Wettbewerbs-Ausschreibung
- wa-ID
- wa-2040243
- Tag der Veröffentlichung
- 12.09.2025
- Bewerbungsfrist
- 03.11.2025
- Abgabetermin
- 13.03.2026
- Sitzung des Bewertungsgremium
- 14.04.2026
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Fachbereich
- Allgemein
- Teilnehmer
- Investor*innen, Bauträger*innen, Baugruppen, Genossenschaften, Wohnungsbauunternehmen
- Auslober
- Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
- Koordination
- DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Bremen
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Konzeptvergabe „Grundstück ehemaliges Feuerwehrhaus“
Auftraggeberin
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Bürgermeisterin
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Ansprechpartner
Herr Thomas Maffei
Leitung Amt für Gemeindeentwicklung
Telefon: 02247 303-317
Verfahrensbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Am Tabakquartier 50, Büroloft 27-30
28197 Bremen
Ansprechpartner:in
Elisa Sonntag
0421 897699-12
Anlass und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid befindet sich im Süden Nordrhein-Westfalens, im Rhein-Sieg- Kreis des Regierungsbezirks Köln und gliedert sich in die beiden Hauptorte Neunkirchen und Seelscheid. Aufgrund des Neubaus der Feuerwache verliert das Grundstück der ehemaligen Feuerwache im Zentrum des Ortskerns von Neunkirchen seine bisherige Funktion. Die Fläche bietet erhebliches Potenzial für bauliche Innenentwicklungsmaßnahmen und soll daher einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das zu veräußernde Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 1.900 m².
Um eine hohe Qualität des Vorhabens zu gewährleisten, soll das Baugrundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe veräußert werden. Die Beurteilung der eingereichten Konzepte erfolgt unter Berücksichtigung des angebotenen Preises. Durch die Umsetzung einer Konzeptvergabe erhofft sich die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid eine optimale und zielführende Grundstücksvergabe. Die Erwartung an den Mindestwert von Seiten der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid liegt bei 390,00 € / m² brutto.
Auf dem betreffenden Grundstück ist die Entwicklung einer modernen und zeitgemäßen Nutzung vorgesehen. Im Rahmen der Konzepterarbeitung sollen grundsätzlich kleinere Wohneinheiten realisiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf die Schaffung von senioren- und familiengerechtem Wohnraum gelegt wird. Bei der Planung und Umsetzung des Neubaus soll auf eine ökologische Bauweise geachtet werden, um nachhaltige und umweltfreundliche Standards zu gewährleisten.
Art des Verfahrens
Das zu veräußernde Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 1.890 m² umfasst das folgende Flurstück: 139, Gemarkung Wolperath, Flur 2.
Die Grundstücksvergabe erfolgt im Rahmen einer dreistufigen Konzeptvergabe. Das Bewerbungsverfahren bildet die erste Stufe, die Konzeptbewertung durch ein Bewertungsgremium auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs bildet die zweite Stufe. Die abschließenden Veräußerungsverhandlungen mit den am besten bewerteten Teilnehmenden stellen die dritte Stufe dar. Vergabekriterien bilden zu 60 % die Konzeptbewertung und zu 40 % der angebotene Preis. Die Erwartung an den Mindestwert von Seiten der Gemeinde liegt bei 390,00 € / m² brutto. Das Grundstück wird zusammen mit dem Bestandsgebäude veräußert, wobei dem aufstehenden Gebäude aufgrund des maroden Zustands kein eigener Wert beigemessen wird. Die Kosten für den Abriss sind durch den/die Investor:in zu tragen. Die Kostenschätzung für den Abriss beträgt 220.000,00 € brutto.
Ziel des dreistufigen Verfahrens ist der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Verkäuferin - der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid und dem bzw. der Ranghöchsten des Bewertungsergebnisses. Insgesamt handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren gem. VgV.
Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Konzeptes lassen sich keine Verpflichtungen der Auftraggeberin herleiten und es können keine Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren in der ersten Stufe bei einer geringen Anzahl an Bewerbungen zu beenden bzw. in der zweiten Stufe bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Verfahrensunterlagen entsprechende Konzepte eingehen.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Die Bewerbungen, alle Beschreibungen und Legenden der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutsche DIN-Normen und baurechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), BNatSchG, BImSchG, usw.) sind den Planungen zugrunde zu legen.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Investor:innen, Bauträger:innen, Baugruppen, Genossenschaften, Wohnungsbauunternehmen. Nachfolgend sind diese Akteure unter dem Begriff Investor:innen subsummiert.
Die Investor:innen sind zur Zusammenarbeit mit Architekt:innen oder bauvorlagenberechtigten Ingenieur:innen verpflichtet, sofern sie den erforderlichen Eignungsnachweis nicht selber erfüllen.
Für die Teilnahme sind die Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können auf der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Terminübersicht
Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung: 12.09.2025
Einsendeschluss Bewerbungen: 03.11.2025
Ausgabe der Unterlagen: 15.01.2026
Informationsveranstaltung: 27.01.2026
Abgabe der Konzepte: 13.03.2026
Sitzung des Bewertungsgremium: 14.04.2026
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: