- wa-ID
- wa-2032971
- Tag der Veröffentlichung
- 09.11.2021
- Aktualisiert am
- 09.11.2021
- Verfahrensart
- Award
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Bauherr*innen
- Beteiligung
- 39 Arbeiten
- Auslober
-
Architektenkammer
Baden-Württemberg - Preisgerichtssitzung
- 01.10.2021
Verfahrensart
Award / Auszeichnung
Wettbewerbsaufgabe
Natürliche Umwelt und bebaute Umwelt bilden den Lebensraum des Menschen. Das Interesse an der natürlichen Umwelt gilt heute in erster Linie der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen. Bei der bebauten Umwelt geht es darum, die Bedingungen für das Wohnen, Arbeiten und Zusammenleben zu verbessern. Architektur hat die Aufgabe, die bebaute Umwelt in allen Lebensbereichen menschlich zu gestalten – sei es nun für die Familie, für die Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder bei der Dorf- und Stadtgestaltung insgesamt.
Die Baukultur einer Gesellschaft erschöpft sich nicht in spektakulären Großbauten, sondern erweist sich gerade bei der Gestaltung von Bauten für das alltägliche Leben. Ziel des Auszeichnungsverfahrens ist es, beispielhafte Architektur im konkreten Lebenszusammenhang aufzuspüren sowie Architektinnen, Landschafts- und Innenarchitekten, Stadtplanerinnen und Bauherrschaft für ihr gemeinsames Engagement auszuzeichnen.
Dabei geht es weniger um die Suche nach Vorbildern, die nur noch nachzuahmen wären, sondern mehr um das Auffinden von Beispielen zum Thema »Architektur schafft Lebensqualität«.
Die Architektenkammer und der Landkreis Heidenheim wollen mit diesem Auszeichnungsverfahren das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur im Alltag schärfen und damit weitere Impulse für die positive Entwicklung im Landkreis geben.
Zum Auszeichnungsverfahren können grundsätzlich alle realisierten Planungen in folgenden Bereichen angemeldet werden:
- Wohnen
z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnhausgruppen, Wohn- und Geschäftshäuser
- Öffentliche Bauten, Bauten für die Gemeinschaft
- Industrie- und Gewerbebauten
z.B. Dienstleistungsgewerbe, private Verwaltungen, Bauten des Handwerks, Großhandels und der Industrie
- Landwirtschaftliche Bauten
- Bauen im Bestand
z.B. Umnutzung älterer Gebäude, Um- und Ausbau (keine reinen Restaurierungen unter denkmalpflegerischen Aspekten)
- Garten- und Landschaftsanlagen
- Städtebauliche und stadtgestalterische Projekte
z.B. Ensemble, Öffentliche Plätze und Straßenräume Innenraumgestaltungen
- Innenarchitektur, Sonderlösungen und Teilbereiche
Die gemeldeten Objekte müssen im Landkreis Heidenheim liegen.
Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte muss nach dem 1. September 2012 bis zum 1. September 2021 erfolgt sein.
Jury
René Pier [Vorsitz], Afshin Arabzadeh, Marlene Bolz, Beate Gabriel,
Bettina Jaugstetter, Nicole Kurz, Günter Trittner
Award / Auszeichnung
Wettbewerbsaufgabe
Natürliche Umwelt und bebaute Umwelt bilden den Lebensraum des Menschen. Das Interesse an der natürlichen Umwelt gilt heute in erster Linie der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen. Bei der bebauten Umwelt geht es darum, die Bedingungen für das Wohnen, Arbeiten und Zusammenleben zu verbessern. Architektur hat die Aufgabe, die bebaute Umwelt in allen Lebensbereichen menschlich zu gestalten – sei es nun für die Familie, für die Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder bei der Dorf- und Stadtgestaltung insgesamt.
Die Baukultur einer Gesellschaft erschöpft sich nicht in spektakulären Großbauten, sondern erweist sich gerade bei der Gestaltung von Bauten für das alltägliche Leben. Ziel des Auszeichnungsverfahrens ist es, beispielhafte Architektur im konkreten Lebenszusammenhang aufzuspüren sowie Architektinnen, Landschafts- und Innenarchitekten, Stadtplanerinnen und Bauherrschaft für ihr gemeinsames Engagement auszuzeichnen.
Dabei geht es weniger um die Suche nach Vorbildern, die nur noch nachzuahmen wären, sondern mehr um das Auffinden von Beispielen zum Thema »Architektur schafft Lebensqualität«.
Die Architektenkammer und der Landkreis Heidenheim wollen mit diesem Auszeichnungsverfahren das öffentliche Bewusstsein für die Baukultur im Alltag schärfen und damit weitere Impulse für die positive Entwicklung im Landkreis geben.
Zum Auszeichnungsverfahren können grundsätzlich alle realisierten Planungen in folgenden Bereichen angemeldet werden:
- Wohnen
z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnhausgruppen, Wohn- und Geschäftshäuser
- Öffentliche Bauten, Bauten für die Gemeinschaft
- Industrie- und Gewerbebauten
z.B. Dienstleistungsgewerbe, private Verwaltungen, Bauten des Handwerks, Großhandels und der Industrie
- Landwirtschaftliche Bauten
- Bauen im Bestand
z.B. Umnutzung älterer Gebäude, Um- und Ausbau (keine reinen Restaurierungen unter denkmalpflegerischen Aspekten)
- Garten- und Landschaftsanlagen
- Städtebauliche und stadtgestalterische Projekte
z.B. Ensemble, Öffentliche Plätze und Straßenräume Innenraumgestaltungen
- Innenarchitektur, Sonderlösungen und Teilbereiche
Die gemeldeten Objekte müssen im Landkreis Heidenheim liegen.
Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte muss nach dem 1. September 2012 bis zum 1. September 2021 erfolgt sein.
Jury
René Pier [Vorsitz], Afshin Arabzadeh, Marlene Bolz, Beate Gabriel,
Bettina Jaugstetter, Nicole Kurz, Günter Trittner