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Investorenwettbewerb Breslauer Strasse , Bramsche / Deutschland

Bewerbungsfrist 14.03.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2025762
Tag der Veröffentlichung
29.01.2019
Ergänzung zur Ausschreibung
26.02.2019
Bewerbungsfrist
14.03.2019
Abgabetermin Pläne
15.05.2019
Abgabetermin Modell
27.05.2019
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Allgemein
Architektur
Auslober
Stadt Bramsche
Koordination
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen
Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 14.03.2019!

Stadt Bramsche – Investorenwettbewerb Breslauer Strasse
Registrierungsnummer 215-32-18/37

1. Auslober
Stadt Bramsche
Hasestraße 11
49565 Bramsche

Ansprechpartner:
Herr Christian Müller
Telefon: 054 61 / 83 165
E-Mail: christian.mueller@stadt-bramsche.de

2. Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen

Ansprechpartner:
Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 / 32 901 78
E-Mail: Klaus.vonOhlen@dsk-gmbh.de

3. Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Die 31.000-Einwohner-Stadt Bramsche liegt im südwestlichen Niedersachsen, ca. 16 km nördlich der Stadt Osnabrück. Das Mittelzentrum vereint städtische Strukturen und ein breit gefächertes Infrastrukturangebot mit einem dörflichen und naturnahen Umfeld. Die sich hieraus ergebenden Lagepotenziale machen die Stadt zu einem Wohnstandort, der sich wachsender Beliebtheit erfreut – u. a. bei jungen Familien.

Vor diesem Hintergrund spielt die Schaffung neuen Wohnraums für differenzierte Nutzergruppen im Rahmen der Stadtentwicklung eine wichtige Rolle. Im Sinne einer nachhaltigen, klimagerechten und flächenschonenden Entwicklung werden dabei v. a. auch Potenziale geeigneter Flächen im Innenbereich für die Entwicklung neuer Wohnstandorte genutzt. Um zeitgemäßen Anforderungen besser zu entsprechen, werden in diesem Zuge auch Bestandssituationen aufgelöst und städtebaulich neu eingebunden.

Das zu veräußernde, ca. 6.000 m² große Grundstück befindet sich rd. 1,5 km südöstlich der Innenstadt von Bramsche im Stadtteil Gartenstadt.

Nach dem II. Weltkrieg wurden auf dem betreffenden Grundstück Miethäuser errichtet, in denen zunächst v. a. Flüchtlingen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten untergebracht wurden. Nachdem diese Gebäude vor wenigen Jahren zurückgebaut wurden, sollen die Flächen nun einer Wohnnutzung zugeführt werden, die im Hinblick auf städtebauliche Strukturen, Wohnungszuschnitte und gebäudebezogene Aspekte aktuellen Ansprüchen besser gerecht wird.

Dabei bietet die Lage der Fläche besondere Potenziale: Arbeitsplätze und Versorgungseinrichtungen sind im Stadtteil selbst oder in der nahen Innenstadt schnell erreichbar. Gleichzeitig befindet sich das Grundstück eingebettet in durchgrünte Strukturen. Die Erholungsgebiete am Mittellandkanal oder entlang der Hase sind fußläufig relativ schnell zu erreichen. Auch eine gute Anbindung an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ist vorhanden: Die Bundesstraße 218 verläuft direkt südlich des Grundstücks, der Bahnhof mit Anbindung an das regionale Schienennetz liegt ca. 2 km entfernt.

4. Wettbewerbsart
Die Stadt Bramsche beabsichtigt das rund. 6.000 m² große Grundstück an der Breslauer Straße im Rahmen des vorliegenden Investorenwettbewerbs zu veräußern und einer nachhaltigen Bebauung zuzuführen. Auf der Grundlage formulierter Kriterien und Rahmenbedingungen sollen mit Hilfe des Verfahrens Vorschläge für eine qualitätvolle Bebauung entwickelt werden, die dann Grundlage für die weitere Planung bilden sollen.

Auf dem genannten Grundstück soll überwiegend Wohnungsbau in verdichteter Form Umsetzung finden. Von den Teilnehmern werden ein hochbaulicher Entwurf und ein Nutzungskonzept erwartet, die sich angemessen in das Umfeld integrieren.

Im Rahmen einer städtebaulich und architektonisch ausgereiften und wirtschaftlichen Entwurfslösung werden innovative und überzeugende Konzepte gesucht, die den Standort in seiner Attraktivität weiter steigern und somit die stadtentwicklungspolitischen Ziele der Stadt Bramsche wirkungsvoll fördern.

Bei dem Verfahren handelt es sich um einen offenen Investorenwettbewerb mit vorgeschalteter Ausschlussprüfung. Grundlage für den Investorenwettbewerb ist die RPW 2013 ohne die Anlagen I bis VII zur RPW. Der Architektenkammer Niedersachsen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Reg. Nr. 215-32-18/37 registriert.

Insgesamt werden 10 Investoren/Bauträger mit in Arbeitsgemeinschaft oder im Angestelltenverhältnis stehenden Architekten zum Wettbewerbsverfahren zugelassen.

5. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Investoren/Bauträger mit in Arbeitsgemeinschaft oder im Angestelltenverhältnis stehenden Architekten, die den Beruf Architekt ausüben. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Arbeitsgemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Als Berufsqualifikation wird für den Architekten der in Arbeitsgemeinschaft oder im Angestelltenverhältnis mit dem Investor stehend ist, der Beruf des Architekten gefordert. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der am Tage der Auslobung:
– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt ist und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland ist oder
– die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach Architekt § 2 NArchtG (Auswärtige Berufsangehörige) und Geschäfts-/Wohnsitz im Zulassungsbereich hat oder
– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig ist; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tage der Auslobung einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen.

6. Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer (Bewerberverfahren)
Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben.
Diese können auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter dem Link dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/investorenwettbewerb-breslauer-strasse-stadt-bramsche/ heruntergeladen werden.

Bewerbungen zur Teilnahme am Investorenwettbewerb sind bis zum 14.03.2019; 14:00 Uhr (Posteingang) in schriftlicher Form in einem geschlossenen Umschlag bei dem Wettbewerbsbetreuer Deutsche Stadt- und Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen, einzureichen.

Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift „Investorenwettbewerb Breslauer Straße, Stadt Bramsche“ zu kennzeichnen. Das Versandrisiko liegt beim Bewerber. Bewerbungsunterlagen, die per Telefon, Fax oder Email übermittelt werden, sind nicht zugelassen. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind folgende Angaben und Nachweise zu erbringen:
Bauträger/Investor:
1. Name und Adresse des Bewerbers, Nennung der Rechtsform
2. Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle einer Kapitalgesellschaft, z. B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate)
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Verurteilungen / möglichen Ausschlussgründen und Teilnahmehindernissen gemäß RPW 2013 § 4 (2) und §§ 123 und 124 GWB.
4. Nachweis über den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre in EURO netto. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist vom Investor / Bauträger durch Vorlage von Nachweisen zum Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre darzustellen (z. B. durch Bilanzauszüge, Bankerklärungen, o. ä.).
5. Weiterhin ist 1 Referenzprojekt (maximal einseitig DIN A3) zu einem realisierten und vergleichbaren Wohnungsbauprojekt mit einer Mindestbausumme (Bruttoherstellungskosten gesamt) in Höhe von 5.000.000 € beizulegen.
6. Verpflichtungserklärung (Vordruck)
– Die Investoren/Bauträger der ausgewählten Arbeitsgemeinschaften verpflichten sich, im Falle der Entwicklung und Umsetzung des Areals den/die Architekten der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft mindestens bis einschl. LP 5 gemäß § 34 HOAI mit den Planungsleistungen zu beauftragen.

Architekt:
1. Name und Adresse des Bewerbers
2. Nachweis der beruflichen Qualifikation des Bewerbers, insbesondere durch die Vorlage der Eintragung in einem zuständigen Berufsregister (z. B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer)
3. Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle einer Kapitalgesellschaft, z. B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate)
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Verurteilungen / möglichen Ausschlussgründen und Teilnahmehindernissen gemäß RPW 2013 § 4 (2) und §§ 123 und 124 GWB.
5. Weiterhin sind 2 Referenzprojekte (jeweils maximal einseitig DIN A3) zu realisierten und vergleichbaren Wohnungsbauprojekten beizulegen.
6. Arbeitsgemeinschaften von Architekten sind zugelassen und müssen als solche in den Bewerbungsunterlagen benannt werden. Ein federführender Ansprechpartner muss dabei benannt werden. Im Bewerbungsbogen sind die Angaben / Nachweise / Unterschriften für alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft auszufüllen bzw. einzureichen. Nichtvorliegen kann zum Ausschluss der Bewerbung der Arbeitsgemeinschaft führen.
7. Ausschlussprüfung
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erfolgt eine Ausschlussprüfung.
Ein von der Ausloberin berufenes Auswahlgremium wählt anhand der in den Bewerbungsunterlagen und den dazugehörigen Anlagen erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht aufgrund der formalen Kriterien oder der möglichen Teilnahmehindernisse ausgeschlossen wurden, bis zu 10 Bewerber aus, die zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden.

Dabei erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien
– Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Investor (1 - 6 Punkte)
– Vergleichbarkeit des Referenzprojektes Investor (1 - 6 Punkte)
– Vergleichbarkeit des Referenzprojektes 1 Architekt (1 - 6 Punkte)
– Vergleichbarkeit des Referenzprojektes 2 Architekt (1 - 6 Punkte)

Sofern mehr Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung.

8. Preisgericht
Die Wettbewerbsbeiträge werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtigte Sachpreisrichter
– Bürgermeister Heiner Pahlmann
– Herr Ralf Bergander, Ratsmitglied, Fraktion SPD
– Herr Andreas Quebbemann, Ratsmitglied, Fraktion CDU
– Frau Barbara Pöppe, Ratsmitglied, Fraktion B90/Die Grünen

Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter
– Herr Jürgen Kiesekamp, Ratsmitglied, Fraktion FDP
– Herr Bernhard Rohe, Ratsmitglied, Fraktion Die Linke
– Herr Ernst-August Rothert, Ratsmitglied, Fraktion CDU
– Frau Roswitha Brinkhus, Ratsmitglied, Fraktion SPD

Stimmberechtigte Fachpreisrichter
– Herr Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
– Herr Wolfgang Kantorski, Architekt, Münster
– Herr Wilhelm Pörtner, Architekt, Hilter
– Herr Hartmut Greife, leitender städt. Baudirektor, Verwaltungsvorstand, Stadt Bramsche
– Herr Arndt Hauschildt, Fachdienstleiter Planen und Bauen, Landkreis Osnabrück

Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter
– Herr Uwe Oltmanns, Architekt, Oldenburg

Sachverständige
– Vertreter der Fachdienste, Stadt Bramsche

9. Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 22.500 € netto zur Verfügung.

Der Bauträger/Investor ist durch seine Teilnahme am Verfahren damit einverstanden, dass die Preisgelder direkt an den Architekten ausgezahlt werden. Die beteiligten Architekten vereinbaren ihre Honorierung grundsätzlich mit den anbietenden Investoren/Bauträgern.

1. Preis 9.000,00 €
2. Preis 6.750,00 €
3. Preis 4.560,00 €
für Anerkennungen 2.250,00 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen. Im Rahmen der Preisgerichtssitzung werden die Preisträger ermittelt, mit denen über eine Umsetzung verhandelt werden soll.

10. Investorenwettbewerb – Verhandlungen
Die Teilnehmer, die in dem Investorenwettbewerb prämiert worden sind (Preisträger), werden prioritär zu Verhandlungen über den zu schließenden Kaufvertrag aufgefordert.

Mit dem Investor des ausgewählten 1. Preisträgers wird bevorzugt über den Verkauf des Grundstücks verhandelt. Nachrangig wird mit den nachfolgenden Rängen verhandelt.

Die Investoren/Bauträger der ausgewählten Arbeitsgemeinschaften erklären ihre Absicht, im Falle der Entwicklung und Umsetzung, die Architekten der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft oder sich im Angestelltenverhältnis befindenden mit den Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI zu beauftragen.

Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Investor/Bauträger und Architekt vor, während oder nach den Verhandlungsgesprächen auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzungen die Verhandlungen mit einem der Partner der Arbeitsgemeinschaft fortzuführen.
Gleichfalls ist die Ausloberin in diesem Falle berechtigt, die Verhandlungen mit dem Bieter oder einen in Aussicht gestellten Zuschlag aufzuheben und nur mit den verbleibenden Bietern die Verhandlungen fortzuführen.

Falls im Zuge der Verhandlungen das Grundstück nicht zum Mindestpreis an einen Wettbewerbsteilnehmer veräußert werden kann, behält sich die Ausloberin vor, mit weiteren Investoren außerhalb des Teilnehmerfelds zu verhandeln.

Das Grundstückskaufgeschäft wird unter Erstattung des gezahlten Kaufpreises rückgängig gemacht, sofern die Realisierung der Wettbewerbsarbeit nicht bis zum 30.10.2020 begonnen ist und zu diesem Zeitpunkt auch nicht zu erwarten ist.

11. Termine
Bekanntmachung/Bereitstellung der Unterlagen: 29. Januar 2019
Abgabefrist der Bewerbungen / Auswahlgremium: 01. März 2019
Versendung der Auslobung: 18. März 2019
Rückfragenkolloquium: 28. März 2019
Abgabefrist der Unterlagen: 15. Mai 2019
Abgabefrist der Modelle: 27. Mai 2019
Preisgerichtssitzung: 20. Juni 2019
Vertragsverhandlungen (voraussichtlich): ab dem 20. Juni 2019

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