Lebensbereichen menschlich zu gestalten – sei es nun für die Familie, für die Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder bei der Dorf- und Stadtgestaltung insgesamt.
Die Baukultur einer Gesellschaft erschöpft sich nicht in spektakulären Großbauten, sondern erweist sich gerade bei der Gestaltung von Bauten für das alltägliche Leben. Ziel des Auszeichnungsverfahrens ist es, beispielhafte Architektur im konkreten Lebenszusammenhang aufzuspüren sowie Architektinnen, Landschafts- und Innenarchitekten, Stadtplanerinnen und Bauherrschaften für ihr gemeinsames Engagement auszuzeichnen.
Dabei geht es weniger um die Suche nach Vorbildern, die nur noch nachzuahmen wären, sondern mehr um das Auffinden von Beispielen zum Thema »Architektur schafft Lebensqualität«.
Die Architektenkammer und der Schwarzwald-Baar-Kreis wollen mit diesem Auszeichnungsverfahren das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur im Alltag schärfen und damit weitere Impulse für die positive Entwicklung im Landkreis geben.
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Zum Auszeichnungsverfahren können grundsätzlich alle realisierten Planungen in folgenden Bereichen angemeldet werden:
- Wohnen
z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnhausgruppen, Wohn- und Geschäftshäuser
- Öffentliche Bauten, Bauten für die Gemeinschaft
- Industrie- und Gewerbebauten
z.B. Dienstleistungsgewerbe, private Verwaltungen, Bauten des Handwerks, Großhandels und der Industrie
- Landwirtschaftliche Bauten
- Bauen im Bestand
z.B. Umnutzung älterer Gebäude, Um- und Ausbau (keine reinen Restaurierungen unter denkmalpflegerischen Aspekten)
- Garten- und Landschaftsanlagen
- Städtebauliche und stadtgestalterische Projekte
z.B. Ensemble, Öffentliche Plätze und Straßenräume
- Innenraumgestaltungen
Innenarchitektur, Sonderlösungen und Teilbereiche
Die gemeldeten Objekte müssen im Schwarzwald-Baar-Kreis liegen.
Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte muss ab dem 1. Juni 2013 bis zum 1. Juli 2021 erfolgt sein.
Jury
Dipl.-Ing. (FH) Jens Rannow (Vors.)
Bernhard Kaiser
Ute Michaelsen
Carmen Tünnemann
Frieder Wurm
Dr. Anita Auer
Barbara Dickmann