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Arrondierung der Straußsiedlung , Duisburg-Neudorf/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2021057
Tag der Veröffentlichung
05.01.2017
Aktualisiert am
09.12.2016
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Beteiligung
23 Arbeiten
Auslober
Koordination
FSW Düsseldorf GmbH Faltin + Sattler, Düsseldorf
Preisgerichtssitzung
09.12.2016

1. Preis

Molestina Architekten GmbH, Köln
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf

2. Preis

HGMB Architekten GmbH + Co. KG, Düsseldorf
KLA kiparlandschaftsarchitekten GmbH, Duisburg

3. Preis

Architekturbüro Heinrich Böll, Essen
Planergruppe GmbH Oberhausen, Oberhausen
Verfahrensart
Gutachterverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Im Mittelpunkt steht der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes für das zukünftige Erscheinungsbild der „Straußsiedlung“ unter besonderer Würdigung einer unter Denkmalschutz stehenden Wohnsiedlung der 20er Jahre. Die Ursprungsintention des Architekten Reich in der Auseinandersetzung mit dem Quartiers-Grundriss und seinem ausgewogenen Formprinzip sind dabei in Erinnerung zu rufen.
Die städtebauliche Weiterentwicklung des Ensembles soll in diesem Duktus das vorhandene Prinzip von Raumkanten, Baufluchten und Blickbezügen baulich ergänzen – z.B. Sichtbeziehungen zwischen den Baublöcken bzw. in die Innenhöfe oder z.B. Sichtachsen entlang der straßenbegleitenden Bebauung in Richtung eines architektonischen „Höhepunktes“ können einen Zusammenhalt innerhalb des Ensembles fördern. Bereits in der Ursprungskonzeption der 20er Jahre wurde für den Ort eine verträgliche Verteilung der Baumassen vorgesehen.
Die Proportionen, Maßstäbe, und wahrnehmbaren Ordnungsstrukturen (Orthogonalität) sind als prägende Elemente zu verstehen, die Aufgabe ist es hier, in Teilen auch eine neue Architektur- und Gestaltungssprache mit hoher Sensibilität zu konzipieren.
Teilaufgabe ist in der Stufe 2 des Verfahrens auch die Entwicklung eines durchgängigen Gestaltungskonzeptes über Farben, Materialien, und Gestaltungselemente.
Ein Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz mit dem dazugehörigen, stadträumlichen Gesamtensemble hat oberste Priorität (siehe Punkt 1.3). Bauliche Ergänzungen müssen sich an der Bestandssituation und deren Maßstäblichkeit, Proportionen, Gestalt- und Materialqualitäten mit der Handschrift der 20er Jahre orientieren.
Für eine Einfügung in die Bestandssituation ist eine Würdigung der jeweiligen Trauf- und Firsthöhen sowie weiterer Fassaden-Leitlinien wie z.B. Fensterfluchten unabdingbar.
Die Straußsiedlung sollte in der sozialräumlichen Differenzierung bzw. im Freiraumangebot ebenfalls bewährten und zeitgemäßen Ansprüchen an vielfältiges Wohnen und den dazugehörigen, nutzbaren Außenraum genügen. So sollen als Selbstverständlichkeit auch im städtebaulichen Raum die Abstände und Zwischenräume von/zwischen Gebäuden und Grundstücken freiraumplanerisch gestaltet werden. Alle Wohnungen sollten zukünftig einen Bezug zum Außenraum (Balkone, Dachterrassen, direkte Zugänge zu den Gemeinschaftsgärten) bekommen. Der bereits sanierte Bestandteil der Straußsiedlung im Osten ist bei den sozialräumlichen Qualitäten für die Bewohner als durchaus vorbildlich zu bezeichnen.

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