Wettbewerbs-Ausschreibung
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- wa-ID
- wa-2035243
- Amtsblattnummer
- 2022/S 226-650740
- Tag der Veröffentlichung
- 23.11.2022
- Bewerbungsfrist
- 19.12.2022 10:00
- Abgabetermin
- 04.04.2023
- Preisgerichtssitzung
- 25.05.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
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EU /EWR
- Fachbereich
- Landschaftsgestaltung
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen
- Auslober
- Wallfahrtsstadt Werl
- Koordination
- post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Dortmund
Deutschland-Werl: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2022/S 226-650740
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hedwig-Dransfeld-Straße 23
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 49457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): post welters + partner mbB
E-Mail: info@post-welters.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV "Umgestaltung der Fußgängerzone" in Werl
Die Wallfahrtsstadt Werl plant die Umgestaltung der Fußgängerzone. Diese Umgestaltung ist die zentrale Maßnahme des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Stadtkern der Wallfahrtsstadt Werl. Zusätzlich wurden in einer Potenzialanalyse für die Fußgängerzone Leitlinien für eine zukunftsfähige Entwicklung der Stadtmitte gegeben, die sich in der Neugestaltung niederschlagen sollen. Der historische Stadtkern soll zukünftig mehr sein als nur ein Einzelhandelsstandort. Unter dem Leitgedanken "Entschleunigen und Wohlfühlen" soll die Stadtmitte zu einem vielfältig nutzbaren Raum für die Bevölkerung werden. Die Wettbewerbsaufgabe ist Teil einer Gesamtstrategie für die Entwicklung der Werler Kernstadt, die vom REGIONALE-Ausschuss als 3-Sterne-Projekt ausgezeichnet wurde.
Die Gestaltung des öffentlichen Raumes ist von großer Bedeutung für die Aufenthaltsqualität und das gesamte Erscheinungsbild des historischen Stadtkerns. Aus diesem Grunde sollen folgende Aspekte bei der Umgestaltung der Fußgängerzone berücksichtigt werden:
- Verbesserung der Aufenthalts- und Gestaltqualität im Öffentlichen Raum
- Einbeziehung des Marktplatzes als zentralen Begegnungsort
- einheitliche und attraktive Gestaltung der Fußgängerzone (Oberflächen, Materialien, Begrünung, Beleuchtung etc.)
- Stärkung von Rad- und Fußverkehr
- Sicherung, Stärkung und Konzentration von Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsangeboten
- Verknüpfung des Stadtkerns mit angrenzenden Freiräumen (Kurpark etc.)
- stärkere Durchgrünung im öffentlichen Raum
- Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
- zukunftsfähige Gestaltung des öffentlichen Raumes in den Bereichen Barrierefreiheit und Digitalisierung
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Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 5 und optional darüber hinaus vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung die Leistungsphasen 6 bis 9 stufenweise zu vergeben.
Die Förderantragstellung erfolgt zum 30.09.2023.
Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung sowie ein geeignetes Planungsteam Objektplanung Freianlagen i.S. HOAI 2013 § 39 jeweils LPH 1 bis 9 (stufenweise) (einschließlich eventueller besonderer Leistungen, die diesen Leistungsbildern zugeordnet sind wie z.B. Beleuchtungskonzept) für die Planung und Realisierung dieser freiraumplanerisch bedeutsamen Bauaufgabe zu finden, ist (im Rahmen eines VgV-Verfahrens) ein Wettbewerb mit 15 teilnehmenden Büros nach RPW 2013 vorgesehen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Einreichungstermin: 19.12.2022, 10:00 Uhr. Teilnahmeanträge, die formlos, per Mail, per Fax oder postalisch eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden und sind unzulässig.
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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV bevorzugt sein oder Einfluss haben können.
Der öffentliche Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.
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Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2) ist die/der Bewerberin/Bewerber verantwortlich. Es gilt die Frist beim Eingang auf der Vergabeplattform.
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Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VgV ermittelt. Wenn mehr als 10 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerberinnen/Bewerber aus. Zusätzlich werden ausreichend Nachrückerinnen/Nachrücker ausgelost. Zur Teilnahme an der Losung genügt die Vollständigkeit der Bewerbung, sowie die Erfüllung der benannten Eignungskriterien. Die ausgewählten Bewerberinnen/Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrückerinnen/Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach.
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Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen nachzuweisen. Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen erfolgt eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV.
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Zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular:
Deckblatt: Angaben zur/zum Bewerberin/Bewerber/Unternehmen
Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung der/des Bewerberin/Bewerbers, dass sich kein weiteres Mitglied der Büro-/Bewerbergemeinschaft bewirbt (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) und dass die/der Bewerberin/Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen.
1. Erklärung zu Interessen und Beteiligten
2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
3. Erklärung Nachunternehmer/Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe
4. Erklärung Mitglieder Bewerbergemeinschaft
5. Erklärung zur Zuverlässigkeit - Eigenerklärung der/des Bewerberin/Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen
6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
7. Befähigungsnachweis Entwurfsverfasser Freiraumplanung (Nachweis des Eintrags als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt in einer Architektenkammer)
8. Eigenerklärung EU-Sanktionen
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortliche/r zur Führung der Berufsbezeichnung (Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt) befugt ist.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt) wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtige/r Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR- Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO- Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmerin/Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einer/n entsprechenden Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren):
- Gestaltqualität des Freiraums
- Funktionale Qualität
- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb
- Ökologie
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger
oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- und Überwachungsleistungen zu beauftragen.
Hinweis: Die Ausloberin behält sich vor, zunächst mit dem ersten Preisträger Vertragsgespräche zu führen. Nur wenn es nicht zu einem Abschluss kommt, wird der Reihe nach mit den übrigen Preisträgern verhandelt. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein.
Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Umgang mit den Empfehlungen/Kritikpunkten aus dem Preisgerichtsprotokoll, Arbeitsweise und Projektentwicklung, fachliche Qualifikation Projektleitung und Bauleitung, Honorarforderung, Baukosten und Präsentation und Gestaltung ermittelt.
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Die endgültigen Zuschlagskriterien werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.
Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 80.000 EUR.
Folgende Preisgelder sind vorgesehen:
1. Preis: 32.000 Euro
2. Preis: 20.000 Euro
3. Preis: 12.000 Euro
Anerkennung: 8.000 Euro
Anerkennung: 8.000 Euro
Eine Änderung der Anzahl und der Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Bewerberfragen sollen bis spätestens 09.12.2022 12.00 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
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Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
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Nimmt ein/e Bewerberin/Bewerber oder Bieterin/Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung der/des Bewerberin/Bewerbers oder Bieterin/Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
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Zum Teilnahmeantrag:
Zu Anlage 5. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; Mindestanforderung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden 2.000.000 EUR und für sonstige Schäden 1.500.000 EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Der Nachweis über die geforderten Berufshaftpflichtversicherungen ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Sofern die derzeitigen Deckungssummen nicht ausreichen, kann eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall eingereicht werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.
Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich, über das Vergabeportal spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu beantragen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst mit dem ersten Preisträger Vertragsgespräche zu führen. Nur wenn es nicht zu einem Abschluss kommt, wird der Reihe nach mit den übrigen Preisträgern verhandelt.
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Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:
Ausgabe der Auslobung: 30.01.2023
Kolloquium: 14.02.2023
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 04.04.2023
Preisgericht: 25.05.2023
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Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ564AP
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-3514
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de