- wa-ID
- wa-2032423
- Tag der Veröffentlichung
- 31.08.2021
- Aktualisiert am
- 04.01.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem/einer Stadtplaner*in und einem/einer Landschaftsarchitekten*in
- Beteiligung
- 8 Arbeiten
- Auslober
-
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Koordination
- ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Düsseldorf
- Bewerbungsschluss
- 13.09.2021 10:00
- Abgabetermin
- 08.12.2021
- Preisgerichtssitzung
- 21.12.2021
Verfahrensart
Nicht offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das Wettbewerbsgebiet mit einer Größe von circa 1,64 Hektar befindet sich zwischen der Arminiusstraße und dem Gallierweg in der Bundesstadt Bonn. Vor dem Hintergrund des in Bonn vorhandenen Wohnungsmangels stellt das Plangebiet eine potenzielle Fläche für die wohnbauliche Entwicklung dar.
Aus diesem Grund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) das Plangebiet einer nachhaltigen und zukunftsorientierten wohnbaulichen Arrondierung zuzuführen. Neben dem Schwerpunkt auf die Wohnnutzung sollen aber auch andere kleinteilige Nutzungen sowie eine Kindertagesstätte im Rahmen der Planung vorgesehen werden.
Sofern für die Realisierung eines Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder angepasst werden soll, ist das Bonner Baulandmodell analog anzuwenden. Somit sollen 50 % des Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau (davon 30 % nach Förderweg A und 20 % nach Förderweg B der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnraum in der Bundesstadt Bonn berücksichtigt werden. Das Baulandmodell sieht zudem Regelungen zur Sicherstellung sozialer Infrastruktur (Kitaplätze) entsprechend dem Bedarf vor, der durch das Vorhaben ausgelöst wird.
Nicht offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Das Wettbewerbsgebiet mit einer Größe von circa 1,64 Hektar befindet sich zwischen der Arminiusstraße und dem Gallierweg in der Bundesstadt Bonn. Vor dem Hintergrund des in Bonn vorhandenen Wohnungsmangels stellt das Plangebiet eine potenzielle Fläche für die wohnbauliche Entwicklung dar.
Aus diesem Grund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) das Plangebiet einer nachhaltigen und zukunftsorientierten wohnbaulichen Arrondierung zuzuführen. Neben dem Schwerpunkt auf die Wohnnutzung sollen aber auch andere kleinteilige Nutzungen sowie eine Kindertagesstätte im Rahmen der Planung vorgesehen werden.
Sofern für die Realisierung eines Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder angepasst werden soll, ist das Bonner Baulandmodell analog anzuwenden. Somit sollen 50 % des Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau (davon 30 % nach Förderweg A und 20 % nach Förderweg B der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnraum in der Bundesstadt Bonn berücksichtigt werden. Das Baulandmodell sieht zudem Regelungen zur Sicherstellung sozialer Infrastruktur (Kitaplätze) entsprechend dem Bedarf vor, der durch das Vorhaben ausgelöst wird.
Bekanntmachung Wettbewerb Arminiusstraße, Bundesstadt Bonn
Städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb
Die Ausloberin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Ansprechpartnerin:
Ulrike Birkner
Fontanestraße 4
40470 Düsseldorf
E-Mail Adresse: ulrike.birkner@bundesimmobilien.de
In Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn
Beratung
PD –Berater der öffentlichen Hand GmbH
Ansprechpartnerin:
Katayoun Sayadinejad
Georgenstraße 25
10117 Berlin
E-Mail Adresse: katayoun.sayadinejad@pd-g.de
Wettbewerbsmanagement
ISR Innovative Stadt-und Raumplanung GmbH
Ansprechpartner:
Jochen Füge
Arwin Shooshtari
Friedrich-Ebert-Straße 1
40210 Düsseldorf
Telefon: +49 211 936 545 –210
E-Mail Adresse: mail@isr-haan.de
Instagram: isr_stadtundraum
www.isr-haan.de
Anlass und Ziel
Das Wettbewerbsgebiet mit einer Größe von circa 1,64 Hektar befindet sich zwischen der Arminiusstraße und dem Gallierweg in der Bundesstadt Bonn. Vor dem Hintergrund des in Bonn vorhandenen Wohnungsmangels stellt das Plangebiet eine potenzielle Fläche für die wohnbauliche Entwicklung dar.
Aus diesem Grund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) das Plangebiet einer nachhaltigen und zukunftsorientierten wohnbaulichen Arrondierung zuzuführen. Neben dem Schwerpunkt auf die Wohnnutzung sollen aber auch andere kleinteilige Nutzungen sowie eine Kindertagesstätte im Rahmen der Planung vorgesehen werden.
Sofern für die Realisierung eines Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder angepasst werden soll, ist das Bonner Baulandmodell analog anzuwenden. Somit sollen 50 % des Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau (davon 30 % nach Förderweg A und 20 % nach Förderweg B der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnraum in der Bundesstadt Bonn berücksichtigt werden. Das Baulandmodell sieht zudem Regelungen zur Sicherstellung sozialer Infrastruktur (Kitaplätze) entsprechend dem Bedarf vor, der durch das Vorhaben ausgelöst wird.
Allgemeine Verfahrensbedingungen
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 31.01.2013 herausgegebenen Fassung zugrunde. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert unter der Nr. W 73/20.
Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Das Verfahren wird durchgeführt als Nichtoffener Wettbewerb nach §3 RPW Absatz (3). Der Wettbewerb wird durchgeführt mit acht Büros der Stadtplanung in Zusammenarbeit mit Büros der Landschaftsarchitektur.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Wettbewerbsgegenstand
Gegenstand des Verfahrens ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für die Plangebietsfläche Arminiusstraße in der Bundesstadt Bonn.
Ausloberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn, die von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Verfahren beratend unterstützt wird. Das städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren erfolgt in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn,das durch das Stadtplanungsamt vertreten wird.
Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem/einer Stadtplaner*in und einem/einer Landschaftsarchitekten*in sowie an Bewerber, die über die benannten Berufsqualifikationen verfügen. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR / WTO / GPA Staaten. Die Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung den Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen als Stadtplaner und Landschaftsarchitekten vorlegen.
Bewerbungsverfahren
Von der Ausloberin wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn eine Teilnehmerzahl von acht Teams angestrebt. Davon sind drei Büros gesetzt, fünf Teams werden durch ein Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs erfolgt elektronisch auf unterschiedlichen Internetplattformen sowie auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (www.isr-haan.de/wissenswertes).
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum in der Terminübersicht genannten Datum ausschließlich per Mail an das wettbewerbsbetreuende Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH möglich: wettbewerbe@isr-haan.de. Bewerbungen, die an diesem Tag nach 16:00 Uhr bei der o.g. E-Mail-Adresse eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Bewerberteams haben für den rechtzeitigen Bewerbungseingang Sorge zu tragen.
Preise
Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 30.000 € netto aus. Für die acht Teams wird bei vollständiger und fristgerechter Abgabe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 1.500 € netto verteilt.
Es werden Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:
1. Preis: 10.000 €
2. Preis: 5.000 €
3. Preis: 3.000 €
Dem Preisgericht bleibt eine andere Verteilung der Preisgelder vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die fristgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
Preisgericht
Die Stimmberechtigten:
- Beigeordneter Helmut Wiesner, Dezernat III/Planung, Umwelt und Verkehr, Bundesstadt Bonn
- Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen
- Prof. Fred Humblé, Architekt, Maastricht
- Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn
- Bernd Grotefeld, BIMA
- N.N., BIMA
Die Stellvertretenden:
- Petra Denny, Bundesstadt Bonn
- Kerstin Hemminger, Bundesstadt Bonn
- Norbert Post, Stadtplaner, Dortmund
- Eckehard Wienstroer, Architekt, Neuss
- Matthias Förder, Landschaftsarchitekt, Essen
- Almut Michel, BIMA
- N.N., BIMA
Terminübersicht
Bekanntmachung: 30.08.2021
Bewerbungsfrist Teilnehmer: bis 13.09.2021 (bis 10:00 Uhr)
Versand Auslobung: 21.09.2021
Rückfragenfrist: 30.09.2021
Preisrichtervorbesprechung: 06.10.2021
Rückfragenkolloquium: 06.10.2021
Abgabe Wettbewerb: 08.12.2021
Preisgerichtssitzung: 21.12.2021
Ausstellung: im Anschluss
Städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb
Die Ausloberin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Ansprechpartnerin:
Ulrike Birkner
Fontanestraße 4
40470 Düsseldorf
E-Mail Adresse: ulrike.birkner@bundesimmobilien.de
In Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn
Beratung
PD –Berater der öffentlichen Hand GmbH
Ansprechpartnerin:
Katayoun Sayadinejad
Georgenstraße 25
10117 Berlin
E-Mail Adresse: katayoun.sayadinejad@pd-g.de
Wettbewerbsmanagement
ISR Innovative Stadt-und Raumplanung GmbH
Ansprechpartner:
Jochen Füge
Arwin Shooshtari
Friedrich-Ebert-Straße 1
40210 Düsseldorf
Telefon: +49 211 936 545 –210
E-Mail Adresse: mail@isr-haan.de
Instagram: isr_stadtundraum
www.isr-haan.de
Anlass und Ziel
Das Wettbewerbsgebiet mit einer Größe von circa 1,64 Hektar befindet sich zwischen der Arminiusstraße und dem Gallierweg in der Bundesstadt Bonn. Vor dem Hintergrund des in Bonn vorhandenen Wohnungsmangels stellt das Plangebiet eine potenzielle Fläche für die wohnbauliche Entwicklung dar.
Aus diesem Grund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) das Plangebiet einer nachhaltigen und zukunftsorientierten wohnbaulichen Arrondierung zuzuführen. Neben dem Schwerpunkt auf die Wohnnutzung sollen aber auch andere kleinteilige Nutzungen sowie eine Kindertagesstätte im Rahmen der Planung vorgesehen werden.
Sofern für die Realisierung eines Vorhabens ein Bebauungsplan aufgestellt oder angepasst werden soll, ist das Bonner Baulandmodell analog anzuwenden. Somit sollen 50 % des Wohnungsbaus als geförderter Wohnungsbau (davon 30 % nach Förderweg A und 20 % nach Förderweg B der Wohnraumförderungsbestimmungen NRW) zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnraum in der Bundesstadt Bonn berücksichtigt werden. Das Baulandmodell sieht zudem Regelungen zur Sicherstellung sozialer Infrastruktur (Kitaplätze) entsprechend dem Bedarf vor, der durch das Vorhaben ausgelöst wird.
Allgemeine Verfahrensbedingungen
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 31.01.2013 herausgegebenen Fassung zugrunde. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert unter der Nr. W 73/20.
Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Das Verfahren wird durchgeführt als Nichtoffener Wettbewerb nach §3 RPW Absatz (3). Der Wettbewerb wird durchgeführt mit acht Büros der Stadtplanung in Zusammenarbeit mit Büros der Landschaftsarchitektur.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Wettbewerbsgegenstand
Gegenstand des Verfahrens ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für die Plangebietsfläche Arminiusstraße in der Bundesstadt Bonn.
Ausloberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn, die von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH im Verfahren beratend unterstützt wird. Das städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren erfolgt in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn,das durch das Stadtplanungsamt vertreten wird.
Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem/einer Stadtplaner*in und einem/einer Landschaftsarchitekten*in sowie an Bewerber, die über die benannten Berufsqualifikationen verfügen. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR / WTO / GPA Staaten. Die Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung den Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen als Stadtplaner und Landschaftsarchitekten vorlegen.
Bewerbungsverfahren
Von der Ausloberin wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn eine Teilnehmerzahl von acht Teams angestrebt. Davon sind drei Büros gesetzt, fünf Teams werden durch ein Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbs erfolgt elektronisch auf unterschiedlichen Internetplattformen sowie auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (www.isr-haan.de/wissenswertes).
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum in der Terminübersicht genannten Datum ausschließlich per Mail an das wettbewerbsbetreuende Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH möglich: wettbewerbe@isr-haan.de. Bewerbungen, die an diesem Tag nach 16:00 Uhr bei der o.g. E-Mail-Adresse eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Bewerberteams haben für den rechtzeitigen Bewerbungseingang Sorge zu tragen.
Preise
Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 30.000 € netto aus. Für die acht Teams wird bei vollständiger und fristgerechter Abgabe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 1.500 € netto verteilt.
Es werden Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:
1. Preis: 10.000 €
2. Preis: 5.000 €
3. Preis: 3.000 €
Dem Preisgericht bleibt eine andere Verteilung der Preisgelder vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die fristgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
Preisgericht
Die Stimmberechtigten:
- Beigeordneter Helmut Wiesner, Dezernat III/Planung, Umwelt und Verkehr, Bundesstadt Bonn
- Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen
- Prof. Fred Humblé, Architekt, Maastricht
- Ulrike Platz, Landschaftsarchitektin, Bonn
- Bernd Grotefeld, BIMA
- N.N., BIMA
Die Stellvertretenden:
- Petra Denny, Bundesstadt Bonn
- Kerstin Hemminger, Bundesstadt Bonn
- Norbert Post, Stadtplaner, Dortmund
- Eckehard Wienstroer, Architekt, Neuss
- Matthias Förder, Landschaftsarchitekt, Essen
- Almut Michel, BIMA
- N.N., BIMA
Terminübersicht
Bekanntmachung: 30.08.2021
Bewerbungsfrist Teilnehmer: bis 13.09.2021 (bis 10:00 Uhr)
Versand Auslobung: 21.09.2021
Rückfragenfrist: 30.09.2021
Preisrichtervorbesprechung: 06.10.2021
Rückfragenkolloquium: 06.10.2021
Abgabe Wettbewerb: 08.12.2021
Preisgerichtssitzung: 21.12.2021
Ausstellung: im Anschluss