Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten
X

NEU: Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort mit E-Mail und Passwort einloggen.

Passwort erneuern
Neu registrieren

Kunst am Bau: Töngeshalle Mainz-Ebersheim, Energetische Sanierung und Erweiterung , Mainz / Deutschland

Bewerbungsfrist 13.05.2022

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2034078
Tag der Veröffentlichung
05.05.2022
Bewerbungsfrist
13.05.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Fachbereich
Kunst/Design
Auslober
Landeshauptstadt Mainz

Wie lautet der letzte Buchstabe von "aktuell"?

Kunst am Bau: Töngeshalle Mainz-Ebersheim, Energetische Sanierung und Erweiterung
 
Auslober
Landeshauptstadt Mainz
 
Wettbewerbsaufgabe
Die Landeshauptstadt Mainz, vertreten durch das Amt für Kultur und Bibliotheken und in Baubetreuung durch die Gebäudewirtschaft Mainz (GWM), beabsichtigt den Erwerb eines Kunstwerks als künstlerische Ausgestaltung für das Projekt Töngeshalle Mainz-Ebersheim Energetische Sanierung und Erweiterung.
 
Der Wettbewerb wird als formloser Realisierungswettbewerb auf Grundlage von Interessensbekundungen ausgelobt. Es ist beabsichtigt, den Auftrag anhand eingesendeter Portfolios freihändig zu vergeben. Das Verfahren ist nicht anonym.
 
Jede:r Künstler:in erkennt mit der Teilnahme die folgenden Ausschreibungsbedingungen an. Das Wettbewerbsverfahren ist mit dem Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Rheinland-Pfalz abgestimmt.
 
Die künstlerische Gestaltung des genannten Baus soll eine adäquate Beziehung zum Gebäudezweck aufnehmen und diesen künstlerisch herausheben.
 
Künstlerisch zu gestalten ist ein Teil des Bodens im Außenbereich des Gebäudes, zwischen dem Parkplatz und dem Eingangsbereich. Die künstlerische Gestaltung soll den Bereich aufwerten und zukünftig auch die Funktion eines Wegweisers hin zum Gebäudeeingang übernehmen. Die Kunst am Bau kann malerisch oder durch eine materielle Bearbeitung des Bereichs ausgearbeitet werden. Im Falle einer materiellen Bearbeitung kann das Material in Abstimmung mit der Bauseite frei gewählt werden, wobei die Barrierefreiheit dabei stets vollumfänglich gewährleistet sein muss.
 
Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen so verarbeitet werden, dass eine nachhaltige Instandhaltung ohne größeren Aufwand möglich ist. Die Einhaltung der entsprechenden Normen und gesetzlichen Vorgaben ist von der bzw. dem Künstler:in zu gewährleisten, bspw. zu nennen sind Brandschutz- und andere Auflagen. Vor Umsetzung der Kunst am Bau wird in dem genannten Bereich der Boden-Unterbau in Abstimmung mit dem/der Künstler:in und zur Anwendung kommenden Materialien saniert.
 
Die Ausloberin beabsichtigt, diejenige bzw. denjenigen Künstler:in mit der Ausführung zu beauftragen, deren bzw. dessen Wettbewerbsunterlagen in gestalterischer und inhaltlicher Hinsicht den an die künstlerische Ausgestaltung gestellten Anforderungen am besten entspricht und deren bzw. dessen Beauftragung vom Preisgerichtsgremium empfohlen wird. Die Ausgestaltung der Kunst am Bau muss sowohl von Seiten der Kulturverwaltung als auch von Seiten der Bauseite genehmigt werden. Abänderungen an einem Entwurf kann die Ausloberin gegebenenfalls beauftragen.
 
Es besteht keine Verpflichtung der Ausloberin zur Ausführung, wenn die eingegangenen Bewerbungen deren Erwartungen nicht entsprechen. Etwaige geringfügige Änderungen des zur Ausführung bestimmten Entwurfs sind von der bzw. dem Künstler:in ohne Berechnung vorzunehmen.
 
Strom- und Wasseranschlüsse sowie notwendige bauliche Sanierungs-/Vorarbeiten erfolgen gegebenenfalls bauseits. Bei plastischen Arbeiten sind die Gewichtsvorgaben und mögliche Unterkonstruktionen unter Berücksichtigung der Statik in Absprache mit der Ausloberin Bestandteil der zu erbringenden künstlerischen Leistung.
 
Teilnehmer
Alle professionell freischaffenden Künstler:innen oder Künstlergemeinschaften, die einen deutlichen Bezug zur Landeshauptstadt Mainz, zur Region (Rheinhessen, Rhein-Main-Gebiet) oder zum Land Rheinland-Pfalz aufweisen.
 
Termine
Bewerbungsschluss: 13. Mai 2022
 
Budget
Für die künstlerische Gestaltung stehen insgesamt ca. 22.000 Euro einschließlich MwSt. zur Verfügung (Pauschalpreis für die vollständige Leistung, Entwurfshonorar und Herstellungskosten zusammen, eingeschlossen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe).
 
Weitere Informationen unter

Weitere Ausschreibungen

Jetzt Abonnent werden um alle Bilder zu sehen

jetzt abonnieren

Schon wa Abonnent?
Bitte einloggen