Wettbewerbs-Ausschreibung
- wa-ID
- wa-2036007
- Tag der Veröffentlichung
- 31.03.2023
- Bewerbungsfrist
- 12.05.2023
- Abgabe Konzept
- 11.08.2023
- Abgabe Arbeitsmodell
- 25.08.2023
- Sitzung Bewertungsgremium
- 14.09.2023
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Fachbereich
- Architektur
- Teilnehmer
- Investor*innen, Bauträger*innen, Baugruppen, Genossenschaften, Wohnungsbauunternehmen in Zusammenarbeit mit Architekt*innen
- Auslober
- Stadt Diepholz
- Koordination
- DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen
Stadt Diepholz
Konzeptvergabe „Lange Straße 8-9“
Veräußerin
Stadt Diepholz
Bürgermeister Florian Marré
Rathausmarkt 1
49356 Diepholz
Projektleitung
Herr Sebastian Dornieden
Leitung Fachdienst Bauen
Tel.: +49 5441 909-315
E-Mail: leitung3@stadt-diepholz.de
Verfahrensbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Herr Klaus von Ohlen
Leitung Dienstleistungszentrum Wettbewerbe
Ansprechpartnerin
Frau Kristina Ehrhorn
Telefon: 0421 / 897699 16
E-Mail: kristina.ehrhorn@dsk-gmbh.de
Anlass
Die Stadt Diepholz wurde mit der Sanierungsmaßnahme „Diepholz-Innenstadt“ 2018 in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (seit 2020 „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“) aufgenommen. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Bewahrung und Inwertsetzung der baukulturellen Substanz, die Verbesserung der Wegebeziehungen und Aufenthaltsqualität sowie der Aktivierung von Flächenpotentialen. Insgesamt soll die Diepholzer Innenstadt als Wohn- und Arbeitsstandort gesichert und aufgewertet werden sowie die Nutzungsvielfalt weiterentwickelt werden.
Ein Schlüsselprojekt der Innenstadtsanierung ist die Flächenaktivierung der Grundstücke Lange Straße 8 – 11. Die Lange Straße ist die Haupteinkaufsstraße in der Innenstadt von Diepholz. Im nördlichen Bereich der Straße, nördlich dem Teilbereich Fußgängerzone, befinden sich die oben genannten Grundstücke. Der vorhandene Gebäudebestand soll an dieser Stelle abgebrochen werden.
Der nördliche Bereich der Fläche soll veräußert und entwickelt werden. Auf der Fläche mit einer Größe von ca. 2.000 m² soll eine Bebauung entstehen, die sich in den umliegenden kleinteiligen Gebäudebestand integriert, eine Raumkante für die Lange Straße sowie den südlich angrenzenden, neu entstehenden Freiraum bildet und eine frequenzbringende Nutzung enthält. 2022 wurde eine Konzeptstudie zur Entwicklung der Flächen erstellt, um die Rahmenbedingungen für eine Neubebauung herauszuarbeiten.
Um eine hohe Qualität des Vorhabens zu sichern, soll das Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe veräußert werden. Eine Losbildung ist nicht vorgesehen. Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt zum Verkehrswert. Beurteilungsgrundlage für die Vergabe bilden die eingereichten Konzepte. Die Stadt erhofft sich durch das Verfahren, dass ein gestalterisch hochwertiges und zukunftsweisendes Konzept realisiert werden kann, das die Innenstadt in Diepholz stärkt und einen Magneten am nördlichen Ende der Langen Straße ausbildet.
Auf dem südlichen Bereich der Fläche soll eine attraktive Freifläche und somit eine höhere Aufenthaltsqualität in der ansonsten dicht bebauten Innenstadt im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung geschaffen werden.
Art des Verfahrens
Das zu veräußernde städtische Grundstück mit einer Fläche von ca. 2.000 m² umfasst das Flurstück 13/7 und anteilig die Flurstücke 17/2, 15/4, 137/4 und 131/13. Vor dem Verkauf sind die Begradigung und die Bereinigung der Flurgrenzen geplant, sodass das zu veräußernde Grundstück einem Flurstück entspricht.
Die Grundstücksvergabe erfolgt im Rahmen einer dreistufigen Konzeptvergabe zum Verkehrswert (Endwert inklusive der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen). Das Bewerbungsverfahren bildet die erste Stufe, die Konzeptbewertung durch ein Bewertungsgremium auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs bildet die zweite Stufe. Die abschließenden Veräußerungsverhandlungen mit den am besten bewerteten Teilnehmenden stellen die dritte Stufe dar.
Ziel des dreistufigen Verfahrens ist der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Verkäuferin – der Stadt Diepholz – und dem Sieger bzw. der Siegerin der Veräußerungsverhandlungen. Insgesamt handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren gem. VgV.
Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Konzeptes lassen sich keine Verpflichtungen der Auftraggeberin herleiten und es können keine Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren in der ersten Stufe bei weniger als drei Bewerbungen zu beenden bzw. in der zweiten Stufe bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Verfahrensunterlagen entsprechende Konzepte eingehen.
Bewerbungsverfahren (1. Stufe)
Zulassungsbereich / Sprache
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Die Bewerbungen, alle Beschreibungen und Legenden der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutsche DIN-Normen und baurechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, Niedersächsische Landesbauordnung (NBauO), BNatSchG, BImSchG, usw.) sind den Planungen zugrunde zu legen.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Investoren und Investorinnen, Bauträger und Bauträgerinnen, Baugruppen, Genossenschaften, Wohnungsbauunternehmen. Nachfolgend sind diese Akteure unter dem Begriff Investoren und Investorinnen subsummiert.
Die Investoren und Investorinnen sind zur Zusammenarbeit mit Architekten oder Architektinnen verpflichtet.
Das Hinzuziehen von Stadtplanern oder Stadtplanerinnen wird empfohlen. Die Fachplaner oder Fachplanerinnen unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Für die Teilnahme sind die Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können auf der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: dsk-gmbh.de/wettbewerbe/diepholz-konzeptvergabe/
Kriterien zur Auswahl der Teilnehmenden (Bewerbungsverfahren)
Die Teilnehmenden werden in einem vorgeschalteten Bewerbungs- und Auswahlverfahren bestimmt.
Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch die Verfahrensbetreuung anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Verfahren, sofern sie nicht innerhalb einer einwöchigen Frist behoben werden. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link dsk-gmbh.de/wettbewerbe/diepholz-konzeptvergabe/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Es erfolgt keine Rangfolge, die Erfüllung der Kriterien gilt als erfolgreiche Bewerbung. Final entscheidet die Stadt Diepholz über die Teilnahme. Die Teilnehmerzahl für die 2. Stufe der Konzeptvergabe wird nicht begrenzt.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind folgende Angaben und Nachweise zu erbringen:
Investoren und Investorinnen:
1. Name und Adresse, Unternehmensdarstellung (insbesondere Darstellung des Tätigkeitsgebiets, der Unternehmensform und der Unternehmensstruktur, der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen).
2. Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle einer Kapitalgesellschaft, z. B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate, Stichtag: 01.10.2022).
3. Eigenerklärung, dass über das Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
4. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
5. Referenznachweise:
Zum Nachweis der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit der Investoren und Investorinnen sind mind. zwei und max. drei verschiedene Referenzen auf dem bereitgestellten Referenzformblatt einzureichen, die folgende Parameter erfüllen:
• Realisiertes Bauvorhaben vergleichbarer Komplexität mit folgenden Mindestkriterien:
• Angaben zum Umsetzungszeitraum (gefordert: Fertigstellung im Zeitraum 2012 bis Ende 2022), Angabe der Größenordnung. Mindestanforderung: 1.500 m² BGF,
• Angabe der erbrachten Leistungen. Mindestanforderung: Fertigstellung des Vorhabens,
• Kurzbeschreibung der projektspezifischen Besonderheiten.
Architekten und Architektinnen:
1. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekten und Architektinnen (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahr ist, Stichtag: 01.04.2021).
2. Referenznachweise:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI) von mind. zwei und max. drei Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 2,5 Mio. € netto (in den Kostengruppen 300 und 400), innerhalb der letzten 10 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzeptvergabeverfahrens abgeschlossen ist.)
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Zur Einreichung der Referenzen wird ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 12.05.2023 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
• Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
• Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. Alle Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Übersetzungen als Ergänzung zur Kopie des Originaldokuments sind zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Terminübersicht
Einsendeschluss Bewerbung: 12.05.2023
Ausgabe der Unterlagen: 02.06.2023
Informationsveranstaltung: 13.06.2023
Abgabe Konzept: 11.08.2023
Abgabe Arbeitsmodell: 25.08.2023
Sitzung Bewertungsgremium: 14.09.2023