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„Nördlich der Rubensstraße“ in Dormagen Malerviertel III , Dormagen / Deutschland

Bewerbungsfrist 17.05.2021

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2031598
Tag der Veröffentlichung
05.05.2021
Bewerbungsfrist
17.05.2021 16:00
Abgabetermin
23.08.2021
Preisgerichtssitzung
06.09.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
Auslober
Stadt Dormagen
Koordination
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan
BP _533 „Nördlich der Rubensstraße“ in Dormagen Malerviertel III: 
Wettbewerb städtebaulich und landschaftsplanerisch als 2-phasiges kooperatives Verfahren
 
Auslober
Stadt Dormagen - Zentrale Submissionsstelle
Straße: Paul-Wierich-Platz 1
PLZ, Ort: 41539 Dormagen
Telefon: 0 21 33/25 75 47
 
Anlass und Ziel
Das Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung einer neuen Stadtteilerweiterungsfläche unter Berücksichtigung des angrenzenden Landschafts- und Erholungsraums. Angestrebt wird die Entwicklung der Fläche hin zu einem zukunftsfähigen Wohnquartier, welches den hohen Anforderungen an Wohnqualität und Wohnumfeld gerecht wird. Durch eine Durchmischung unterschiedlicher Gebäudetypologien sollen individuelle Qualitäten geschaffen werden, die den Bedürfnissen der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden. Neben den individuellen Wohnbedürfnissen soll auch das soziale Miteinander im Quartier gestärkt werden. Dafür sind nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Raum qualitative und attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, die Begegnungen innerhalb der Quartiersgemeinschaft ermöglichen und fördern.
 
Auf der Entwicklungsfläche soll ein neues zusammenhängendes Quartier entstehen, welches sich gleichzeitig städtebaulich und freiraumplanerisch in die umgebenden Strukturen einbindet und öffnet. Gefordert wird die Entwicklung eines städtisch geprägten Wohngebiets und die Entwicklung einer qualitativen Quartiersstruktur im Bereich Städtebau und Freiraum. Gesucht wird daher ein Konzept, das innerhalb der umgebenden Struktur möglichst selbstverständlich verschiedene Wohntypologien ermöglichen und vereinen kann.
 
Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, liegt der Durchführung des Wettbewerbs die RPW 2013 in der vom BMVBS am 31.01.2013 herausgegebenen Fassung zugrunde. An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mitgewirkt. Der Wettbewerb wurde dort unter der Nummer W 27/21 registriert.
 
Die Teilnehmenden sowie die Mitglieder des Preisgerichts, Sachverständige und Vorprüfer erkennen durch ihre Teilnahme/Beteiligung an dem Verfahren die RPW 2013 als verbindliche Grundlage der Auslobung an. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
 
Verfahrensart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, zweiphasiger, kooperativer, städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit Ideenteil durchgeführt. Vor dem Wettbewerb fand ein vorgeschaltetes qualifizierendes Auswahlverfahren statt. Das Verfahren verläuft in der 1. Phase anonym, in der 2. Phase kooperativ (gem. § 3 (5) RPW 2013). Der Wettbewerb wird durchgeführt mit 15 teilnehmenden Büros in der ersten Phase und ca. 5 Teilnehmenden in der zweiten Phase.
 
Wettbewerbsteilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen (jeweils Kammerpflicht).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbenden die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigt Vertretende der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
 
Verfahrensablauf
Die Bearbeitung der Aufgabe soll durch 15 Teams in der Phase 1 erfolgen. Die Auswahl der 5 gesetzten Büros erfolgt vorab durch die Ausloberin. Die ausgewählten Büros bestimmen selbst einen Teampartner.
Die weiteren 10 Teams werden im Zuge eines Bewerbungsverfahrens ermittelt.
 
Bewerbungsverfahren
Die weiteren Teams können sich im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens bewerben.
Teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 17.05.2021 bis 16:00 Uhr ausschließlich an die zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen über die Vergabeplattform subreport (www.subreport.de) zu richten. Bewerbungen, die an diesem Tag nach 16:00 Uhr bei der o.g. Adresse eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Bewerber haben für den rechtzeitigen Bewerbungseingang Sorge zu tragen.
 
Die Bewerber*innen müssen mit ihrer Bewerbung die folgenden Angaben / Erklärungen / Nachweise vorlegen:
- Ausgefüllter Bewerbungsbogen
- Nachweis der fachlichen Qualifikation: Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung
 
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer den Bewerbungsbogen der Ausloberin über die Vergabeplattform oder eine andere Plattform abgefragt und fristgerecht eingereicht hat. Eine andere Form der Bewerbung als von der Ausloberin vorgegeben, ist nicht zugelassen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Qualifizieren sich mehr als 10 Bewerber*innen entscheidet das Los.
10 Teams werden im anschließenden Losverfahren aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Auch die übrigen Teilnehmer*innen werden per E-Mail benachrichtigt.
 
Eine nähere Beschreibung des Ablaufes zu diesem Verfahren finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen unter dem nachstehend genannten Link:

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