Wettbewerbs-Ausschreibung
- wa-ID
- wa-2037123
- Tag der Veröffentlichung
- 13.11.2023
- Abgabetermin
- 12.01.2024 12:00
- Verfahrensart
- Award
- Fachbereich
- Architektur
- Auslober
- Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik, Wien
Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit 2024
Über den Staatspreis
Mit der Klimaneutralität 2040 setzt sich die österreichische Bundesregierung ein ehrgeiziges Klimaschutzziel, zu dessen Umsetzung der Gebäudesektor wesentlich beitragen muss. Gesteigerte Energieeffizienz mit ausschließlich erneuerbaren Energieträgern ist ein Gebot der Stunde.
Die ersten Folgen des Klimawandels sind in Österreich bereits angekommen: Praktisch jedes Jahr werden die Hitzerekorde eingestellt. Bemerkbarer Schneemangel im Winter und sukzessive größere Probleme mit Trockenheit in Österreichs Wäldern sowie landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen ebenso zur Kenntnis genommen werden wie ansteigende Gefahren durch Extremwetterereignisse mit Muren und Überschwemmungen. Die Klimaforschung ist sich einig: Das ist erst der Beginn der erwartbaren Entwicklung und für den Fall des Nichthandelns noch bei weitem nicht das Ende.
Die internationale Staatengemeinschaft, Europa und damit auch Österreich müssen ihre Ambitionen zur Senkung der Treibhausgasemissionen deutlich steigern, damit die Folgen der Klimakrise im beherrschbaren Rahmen bleiben. Dafür braucht es herausragende Leistungen in allen Wirtschaftsbereichen. Der Gebäudesektor ist dabei ganz wesentlich.
Einreichfähig sind Gebäude in Österreich, die zwischen 2020 und Oktober 2023 fertiggestellt wurden und sich erstmals für den Staatspreis bewerben. Besonderes Augenmerk wird diesmal auf Einreichungen zu herausragenden Beispielen der Bestandsentwicklung, zu kreislauffähigem Bauen, zu Neubauten mit besonderer Innovationskraft sowie zu Siedlungen und Quartiersentwicklung gelegt. Gebäude mit fossilen gebäudebezogenen Wärmesystemen sind im Sinne der Klimaneutralität 2040 von einer Auszeichnung mit dem Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit ausgeschlossen. Alle Gebäudetypen und Nutzungsarten sind zulässig. Bewerben können sich Errichter:innen, Betreiber:innen, die verantwortlichen Architektinnen und Architekten sowie die energietechnischen Planer:innen des jeweils eingereichten Bauwerks. Bewertet wird neben der architektonisch-städtebaulichen Qualität die Nachhaltigkeit der Objekte anhand der Kriterien des klimaaktiv Gebäudestandards.
Termine
Einreichungen bis spätestens: 12. Januar 2024, 12:00 Mittags
Jurysitzungen: Februar und April 2024
Staatspreisverleihung: Juni 2024
Weitere Informationen und Unterlagen unter