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Schulraumerweiterung Hinterleisibach , Buchrain (SHB) / Schweiz

Bewerbungsfrist 01.05.2017

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2014719
Tag der Veröffentlichung
28.03.2017
Bewerbungsfrist
01.05.2017
Abgabetermin Pläne
11.08.2017
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU / Schweiz
Teilnehmer
Generalplanung mit den Fachgebieten Architektur, Bauingenieurwesen, Bauleitung / Baunmanagement, Bauphysik, Haustechnik
Auslober
Einwohnergemeinde Buchrain
Koordination
Fux + Partner GmbH, Luzern

Wie lautet der letzte Buchstabe von "aktuell"?

Schulraumerweiterung Hinterleisibach, Buchrain (SHB)

Auslober
Einwohnergemeinde Buchrain,
vertreten durch den Gemeinderat, Heinz Amstad, Bauvorsteher
Hauptstrasse 18, Postfach 261
6033 Buchrain

Wettbewerbsbetreuung
Michael Eichenberger
Fux + Partner GmbH
Wesemlinrain 20
6006 Luzern

Tel: 041 266 05 20
E-Mail: me@fuxpartner.ch

Wettbewerbsaufgabe
In den letzten Jahren gab es vielfältige Änderungen im Schulbereich, welche Einfluss auf die Schulinfrastruktur in Buchrain haben. Mit der Einführung des freiwilligen, zweijährigen Kindergartens wurde zusätzlicher Schulraum notwendig. Die neuen Kindergärten wurden grösstenteils in bestehenden Schulräumen eingerichtet, welche nun für andere Schulstufen fehlen. Dies hat vor allem im Schulzentrum Hinterleisibach (HLB) zu einer Verknappung des Schulraums geführt.

Eine weitere Veränderung für den Schulbetrieb ergibt sich durch die Siedlungsentwicklung von Buchrain. Da es heute und auch in Zukunft immer mehr Schulkinder aus dem Gebiet Hinterleisibach/Haslirain/Perlen gibt, wurden zwei der neuen Kindergärten im Schulzentrum Hinterleisibach eingerichtet.

Um den Schulraum wieder für den aktuellen und zukünftigen Bedarf bereitzustellen, hat der Gemeinderat im Finanz- und Aufgabenplan eine Schulraumerweiterung und Sanierung geplant. Künftig werden 8 Primarklassen der Stufe 1-4, 3 Kindergärten und die gesamte Sekundarstufe im Schulzentrum HLB angeboten. Die Schulraumerweiterung umfasst voraussichtlich 8 Schulzimmer, 4 Gruppenräume, Nebenräume und Umbauarbeiten bei den Kindergärten.

Wettbewerbsart
Studienauftrag im selektiven Verfahren

Zulassungsbereich
Schweiz, EU, GATT-WTO

Teilnehmer
Generalplanung mit den Fachgebieten Architektur, Bauingenieurwesen, Bauleitung / Baunmanagement, Bauphysik, Haustechnik

Termine
Präqualifikation:
Publikation Unterlagen:    - 25. März 2017
Fragenstellung auf Simap:    - bis 31. März 2017
Fragenbeantwortung auf Simap:    - bis 07. April 2017
Einreichung der Anträge auf Teilnahme:    - 01. Mai 2017
Voraussichtlich Zuschlag für Teilnahme am Studienauftrag:    - 17. Mai 2017

Studienauftrag (provisorisch):
Abgabe Programm Studienauftrag / Modellgrundlage, Begehung:    - 06. Juni 2017
Fragenstellung:    - bis 14. Juni 2017
Fragenbeantwortung:    - bis 21. Juni 2017
Zwischenbesprechung:    - 03. Juli 2017
Eingabe Projektstudien:    - 11. August 2017
Präsentation / Beurteilung Projektstudien / Zuschlag:     - 01. September 2017

Fachpreisrichter
Martin Schuler, DEON AG
Dominic Meister, Dost Architektur GmbH
Philipp Maier, Lauber Maier Architekten
Patrik Ziswiler, A6 architekten ag

Leistungen
Die Antragstellenden Firmen haben zur Teilnahme an der Präqualifikation folgende Unterlagen in Papierform (im Doppel) und digital (auf CD oder USB-Stick) einzureichen:

– Vollständig ausgefüllter und von den unterschriftsberechtigten Personen unterzeichneter Teil B (Präqualifikationsformular)

– Dokumentationen (max. eine A4-Seite pro Referenz, einseitig) zu den Referenzprojekten in den Fachbereichen Architektur, Baumanagement/Bauleitung, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik (HLKK, Sanitär, Elektro) und Bauphysik/Akustik.

– Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)

Unterlagen
www.simap.ch

Abgabetermin für einzureichende Unterlagen: Montag, 01.05.2017, 16.00 Uhr

Eingabeort für die Unterlagen ist:
Gemeindeverwaltung Buchrain, Hauptstrasse 18, Postfach 261, 6033 Buchrain

Die Anträge auf Teilnahme am Studienauftrag sind mit folgendem Vermerk einzureichen:
Präqualifikation Studienauftrag SHB - nicht öffnen.

Die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen der Unterlagen liegt ausschliesslich beim Antragtstellenden. Der Poststempel ist nicht massgebend. Zu spät abgegebene oder eingetroffene Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen und ungeöffnet an den Antragstellenden retourniert

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