- wa-ID
- wa-2023518
- Tag der Veröffentlichung
- 03.04.2018
- Aktualisiert am
- 21.09.2018
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten
- Beteiligung
- 18 Arbeiten
- Auslober
- Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung
- Koordination
- Wolters Partner Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld
- Bewerbungsschluss
- 06.04.2018 18:00
- Abgabetermin Pläne
- 05.07.2018
- Preisgerichtssitzung
- 28.08.2018
Verfahrensart
Begrenzter, hochbaulicher Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung lobt einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für die bei Havixbeck (Nordrhein-Westfalen) gelegene Burg Hülshoff aus. Ziel ist es, den Geburts- und Lebensort der berühmten Dichterin Annette von Droste-Hülshoff (1797 – 1848) zu einer multifunktionalen Veranstaltungs-, Ausstellungs- und Begegnungsstätte auszubauen.
Annette von Droste-Hülshoff zählt heute zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der deutschen Literatur und ist unbestritten die wichtigste Dichterin Westfalens. Das Werk der 1848 in Meersburg am Bodensee verstorbenen Autorin zählt seit langem zu den herausragenden Zeugnissen der deutschen Literaturgeschichte und ist Thema des wissenschaftlichen Diskurses. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Autorin entwickelte die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung seit 2012 die Projektidee, den Kindheitsort der Autorin Annette von Droste Hülshoff zu einem Forschungs-, Lern-, Kreativ und Erlebnisort weiter zu entwickeln.
Als Trägerin der Burg Hülshoff verfolgt die Stiftung das Ziel, die Gebäude dauerhaft zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem sollen mit dem Aus-/Umbau die mit dem Namen Droste zu Hülshoff verbundenen kultur- und kunsthistorischen Werte weitergegeben werden. Mit der Aufnahme in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im Jahre 2017 werden nunmehr Fördermittel für das Projekt bereitgestellt und seine Realisierung gesichert.
Neben entsprechenden Räumlichkeiten für kulturelle und literarische Veranstaltungen, sind Büro- und Verwaltungsräume der Droste-Forschungsstelle auf dem Gelände unterzubringen und ein Residenz- und Arbeitsort für Studierende und Dozenten des vom Land NRW projektierten Studiengangs „Literarisches Schreiben“ vorzusehen. Ein weiterer Bestandteil dieses Wettbewerbes stellt die Schaffung einer neuen Eingangssituation dar, wodurch die Chance besteht, die Außenwirkung der Burg Hülshoff wesentlich zu verbessern.
Ziel des architektonischen Realisierungswettbewerbes ist es, die Burg Hülshoff entsprechend des bereits bestehenden Raumprogrammes zu einem „Droste-Kulturort | Zukunftsort Literatur“ mit nationaler und internationaler Bedeutung weiter zu entwickeln. Hierfür werden räumliche und gestalterische Lösungen gesucht, die den historischen Ort durch den sensiblen Umbau im Bestand, als auch durch eine punktuell ergänzende Bebauung, neu inszenieren.
Soweit und sobald das Ergebnis des Wettbewerbs realisiert werden soll, sollen folgende Planungsleistungen nach Abschluss des Wettbewerbs vergeben werden: Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gemäß § 34 HOAI sowie Freianlagen gemäß § 39 HOAI; eine stufenweise Beauftragung wird vorbehalten.
Begrenzter, hochbaulicher Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung lobt einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für die bei Havixbeck (Nordrhein-Westfalen) gelegene Burg Hülshoff aus. Ziel ist es, den Geburts- und Lebensort der berühmten Dichterin Annette von Droste-Hülshoff (1797 – 1848) zu einer multifunktionalen Veranstaltungs-, Ausstellungs- und Begegnungsstätte auszubauen.
Annette von Droste-Hülshoff zählt heute zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der deutschen Literatur und ist unbestritten die wichtigste Dichterin Westfalens. Das Werk der 1848 in Meersburg am Bodensee verstorbenen Autorin zählt seit langem zu den herausragenden Zeugnissen der deutschen Literaturgeschichte und ist Thema des wissenschaftlichen Diskurses. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Autorin entwickelte die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung seit 2012 die Projektidee, den Kindheitsort der Autorin Annette von Droste Hülshoff zu einem Forschungs-, Lern-, Kreativ und Erlebnisort weiter zu entwickeln.
Als Trägerin der Burg Hülshoff verfolgt die Stiftung das Ziel, die Gebäude dauerhaft zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem sollen mit dem Aus-/Umbau die mit dem Namen Droste zu Hülshoff verbundenen kultur- und kunsthistorischen Werte weitergegeben werden. Mit der Aufnahme in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im Jahre 2017 werden nunmehr Fördermittel für das Projekt bereitgestellt und seine Realisierung gesichert.
Neben entsprechenden Räumlichkeiten für kulturelle und literarische Veranstaltungen, sind Büro- und Verwaltungsräume der Droste-Forschungsstelle auf dem Gelände unterzubringen und ein Residenz- und Arbeitsort für Studierende und Dozenten des vom Land NRW projektierten Studiengangs „Literarisches Schreiben“ vorzusehen. Ein weiterer Bestandteil dieses Wettbewerbes stellt die Schaffung einer neuen Eingangssituation dar, wodurch die Chance besteht, die Außenwirkung der Burg Hülshoff wesentlich zu verbessern.
Ziel des architektonischen Realisierungswettbewerbes ist es, die Burg Hülshoff entsprechend des bereits bestehenden Raumprogrammes zu einem „Droste-Kulturort | Zukunftsort Literatur“ mit nationaler und internationaler Bedeutung weiter zu entwickeln. Hierfür werden räumliche und gestalterische Lösungen gesucht, die den historischen Ort durch den sensiblen Umbau im Bestand, als auch durch eine punktuell ergänzende Bebauung, neu inszenieren.
Soweit und sobald das Ergebnis des Wettbewerbs realisiert werden soll, sollen folgende Planungsleistungen nach Abschluss des Wettbewerbs vergeben werden: Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gemäß § 34 HOAI sowie Freianlagen gemäß § 39 HOAI; eine stufenweise Beauftragung wird vorbehalten.
30/03/2018 S63 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Havixbeck: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 063-140640
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung
Schonebeck 6, Burg Hülshoff
Havixbeck
48329
Deutschland
Kontaktstelle(n): Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung
E-Mail: info@wolterspartner.de
NUTS-Code: DEA35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-huelshoff.de/droste-stiftung/
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.wolterspartner.de/index.php?option=com_content&view=article&id=180&Itemid=119
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH
Daruper Straße 15
Coesfeld
48653
Deutschland
Telefon: +49 25419408-0
E-Mail: info@wolterspartner.de
NUTS-Code: DEA35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolterspartner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH
Daruper Straße 15
Coesfeld
48653
Deutschland
Telefon: +49 25419408-0
E-Mail: info@wolterspartner.de
NUTS-Code: DEA35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolterspartner.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Begrenzter, einstufiger architektonischer Realisierungswettbewerb „Ausbau der Burg Hülshoff zu einem Literatur- Kulturzentrum“ in Havixbeck
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
71222000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung lobt einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für die bei Havixbeck (Nordrhein-Westfalen) gelegene Burg Hülshoff aus. Ziel ist es, den Geburts- und Lebensort der berühmten Dichterin Annette von Droste-Hülshoff (1797 – 1848) zu einer multifunktionalen Veranstaltungs-, Ausstellungs- und Begegnungsstätte auszubauen. Annette von Droste-Hülshoff zählt heute zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der deutschen Literatur und ist unbestritten die wichtigste Dichterin Westfalens. Das Werk der 1848 in Meersburg am Bodensee verstorbenen Autorin zählt seit langem zu den herausragenden Zeugnissen der deutschen Literaturgeschichte und ist Thema des wissenschaftlichen Diskurses. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Autorin entwickelte die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung seit 2012 die Projektidee, den Kindheitsort der Autorin Annette von Droste Hülshoff zu einem Forschungs-, Lern-, Kreativ und Erlebnisort weiter zu entwickeln. Als Trägerin der Burg Hülshoff verfolgt die Stiftung das Ziel, die Gebäude dauerhaft zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem sollen mit dem Aus-/Umbau die mit dem Namen Droste zu Hülshoff verbundenen kultur- und kunsthistorischen Werte weitergegeben werden. Mit der Aufnahme in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im Jahre 2017 werden nunmehr Fördermittel für das Projekt bereitgestellt und seine Realisierung gesichert. Neben entsprechenden Räumlichkeiten für kulturelle und literarische Veranstaltungen, sind Büro- und Verwaltungsräume der Droste-Forschungsstelle auf dem Gelände unterzubringen und ein Residenz- und Arbeitsort für Studierende und Dozenten des vom Land NRW projektierten Studiengangs „Literarisches Schreiben“ vorzusehen. Ein weiterer Bestandteil dieses Wettbewerbes stellt die Schaffung einer neuen Eingangssituation dar, wodurch die Chance besteht, die Außenwirkung der Burg Hülshoff wesentlich zu verbessern. Ziel des architektonischen Realisierungswettbewerbes ist es, die Burg Hülshoff entsprechend des bereits bestehenden Raumprogrammes zu einem „Droste-Kulturort | Zukunftsort Literatur“ mit nationaler und internationaler Bedeutung weiter zu entwickeln. Hierfür werden räumliche und gestalterische Lösungen gesucht, die den historischen Ort durch den sensiblen Umbau im Bestand, als auch durch eine punktuell ergänzende Bebauung, neu inszenieren. Soweit und sobald das Ergebnis des Wettbewerbs realisiert werden soll, sollen folgende Planungsleistungen nach Abschluss des Wettbewerbs vergeben werden: Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gemäß § 34 HOAI sowie Freianlagen gemäß § 39 HOAI; eine stufenweise Beauftragung wird vorbehalten.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Für die Teilnahme am Wettbewerb werden Architekten und Landschaftsarchitekten ggf. unter Einbeziehung von Innenarchitekten gesucht. Insgesamt sollen 20 Teilnehmer am Verfahren teilnehmen, von denen 8 durch die Ausloberin gesetzt wurden. Dem Wettbewerbsverfahren ist ein Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV vorgeschaltet. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausschließlich postalische oder persönlich abgegebene Bewerbungen zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.Das Bewerbungsformular steht in der Zeit vom 6.3.2018 bis zum 6.4.2018 unter www.wolterspartner.de unter Aktuelles zur Verfügung und muss bis zum 6.4.2018, 18.00 im Büro Wolters Partner, Daruper Straße 15, 48653 Coesfeld, Deutschland eingereicht werden. Einsendungen der Bewerbungsunterlagen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen: a. Unterschriebene Bewerbung (Verwendung des Bewerbungsformulars, herunterzuladen unter www.wolterspartner.de) b. Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung des Bewerbungsformulars, herunterzuladen unter www.wolterspartner.de) c. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ und „Landschaftsarchitekten/-in“ und soweit bei der Planung Innenarchitekten beteiligt werden, müssen diese gemäß § 75 VgV die Berufsqualifikation: „Innenarchitekt/in“ besitzen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (§ 47 VgV) wird hingeweisen. Ein Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung ist gemäß § 75 Abs. 1 und 3 VgV beizubringen (Nummer der Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsrechnung oder bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend der EG-Richtlinie). Alle Teilnehmer, die ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht haben und deren Unterlagen vollständig vorliegen, sind für die Teilnahme an dem Wettbewerb geeignet. Falls mehr als 12 Bewerbungen die genannten Anforderungen erfüllen, wird per Losverfahren entschieden. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin spätestens bis 13.4.2018 benachrichtigt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: „Architekt/-in“ und „Landschaftsarchitekt/-in“ und soweit bei der Planung Innenarchitekten beteiligt werden, müssen diese gemäß § 75 VgV die Berufsqualifikation: „Innenarchitekt/in“ besitzen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (§ 47 VgV) wird hingeweisen. Ein Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung ist gemäß § 75 Abs. 1 und 3 VgV zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Christoph Achterkamp Architekt BDA, Rheine
Kleihues + Kleihues, Dülmen- Roroup / Berlin
Mensen + Zora Architekten, Münster
Peter Bastian Architekten BDA, Münster
Peter Haimerl.Architektur, München
Pfeiffer Ellermann Preckel Architekten und Stadtplaner BDA, Münster
Staab Architekten, Berlin
Andreas Heupel Architekten BDA, Münster
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/04/2018
Ortszeit: 18:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 62.000 EUR (brutto) zur Verfügung, Die sich wie folgt aufteilt: 1. Preis: 24 000 EUR 2. Preis: 16 000 EUR 3. Preis: 10 000 EUR 3 Ankäufe je 4 000 EUR Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Johannes Kister, Architekt, Köln
Jochem Kastner, Architekt, Köln
Michael Peeken, Architekt, LWL BLB Münster
Heiner Farwick, Architekt, Ahaus
Prof. Manfred Ortner, Berlin / Köln / Wien
Reinhard Angelis, Architekt, Köln
Prof. Oskar Spital-Frenking, Lüdinghausen
Uta Schneider, Architektin, Dresden
Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: a) Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Es ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes die Preiseträger für das sich anschließende Vergabeverfahren auszuwählen. b) Für das Bauvorhaben ist gegenwärtig ein Auftragsvolumen von ca. 6,85 Mio. EUR (brutto) (KG 200 – KG 700) vorgesehen. c) Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren: 12.4.2018 Auswahl der Teilnehmer 13.4.2018 Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer 19.4.2018 Schriftliche Rückfragen 24.4.2018 Einführungskolloquium 5.7.2018 Abgabe der Arbeiten 28.8.2018 Preisgerichtssitzung § 47 Abs. 1 bis 4 VgV: 1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. 3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. 4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung dieVerpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unterBerücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW),die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungenzur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen undSanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen sowie die Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen genau bestimmten Frist vorlegen müssen. Die Frist muss mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten. S. auch Bekanntmachung 2018/S 045-099913
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Münster
48147
Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Westfalen
Münster
48147
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/03/2018
Deutschland-Havixbeck: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 063-140640
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung
Schonebeck 6, Burg Hülshoff
Havixbeck
48329
Deutschland
Kontaktstelle(n): Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung
E-Mail: info@wolterspartner.de
NUTS-Code: DEA35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-huelshoff.de/droste-stiftung/
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.wolterspartner.de/index.php?option=com_content&view=article&id=180&Itemid=119
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH
Daruper Straße 15
Coesfeld
48653
Deutschland
Telefon: +49 25419408-0
E-Mail: info@wolterspartner.de
NUTS-Code: DEA35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolterspartner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH
Daruper Straße 15
Coesfeld
48653
Deutschland
Telefon: +49 25419408-0
E-Mail: info@wolterspartner.de
NUTS-Code: DEA35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolterspartner.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Begrenzter, einstufiger architektonischer Realisierungswettbewerb „Ausbau der Burg Hülshoff zu einem Literatur- Kulturzentrum“ in Havixbeck
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
71222000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung lobt einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für die bei Havixbeck (Nordrhein-Westfalen) gelegene Burg Hülshoff aus. Ziel ist es, den Geburts- und Lebensort der berühmten Dichterin Annette von Droste-Hülshoff (1797 – 1848) zu einer multifunktionalen Veranstaltungs-, Ausstellungs- und Begegnungsstätte auszubauen. Annette von Droste-Hülshoff zählt heute zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der deutschen Literatur und ist unbestritten die wichtigste Dichterin Westfalens. Das Werk der 1848 in Meersburg am Bodensee verstorbenen Autorin zählt seit langem zu den herausragenden Zeugnissen der deutschen Literaturgeschichte und ist Thema des wissenschaftlichen Diskurses. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Autorin entwickelte die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung seit 2012 die Projektidee, den Kindheitsort der Autorin Annette von Droste Hülshoff zu einem Forschungs-, Lern-, Kreativ und Erlebnisort weiter zu entwickeln. Als Trägerin der Burg Hülshoff verfolgt die Stiftung das Ziel, die Gebäude dauerhaft zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem sollen mit dem Aus-/Umbau die mit dem Namen Droste zu Hülshoff verbundenen kultur- und kunsthistorischen Werte weitergegeben werden. Mit der Aufnahme in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im Jahre 2017 werden nunmehr Fördermittel für das Projekt bereitgestellt und seine Realisierung gesichert. Neben entsprechenden Räumlichkeiten für kulturelle und literarische Veranstaltungen, sind Büro- und Verwaltungsräume der Droste-Forschungsstelle auf dem Gelände unterzubringen und ein Residenz- und Arbeitsort für Studierende und Dozenten des vom Land NRW projektierten Studiengangs „Literarisches Schreiben“ vorzusehen. Ein weiterer Bestandteil dieses Wettbewerbes stellt die Schaffung einer neuen Eingangssituation dar, wodurch die Chance besteht, die Außenwirkung der Burg Hülshoff wesentlich zu verbessern. Ziel des architektonischen Realisierungswettbewerbes ist es, die Burg Hülshoff entsprechend des bereits bestehenden Raumprogrammes zu einem „Droste-Kulturort | Zukunftsort Literatur“ mit nationaler und internationaler Bedeutung weiter zu entwickeln. Hierfür werden räumliche und gestalterische Lösungen gesucht, die den historischen Ort durch den sensiblen Umbau im Bestand, als auch durch eine punktuell ergänzende Bebauung, neu inszenieren. Soweit und sobald das Ergebnis des Wettbewerbs realisiert werden soll, sollen folgende Planungsleistungen nach Abschluss des Wettbewerbs vergeben werden: Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gemäß § 34 HOAI sowie Freianlagen gemäß § 39 HOAI; eine stufenweise Beauftragung wird vorbehalten.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Für die Teilnahme am Wettbewerb werden Architekten und Landschaftsarchitekten ggf. unter Einbeziehung von Innenarchitekten gesucht. Insgesamt sollen 20 Teilnehmer am Verfahren teilnehmen, von denen 8 durch die Ausloberin gesetzt wurden. Dem Wettbewerbsverfahren ist ein Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV vorgeschaltet. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausschließlich postalische oder persönlich abgegebene Bewerbungen zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.Das Bewerbungsformular steht in der Zeit vom 6.3.2018 bis zum 6.4.2018 unter www.wolterspartner.de unter Aktuelles zur Verfügung und muss bis zum 6.4.2018, 18.00 im Büro Wolters Partner, Daruper Straße 15, 48653 Coesfeld, Deutschland eingereicht werden. Einsendungen der Bewerbungsunterlagen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen: a. Unterschriebene Bewerbung (Verwendung des Bewerbungsformulars, herunterzuladen unter www.wolterspartner.de) b. Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung des Bewerbungsformulars, herunterzuladen unter www.wolterspartner.de) c. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/in“ und „Landschaftsarchitekten/-in“ und soweit bei der Planung Innenarchitekten beteiligt werden, müssen diese gemäß § 75 VgV die Berufsqualifikation: „Innenarchitekt/in“ besitzen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (§ 47 VgV) wird hingeweisen. Ein Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung ist gemäß § 75 Abs. 1 und 3 VgV beizubringen (Nummer der Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsrechnung oder bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend der EG-Richtlinie). Alle Teilnehmer, die ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht eingereicht haben und deren Unterlagen vollständig vorliegen, sind für die Teilnahme an dem Wettbewerb geeignet. Falls mehr als 12 Bewerbungen die genannten Anforderungen erfüllen, wird per Losverfahren entschieden. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin spätestens bis 13.4.2018 benachrichtigt.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: „Architekt/-in“ und „Landschaftsarchitekt/-in“ und soweit bei der Planung Innenarchitekten beteiligt werden, müssen diese gemäß § 75 VgV die Berufsqualifikation: „Innenarchitekt/in“ besitzen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe (§ 47 VgV) wird hingeweisen. Ein Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung ist gemäß § 75 Abs. 1 und 3 VgV zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Christoph Achterkamp Architekt BDA, Rheine
Kleihues + Kleihues, Dülmen- Roroup / Berlin
Mensen + Zora Architekten, Münster
Peter Bastian Architekten BDA, Münster
Peter Haimerl.Architektur, München
Pfeiffer Ellermann Preckel Architekten und Stadtplaner BDA, Münster
Staab Architekten, Berlin
Andreas Heupel Architekten BDA, Münster
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Beurteilungskriterien zur Wertung der Wettbewerbsbeiträge werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/04/2018
Ortszeit: 18:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 62.000 EUR (brutto) zur Verfügung, Die sich wie folgt aufteilt: 1. Preis: 24 000 EUR 2. Preis: 16 000 EUR 3. Preis: 10 000 EUR 3 Ankäufe je 4 000 EUR Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Johannes Kister, Architekt, Köln
Jochem Kastner, Architekt, Köln
Michael Peeken, Architekt, LWL BLB Münster
Heiner Farwick, Architekt, Ahaus
Prof. Manfred Ortner, Berlin / Köln / Wien
Reinhard Angelis, Architekt, Köln
Prof. Oskar Spital-Frenking, Lüdinghausen
Uta Schneider, Architektin, Dresden
Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
: a) Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Es ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes die Preiseträger für das sich anschließende Vergabeverfahren auszuwählen. b) Für das Bauvorhaben ist gegenwärtig ein Auftragsvolumen von ca. 6,85 Mio. EUR (brutto) (KG 200 – KG 700) vorgesehen. c) Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren: 12.4.2018 Auswahl der Teilnehmer 13.4.2018 Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer 19.4.2018 Schriftliche Rückfragen 24.4.2018 Einführungskolloquium 5.7.2018 Abgabe der Arbeiten 28.8.2018 Preisgerichtssitzung § 47 Abs. 1 bis 4 VgV: 1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. 3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. 4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung dieVerpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unterBerücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW),die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungenzur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen undSanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen sowie die Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen genau bestimmten Frist vorlegen müssen. Die Frist muss mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten. S. auch Bekanntmachung 2018/S 045-099913
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Münster
48147
Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Westfalen
Münster
48147
Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/03/2018