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Nach­nut­zung der Al­ten Feu­er­wa­che Ober­land auf Hel­go­land , Hel­go­land / Deutschland

Abgabefrist 12.12.2025

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2040523
Tag der Veröffentlichung
13.11.2025
Abgabetermin
12.12.2025
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Fachbereich
Allgemein
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Auslober
Gemeinde Helgoland

Wie lautet der letzte Buchstabe von "aktuell"?

Wett­be­werb­li­ches Ver­fah­ren: Nach­nut­zung der Al­ten Feu­er­wa­che Ober­land auf Hel­go­land
 
Auslober
Gemeinde Helgoland
 
Verfahrensaufgabe
Die Gemeinde Helgoland strebt eine Umnutzung der Alten Feuerwache im Oberland der Insel an, die idealerweise einen Bezug zur Insel aufweist. Ziel ist es, dem Gebäude eine neue Funktion zugeben, die einen Mehrwert für die Gemeinschaft, für Gäste sowie für das Ortsbild schafft. Es ist vorgesehen, die bisherige Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwache als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde bereits gefasst. Die eingereichten Nutzungskonzepte müssen sich daher in einem WA umsetzen lassen. Denkbar sind vielfältige Konzepte in dem von § 4 BauNVO gesteckten Rahmen.
 
Die Gemeinde Helgoland strebt für die Nachnutzung einen gebietsverträglichen Nutzungsmix an. Bei allen Konzepten ist auf eine verträgliche Einbindung in die gewachsene Nachbarschaft zu achten - sowohl hinsichtlich Gestaltung als auch Nutzung, insbesondere mit Blick auf die o.g. Vorgaben des Bebauungsplans.
 
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Helgoland beschlossen, zur bestmöglichen Gewährleistung des Wettbewerbs ein frei ausgestaltetes Vergabeverfahren durchzuführen, in dem interessierte Unternehmen ihre Umsetzungskonzepte für die Nachnutzung der Alten Feuerwache im Rahmen einreichen können (vgl. zu den näheren Einzelheiten die Angebotsaufforderung). Dabei sind auch innovative Nutzungskonzepte bzw. nachhaltige Lösungen als auch kreative Gestaltungsideen willkommen.
 
Die Leistungen werden in einem frei gestalteten Vergabeverfahren in freiwilliger Anlehnung an § 3 Abs. 2 Vergabegesetz Schleswig-Holstein ausgeschrieben, in dem die Gemeinde Helgoland die Bieter zur Abgabe von Erstangeboten auffordert.
 
Abgabefrist
12.12.2025 um 12:00 Uhr
 
Weitere Informationen unter

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