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Marktplatz Bensheim , Bensheim / Deutschland

Bewerbungsfrist 12.07.2020

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2029231
Tag der Veröffentlichung
15.06.2020
Bewerbungsfrist
12.07.2020
Abgabetermin
19.11.2020
Preisgerichtssitzung
21.01.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Architektur
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Auslober
Stadt Bensheim
Der Magistrat
Koordination
UmbauStadt GbR, Weimar
15/06/2020    S114    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Bensheim: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 114-277367
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Bensheim
Postanschrift: Kirchbergstraße 18
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): UmbauStadt PartGmbB
E-Mail: wettbewerbe@umbaustadt.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bensheim.de

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Marketing- und Entwicklungs-GmbH Bensheim (MEGB) Postanschrift: Hauptstraße 39
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): UmbauStadt PartGmbB
E-Mail: wettbewerbe@umbaustadt.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: megb.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3HDAMN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y3HDAMN

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Kommunalbehörde (Stadt Bensheim). Entwicklungsgesellschaft für Gewerbeflächen und Immobilien (MEGB).

I.5) Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Allgemeine öffentliche Verwaltung (Stadt Bensheim). Entwicklung von Gewerbeflächen und Immobilien (MEGB).

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Marktplatz Bensheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 260.1

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Bensheim möchte die innerstädtische Lage am Marktplatz aufwerten. Die Stadt wünscht sich hierfür einen Ort mit ganzjähriger Aufenthaltsqualität und Aneignungsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsgruppen und Altersschichten.
Ein Neubau für eine Gastronomie (auf dem Grundstück des vormaligen, bereits abgetragenen „Haus am Markt“), eine öffentliche Toilette und die Gestaltung der umgebenden Fläche inklusive „Marktplatz“ und „Plac Klodzki/Glatzer Platz“ sollen dies ermöglichen.
Um die Rahmenbedingungen für eine Neugestaltung festzulegen, fanden im Jahr 2019 mehrere Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung statt, deren Ergebnisse in den Wettbewerb einfließen.
Ein zentraler Bürgerwunsch ist der Erhalt des Blicks auf die Fassade der St.-Georgs-Kirche („Schorschblick“). Gewünscht wird zudem die Berücksichtigung des historischen Bebauungskontextes und der bestehenden Nutzungen am Markplatz (wie z. B. das städtische Museum). Auf diese Anforderungen ist durch die Positionierung und Kubatur des zentralen Neubaus eine städtebauliche Antwort zu finden.
Inhalte des Wettbewerbs (siehe Anlage „Perspektive mit Markierungen“):
1. hochbaulicher Realisierungsteil: Entwurf eines zentralen Gastronomiegebäudes zwischen „Marktplatz“ und „Plac Klodzki/Glatzer Platz“ (ca. 850 qm BGF, Baufenster 1 100 qm) mit 2 Grundrissvarianten für unterschiedliche Gastronomienutzungen,
2. freiräumlicher Ideen- und Realisierungsteil: Gestaltung der Freiflächen um das Gastronomiegebäude herum, inklusive „Marktplatz“ und „Plac Klodzki/Glatzer Platz“ (ca. 3 000 qm Freifläche gesamt; davon 2 000 qm Ideenteil, 1 000 qm Realisierungsteil),
3. städtebaulicher Ideenteil: Konzept zur Fassung der städtebaulichen Situation.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Bildung von BewerberInnengemeinschaften aus ArchitektInnen, LandschaftsarchitektInnen/-planerInnen und StadtplanerInnen zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe wird dringend empfohlen.
Zur TeilnehmerInnenauswahl werden die Teilnahmeanträge gemäß §56 und §57 VgV formal geprüft und gemäß §3(3) RPW 2013 ausgewählt. Erfüllen mehrere BewerberInnen die Anforderungen, werden TeilnehmerInnen gemäß §75 (6) VgV ausgelost.
Alle Angaben sind im Teilnahmeantrag (siehe Anlage „Teilnahmeantrag“) einzutragen bzw. ihm als Anlage beizufügen. Der Teilnahmeantrag ist für eine BewerberInnengemeinschaft nur einmal vorzulegen.
A1 – Planungsbereich Architektur, Anzahl durchschnittlich beschäftigter Fachkräfte in den letzten 3 Jahren.
Hinweis: Als „Fachkraft“ gilt jede Person mit mindestens einem akademischen Abschluss in der Fachrichtung Architektur (Diplom, Master oder vergleichbar) und einer Beschäftigungsmenge von durchschnittlich mindestens 30 Stunden pro Woche. Diese Personen müssen mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 für die Honorarzone III (HOAI) beschäftigt gewesen sein. Mitglieder einer BewerberInnengemeinschaft können dieses Kriterium gemeinsam nachweisen.
Punktvergabe: 1 Punkt für mind. 2 Fachkräfte. 2 Punkte für mehr als 2 Fachkräfte.
A2 – Planungsbereich Architektur, Referenzen Hochbau (maximal 3 Referenzen).
Nachzuweisen ist die Planung vergleichbarer Bauaufgaben in den Leistungsphasen 2 bis 5, der Honorarzone III oder höher (gem. §34 HOAI, gem. VgV §75(5) in Verbindung mit VgV §46(3)1, ggf. mit Eignungsleihe gem. VgV §47) und mit Kosten (KG 300 und 400 gemäß DIN 276) in LPH 1-9 von mindestens 2 Mio. EUR netto. Die Planungen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Je Referenz ist ein Referenzblatt* einzureichen.
Punktvergabe: 1 Punkt für 1 Projekt. 2 Punkte für 2 Projekte. 3 Punkte für 3 Projekte.
A3 – Planungsbereich Freiraumplanung (maximal 2 Referenzen).
Nachzuweisen ist die Planung vergleichbarer Platz-, Umfeld- und Freiflächengestaltungen in den Leistungsphasen 2 bis 5, der Honorarzone III oder höher (gem. §39 HOAI, gem. VgV §75(5) in Verbindung mit VgV §46(3)1, ggf. mit Eignungsleihe gem. VgV §47) und mit Kosten (KG 500 gemäß DIN 276) in LPH 1-9 von mindestens 300 000 EUR netto. Die Planungen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Je Referenz ist ein Referenzblatt* einzureichen.
Punktvergabe: 1 Punkt für 1 Projekt. 2 Punkte für 2 Projekte.
Im Sinne der Nachwuchsförderung beabsichtigt die Ausloberin, nach Möglichkeit 2 der 12 TeilnehmerInnenplätze durch junge Architekturbüros bzw. junge BewerberInnen / BewerberInnengemeinschaften zu besetzen, die über Fachkompetenz, jedoch nicht die geforderten Leistungsnachweise verfügen.
Junge BewerberInnen/BewerberInnengemeinschaften müssen die folgenden Auswahlkriterien erfüllen:
J1 – Durchschnittsalter aller BüroinhaberInnen / GeschäftsführerInnen max. 35 Jahre.
J2 – Gründung des Architekturbüros vor weniger als 3 Jahren.
J3 – Bei jungen Büros werden entsprechend den Kriterien A2 auch Arbeiten aus dem Studium oder nicht realisierte Wettbewerbsarbeiten akzeptiert. Die Baukostenschätzungen für diese Projekte müssen den unter A2 angesetzten Kosten entsprechen.
J4 – Bei jungen Büros werden entsprechend den Kriterien A3 auch Arbeiten aus dem Studium oder nicht realisierte Wettbewerbsarbeiten akzeptiert. Die Baukostenschätzungen für diese Projekte müssen den unter A3 angesetzten Kosten entsprechen
* Ein Referenzblatt muss folgende Angaben enthalten (darzustellen auf max. 1 DIN A3 Querformat pro Projekt): Projektname, Projektort, Planungs- und Realisierungszeitraum (mit Angabe von Monat und Jahr), Kosten für die Kostengruppen 300-400 bzw. 500 als Nettokosten-Angabe (gemäß HOAI §35 bzw. §40), Auftraggeber (mit Nennung des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin und dessen/deren Kontaktangaben) und kurzer Skizzierung der Planung in Text, Plan und Bild.
Teilnahmeanträge und zugehörige Unterlagen wie auch die Wettbewerbsbeiträge werden nicht zurückgesandt. Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Im Fall einer Absage von TeilnehmerInnen können aus den TeilnahmebewerberInnen bis zum Wettbewerbskolloquium NachrückerInnen eingeladen werden.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung ArchitektIn, LandschaftsarchitektIn-/planerIn bzw. StadtplanerIn befugt sind. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften aus ArchitektInnen (federführend) mit LandschaftsarchitektInnen/-planerInnen und/oder StadtplanerInnen wird dringend empfohlen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein oder mehrere verantwortlicher Berufsangehöriger benannt sind, die in ihrer Person für die Leistung, die sie übernehmen soll, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Sollten die Eignungskriterien von einer BewerberInnengemeinschaft nicht selbst erfüllt werden können, ist die Eignungsleihe nach § 47 VgV möglich. Hierfür vorgesehenen Leistungen müssen im Verhandlungsverfahren benannt werden, die eignungsleihenden Unternehmen müssen inklusive Angabe des / der gesetzlichen Vertreters / Vertreterin und dessen / deren Kontaktdaten bezeichnet werden. Auch ist nachzuweisen, dass diese Unternehmen geeignet sind. Kritische Aufgaben müssen direkt vom Bieter / von der Bieterin oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft erarbeitet werden.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Städtebau (Gesamtkonzept, Einbindung in die Umgebung, Adressbildung, Erschließung);
— Hochbau (Gestaltung, innere Organisation, Raumbezüge und -qualität, Topografie);
— Freiraum (Gestaltung, Aufenthaltsqualität, Generationengerechtigkeit, Topografie);
— Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (klimagerechte Gestaltung, Ressourcenschonung).
Die Reihenfolge der Kriterien ist unabhängig von ihrer Gewichtung.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 12/07/2020
Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden voraussichtlich 3 Preise vergeben.
Die Wettbewerbssumme beträgt 55 000 EUR.
24 000 EUR der Wettbewerbssumme werden als Aufwandsentschädigung an alle TeilnehmerInnen/TeilnehmerInnengemeinschaften (etwa 2 000 EUR je TeilnehmerIn / TeilnehmerInnengemeinschaft) ausgegeben.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preise und Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Sofern der TeilnehmerInnen in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet.
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Es sind keine Zahlungen an alle TeilnehmerInnen vorgesehen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Siehe „Angaben zu den Preisen“.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Fachpreisrichterin Prof. Constanze Petrov, Hochschule Geisenheim University
Fachpreisrichter Jan Schulz, bb22 Architekten und Stadtplaner
Fachpreisrichterin Miriam Weyell, Weyell Berner Architekten
Fachpreisrichterin Prof. Dr. Janna Hohn, University of Applied Sciences
Sachpreisrichter Rolf Richter, Bürgermeister Stadt Bensheim
Sachpreisrichterin Nicole Rauber-Jung, Baudezernentin Stadt Bensheim
Sachpreisrichter Sanjin Maracic, Bürgernetzwerk Bensheim
Stellvertretende Fachpreisrichterin Anita Broghammer-Conrads, GSW Stadtentwicklung und Städtebau
Stellvertretender Fachpreisrichter Sebastian Holzhausen, Holzhausen Zweifel Architekten
Stellvertretender Fachpreisrichter Prof. Dr. Jan Dieterle, Hochschule Geisenheim University
Stellvertretender Fachpreisrichter Felix Nowak, bb22 Architekten und Stadtplaner
Stellvertretender Fachpreisrichter Joshua John Yates, JOTT architecture and urbanism
Stellvertretender Sachpreisrichter Gerd Lindauer, Teamleiter Stadtplanung und Demographie
Stellvertretender Sachpreisrichter Adil Oyan, Stadtrat Stadt Bensheim
Stellvertretende Sachpreisrichterin Annemarie Biermas, Stadtplanung und Demographie Stadt Bensheim
Stellvertretender Sachpreisrichter Prof. Frank Oppermann, Bürgernetzwerk Bensheim

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Allgemein:
Ausgelobt wird ein nichtoffener hochbaulich-freiräumlicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulich-freiräumlichem Ideenteil für ArchitektInnen mit LandschaftsarchitektInnen/-planerInnen und/oder StadtplanerInnen.
RPW:
Der Wettbewerb unterliegt der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe). Die Auslobung ist für die Ausloberin, die TeilnehmerInnen sowie alle anderen Beteiligten verbindlich. Die TeilnehmerInnen sowie die Mitglieder des Preisgerichts, die Sachverständigen und die Vorprüfung erkennen durch ihre Teilnahme/Beteiligung an dem Verfahren die RPW 2013 als verbindliche Grundlage der Auslobung, die vorliegenden Teilnahmebedingungen und den Inhalt dieser Auslobung an.
An der Auslobung dieses Wettbewerbs wirkt die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen beratend mit.
Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren:
E1 – Anerkennung der Regerlungen der RPW 2013 und der aktuellen Vergabeverordnung.
E2 – Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers / der Bewerberin und/oder der Eintragung in ein einschlägiges Berufsregister (für Architektur).
E3 – Erklärung zur wirtschaftlichen und rechtlichen Verknüpfung.
E4 – Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB, keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz, Aufenthaltsgesetz und kein Interessenskonflikt gem. §6 VgV oder Ausschlussgrund gem. §79.2 VgV vorliegen.
E5 – Erklärung der Bereitschaft, im Auftragsfall eine Berufshaftpflicht mit den Mindestdeckungssummen von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden abzuschließen.
Jedes Mitglied einer BewerberInnengemeinschaft muss die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorlegen, um seine Eignung für die zu übernehmende Leistung nachzuweisen. Dies gilt auch bei Beteiligung von freien MitarbeiterInnen. Der Bewerber / die Bewerberin bestätigt die Gültigkeit und Richtigkeit der Angaben und Erklärungen mit seiner/ihrer Unterschrift. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit von Angaben und Erklärungen hat der Bewerber / die Bewerberin auf Anforderung der Ausloberin Nachweise vorzulegen. Die Ausloberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern.
Mehrfachbeteiligungen einzelner BewerberInnen oder einzelner Mitglieder einer BewerberInnengemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener BewerberInnen bzw. BewerberInnengemeinschaften im weiteren Verfahren.
Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren:
Die Angebote werden nach folgenden Zuschlagskriterien von der Ausloberin bewertet, um dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
1. Platzierung im Planungswettbewerb (Gewichtung 60 %)
Erstplatzierte Teilnehmer erhalten 3 von 3 erreichbaren Punkten,
Zweitplatzierte Teilnehmer erhalten 2 von 3 Punkten und
Drittplatzierte Teilnehmer erhalten 1 von 3 Punkten.
2. Projektorganisation (Gewichtung 35 %)
(a) Vorgesehene Projektleitung (einschlägige Referenzen des vorgesehenen Projektleiters / der Projektleiterin bzw. stellvertretenden Projektleiters/stellv. Projektleiterin, Baustellennähe der Projektleitung),
(b) vorgesehene Sicherstellung rechtskonforme Vergabe der Bauleistungen (LPH 6 und 7),
(c) vorgesehenes Bauzeitmanagement (Bauterminverfolgung und -einhaltung),
(d) vorgesehenes Baukostenmanagement (Baukostenverfolgung und -einhaltung).
3. Honorarangebot gemäß HOAI (Gewichtung 5 %)
— Bewertung des niedrigsten Angebotspreises 3 Punkte;
— Bewertung des höchsten Angebotspreises 0 Punkte;
— dazwischenliegende Preisangebote werden linear interpoliert mit 2 Stellen hinter dem Komma.
Zur Bewertung der Zuschlagskriterien nach den Ziff. 2-3 sollen in allen Unterpunkten je 0-3 Punkte vergeben werden, welche dann nach der vorgesehenen prozentualen Gewichtung in das Gesamtergebnis einfließen. Die Punkte selbst werden nach folgendem Maßstab vergeben:
0 Punkte = unzureichend,
Anhand des vorgelegten Konzeptes/der Informationen ist eine Beurteilung nicht möglich;
1 Punkt = hinreichend,
Konzept bzw. Darstellungen lassen hinreichende Leistungserfüllung erwarten
2 Punkte = gut,
Konzept bzw. Darstellungen lassen eine gute, im Verhältnis zu den anderen Angeboten durchschnittliche Leistungserfüllung erwarten
3 Punkte = sehr gut,
Konzept bzw. Darstellungen lassen im Verhältnis zu den anderen Angeboten eine überdurchschnittliche Leistungserfüllung erwarten
Auftragsumfang:
Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt die MEGB stufenweise die in der HOAI Teil 3 „Objektplanung“ § 33 ff. und §38 ff. beschriebenen hochbaulichen und städtebaulichen Leistungen an einen der Preisträger zu vergeben. Die erste Stufe umfasst jeweils die Leistungen der Leistungsphasen 1-5, gem. §34 bzw. §39 HOAI.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder -stufen besteht nicht. Eine Beauftragung der LPH 5-9 wird angestrebt.
Das Preisgericht gibt eine Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses ab. Die Ausloberin wird unter Würdigung der in RPW § 8.2.1 genannten Bedingungen sowie der Zuschlagskriterien der Empfehlung des Preisgerichts folgen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag an den / die erste/n Preisträger/-in zu vergeben. Sollten wichtige Gründe dagegen sprechen, werden alle PreisträgerInnen des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert (§ 14(4)8 VgV). Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17(11) VgV).
Eigentum/Nutzung:
Die Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die Veröffentlichung und das Nutzungsrecht regelt §8.3 der RPW. Nicht prämierte Wettbewerbsarbeiten werden ausschließlich auf schriftliche Anforderung durch die TeilnehmerInnen zurückgesandt. Unterlagen, die nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ausgabe des Preisgerichtsprotokolls zurückgefordert werden, werden nach Fristablauf entsorgt.
Datenschutz:
Sämtliche Unterlagen sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Die Veröffentlichung von Wettbewerbsgrundlagen/-unterlagen bzw. deren Weitergabe an Dritte ist nur über den / die VerfahrensbetreuerIn zulässig. Zur Wahrung der Anonymität im Sinne der RPW 2013 ist jegliche Form der Veröffentlichung einer Wettbewerbsarbeit oder von Teilen derselben bis zur Erstveröffentlichung durch die Ausloberin unzulässig. Eine solche Veröffentlichung vor Ausgabe des Preisgerichtsprotokolls führt zum Ausschluss der betreffenden Arbeit.
Jede/r TeilnehmerIn, PreisrichterIn, Sachverständige, Gast und AuftragnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten (Adresse, einschließlich der elektronischen Anschriften) für die Dauer und die Zwecke dieses Verfahrens in einer elektronischen Datei beim Verfahrensbetreuer gespeichert werden.
Jede/r TeilnehmerIn, PreisrichterIn, Sachverständige, Gast und AuftragnehmerIn erklärt sich zudem damit einverstanden, die Regelungen der RPW 2013 und der VgV einzuhalten.
Weitere Termine:
Preisrichtervorbesprechung: Donnerstag, 2.7.2020 von 12.30 bis ca. 16.30 Uhr
Ausgabe der Auslobung: Donnerstag, 27.8.2020
Einreichung von Rückfragen: bis Donnerstag, 10.9.2020
Rückfragenkolloquium: Donnerstag, 17.9.2020 von 12.30 bis ca. 16.30 Uhr
Einreichung der Wettbewerbsbeiträge: Donnerstag, 19.11.2020 (Poststempel)
Preisgericht: Donnerstag, 21.1.2020 von 9.00 bis 18.00 Uhr
Beginn des Verhandlungsverfahrens: voraussichtlich ab März 2021
Coronabedingt kann es zu Verschiebungen im Zeitplan kommen.
Bei den Veranstaltungen wird auf den Gesundheitsschutz (bspw. durch Abstands- und Hygienemaßnahmen) geachtet.
Hinweis zur Kommunikation:
Die Verfahrenskommunikation soll ausschließlich über die in „I.3)“ genannte Vergabeplattform dtvp erfolgen. Bitte schalten Sie dort für dieses Verfahren für sich frei.
Anleitungen zur Nutzung der dtvp finden Sie unter diesem Link: support.cosinex.de/unternehmen/
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3HDAMN

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der/die AntragstellerIn den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

10/06/2020

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