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Limespark , Öhringen / Deutschland

Bewerbungsfrist 17.01.2020

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2027954
Tag der Veröffentlichung
02.12.2019
Bewerbungsfrist
17.01.2020
Abgabetermin Pläne
10.06.2020
Abgabetermin Modell
18.06.2020
Preisgerichtssitzung
24.07.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU / Schweiz
Fachbereich
Architektur
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Stadtplaner*innen und Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
Auslober
Stadt Öhringen
Koordination
schreiberplan Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten, Stuttgart
Die Bewerbungsfrist wurde verlängert bis zum 17.01.2020!


Städtebaulich-freiraumplanerischer Planungswettbewerb „Limespark“ in Öhringen
Nichtoffener Ideenwettbewerb nach RPW 2013 mit Realisierungsteil

Ausloberin
Stadt Öhringen
Marktplatz 15
74613 Öhringen

vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Thilo Michler

Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung
schreiberplan Prof. Schreiber | Sperl-Schreiber PartG mbB
Stadtentwicklung, Landschaftsarchitektur, Wettbewerbsbetreuung

Ostendstraße 106
70188 Stuttgart

Telefon: 0711 / 997 130-0
E-Mail: sp@schreiberplan.de
Internet: www.schreiberplan.de

Ansprechpartnerinnen: Galina Strumberger, Prisca Schulz

Gegenstand, Ziel und Zweck
Die Stadt Öhringen ist mit mehr als 24.000 Einwohnern neben der Stadt Künzelsau eines der beiden Zentren im baden-württembergischen Hohenlohekreis. Als begehrter Wohnstandort ist Öhringen durch eine stetig steigende Nachfrage an Wohnraum geprägt. Die Landesgartenschau 2016 in Öhringen trug zur Weiterentwicklung der Stadt als attraktiver Wohnstandort bei. Die Kernstadt selbst verfügt aber nur noch über wenige zusammenhängende Flächen, die eine Innenentwicklung zur Deckung des anhaltend hohen Wohnungsbedarfs zulassen.

Seit den 2000er Jahren entsteht im Osten der Stadt der Wohnungsschwerpunkt „Limespark“ mit insgesamt rund 100 ha Fläche. Basierend auf dem Rahmenplan „Limespark“ von 2001/ 2002 wurde in den Jahren 2004 bis 2015 das Neubaugebiet „Limespark A und B“ entwickelt und anschließend vollständig aufgesiedelt. Aktuell befindet sich der Bebauungsplan für den Abschnitt „Limespark D“ in Aufstellung; für das Teilgebiet „Limespark C“ liegt ein städtebaulicher Entwurf vor. Für die weiteren im bestehenden Rahmenplan definierten Abschnitte des Baugebiets beabsichtigt die Stadt Öhringen, die Rahmenkonzeption für das ca. 58,2 ha große Gebiet zu überarbeiten. Dabei soll auch der bereits vorliegende städtebauliche Entwurf für „Limespark C“, welches nach „Limespark D“ in die Entwicklung gehen soll, eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Um eine große Vielfalt an Lösungsvorschlägen und neue Impulse zu erhalten, lobt die Stadt Öhringen diesen städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerb aus. Gegenstand dieses Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines übergeordneten städtebaulichen Rahmenplans für eine abschnittsweise Baulandentwicklung bis zum Jahr 2050 für das gesamte Baugebiet „Limespark“ in einem Ideenteil (ca. 46,7 ha) und eine Konkretisierung in einer städtebaulichen Entwurfskonzeption für den Teilbereich „Limespark C“ in einem Realisierungsteil (ca. 11,5 ha). Die städtebauliche Planung im Bereich „Limespark C“ soll Grundlage für den darauf folgenden Bebauungsplan werden.

Mit der beabsichtigten Erweiterung des Baugebiets „Limespark“ soll ein identitätsvolles und lebendiges Baugebiet am östlichen Rand des Stadtgebiets entstehen, welches neben Wohnnutzungen auch gemischte sowie öffentliche Nutzungen und ein Sportzentrum aufnehmen soll. Im Westen soll das neue Baugebiet an den Siedlungskörper bzw. die bereits umgesetzten und geplanten Abschnitte des „Limesparks“ anknüpfen. Im Norden wird das Wettbewerbsgebiets durch die Autobahn (BAB 6) begrenzt, im Osten und Süden durch die Bahnstrecke Heilbronn-Schwäbisch Hall mit einer Haltestelle am Plangebiet. Die Ausweisung großzügiger Freiräume und Freiraumverbindungen mit einem attraktiven Fuß- und Radwegenetz im Gebiet mit Bergkuppenlage sind von großer Bedeutung.

Im Realisierungsteil und damit in zentraler Lage im „Limespark“ soll ein lebendiges Stadtteilzentrum um einen autofreien Quartiersplatz etabliert werden, das auch die bestehende Kindertagesstätte einbindet. Das Angebot soll durch einen neuen „Schulcampus“ mit Grundschule und Sporthalle sowie Reserveflächen für Erweiterungen und eine weitere Schule ergänzt werden. Für die zeitnahe Umsetzung der Grundschule auf dem „Schulcampus“ wird im Anschluss an den Planungswettbewerb ein VgV-Verhandlungsverfahren mit einem vorgelagertem architektonischen Realisierungswettbewerb durchgeführt.

Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Planungswettbewerb mit Ideen- und Realisierungsteil nach RPW 2013 durchgeführt.

Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Interessenten aus anderen Regionen der Europäischen Union und der Schweiz können mit Bezug auf Artikel 56 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) teilnehmen. Der Wettbewerb, wie auch die weiterführende Bearbeitung, wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind ausschließlich Stadtplaner und Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten in folgenden drei Konstellationen:
- Stadtplaner mit Landschaftsarchitekten
- Architekten mit Landschaftsarchitekten
- Stadtplaner mit Architekten und Landschaftsarchitekten

Die Zusammenarbeit mit einem Büro der Landschaftsarchitektur ist zwingend erforderlich. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist möglich, jedoch nicht verbindlich.

Termine
Bekanntmachung des Wettbewerbs: 02. Dezember 2019
Eingang der Bewerbungen (Submission): 17. Januar 2020
Auswahl der Teilnehmer (ggf. im Losverfahren) /
Aufforderung zur Teilnahme an ermittelte Bewerber: 22. Januar 2020
Preisrichtervorbesprechung: 04. Februar 2020
Frist zur Benennung eines Büros der Landschaftsarchitektur
(falls noch nicht in der „Bewerbererklärung“ benannt): 07. Februar 2020
Ausgabe der Unterlagen (Auslobung mit Anlagen) und des
Modells für den Wettbewerb an die Teilnehmer: 17. Februar 2020
Schlusstermin schriftliche Rückfragen: 02. März 2020
Rückfragenkolloquium: 10. März 2020
Schriftliche Beantwortung der Rückfragen: 20. März 2020
Abgabe der Pläne (Submission): 10. Juni 2020
Abgabe der Modelle (Submission): 18. Juni 2020
Preisgerichtssitzung, ganztägig: 24. Juli 2020
Ausstellung: 25. Juli - 10. August 2020

Fachpreisrichter
Dipl.-Ing. Klaus Elliger, Stadtplaner/ Architekt, Mannheim
Mathias Hähnig, Stadtplaner/ Architekt, Tübingen
Bernhard Landbrecht, Stadtplaner/ Architekt, München
Kai Langenecker, Architekt, Sachgebietsleiter Hochbau und Baurecht, Stadt Öhringen
Dr.-Ing. Eckart Rosenberger, Stadtplaner/ Architekt, Fellbach
Prof. Uta Stock-Gruber, Landschaftsarchitektin, Freising
Kurt Werner, Stadtplaner/ Architekt, Regensburg

Prämierung
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 135.000 Euro inkl. MwSt. zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme für den Realisierungsteil ist auf Basis des Merkblatts 51 „Städtebaulicher Entwurf“ der Architektenkammer Baden-Württemberg zuzüglich des Modells als Sonderleistung ermittelt. Die Wettbewerbssumme für die städtebauliche Rahmenplanung im Ideenteil wurde auf Basis einer Stundenschätzung für den Zeitaufwand ermittelt; dabei wurde der Faktor von 1,5, da kein Auftragsversprechen erfolgt, berücksichtigt.

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt getrennt für den Realisierungsteil und den Ideenteil wie folgt:
Prämierung Ideenteil, städtebaulicher Rahmenplan: 65.000 €
1. Preis: 26.000 €
2. Preis: 18.000 €
3. Preis: 11.000 €
Anerkennung(en): 10.000 €

Prämierung Realisierungsteil, Städtebauliche Entwurfsidee: 70.000 €
1. Preis: 28.000 €
2. Preis: 19.000 €
3. Preis: 13.000 €
Anerkennung(en): 10.000 €

Zulassung und Unterlagen
Zum Teilnahme-Wettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung über die Homepage der Wettbewerbsbetreuung

www.schreiberplan.de/wettbewerbsbetreuung.html

herunterlädt und fristgerecht per E-Mail einreicht. Eine andere Form der Bewerbung als von der Ausloberin vorgegeben, ist nicht möglich

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