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Investorenauswahlverfahren Gemeinde Köngen | Blumenstraße , Köngen / Deutschland

Bewerbungsfrist 10.11.2025

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2040356
Tag der Veröffentlichung
07.10.2025
Bewerbungsfrist
10.11.2025
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Team aus Architekt*innen und Investor*innen
Auslober
Gemeinde Köngen
Koordination
Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Stuttgart

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

Investorenauswahlverfahren
Gemeinde Köngen | Blumenstraße
 
Auftraggeber
Gemeinde Köngen
 
Koordination und Durchführung
Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH
Mörikestraße 1
70178 Stuttgart
 
Gegenstand und Ziel des Verfahrens
Das Baugebiet Blumenstraße wird realisiert, um die hohe Nachfrage nach Wohnungsbauflächen in der Gemeinde Köngen zu erfüllen. Mit einer gezielten Mischung aus Einfamilien- und Kettenhäusern sowie Höfen aus Mehrfamilienhäusern bietet das neue Baugebiet vielfältige Wohnlagen für eine breite Bevölkerungsschicht.
 
Für die Gemeinde Köngen ist es von höchster Priorität ein lebenswertes Quartier und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Funktionalität des Nutzungskonzepts und die bauliche Dichte sind im Rahmen des Bebauungsplans nachzuweisen. Unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Situation werden laut Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Köngen folgende Parameter festgelegt:
 
• mindestens 20% geförderter Mietwohnungsbau;
 
• Bindungsdauer für den geförderten Mietwohnungsbau mindestens 20 Jahren.
 
Die Gemeinde Köngen kann sich bei den Parametern höhere Anteile bzw. längere Laufzeiten vorstellen.
 
Falls der Investor kein Bestandshalter ist, muss durch ein Konzept nachvollziehbar belegt werden, wie die Wohnungen im Zeitraum der Belegungsbindung verwaltet werden. Die Parkierung soll in einer Tiefgarage erfolgen.
 
Neben den sozialen Bindungen, spielen gestalterische und nachhaltige Qualitäten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Baugebiets. Daher soll die öffentliche Grundstücksfläche im Rahmen einer freien Konzeptvergabe veräußert werden. Das Baufeld weist eine Größe von ca. 3.340 m² auf. Auf dem Baufeld ist eine Entwicklung von ca. 34 Wohneinheiten (WE) zu erwarten.
 
Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik wird die öffentliche Grundstücksfläche nicht im Höchstpreisverfahren, sondern im Rahmen einer Konzeptvergabe im Zwei-Umschlag-Verfahren veräußert.
 
Der Bodenrichtwert beläuft sich auf 800 € (Netto) pro Quadratmeter. Ein Gutachten zur Konkretisierung dieses Wertes wird derzeit erstellt und liegt zur Angebotserstellung der zweiten Phase des Verfahrens vor.
 
Zur Aufnahme von Kaufvertragsverhandlungen über die Grundstücksfläche(n) ist/sind der/die Bieter berechtigt, die das Auswahlgremium im Sinne der Beurteilungs- und Veräußerungskriterien überzeugt/überzeugen. Die Bewertung der Kaufpreisangebote, der in der engeren Wahl verbliebenen Bieter, erfolgt erst nach der Bewertung der architektonischen, funktionalen, sozialen und nachhaltigen Qualitäten.
 
Der Baubeginn ist derzeit für 2027 vorgesehen.
 
Allgemeine Verfahrensbedingungen
Das Verfahren wird durchgeführt als Investorenaus- wahlverfahren im Zwei-Umschlag-Verfahren. Das Angebot besteht aus einem architektonischen Entwurf mit Erläuterungen des funktionalen, sozialen und nachhaltigen Konzepts, sowie eines Kaufpreisangebots.
 
Max. 10 durch einen Teilnahmewettbewerb ermittelte Teams aus Architekten und Investoren nehmen am Verfahren teil. Für die Bewerbung ist ein Team aus Investor/-in und Architekt/-in notwendig.
 
Architekt/-innen als natürliche Personen sind zugelassen, sofern sie am Tag der Bekanntmachung gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, die Bezeichnung Architekt zu führen. Bei juristischen Personen sind diese fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der vorliegenden Planungsleistung entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Arbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind zur Teilnahme berechtigt, sofern ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
 
Die Sprache, in der das Verfahren und der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch.
 
Termine
• Veröffentlichung Teilnahmewettbewerb
06. Oktober 2025
 
• Rückfragenfrist Teilnahmewettbewerb
03. November 2025
 
• Bewerbungsschluss Teilnahmewettbewerb
10. November 2025
 
• Auswahl Teilnehmende
03. Dezember 2025
 
• Versand Aufgabenstellung
vsl. KW 03 2026
 
• Abgabe des Angebots und Entwurfs
vsl. KW 10 2026
 
• Sitzung des Auswahlgremiums | Auswahlentscheidung
vsl. 28. April 2026
 
Weitere Informationen und Unterlagen unter:

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