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Landestipendium für Bildende Künstler/innen in Kooperation mit der Kulturförderung der SV SparkassenVersicherung , Gotha / Deutschland

Bewerbungsfrist 01.10.2021

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2032455
Tag der Veröffentlichung
03.09.2021
Bewerbungsfrist
01.10.2021
Verfahrensart
Stipendienvergabe
Zulassungsbereich
Regional begrenzt
Fachbereich
Kunst/Design
Landestipendium für Bildende Künstler/innen in Kooperation mit der Kulturförderung der SV SparkassenVersicherung
 
Über das Stipendium
Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen und die Kulturförderung der SV SparkassenVersicherung bieten Bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Thüringen die Möglichkeit, sich für ein Stipendium für 2022 zu bewerben. 
 
Bei den gemeinsam von der Kulturförderung der SV SparkassenVersicherung und der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen unterstützten Stipendien handelt es sich jeweils um Förderstipendien für die Dauer von zwölf Monaten. Es werden zwei Stipendien in Höhe von 10.000,00 € vergeben. Die Arbeitsergebnisse der Stipendiaten werden im Folgejahr ausgestellt. Zu dieser Ausstellung erscheint eine Publikation. 
 
Die Landesstipendien beschränken sich auf Künstler/innen, die ihren Hauptwohnsitz (Stichtag 15.06.2021) im Freistaat Thüringen haben.
 
Bewerber/innen müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studiengang spätestens am 01.10.2021 abgeschlossen haben. Hierüber ist ein schriftlicher Nachweis zu erbringen.
 
Die Bewerbung erfolgt im schriftlichen Verfahren auf dem entsprechenden Antragsformular „Antrag für das Landesstipendium Bildende Kunst mit SV SparkassenVersicherung“ für den Förderzeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022. Künstler/innen, die bereits ein Stipendium, welches durch die Thüringer Staatskanzlei in Kooperation mit der SV SparkassenVersicherung gefördert wurde, erhielten, dürfen sich nicht ein zweites Mal bewerben. Für diese Künstler besteht jedoch die Möglichkeit, sich für ein Stipendium, welches ausschließlich von der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen gefördert wird, zu bewerben.
 
Grundlage für die Vergabe der Landesstipendien ist ein Arbeitskonzept, das den Aspekt einer künstlerischen Weiterentwicklung ausweist. Weitere Kriterien für die Entscheidung des Kuratoriums der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen in Zusammenarbeit mit einem Vertreter der SV SparkassenVersicherung, sind u.a. die bisherige künstlerische Arbeit, Originalität, Kreativität, Innovation und künstlerische Eigenständigkeit der Werke.
 
Termine
Bewerbungsschluss: 01. Oktober 2021
 
Weitere Informationen und Unterlagen unter

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