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Realisierungswettbewerb Neubau und/oder Umbau des Bahnhofgebäudes , Bünde / Deutschland

Bewerbungsfrist 25.04.2018

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2023499
Tag der Veröffentlichung
28.03.2018
Bewerbungsfrist
25.04.2018
Abgabetermin Pläne
28.08.2018
Abgabetermin Modell
06.09.2018
Preisgerichtssitzung
27.09.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Architektur
Auslober
Kommunalbetriebe Bünde
Koordination
Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

Realisierungswettbewerb Neubau und/oder Umbau des Bahnhofgebäudes in Bünde

Der Auslobung liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat den Wettbewerb unter der Nummer W 15/18 registriert.

Bewerbungsfrist bis zum 25.04.2018

Ausloberin Kommunalbetriebe Bünde, vertreten durch Herrn Peter Speckmann.

Das Wettbewerbsmanagement erfolgt durch das Büro:
Drees & Huesmann PartGmbB
Vennhofallee 97
33689 Bielefeld

Telefon (05205) 7298 24
janika.schaefersmann@dhp-sennestadt.de

Anlass und Ziel des Wettbewerbes
Die Kommunalbetriebe Bünde erwarben im Juni 2017 von der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft das Empfangsgebäude des Bahnhofes in Bünde, um die Entwicklung und die Gestaltung des Bahnhofbereiches in der Stadt beeinflussen zu können. Neben der Gestaltqualität spielt die städtebauliche Positionierung sowie die Eingangs- und Anfahrtssituationen des Gebäudes eine wichtige Rolle.

Hierbei schließt die Ausloberin einen Neubau, einen Teilneubau oder eine Sanierung des Bestandsgebäudes nicht aus. Für die vorhandenen Mieter sollen optimierte Flächen für ihre Verkaufsräume geschaffen werden, sowie zusätzliche Büroräume im 1. Obergeschoss bei Erhalt des Gebäudes. Bei einem Neubau wird ein Obergeschoss nicht zwingend vorgegeben.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative Lösungen einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
– die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
– der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
– zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
– der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.

Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.

Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 15 Teilnehmer werden durch anonymes Losverfahren ausgewählt.

Die Bewerbung um Teilnahme ist bis einschließlich zum 25.04.2018 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann . Planer möglich:
www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html

s. Titel des Wettbewerbes und Button “Bewerbung zur Teilnahme”

Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
– Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
– Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung
– Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.

Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bzw. der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) bewirbt, und dass die Bewerber akzeptieren, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. ihrer Arbeit führen.

15 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines Rechtsvertreters der Ausloberin aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.

Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende Büros (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:
1. Architekten Flörke Krys, Bünde
2. B|K|S Architekten GmbH, Lübbecke
3. Krekeler und Partner Architekturbüro, Steinheim
4. Lax & Wolf Architekten, Minden
5. Schlattmeier Planungs GmbH & Co. KG, Herford

Termine
Bewerbungsfrist: 26. März – 25. April 2018
Losziehung: 26. April 2018
Versand der Unterlagen: 15. Mai 2018
Rückfragenfrist: 04. Juni 2018
Kolloquium: 07. Juni 2018
Abgabe Planunterlage: 28. August 2018
Abgabe Modell: 06. September 2018
Preisgericht: 27. September 2018
Ausstellungseröffnung: Im Anschluss

Preisgericht
Stimmberechtigtes Preisgericht
1. Hermann Niederbracht, Architekt, Braunschweig
2. Karin Kellner, Architektin, Hannover
3. Annette Paul, Architektin, Köln
4. Martin Rogge, Architekt, Düsseldorf
5. Wolfgang Koch, Bürgermeister, Stadt Bünde
6. Dr. Andreas Siepenkothen, techn. Beigeordneter, Stadt Bünde
7. Peter Speckmann, Vorstand, Kommunalbetriebe Bünde

Stellvertretendes Preisgericht:
8. Thomas Helms, Architekt, Bochum
9. Günther Berg, Erster Beigeordneter, Stadt Bünde
10. Ralf Müller, Architekt, Stadt Bünde
11. Ralf Brinkmann, Leiter Gebäudemanagement, Kommunalbetriebe Bünde

Sachverständige Berater/innen
12. Martin Schuster, CDU Fraktion
13. Andrea Kieper, SPD Fraktion
14. Stefanie Janzen, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
15. Armin Kuschel, UWG Fraktion
16. Ernst Tilly, FDP Fraktion
17. Volker Beinke, Stadtverkehrsgesellschaft Bünde mbH
18. Carsten Witt, Tiefbau, Stadt Bünde
19. Marcus Horst, Architekt, Bauordnung, Stadt Bünde
20. Olaf Schürmeyer, Architekt, Kommunalbetriebe Bünde
21. Kai Siekmann, Kommunalbetriebe Bünde
22. Silvia Wippersteg, Kommunalbetriebe Bünde
23. Carsten Kirchhoff, BEG

Preise und Anerkennungen
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 18.000 € zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 8.000 €
2. Preis: 5.000 €
3. Preis: 3.000 €
4. Preis: 2.000 €

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird

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