- Dokumentation des Wettbewerbs
- Dokumentation des realisierten Projekts:
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Veröffentlicht als:
- Dokumentation
- Zwischenbericht
- Weiterverfolgt
- wa-ID
- wa-2013888
- Tag der Veröffentlichung
- 12.06.2015
- Aktualisiert am
- 02.04.2020
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt und Landschaftarchitekt und Bauingenieur oder Architekt und Landschaftsarchitekt und Stadtplaner und Bauingenieur
- Beteiligung
- 11 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Neuenburg am Rhein
- Koordination
- die STEG Stadtentwicklung GmbH , Stuttgart
- Abgabetermin
- 21.09.2015
- Abgabetermin Pläne
- 18.01.2016
- Abgabetermin Modell
- 25.01.2016
- Preisgerichtssitzung
- 19.02.2016
- Fertigstellung
- 3/2023
Verfahrensart
Offener, zweiphasiger Planungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Neuenburg am Rhein richtet die Landesgartenschau 2022 aus. Hierzu soll im angrenzenden Gebiet neben einem Parkhaus eine Verbindung zwischen dem Gebiet der Landesgartenschau und dem Stadtkern geschaffen werden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,7 ha und grenzt unmittelbar an die Innenstadt und das Gebiet der Landesgartenschau. Die Bundesstraße B 378 zerschneidet das Plangebiet im nordwestlichen Bereich. Diese kreuzt im weiteren Verlauf Richtung Westen die Autobahn A 5, die eine deutliche Zäsur zwischen dem Stadtgebiet und der Landschaft entlang des Rheins darstellt.
Ziel des Wettbewerbes ist es, die Verflechtung der Landesgartenschau mit der Stadt und zugleich einen den aktuellen Anforderungen entsprechenden Stadteingang zu realisieren. Die Wettbewerbsaufgabe beinhaltet im Einzelnen die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes, den Neubau eines Parkhauses, sowie einer Fuß- und Radwegüberquerung über die Bundesstraße B 378. Die Dachflächen des Parkhauses sollen nicht überbaut, sondern als Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Für den übrigen Bereich können Vorschläge für eine Bebauung, sowie die Gestaltung der Verkehrs- und Freiflächen gemacht werden. Für eine mögliche Bebauung werden keine bindenden Vorgaben gemacht. Mit dem Bau des Parkhauses wird die Realisierung von 220 öffentlichen Stellplätzen angestrebt. Das Parkhaus soll darüber hinaus, dem für die Stadt bedeutenden Standort entsprechend, einem hohen gestalterischen Anspruch gerecht werden. Besonderen Wert wird auf eine hochwertige Gestaltung der Fassade gelegt.
Im Wettbewerbsgebiet soll eine neue und genehmigungsfähige Fuß- und Radwegüberquerung über die B 378 geplant werden. Bei der Planung des Bauwerks ist in Bezug auf die vorhandene Topografie in besonderer Weise auf die erforderliche Durchfahrtshöhe im Verlauf der B 378 zu achten. Wünschenswert ist eine insgesamt kompakte bauliche Anlage. Ein Aufzug (fahrradtauglich für bis zu 2 Fahrräder) ist vorzusehen. Darüberhinaus ist die Wege führung barrierefrei vorzusehen.
Competition assignment
The town of Neuenburg will host the national garden show 2022. For this purpose, a car park and a connection between show grounds and town centre shall be provided on an adjoining area with approx. 1.7 ha. The federal highway B 378 cuts the planning area and crosses the motorway A5, representing a break between town and countryside. The competition task includes further a new town entrance, the urban realignment of the planning area, the construction of a car park for 220 cars with an attractive facade and a pedestrian and bicycle crossing over the B 378 with sufficient headroom. The car park’s roof area shall be designed as open space. The remaining area can be designed without binding requirements. An overall compact physical structure is desired. An elevator for up to 2 bicycles should be provided. The routes shall be wheelchair accessible.
Fachpreisrichter
Prof. Markus Neppl, Köln (Vors.)
Prof. Peter Cheret, Stuttgart
Prof. Stefanie Eberding, Stuttgart
Prof. Dr. Stephan Engelsmann, Stuttgart
Dr. Bernd Fahle, Freiburg
Pit Müller, Freiburg
Sachpreisrichter
Joachim Schuster, Bgm., Stadt Neuenburg a/Rh.
Dieter Branghofer, Stadt Neuenburg am Rhein
Prof. Dr. Rudi Grunau, Gemeinderat
Gerhard Speck, Gemeinderat
Egbert Studer, Gemeinderat
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit zur Grundlage der weiteren Bearbeitung auszuwählen.
Offener, zweiphasiger Planungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Neuenburg am Rhein richtet die Landesgartenschau 2022 aus. Hierzu soll im angrenzenden Gebiet neben einem Parkhaus eine Verbindung zwischen dem Gebiet der Landesgartenschau und dem Stadtkern geschaffen werden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,7 ha und grenzt unmittelbar an die Innenstadt und das Gebiet der Landesgartenschau. Die Bundesstraße B 378 zerschneidet das Plangebiet im nordwestlichen Bereich. Diese kreuzt im weiteren Verlauf Richtung Westen die Autobahn A 5, die eine deutliche Zäsur zwischen dem Stadtgebiet und der Landschaft entlang des Rheins darstellt.
Ziel des Wettbewerbes ist es, die Verflechtung der Landesgartenschau mit der Stadt und zugleich einen den aktuellen Anforderungen entsprechenden Stadteingang zu realisieren. Die Wettbewerbsaufgabe beinhaltet im Einzelnen die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes, den Neubau eines Parkhauses, sowie einer Fuß- und Radwegüberquerung über die Bundesstraße B 378. Die Dachflächen des Parkhauses sollen nicht überbaut, sondern als Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Für den übrigen Bereich können Vorschläge für eine Bebauung, sowie die Gestaltung der Verkehrs- und Freiflächen gemacht werden. Für eine mögliche Bebauung werden keine bindenden Vorgaben gemacht. Mit dem Bau des Parkhauses wird die Realisierung von 220 öffentlichen Stellplätzen angestrebt. Das Parkhaus soll darüber hinaus, dem für die Stadt bedeutenden Standort entsprechend, einem hohen gestalterischen Anspruch gerecht werden. Besonderen Wert wird auf eine hochwertige Gestaltung der Fassade gelegt.
Im Wettbewerbsgebiet soll eine neue und genehmigungsfähige Fuß- und Radwegüberquerung über die B 378 geplant werden. Bei der Planung des Bauwerks ist in Bezug auf die vorhandene Topografie in besonderer Weise auf die erforderliche Durchfahrtshöhe im Verlauf der B 378 zu achten. Wünschenswert ist eine insgesamt kompakte bauliche Anlage. Ein Aufzug (fahrradtauglich für bis zu 2 Fahrräder) ist vorzusehen. Darüberhinaus ist die Wege führung barrierefrei vorzusehen.
Competition assignment
The town of Neuenburg will host the national garden show 2022. For this purpose, a car park and a connection between show grounds and town centre shall be provided on an adjoining area with approx. 1.7 ha. The federal highway B 378 cuts the planning area and crosses the motorway A5, representing a break between town and countryside. The competition task includes further a new town entrance, the urban realignment of the planning area, the construction of a car park for 220 cars with an attractive facade and a pedestrian and bicycle crossing over the B 378 with sufficient headroom. The car park’s roof area shall be designed as open space. The remaining area can be designed without binding requirements. An overall compact physical structure is desired. An elevator for up to 2 bicycles should be provided. The routes shall be wheelchair accessible.
Fachpreisrichter
Prof. Markus Neppl, Köln (Vors.)
Prof. Peter Cheret, Stuttgart
Prof. Stefanie Eberding, Stuttgart
Prof. Dr. Stephan Engelsmann, Stuttgart
Dr. Bernd Fahle, Freiburg
Pit Müller, Freiburg
Sachpreisrichter
Joachim Schuster, Bgm., Stadt Neuenburg a/Rh.
Dieter Branghofer, Stadt Neuenburg am Rhein
Prof. Dr. Rudi Grunau, Gemeinderat
Gerhard Speck, Gemeinderat
Egbert Studer, Gemeinderat
Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die mit dem ersten Preis ausgezeichnete Arbeit zur Grundlage der weiteren Bearbeitung auszuwählen.
Kurzbeschreibung
17/06/2015 S115 Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren Deutschland-Neuenburg am Rhein: Dienstleistungen von Architekturbüros 2015/S 115-209144
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber: Offener zweiphasiger Planungswettbewerb RPW 2013 „Areal Kronenrain“. II.1.2) Kurze Beschreibung: Die Stadt Neuenburg am Rhein richtet die Landesgartenschau 2022 aus. Hierzu soll im Wettbewerbsgebiet die Verbindung zwischen dem Gebiet der Landesgartenschau und dem Stadtkern hergestellt werden. Gegenstand des Wettbewerbs ist ein Vorentwurf zur Bauwerksplanung für den Neubau eines Parkhauses, einer Fuß- und Radwegüberquerung über die B 378 sowie die Erarbeitung grundsätzlicher Lösungsansätze für die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes und die Gestaltung der Freiflächen. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2015-4-12 registriert. II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71200000 , 71400000 , 71300000
Originaltext
17/06/2015 S115 Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren Deutschland-Neuenburg am Rhein: Dienstleistungen von Architekturbüros
2015/S 115-209144
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Stadt Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 5
Kontaktstelle(n): Stadt Neuenburg am Rhein
Zu Händen von: Cornelia Müller
79395 Neuenburg am Rhein
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7631791206
E-Mail: cornelia.mueller@neuenburg.de
Fax: +49 763179123206
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.neuenburg.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: www.steg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Olgastraße 54
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH
Zu Händen von: Frau Gaby Pietzschmann
70182 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 71121068186
E-Mail: gaby.pietzschmann@steg.de
Internet-Adresse: www.steg.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Olgastraße 54
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH
Zu Händen von: Frau Gaby Pietzschmann
70182 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 71121068186
E-Mail: gaby.pietzschmann@steg.de
Internet-Adresse: www.steg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Olgastraße 54
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH
Zu Händen von: Frau Gaby Pietzschmann
70182 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 71121068186
E-Mail: gaby.pietzschmann@steg.de
Internet-Adresse: www.steg.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Offener zweiphasiger Planungswettbewerb RPW 2013 „Areal Kronenrain“.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neuenburg am Rhein richtet die Landesgartenschau 2022 aus. Hierzu soll im Wettbewerbsgebiet die Verbindung zwischen dem Gebiet der Landesgartenschau und dem Stadtkern hergestellt werden.
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein Vorentwurf zur Bauwerksplanung für den Neubau eines Parkhauses, einer Fuß- und Radwegüberquerung über die B 378 sowie die Erarbeitung grundsätzlicher Lösungsansätze für die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes und die Gestaltung der Freiflächen.
An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2015-4-12 registriert.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71200000
, 71400000
, 71300000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Für die Teilnahmeberechtigung notwendige Voraussetzungen müssen am Tag der Bekanntmachung der Auslobung erfüllt sein. Teilnehmen dürfen keine anderen Verfasser als die in der Verfassererklärung genannten Personen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen, er bestätigt dies in der Verfassererklärung. Die Teilnahmeberechtigung wird von einer neutralen Stelle vor der zweiten Phase überprüft.
Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerber oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates
— Architekt und Landschaftsarchitekt und Bauingenieur
oder
— Architekt und Landschaftsarchitekt und Stadtplaner und Bauingenieur.
Erfüllt ein Bewerber die fachliche Voraussetzung alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern, ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der/die Mitarbeiter ist/sind dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.
Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner, Berater müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Die Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft muss mit der Teilnahmeerklärung zur ersten Phase vollständig benannt sein. Erfolgslose Bewerber aus Phase 1 dürfen in Phase 2 nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft werden. Jede Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Architekt und Landschaftsarchitekt und Bauingenieur
oder
Architekt und Landschaftsarchitekt und Stadtplaner und Bauingenieur.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden grundsätzlichen Kriterien bewertet:
— städtebauliches Gesamtkonzept und freiräumliche Vernetzung mit dem Stadtgebiet und dem Gebiet der Landesgartenschau 2022;
— städtebauliche Neuordnung und räumlich-gestalterische Aufenthaltsqualitäten;
— räumliche Qualität der Bauwerksentwürfe sowie funktionale und gestalterische Verknüpfung mit dem Umfeld;
— Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit.
Die Auflistung der Kriterien stellt keine Reihenfolge dar und kann durch das Preisgericht präzisiert und verfeinert werden.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21.9.2015 - 16:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21.10.2015
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 95 000 EUR (brutto) zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 31 000 EUR;
2. Preis 21 000 EUR;
3. Preis 15 000 EUR;
4. Preis 10 000 EUR.
Anerkennungen 18 000 EUR.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Bürgermeister Joachim Schuster, Stadt Neuenburg am Rhein
2. Prof. Dipl.-Ing. Markus Neppl, Freier Architekt, Köln
3. Prof. Dr. Rudi Grunau, Gemeinderat, Stadt Neuenburg am Rhein
4. Gerhard Speck, Gemeinderat, Stadt Neuenburg am Rhein
5. Egbert Studer, Gemeinderat, Stadt Neuenburg am Rhein
6. Prof. Dipl.-Ing. (FH) Peter Cheret, Freier Architekt, Stuttgart
7. Prof. Dipl.-Ing. Stefanie Eberding, Freie Architektin, Stuttgart
8. Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann MA Arch. Des., Bauingenieur, Stuttgart
9. Dr.-Ing. Bernd Fahle, Freier Architekt und Stadtplaner, Freiburg i. Br.
10. Dipl.-Ing. (FH) Pit Müller, Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg i. Br.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ (RPW) 2013 in der Fassung vom 31.1.2013 (Bekanntmachung vom 22.2.2013) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugrunde, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober, Teilnehmer, sowie alle übrigen am Verfahren Beteiligten verbindlich.
Tag der Bekanntmachung ist der 15.6.2015.
Mit der Bekanntmachung werden auf dem Internetportal der STEG Stadtentwicklung GmbH unter www.steg.de die notwendigen Informationen zur Registrierung der Teilnehmer bereitgestellt.
Informationen sind auch unter www.neuenburg.de erhältlich.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@rp.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.6.2015
17/06/2015 S115 Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren Deutschland-Neuenburg am Rhein: Dienstleistungen von Architekturbüros 2015/S 115-209144
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber: Offener zweiphasiger Planungswettbewerb RPW 2013 „Areal Kronenrain“. II.1.2) Kurze Beschreibung: Die Stadt Neuenburg am Rhein richtet die Landesgartenschau 2022 aus. Hierzu soll im Wettbewerbsgebiet die Verbindung zwischen dem Gebiet der Landesgartenschau und dem Stadtkern hergestellt werden. Gegenstand des Wettbewerbs ist ein Vorentwurf zur Bauwerksplanung für den Neubau eines Parkhauses, einer Fuß- und Radwegüberquerung über die B 378 sowie die Erarbeitung grundsätzlicher Lösungsansätze für die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes und die Gestaltung der Freiflächen. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2015-4-12 registriert. II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71200000 , 71400000 , 71300000
Originaltext
17/06/2015 S115 Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren Deutschland-Neuenburg am Rhein: Dienstleistungen von Architekturbüros
2015/S 115-209144
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Stadt Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 5
Kontaktstelle(n): Stadt Neuenburg am Rhein
Zu Händen von: Cornelia Müller
79395 Neuenburg am Rhein
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7631791206
E-Mail: cornelia.mueller@neuenburg.de
Fax: +49 763179123206
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.neuenburg.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: www.steg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Olgastraße 54
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH
Zu Händen von: Frau Gaby Pietzschmann
70182 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 71121068186
E-Mail: gaby.pietzschmann@steg.de
Internet-Adresse: www.steg.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Olgastraße 54
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH
Zu Händen von: Frau Gaby Pietzschmann
70182 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 71121068186
E-Mail: gaby.pietzschmann@steg.de
Internet-Adresse: www.steg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Olgastraße 54
Kontaktstelle(n): die STEG Stadtentwicklung GmbH
Zu Händen von: Frau Gaby Pietzschmann
70182 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 71121068186
E-Mail: gaby.pietzschmann@steg.de
Internet-Adresse: www.steg.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Offener zweiphasiger Planungswettbewerb RPW 2013 „Areal Kronenrain“.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neuenburg am Rhein richtet die Landesgartenschau 2022 aus. Hierzu soll im Wettbewerbsgebiet die Verbindung zwischen dem Gebiet der Landesgartenschau und dem Stadtkern hergestellt werden.
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein Vorentwurf zur Bauwerksplanung für den Neubau eines Parkhauses, einer Fuß- und Radwegüberquerung über die B 378 sowie die Erarbeitung grundsätzlicher Lösungsansätze für die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes und die Gestaltung der Freiflächen.
An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2015-4-12 registriert.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71200000
, 71400000
, 71300000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Für die Teilnahmeberechtigung notwendige Voraussetzungen müssen am Tag der Bekanntmachung der Auslobung erfüllt sein. Teilnehmen dürfen keine anderen Verfasser als die in der Verfassererklärung genannten Personen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen, er bestätigt dies in der Verfassererklärung. Die Teilnahmeberechtigung wird von einer neutralen Stelle vor der zweiten Phase überprüft.
Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerber oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates
— Architekt und Landschaftsarchitekt und Bauingenieur
oder
— Architekt und Landschaftsarchitekt und Stadtplaner und Bauingenieur.
Erfüllt ein Bewerber die fachliche Voraussetzung alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern, ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der/die Mitarbeiter ist/sind dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.
Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner, Berater müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Die Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft muss mit der Teilnahmeerklärung zur ersten Phase vollständig benannt sein. Erfolgslose Bewerber aus Phase 1 dürfen in Phase 2 nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft werden. Jede Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich ist.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Architekt und Landschaftsarchitekt und Bauingenieur
oder
Architekt und Landschaftsarchitekt und Stadtplaner und Bauingenieur.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden grundsätzlichen Kriterien bewertet:
— städtebauliches Gesamtkonzept und freiräumliche Vernetzung mit dem Stadtgebiet und dem Gebiet der Landesgartenschau 2022;
— städtebauliche Neuordnung und räumlich-gestalterische Aufenthaltsqualitäten;
— räumliche Qualität der Bauwerksentwürfe sowie funktionale und gestalterische Verknüpfung mit dem Umfeld;
— Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit.
Die Auflistung der Kriterien stellt keine Reihenfolge dar und kann durch das Preisgericht präzisiert und verfeinert werden.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 21.9.2015 - 16:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21.10.2015
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 95 000 EUR (brutto) zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 31 000 EUR;
2. Preis 21 000 EUR;
3. Preis 15 000 EUR;
4. Preis 10 000 EUR.
Anerkennungen 18 000 EUR.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Bürgermeister Joachim Schuster, Stadt Neuenburg am Rhein
2. Prof. Dipl.-Ing. Markus Neppl, Freier Architekt, Köln
3. Prof. Dr. Rudi Grunau, Gemeinderat, Stadt Neuenburg am Rhein
4. Gerhard Speck, Gemeinderat, Stadt Neuenburg am Rhein
5. Egbert Studer, Gemeinderat, Stadt Neuenburg am Rhein
6. Prof. Dipl.-Ing. (FH) Peter Cheret, Freier Architekt, Stuttgart
7. Prof. Dipl.-Ing. Stefanie Eberding, Freie Architektin, Stuttgart
8. Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann MA Arch. Des., Bauingenieur, Stuttgart
9. Dr.-Ing. Bernd Fahle, Freier Architekt und Stadtplaner, Freiburg i. Br.
10. Dipl.-Ing. (FH) Pit Müller, Freier Landschaftsarchitekt, Freiburg i. Br.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe“ (RPW) 2013 in der Fassung vom 31.1.2013 (Bekanntmachung vom 22.2.2013) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugrunde, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober, Teilnehmer, sowie alle übrigen am Verfahren Beteiligten verbindlich.
Tag der Bekanntmachung ist der 15.6.2015.
Mit der Bekanntmachung werden auf dem Internetportal der STEG Stadtentwicklung GmbH unter www.steg.de die notwendigen Informationen zur Registrierung der Teilnehmer bereitgestellt.
Informationen sind auch unter www.neuenburg.de erhältlich.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@rp.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.6.2015