- wa-ID
- wa-2032694
- Tag der Veröffentlichung
- 15.10.2021
- Aktualisiert am
- 20.10.2021
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Laupheim - Rathaus
Allg. Bauverwalt. Baudezernat - Koordination
- kohler grohe architekten, Stuttgart
- Abgabetermin Pläne
- 25.08.2021
- Abgabetermin Modell
- 24.09.2021
- Preisgerichtssitzung
- 06.10.2021
Verfahrensart
Nicht offener Städtebaulichen Wettbewerb mit integriertem Realisierungswettbewerb für 20 Teilnehmer*innen
Wettbewerbsaufgabe
Der Eigentümer des zu überplanenden Areals möchte in Abstimmung mit der Stadt Laupheim die innerstädtisch gelegene Gewerbefläche in eine Wohnbaufläche konvertieren. Die ursprüngliche Nutzung als Werkzeugfabrik liegt nicht mehr vor; die Gebäude sind derzeit an verschiedene Gewerbebetriebe (z.B. Gerüstbau, Bastelartikel) vermietet. Da das Gebiet mittlerweile weitgehend von Wohnbebauung, wie Einfamilienhäusern und Reihenhäusern umgeben ist, passt die gewerbliche Nutzung nicht mehr in dieses Umfeld. Zudem ist die Lage für eine zentrumsnahe Wohnbebauung prädestiniert und kann der hohen Wohnungsnachfrage ein attraktives Angebot gegenüberstellen.
Auf den 2,24 ha großen Flächen des zu planenden Areals soll ein attraktives, ökologisches Quartier mit einem ausgewogenen Wohnungsmix und einem Schwerpunkt an bezahlbarem Wohnraum entstehen. Die Bestandsgebäude werden zugunsten der Neubebauung rückgebaut. Es sollen innovative Konzepte, die auch Fragen der Nachhaltigkeit berücksichtigen, vorgeschlagen werden. Für das neue Quartier soll ein identitätsstiftendes Konzept aufgezeigt werden, das sich in den stadträumlichen Kontext der angrenzenden Bebauung einfügt und eine hohe gestalterische Qualität hinsichtlich der Architektur, des Wohnens und der Gestaltung der Freiflächen aufweist. Es sollen ausreichend private und öffentliche Freiflächen angeboten werden, die den Bezug zu den qualitätsvollen Grün- und Freiflächen der Umgebung betonen. Im Freiraumkonzept soll der Landschaftsraum sinnstiftend eingebunden und Bezüge geschaffen werden. Durch eine typologische Vielfalt soll das neue Quartier Wohnflächen für unterschiedliche Einkommensschichten, Altersgruppen und Haushaltsgrößen bereitstellen.
Die Gesamtbetrachtung des Wettbewerbsareals ist als städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Für die Neukonzeption ist eine Aufteilung des Wettbewerbsgrundstücks in drei bis vier Bauabschnitte vorzusehen. Diese sollen abschnittsweise realisiert werden. Für den im Süden an das private Wohnhaus des Auslobers angrenzenden Bauabschnitt, ist die Realisierung durch den Auslober vorgesehen. Deshalb wird dieser Bauabschnitt als Realisierungswettbewerb vorgesehen.
Als Ergebnis des Wettbewerbs erwartet der Auslober die wirtschaftliche Entwicklung des Grundstückes in ein nachhaltiges und qualitätsvolles Quartier, das auf die städtebaulichen und funk-tionalen Anforderungen des Ortes sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genann-ten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Fachpreichrichter*innen
Peter W. Schmidt, Freier Architekt BDA, Pforzheim (Gestaltungsbeirat) (Vors.)
Prof. Jens Wittfoht, Freier Architekt BDA, Stuttgart
Prof. Stefanie Eberding, Freie Architektin BDA Stuttgart
Sibylle Waechter, Freie Architektin BDA, Darmstadt
Bärbel Hoffmann, Architektin, Stuttgart (Gestaltungsbeirat)
Arne Rüdenauer, Architekt, Stuttgart (Gestaltungsbeirat)
Christof Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart (Gestaltungsbeirat)
Henning Ehrhardt, Freier Architekt BDA, Stuttgart
(vertritt Frau Prof. Rudolph-Cleff)
Sachpreisrichter*innen
Eva-Britta Wind, Erste Bürgermeisterin, Laupheim
Steffen Ripple, Geschäftsführer, Laupheim
Erwin Graf, Vertreter Freie Wähler, Laupheim
Dr. Christian Biffar, Vertreter CDU-Fraktion, Laupheim
Iris Godel-Ruepp, Vertreterin Freie Liste, Laupheim
Thomas Echtle, Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht, Laupheim
Ann-Christin Flesch, Amt für Stadtplanung und Baurecht, Laupheim
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig den mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurf der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Dabei werden die Verfasser dieser Arbeit die
in der schriftlichen Beurteilung kritischen Würdigungen in der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen haben. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit der Ausloberin und der Stadt erfolgen.
Nicht offener Städtebaulichen Wettbewerb mit integriertem Realisierungswettbewerb für 20 Teilnehmer*innen
Wettbewerbsaufgabe
Der Eigentümer des zu überplanenden Areals möchte in Abstimmung mit der Stadt Laupheim die innerstädtisch gelegene Gewerbefläche in eine Wohnbaufläche konvertieren. Die ursprüngliche Nutzung als Werkzeugfabrik liegt nicht mehr vor; die Gebäude sind derzeit an verschiedene Gewerbebetriebe (z.B. Gerüstbau, Bastelartikel) vermietet. Da das Gebiet mittlerweile weitgehend von Wohnbebauung, wie Einfamilienhäusern und Reihenhäusern umgeben ist, passt die gewerbliche Nutzung nicht mehr in dieses Umfeld. Zudem ist die Lage für eine zentrumsnahe Wohnbebauung prädestiniert und kann der hohen Wohnungsnachfrage ein attraktives Angebot gegenüberstellen.
Auf den 2,24 ha großen Flächen des zu planenden Areals soll ein attraktives, ökologisches Quartier mit einem ausgewogenen Wohnungsmix und einem Schwerpunkt an bezahlbarem Wohnraum entstehen. Die Bestandsgebäude werden zugunsten der Neubebauung rückgebaut. Es sollen innovative Konzepte, die auch Fragen der Nachhaltigkeit berücksichtigen, vorgeschlagen werden. Für das neue Quartier soll ein identitätsstiftendes Konzept aufgezeigt werden, das sich in den stadträumlichen Kontext der angrenzenden Bebauung einfügt und eine hohe gestalterische Qualität hinsichtlich der Architektur, des Wohnens und der Gestaltung der Freiflächen aufweist. Es sollen ausreichend private und öffentliche Freiflächen angeboten werden, die den Bezug zu den qualitätsvollen Grün- und Freiflächen der Umgebung betonen. Im Freiraumkonzept soll der Landschaftsraum sinnstiftend eingebunden und Bezüge geschaffen werden. Durch eine typologische Vielfalt soll das neue Quartier Wohnflächen für unterschiedliche Einkommensschichten, Altersgruppen und Haushaltsgrößen bereitstellen.
Die Gesamtbetrachtung des Wettbewerbsareals ist als städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Für die Neukonzeption ist eine Aufteilung des Wettbewerbsgrundstücks in drei bis vier Bauabschnitte vorzusehen. Diese sollen abschnittsweise realisiert werden. Für den im Süden an das private Wohnhaus des Auslobers angrenzenden Bauabschnitt, ist die Realisierung durch den Auslober vorgesehen. Deshalb wird dieser Bauabschnitt als Realisierungswettbewerb vorgesehen.
Als Ergebnis des Wettbewerbs erwartet der Auslober die wirtschaftliche Entwicklung des Grundstückes in ein nachhaltiges und qualitätsvolles Quartier, das auf die städtebaulichen und funk-tionalen Anforderungen des Ortes sensibel antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genann-ten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Fachpreichrichter*innen
Peter W. Schmidt, Freier Architekt BDA, Pforzheim (Gestaltungsbeirat) (Vors.)
Prof. Jens Wittfoht, Freier Architekt BDA, Stuttgart
Prof. Stefanie Eberding, Freie Architektin BDA Stuttgart
Sibylle Waechter, Freie Architektin BDA, Darmstadt
Bärbel Hoffmann, Architektin, Stuttgart (Gestaltungsbeirat)
Arne Rüdenauer, Architekt, Stuttgart (Gestaltungsbeirat)
Christof Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart (Gestaltungsbeirat)
Henning Ehrhardt, Freier Architekt BDA, Stuttgart
(vertritt Frau Prof. Rudolph-Cleff)
Sachpreisrichter*innen
Eva-Britta Wind, Erste Bürgermeisterin, Laupheim
Steffen Ripple, Geschäftsführer, Laupheim
Erwin Graf, Vertreter Freie Wähler, Laupheim
Dr. Christian Biffar, Vertreter CDU-Fraktion, Laupheim
Iris Godel-Ruepp, Vertreterin Freie Liste, Laupheim
Thomas Echtle, Leiter Amt für Stadtplanung und Baurecht, Laupheim
Ann-Christin Flesch, Amt für Stadtplanung und Baurecht, Laupheim
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig den mit dem ersten Preis ausgezeichneten Entwurf der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Dabei werden die Verfasser dieser Arbeit die
in der schriftlichen Beurteilung kritischen Würdigungen in der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen haben. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit der Ausloberin und der Stadt erfolgen.