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Neubau Kultur- und Bildungszentrum (KuBiz) , Schmallenberg / Deutschland

Bewerbungsfrist 13.02.2023

Wettbewerbs-Ausschreibung

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wa-ID
wa-2035503
Tag der Veröffentlichung
18.01.2023
Bewerbungsfrist
13.02.2023
Abgabetermin Pläne
17.05.2023
Abgabetermin Modell
26.05.2023
Preisgerichtssitzung
21.06.2023
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Teilnehmer
Architekt*innen
Auslober
Stadt Schmallenberg
Koordination
post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Dortmund
18/01/2023    S13
I.
II.
III.
IV.
VI.
Deutschland-Schmallenberg: Dienstleistungen von Architekturbüros

2023/S 013-033205

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schmallenberg

Postanschrift: Unterm Werth 1

Ort: Schmallenberg

NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis

Postleitzahl: 57392

Land: Deutschland

Kontaktstelle(n): post welters + partner mbB, Dortmund

E-Mail: info@post-welters.de

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.schmallenberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ560HM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ560HM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:


Wettbewerb nach RPW 2013 im Rahmen der VgV

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-1314: Neubau Kultur- und Bildungszentrum KuBiz am Schulzentrum Schmallenberg
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:


Die Stadt Schmallenberg plant die Errichtung eines Kultur- und Bildungszentrum (KuBiz).

Das Projekt Kultur- und Bildungszentrum KuBiz ist ein Teilprojekt der interkommunalen Zusammenarbeit LenneSchiene, deren Fortführung sowie Qualifizierung im Rahmen der REGIONALE 2025 erfolgt.

Mit dem Kultur- und Bildungszentrum soll am Standort des Schulzentrums in Schmallenberg ein Multifunktionsgebäude entstehen - mit Räumlichkeiten zur kulturellen, künstlerischen und digitalen Bildung. Die Räumlichkeiten ermöglichen das Ausüben und Aufführen von Musik, Kunst und Theater. Es sollen mehrere Unterrichts- und Proberäume für Kunst, Musik, Theater und digitale Bildung/Aufklärung sowie ein Saal für Musik- und Theateraufführungen entstehen. Die neuen Räumlichkeiten werden künftig von den Schülerinnen und Schülern ebenso wie von Externen (z.B. Gastspiele) genutzt, um eine ganzheitliche Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Insgesamt umfasst dieses ca. 2.250 qm BGF für das KuBiz.

Es ist geplant, die Leistungsphasen 1 bis 5 und optional darüber hinaus vorbehaltlich der Fördermittelbewilligung die Leistungsphasen 6 bis 9 stufenweise zu vergeben.

Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung sowie ein geeignetes Architekturbüro (Objektplanung Gebäude i.S. HOAI 2013 § 34 LPH 1 bis 9 (stufenweise) für die Planung und Realisierung dieser architektonisch bedeutsamen Bauaufgabe zu finden, ist (im Rahmen eines VgV-Verfahrens) ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 vorgesehen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:


Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Einreichungstermin: 13.02.2023, 12.00 Uhr. Teilnahmeanträge, die formlos, per Mail, per Fax oder postalisch eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden und sind unzulässig.

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Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV bevorzugt sein oder Einfluss haben können.

Der öffentliche Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.

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Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt die Frist beim Eingang auf der Vergabeplattform.

Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VgV ermittelt. Wenn mehr als 10 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen erfüllen, wählt der Auslober durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber aus. Zusätzlich werden ausreichend Nachrückende ausgelost. Eine Bewertung von Referenzen erfolgt nicht. Zur Teilnahme an der Losung genügt die Vollständigkeit der Bewerbung sowie die Erfüllung der benannten Eignungskriterien. Die ausgewählten Bewerber*innen werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker*innen rücken im Falle einer Absage nach.

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Die Eignung entsprechend § 75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte und von dem/den Büroinhaber(n), dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterschriebene Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung von der geforderten Referenz nachzuweisen.

Hinweis: Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten der Teilnahmeantrag und alle damit eingereichten Unterlagen (außer Dritterklärungen) als unterschrieben.

Eine Eignungsleihe ist grundsätzlich möglich. Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen erfolgt eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des § 56 VgV.

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Zum Teilnahmeantrag/Bewerbungsformular:

Deckblatt: Angaben zum Bewerber/Unternehmen

Teilnahmeantrag für die Teilnahme am o.g. Vergabeverfahren nach VgV und Einwilligungserklärung Datenschutz; Versicherung des Bewerbers, dass sich kein weiteres Mitglied der Büro-/Bewerbergemeinschaft bewirbt (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen.

1. Erklärung zu Interessen und Beteiligten

2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen

3. Erklärung Nachunternehmer/Verpflichtungserklärung im Falle der Eignungsleihe

4. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft

5. Erklärung zur Zuverlässigkeit - Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen

6. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

7. Befähigungsnachweis Entwurfsverfasser Objektplanung Gebäude

8. Eigenerklärung EU-Sanktionen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:


Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja

Beruf angeben:

Der Wettbewerb richtet sich an Architektinnen und Architekten. Im

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Architekt*in) befugt ist.

Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt*in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in tätig zu werden oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in nach § 2, 7 BauKaG NRW (Auswärtiger Architekt*in) und den Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR- Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO- Dienstleistungsabkommens ist, haben. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen. Vergleiche einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften § 75 (1), (2) und (3) VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Architektur.dlx, Dortmund
bez + kock architekten, Stuttgart
Böll Architekten, Essen
Kastner Pichler + Partner, Köln
pier 7 architekten gmbh, Düsseldorf
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:


Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:

- Städtebauliche Qualität

- Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen Anlagen

- Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb

- Nachhaltigkeit

Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger

oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- und Überwachungsleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden Prozente werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien Arbeitsweise und Projektentwicklung, fachliche Qualifikation, Honorarforderung, Baukosten, Umgang mit den Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll und Präsentation und Gestaltung ermittelt.

-

Die endgültigen Zuschlagskriterien werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 03/03/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:


Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 65.000 EUR.

Folgende Preisgelder sind vorgesehen:

1. Preis: 26.000 Euro

2. Preis: 16.000 Euro

3. Preis: 10.000 Euro

zwei Anerkennungen: je 6.500 Euro

Das Preisgericht kann durch einstimmigen Beschluss unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme beschließen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Michael Franke (CDU), Vorsitz Technischer Ausschuss, Schmallenberg
Hubertus Guntermann (DCU), Vorsitz Ausschuss für Bildung, Sport, Soziales und Kultur, Schmallenberg
Sarah Gräfer, Architektin, Köln
Prof. Jan Kampshoff, Architekt, Münster
Burkhard König, Bürgermeister der Stadt Schmallenberg
Juliane Kopperschmidt, Architektin und Landschaftsarchitektin, Dortmund
Christian Kuckert, Architekt, Münster
Die Zusammensetzung des Preisgerichts ist nicht endgültig. Die Ausloberin kann die Zusammensetzung ändern und einzelne Personen hinzufügen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:


Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.

Bewerberfragen sollen bis spätestens 03.02.2023 23:59 Uhr eingegangen sein. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.

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Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.

Sollten sich Architekten*innen als Haupt- und Unterauftragnehmer bewerben, so sind die bezüglich der Eignungsleihe in dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise (auch) durch den Unterauftragnehmer einzureichen.

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Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.

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Zum Teilnahmeantrag:

Zu Anlage 5. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; Mindestanforderung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden 2.000.000 EUR und für sonstige Schäden 2.500.000 EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Der Nachweis über die geforderten Berufshaftpflichtversicherungen ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Sofern die derzeitigen Deckungssummen nicht ausreichen, kann eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall eingereicht werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.

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Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.

Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich, über das Vergabeportal spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu beantragen.

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Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:

Ausgabe der Auslobung: 15.03.2023

Kolloquium: 29.03.2023

Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 17.05.2023

Preisgericht: 21.06.2023

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Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Eine Erstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ560HM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9

Ort: Münster

Postleitzahl: 48147

Land: Deutschland

Telefon: +49 251/411-3514

Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9

Ort: Münster

Postleitzahl: 48147

Land: Deutschland

Telefon: +49 251/411-3514

Internet-Adresse: www.brms.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/01/2023

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