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Zukunftsstadt Norderstedt Kleinstwohnungen , Norderstedt / Deutschland

Abgabefrist 19.10.2020

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2029836
Tag der Veröffentlichung
16.09.2020
Abgabetermin
19.10.2020
Abgabetermin Pläne
14.04.2021
Preisgerichtssitzung
22.11.2021
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Teilnehmer
Architekt*innen, Student*innen oder Absolvent*innen
Auslober
Stadt Norderstedt
Koordination
büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Witt Stadtplaner PartGmbB, Hamburg
16/09/2020    S180
Deutschland-Norderstedt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 180-435257
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Norderstedt, Stabsstelle Nachhaltiges Norderstedt
Postanschrift: Rathausallee 50
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Büro luchterhandt
E-Mail: norderstedt@luchterhandt.de
Telefon: +49 407070807-0Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.norderstedt.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.luchterhandt.de/essential_grid/1278/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Büro luchterhandt
Postanschrift: Shanghaiallee 6
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: norderstedt@luchterhandt.de
Telefon: +49 407070807-0
Fax: +49 40707080780Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/essential_grid/1278/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Zukunftsstadt Norderstedt Kleinstwohnungen — Zweiphasiger offener Ideenwettbewerb
Referenznummer der Bekanntmachung: 1278

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71220000 Architekturentwurf

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Bezahlbarer Wohnraum in erforderlichem Umfang wird auf Dauer nicht allein durch einen aus Steuermitteln subventionierten sozialen Wohnungsbau zur Verfu?gung gestellt werden können. Da Norderstedt eine Hochpreisregion in Schleswig-Holstein ist, trifft der Mangel an bezahlbarem Wohnraum die Stadt in besonderer Weise. Im Zuge dieses Wettbewerbs sollen anhand verschiedener Lose unterschiedliche Fragestellungen zu Kleinstwohnungen beantwortet werden. In Los 1 wird untersucht, wie es möglich ist, auf kleinem Raum im Geschosswohnungsbau zu wohnen. Dies wird unter den Aspekten Bezahlbarkeit mit geringem Budget, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit beleuchtet. Los 2 beschäftigt sich abweichend davon mit der Frage, wie Abstandsflächen zwischen freistehenden Einzelhäusern entlang stark befahrener Hauptstraßen mit Kleinstwohnungen bebaut werden können, sodass eine städtebaulich attraktive Lösung unter Einbeziehung des Bestands und zugleich eine Lärmschutzfunktion durch die Bebauung zur straßenabgewandten Seite erreicht wird. Zusammenfassend untergliedern sich die einzelnen Fragestellungen wie folgt:
Los 1: Kleinstwohnungen im Geschosswohnungsbau
Aufgabenstellung 1:
Wie kann sehr gu?nstig im Geschosswohnungsbau gewohnt werden?
Aufgabenstellung 2:
Wie kann gu?nstig und barrierefrei im Geschosswohnungsbau gewohnt werden?
Aufgabenstellung 3:
Wie sehen anspruchsvolle Lösungen fu?r Kleinstwohnungen im Geschosswohnungsbau aus, die hohen Nachhaltigkeitsstandards genu?gen?
Los 2: Städtebauliche Verdichtung mit Kleinstwohnungen
Aufgabenstellung 4:
Wie können die Abstandsflächen zwischen freistehenden Einzelhäusern entlang stark befahrener Hauptstraßen mit Kleinstwohnungen bebaut werden, so dass mit der Nachverdichtung zugleich eine städtebaulich attraktive Lärmschutzfunktion durch diese Bebauung erreicht wird?

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architektin/Architekt, Studierende der Fachrichtung Architektur oder Absolventen mit einschlägigem Studienabschluss, der nicht länger als 5 Jahre zuru?ckliegt (Abschluss bis 1.6.2015).


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Offen

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Originalität und gestalterische Qualität;
— Qualität und Nutzungsangebote des Außenraums;
— Funktionalität und Nutzungsqualität der Gebäude;
— Nutzerkomfort und -behaglichkeit;
— Nachhaltiger Umgang mit Energie und Ressourcen;
— Wirtschaftlichkeit in Investition, Bau und Betrieb;
— Prototypische Arbeit;
— Akzeptanz durch die Zielgruppen.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 19/10/2020
Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Fu?r den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von 162 000 EUR (netto) zur Verfu?gung.
Es ist vorgesehen, einen Teil der Wettbewerbssumme als Aufwandsentschädigungen auszuschu?tten, der Rest wird als Preisgeld vergeben.
In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Dort werden durch das Auswahlgremium bis zu 10 Teilnehmer/innen (pro Los) fu?r die zweite Phase ausgewählt. Das Auswahlgremium kann einstimmig Abweichungen beschließen.
Alle Teilnehmer/innen der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten fu?r Los 1 eine Aufwandsentschädigung von 5 400 EUR (netto) und fu?r Los 2 eine Aufwandsentschädigung von 2 700 EUR (netto). Die verbleibende Wettbewerbssumme fu?r Los 1 von 57 0000 EUR (netto) und Los 2 von 24 000 EUR (netto) wird fu?r je 3 erste Preise fu?r bemerkenswerte Ergebnisse wie folgt aufgeteilt.
Los 1: 3 x 1. Preis je 19 000 EUR (netto)
Los 2: 3 x 1. Preis je 8 000 EUR (netto).

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die Aufwandsentschädigung deckt sämtliche Leistungen der Teams im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ab, insbesondere alle Neben-, Druck-, und Reisekosten sowie die verpflichtende Teilnahme am Zielgruppendialog und der Präsentationsmesse fu?r die Immobilienwirtschaft. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen in Norderstedt wird als wesentlich fu?r das dialogisch angelegte Forschungsvorhaben eingestuft und ist daher verpflichtend.
Das Auswahlgremium kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.
Die Arbeiten der zweiten Phase und ihre Beurteilungen durch das fachliche Auswahlgremium und eine Zielgruppen-Jury werden Vertreter(n)/innen der Immobilienwirtschaft im Rahmen einer „Messe vorgestellt, um die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs auch der Immobilienwirtschaft näher zu bringen. Ziel ist es, dass die Ergebnisse des Wettbewerbs möglichst schnell und u?berregional hinaus bekannt werden, um u?berzeugende Entwu?rfe durch die Immobilienwirtschaft umsetzen zu lassen. Zusätzlich ist vorgesehen, die Konzepte der Bu?ros aus der zweiten Phase im Rahmen einer Buch-Publikation zu veröffentlichen.
Zu Beginn der 2. Phase wird die Ausloberin einen Vertrag mit den teilnehmenden Bu?ros/Arbeitsgemeinschaften schließen.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Claudia Takla Zehrfeld, Stadt Flensburg
Dr. Tobias Behrens, Stattbau Hamburg
Dr. Christoph Magazowski, Baudezernent, Stadt Norderstedt
Albert Geiger, Stadt Ludwigsburg
Heidrun Buhse, Innenministerium Schleswig-Holstein
Frank Junker, ABG Frankfurt
Prof. Dr. Ing. Thomas Jocher, freier Architekt
Jan Theissen, freier Architekt
Ursula Fuss, freie Architektin
Torsten Klafft, freier Architekt
Sandra Bruns, freie Architektin
Siri Frech, freie Architektin

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Terminkette
Frist für Rückfragen: 25.9.2020
Frist für die Abgabe der 1. Phase: 19.10.2020 (Poststempel)
Frist für Rückfragen zur 2. Phase: 17.12.2020
Zielgruppendialog (Anwesenheitspflicht): 05./6.3.2021
Frist für die Abgabe der 2. Phase: 14.4.2021
Immobilienmesse (Anwesenheitspflicht): 10.6.2021
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten und in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt fu?r Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 tätig zu werden. Zugelassen sind daru?ber hinaus Studierende der Fachrichtung Architektur oder Absolventen mit einschlägigem Studienabschluss, der nicht länger als 5 Jahre zuru?ckliegt (Abschluss bis 1.6.2015). In diesem Fall ist mit der Verfassererklärung auch ein Nachweis zum Studium (gu?ltige Immatrikulationsbescheinigung) bzw. des Studienabschlusses (Zeugnis) abzugeben. Sollten die Teilnehmer/innen die zusätzlich geforderten Disziplinen der Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur nicht abdecken können, wird empfohlen, sich in Arbeitsgemeinschaften zusammen zu schließen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein/e Architekt/in vertreten sein. Die Federfu?hrung liegt bei der Architektin/dem Architekten. Landschaftsarchitekt/inn/en und Innenarchitekt/inn/en sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit der zuvor genannten Fachdisziplin teilnahmeberechtigt. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sind von einer eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Berater mu?ssen nicht teilnahmeberechtigt sein. Ein Berater kann dabei auch von mehreren teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften konsultiert werden. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer hat ihre/seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu pru?fen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/innen mit Vor- und Zunamen zu benennen. Jedes Bu?ro darf sich nur mit maximal je einem Entwurf pro Aufgabenstellung (Teilnahme an Los 1 — mit allen 3 Aufgaben, Los 2 oder an beiden Losen) am Wettbewerb beteiligen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

11/09/2020

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