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Kreuzlinger Feld , Germering / Deutschland

Bewerbungsfrist 19.06.2023

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2036166
Tag der Veröffentlichung
31.05.2023
Bewerbungsfrist
19.06.2023 20:00
Abgabetermin Pläne
03.10.2023
Abgabetermin Modell
10.10.2023
Preisgerichtssitzung
30.11.2023
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Architektur
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen
Auslober
Stadt Germering
Koordination
AKFU Architekten und Stadtplaner Part mbB
Till Fischer, Brigitte Konrad, Sandra Urbaniak, Germering

Die Bewerbungsfrist wurde verlängert bis einschlielich 19.06.2023, 20 Uhr

 
Stadt Germering
Offener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb 
„Kreuzlinger Feld“
 
Ausloberin
Stadt Germering
vertreten durch den Oberbürgermeister Andreas Haas 
Rathausplatz 1, 82110 Germering
 
Wettbewerbsbetreuung
AKFU Architekten und Stadtplaner
Till Fischer | Brigitte Konrad | Sandra Urbaniak 
Friedenstraße 21 b, 82110 Germering
Tel.: 089/614240040 
Fax: 089/614240066 
 
Wettbewerbsgegenstand
Wettbewerbsgegenstand ist der städtebauliche Entwurf für den ca. 13,25 ha großen Bereich „Kreuzlinger Feld“ in der Stadt Germering.
 
Wettbewerbsaufgabe
Das „Kreuzlinger Feld“ im westlichen Stadtgebiet Germerings wurde bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2006 als Baufläche dargestellt. Beginnend 2014 wurde eine Rahmenplanung zur Bebauung entwickelt, die 2018 im Stadtrat befürwortet wurde und in eine Bebauungsplanung mündete. Vorgesehen war ein dichtes Stadtquartier mit Schule und Kinderbetreuungseinrichtung, Einzelhandel und Wohnungsbau in verschiedenen Formen.
 
Im April 2022 wurde das Bebauungsplanverfahren durch einen Bürgerentscheid gestoppt, in dem eine neue Rahmenplanung nach einem offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb mit folgenden Zielen gefordert wurde:
 
- Anpassung des Maßes einer möglichen Bebauung an die bestehende Umgebung
- Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum
- Ernsthafte Berücksichtigung des Klimawandels durch möglichst klimaneutrale Planung
- Minimierung von zusätzlichem PKW- und LKW-Verkehr
- Effektive Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Erstellung des Rahmenplans.
 
Im Herbst 2022 startete die Stadt zur Vorbereitung des Ideenwettbewerbs einen Bürgerbeteiligungsprozess.
 
Der vorliegende Ideenwettbewerb bietet nun die Möglichkeit, Zukunftsfragen zu stellen: Wie dicht sollen potentielle Bauflächen in Zeiten mangelnder Flächenverfügbarkeit bebaut werden? Wie schaffen wir dauerhaft bezahlbaren Wohnraum? In welchen Wohnformen werden wir zukünftig leben? Wie sieht die Mobilität der Zukunft schon heute aus? Wie können wir möglichst klimaneutral bauen?
Mit großem Respekt vor diesen Herausforderungen ist es Anspruch der Ausloberin das neue Stadtquartier zusammen mit der Bürgerschaft zu entwickeln.
 
Die Resultate dieses Ideenwettbewerbes werden im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung präsentiert und diskutiert werden. Sie werden auf ihre Realisierbarkeit geprüft und Grundlage für die weiteren Planungen.
 
In Folge des Ideenwettbewerbs soll ein Nichtoffener städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb für das „Kreuzlinger Feld“ ausgelobt werden, zu dem die Preisträger*innen des Ideenwettbewerbs geladen werden.
 
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird ausgelobt als offener Ideenwettbewerb.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und die Staaten des WTO-Beschaffungsübereinkommens (G.P.A.). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
 
Wettbewerbsteilnehmende
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen, die am Tag der Auslobung in einem der unter Ziffer 3 genannten Staaten ansässig sind. Voraussetzung ist, dass sie entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in oder Stadtplaner*in berechtigt sind. Erforderlich ist der Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Kammernachweis, bei ausländischen Teilnahmeinteressierten Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates).
 
Für das Wettbewerbsverfahren sind Arbeitsgemeinschaften (ARGE) aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen zu bilden, wobei der / die Architek*in federführend als verantwortlicher und bevollmächtigter Vertreter*in dieser Arbeitsgemeinschaft zu benennen ist. Teilnehmende, die in ihrem Büro nachweislich alle erforderlichen Fachdisziplinen abdecken, müssen keine Arbeitsgemeinschaften eingehen.
 
Jede der oben benannten Fachrichtungen muss durch eine teilnahmeberechtigte natürliche Person vertreten sein. Das Fehlen einer oder mehrerer natürlicher Personen als Vertreter einer Fachrichtung oder die fehlende Teilnahmeberechtigung einer oder mehrerer natürlicher Personen führt zum Ausschluss der gesamten Arbeitsgemeinschaft. Alle geforderten bzw. beteiligten Fachdisziplinen müssen in der Verfassererklärung aufgeführt werden.
 
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.
 
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
 
An der Teilnahme Interessierte können sich ausschließlich mit dem unterschriebenen Formular für die Teilnahme anmelden und registrieren lassen.
Anmeldeadresse:
 
 
Anmeldeschluss ist der 19.06.2023 um 20.00 Uhr. Bis dahin muss die Anmeldung eingegangen sein.
 
Später eingegangene Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Erforderlich ist der Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung bei Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern (Bescheinigung einer Architektenkammer oder Architektenstempel, bei ausländischen Teilnahmeinteressierten Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates). Eine Anmeldung als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist zwingende Voraussetzung.
 
Ab vorr. dem 19.06.2023 werden den Teilnehmenden die Arbeitsgrundlagen per Downloadlink digital bereitgestellt.
 
Die durch die Ausloberin zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verwendet werden.
 
Zur Bearbeitung steht jedem Wettbewerbsteilnehmer ein Einsatzmodell des Wettbewerbsgebiets (M 1:1.000) zur Verfügung. Die Modelle müssen nach vorheriger Anmeldung zum Wettbewerbsverfahren von den Teilnehmenden selbst oder von einem durch die Teilnehmenden beauftragten Kurierdienst abgeholt werden. Ort und Termin für die Abholung werden noch bekannt gegeben. Ein Versand der Modelle seitens der Ausloberin ist nicht vorgesehen.
 
Wettbewerbssumme
Als Preissumme wird ein Betrag von 114.000,- € ausgelobt.
 
Davon werden als Bearbeitungshonorar 60.000,- € ausgezahlt. Dieser Betrag wird auf alle eingegangenen und zur Bewertung im Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge aufgeteilt.
 
1. Preis: 19.000,- €
2. Preis: 14.000,- €
3. Preis: 10.000,- €
4. Preis: 5.000,- €
 
Anerkennungen: 6.000,- €
 
Bearbeitungshonorare: 60.000,- €
 
Summe: 114.000,- €
 
Sofern die mit Preisen ausgezeichneten Teilnehmer*innen Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
 
Das Preisgericht ist berechtigt, die Wettbewerbssumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen (§ 7 (2) RPW).
 
Termine
Anträge auf Teilnahme bis zum: 19.06.2023
Ausgabe der Unterlagen: 19.06.2023
Kolloquium: 05.07.2023
Abgabe Planunterlagen: 03.10.2023
Abgabe Modell: 10.10.2023
Preisgericht: 30.11.2023
Ausstellung (wird noch bekannt gegeben)
 
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter

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