Wettbewerbs-Ausschreibung
- wa-ID
- wa-2035528
- Amtsblattnummer
- 2023/S 015-041112
- Tag der Veröffentlichung
- 20.01.2023
- Bewerbungsfrist
- 16.02.2023 10:00
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Fachbereich
-
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung - Auslober
- Ortsgemeinde Hördt
- Koordination
- Vergabestelle der Verbandsgemeinde Rülzheim
Deutschland-Hördt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 015-041112
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schulzenstraße 18
Ort: Hördt
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76771
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kontaktstelle ist die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Rülzheim; Herr Julian Hartenstein, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim
E-Mail: j.hartenstein@ruelzheim.de
Telefon: +49 7272-7002-1077
Fax: +49 7272-7002-1080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruelzheim.de/vg_ruelzheim/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Planungswettbewerb zum Neubau der Kindertagesstätte "Villa Klosterspatzen" gemäß RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren, 76771 Hördt
Die Ortsgemeinde Hördt plant aufgrund steigender Nachfrage und feststehendem Betreuungsbedarf den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte "Villa Klosterspatzen". Die Kindertagesstätte soll 4-gruppig ausgelegt werden und umfasst insgesamt eine geplante Nutzungsfläche von 752 m². Das Baugrundgrundstück befindet sich im Kern der Ortsgemeinde Hördt und wird zusammen mit den benachbarten Institutionen Kath. Kirche St. Georg, Grundschule, und Mehrzweckhalle ein kulturelles und gesellschaftliches Zentrum bilden.
Die Gebäudeplanung muss Rücksicht auf die Belange wie Topografie, Verkehr, Artenschutz, archäologische Rahmenbedingungen und Denkmalschutz (einzelne Gebäude im Umfeld gemäß Denkmalverzeichnis Kreis Germersheim sowie durch Grabungen nachgewiesene Bodendenkmäler) nehmen. Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Planungswettbewerb aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den Preisträgern im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens. § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung, d. h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten Preisträger vergeben, sondern an einen der Preisträger. Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Vertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht.
Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1, Grundleistungen Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9.
Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4,
Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9.
"Besondere Leistungen" in Auftragsstufe 2:
In LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe: Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung, in LPH 9 Objektbetreuung: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
Der Auslober gibt als Kostenziel für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400 / DIN 276-1:2018-12) rd. 2,83 Mio. € brutto an. Das Kostenziel wird in dem zu schließenden Architektenvertrag festgehalten und von dem Auftragnehmer zu beachten sein.
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Architektenvertrag" und auf Anlage 10.1 zur HOAI 2021 verwiesen. Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Vertragsziele als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem in Abschnitt I. 3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Auslobungstext" sowie die Datei "Architektenvertrag" verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1.Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" gemäß § 3 ArchG Rh.-Pf. berechtigt ist. Zum Nachweis ist vom Bewerber die Kopie des Eintragungsnachweises in die Architektenliste der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in der Fachrichtung "Architektur" gemäß § 5 ArchG Rh.-Pf. mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Auswärtige Berufsangehörige und auswärtige Berufsgesellschaften haben die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 ArchG Rh.-Pf. nachzuweisen, indem sie eine Kopie des Eintragungsnachweises in der Liste der Architektenkammer in der Fachrichtung Architektur einer anderen Architektenkammer in der Bundesrepublik Deutschland vorlegen. Verfügt der auswärtige Berufsangehörige / die auswärtige Berufsgesellschaft nicht über einen Eintrag als Architekt in einer Architektenliste innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Kopie des Eintragungsnachweises bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in das Verzeichnis für auswärtige Berufsangehörige oder das Verzeichnis für auswärtige Berufsgesellschaften gemäß § 10 Abs. 3, 4 ArchG Rh.-Pf. einzureichen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen mit der Berufsbezeichnung "Architekt" im Bewerbungsbogen benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß den vorstehenden Ausführungen mit dem Teilnahmeantrag nachweist.
2.Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
3.Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung. Mindestanforderung:
3.1. Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personenschäden über 3,0 Mio. € und für Sach- und Vermögensschäden über € 1,0 Mio. ausweisen. Die Mindest-Deckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen erreichen.
4. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen des Bewerbers, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Dabei ist der Nachweis für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude zu erbringen. Bei Bewerbergemeinschaften müssen Referenzen nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein.
Mindestanforderung:
4.1. Für die Referenzen müssen aus dem Leistungsbereich Objektplanung Gebäude mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 (vgl. §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1) erbracht worden sein.
4.2. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die Fertigstellung der Leistungsphase 8 ("Objektüberwachung"). Sofern die Referenzen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase 8 ("Objektüberwachung") fortgeschritten sein.
4.3. Es müssen mindestens 2 Referenzen für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude eingereicht werden, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 4.1 und 4.2 erfüllen.
Hinweis: nichtzutreffende Mindestanforderungen führen unmittelbar zum Ausschluss.
Wegen der einschlägigen Rechtsvorschriften wird auf die Ausführungen unter Abschnitt III.1.10) Ziff. 1. dieser Wettbewerbsbekanntmachung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht:
1. Gestalterische und städtebauliche Qualität.
2. Funktionale Qualität der raum- und betriebsorganisatorischen Lösungen, der externen und internen Erschließungen sowie der Barrierefreiheit.
3. Qualität des gebäudlichen Energiekonzeptes.
4. Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Gebäudekonzeption.
5. Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die Einhaltung des vorgegebenen Kostenzieles und auf die zu erwartenden Betriebskosten.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Eine Gewichtung in der Beurteilung bleibt dem Preisgericht vorbehalten.
Der Auslober vergibt folgende Preise:
1. Preis 8.500 € netto
2. Preis 5.000 € netto
3. Preis 3.000 € netto
Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 16.500 € netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere als die oben angegebene Aufteilung der Preissummen beschließen - siehe § 7 (2) RPW 2013.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Kriterien für die begrenzte Auswahl von Bewerbern:
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 10 Bewerbern, die zum Planungswettbewerb eingeladen werden, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zum Planungswettbewerb aufgefordert werden, anhand der Referenzen gemäß Abschnitt III.1.10) Ziff. 4 dieser Auftragsbekanntmachung.
Für die Auswahlentscheidung werden für die Objektplanung Gebäude bis zu maximal 4 Punkte pro wertungsfähige Referenz für die nachfolgenden Projektmerkmale vergeben:
a) Gebäudeart: Es handelt sich um eine Einrichtung für Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern bis zum ca. 10. Lebensjahr (z. B. Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort, Grundschule): 2 Punkte.
b) Größe: Die Kostenberechnung des Referenzprojektes beträgt für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 mindestens 2,0 Mio. Euro brutto: 1 Punkt.
c) Leistungsumfang: Die Projektbearbeitung bzw.-beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Gebäude §§ 33, 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1: 1 Punkt.
Die Angaben zu den ausgewählten Referenzen sind vom Bewerber im Formblatt "Referenzleistung" einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Fehlende Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert. Bei der Bewertung wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet. Fehlende oder unzutreffende Projektmerkmale innerhalb einer Referenz werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Die Summe der bei den einzelnen, wertungsfähigen Referenzen jeweils erzielten Punktzahl dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ergibt die Gesamtpunktzahl und damit die für die Auswahlentscheidung maßgebende Wertungssumme.
Bei der Bewertung der einzelnen Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließenden Addition zur Ermittlung der Wertungssumme fortgeschrieben wird.
Die maximal 10 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme am Planungswettbewerb aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 10 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
2. Laufende Bewerberinformationen und Teilnahmeanträge:
Unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link sind nicht nur die Vergabeunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind. Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Textform (§ 126 b BGB) über die unter Ab-schnitt I. 3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrages oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Der Auftraggeber empfiehlt allen Bietern, sich vor dem Download der Bewerbungs- und oder Angebotsunterlagen (Vergabeunterlagen) auf der Vergabeplattform kostenlos registrieren zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass die Bieter für diese Ausschreibung registriert sind und über alle Änderungen (z.B. Korrekturen, Beantwortung von Bieterfragen, Änderung der Vergabeunterlagen oder Fristen usw.) der Ausschreibung informiert werden. Anonyme Bieter sind selbst verantwortlich, dass sie sich regelmäßig auf der Plattform über eventuelle Neuerungen informieren. Die vorstehenden Ausführungen geltend gleichermaßen für die spätere Angebotsabgabe der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/