Wettbewerbs-Ausschreibung
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- wa-ID
- wa-2036902
- Amtsblattnummer
- 2023/S 190-595164
- Tag der Veröffentlichung
- 03.10.2023
- Bewerbungsfrist
- 02.11.2023 14:00
- Abgabetermin Pläne
- 18.04.2024 14:00
- Abgabetermin Modell
- 02.05.2024 14:00
- Preisgerichtssitzung
- 20.06.2024
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Fachbereich
-
Kunst/Design
Landschaftsgestaltung - Teilnehmer
- Teams aus Landschaftsarchitekt*innen (Federführung) und Künstler*innen
- Auslober
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- Koordination
-
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Ref. A 2 - Projektentwicklung, Wettbewerbe, Zuwendungsbau, Landschafts- und Innenarchitektur, Kunst am Bau, Berlin
Deutschland-Berlin: Landschaftsgestaltung
2023/S 190-595164
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
E-Mail: Bmas.wbw@bbr.bund.de
Telefon: +49 30184019202
Fax: +49 30184019209
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger anonymer Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren für die Disziplinen Landschaftsarchitektur und Kunst
Die denkmalgeschützte Gesamtliegenschaft Taubenstraße 1 in Berlin Mitte soll für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) grundlegend saniert, umgebaut und erweitert werden. Maßnahmenträgerin und Ausloberin des Bauvorhabens ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Der Gebäudekomplex bildet die Raumkanten für einen ca. 700m2 großen Innenhof, der im Rahmen der Herrichtung der Gesamtliegenschaft komplett neu angelegt werden soll.
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen Entwurf für den Innenhof zu erhalten, der einen qualitativ hochwertigen Freiraum mit Aufenthaltsqualität schafft und zusätzlich alle funktionalen Anforderungen berücksichtigt. Darüber hinaus sollen Teilbereiche der Dächer intensiv und extensiv begrünt und ein Zugang zum Hof barrierefrei gestaltet werden.
Kunst am Bau ist im Innenhof zu integrieren. Je nach künstlerischen Konzept soll eine Skulptur, Plastik oder Installation entwickelt werden, die aus Nachhaltigkeitsgründen geringen Wartungsbedarf hat.
Die Kostenobergrenze für die Kostengruppen 500 sowie 620 und 752 liegt bei rd. 1,2 Mio. € brutto.
Es wird ein geeignetes Team mit den Disziplinen Landschaftsarchitektur und Kunst gesucht, welches ein Entwurf erarbeitet, der neben gestalterischen und funktionalen Qualitäten auch aus Sicht der Nachhaltigkeit überzeugt. Für die Außenanlagen soll das Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB_AA) sinngemäß angewandt werden.
Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Die Ausloberin beabsichtigt der Empfehlung des Preisgerichts folgend mit dem ersten Preisträgerteam Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, mindestens die Leistungsphasen 2-5 nach HOAI § 39 (Freianlagen) nach Honorarzone IV sowie den/ die Künstler/-in zu beauftragen, sofern eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenen Leistungen gewährleistet ist, sonstige wichtige Gründe der Beauftragung nicht entgegenstehen und die Arbeitsgemeinschaft ein wirtschaftliches Angebot einreicht. Die Ausloberin behält sich eine stufenweise Beauftragung sowie die Beauftragung weiterer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht. Die Aufrechterhaltung der Arbeitsgemeinschaft ist bis zum Abschluss des Auftrages zu gewährleisten.
Eine Beauftragung der Leistung in separaten Verträgen für das Landschaftsarchitekturbüro und den Künstler/in ist vorgesehen, solange und soweit in diesen Einzelverträgen das Urheberrecht der Teilnehmergemeinschaft gewahrt wird.
Sollten die Verhandlungen mit dem ersten Preisträger aus wichtigen Gründen scheitern, wird die Ausloberin unter den verbliebenen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VgV (Verordnung über Vergabe öffentlicher Aufträge) durchführen im Rahmen dessen die o.g. Leistungen vergeben werden.
Für diesen Fall gilt folgende Bewertungsmatrix:
I. Ergebnis des Planungswettbewerbs: 2. Preis = 200 Punkte, 3. Preis = 150 Punkte,
II. Honorarangebot maximal 40 Punkte
III. weitere projektspezifische Zuschlagskriterien (Personalorganisatorische Aufgabenumsetzung, Qualität der Herangehensweise an das Projekt, sonstige aufgabenspezifische Zuschlagskriterien) max. 120 Punkte.
Sollte das Preisgericht eine Überarbeitung von mehreren gleichrangigen Preisen empfehlen, gilt folgende Bewertungsmatrix:
I. Qualität der Überarbeitung: maximal 200 Punkte,
II. Honorarangebot maximal 40 Punkte,
III. weitere projektspezifische Zuschlagskriterien (personalorganisatorische Aufgabenumsetzung, Qualität der Herangehensweise an das Projekt, sonstige aufgabenspezifische Zuschlagskriterien) max. 120 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1. Mindestanforderungen an die Bewerber:
III.1.1.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderungen an den/die Bewerber/-gemeinschaft: Vorzulegen ist der Bewerbungsbogen für die Disziplinen Landschaftsarchitektur (Federführung) und Kunst mit folgenden Angaben:
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2020-2022) muss für die Objektplanung Freianlagen (LPH 2-8 nach §39ff HOAI) ≥ 100.000€ netto/Jahr betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerberbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und die Umsatzzahlen jeweils innerhalb der einzelnen Disziplinen sind zu addieren.
III.1.1.2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
a) Personelle Ausstattung: die Summe der Büroinhaber_in und der Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss (Master, Bachelor oder vergl.) beträgt für die Disziplin Landschaftsarchitektur im Durchschnitt der letzten drei Jahre (2020-2022) mindestens 2/Jahr.
b) Nachweis Kammereintragung für die Disziplin Landschaftsarchitektur. Bei Bewerbern, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gelten vergleichbare gesetzliche Regelungen ihres Herkunftslandes betreffend die Nachweise angelehnt an die Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG
c) Nachweis der Professionalität des Künstlers/ der Künstlerin durch Vorlage von Vita und Ausstellungsverzeichnis
d) Nachweis von Referenzprojekten
Mit dem Bewerbungsbogen sind innerhalb der Bewerbungsfrist vier unterschiedliche Referenzprojekte (P1 bis P4) einzureichen.
Für alle Referenzprojekte gilt folgendes: Die Referenzprojekte müssen den in der Bewerbergemeinschaft benannten Landschaftsarchitekturbüro oder dem/ der Künstler_in jeweils eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle der Bewerbergemeinschaft mit einem weiteren Büro der jeweiligen Disziplin kann jeweils nur ein Projekt benannt werden. Referenzprojekte von Nachunternehmen sind nicht zugelassen. Die Referenzprojekte müssen unter eigenem Namen erstellt worden sein. Zusätzliche Mindestanforderungen:
Referenzprojekt P1 zur Objektplanung Freianlagen muss realisiert worden sein. „Realisiert“ bedeutet hierbei, dass die Freianlage funktionsfähig und bis auf unerhebliche Restarbeiten im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Verfahrens fertiggestellt und an den Nutzer übergeben wurde mit Baukosten (KGR 500 nach DIN 276) netto ≥ 250.000Euro, mit einem eigenen Leistungsumfang: mind. Leistungsphase 2-5, vollständig erbracht.
Bei Referenzprojekt P2 zur Objektplanung Freianlagen muss ein Leistungsumfang von mind. Leistungsphase 2, vollständig erbracht worden sein, alternativ kann ein Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Diese Leistung muss im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht worden sein. Wird für P2 ein realisiertes Projekt eingereicht, kann der Abschluss der LP 2 vor dem o.g. Zeitraum liegen, während die Fertigstellung innerhalb dieses Zeitraum liegen muss.
Referenzprojekt P3 zur Kunst muss realisiert worden sein.
Referenzprojekt P4 zur Kunst muss nicht realisiert worden sein.
III.1.2. Auswahlkriterien
Die Bewertung erfolgt hinsichtlich P1 und P2:
A. der stadträumlichen, landschaftsarchitektonischen Qualität des Gestaltungskonzepts (max. 50 Punkte);
B. Konstruktion, Material, Details (max. 25 Punkte).
Die Bewertung erfolgt hinsichtlich P3 und P4:
A. Qualität des Konzepts (max. 50 Punkte);
B. Vergleichbarkeit (Kunst im Außenraum) Zusatzpunkte, keine Mindestanforderung (entweder für P3 oder P4 möglich) (max.10 Punkte);
Die Darstellung pro Referenz Projekt (P1, P2, P3 und P4) ist auf jeweils eine Seite (analog DIN A3, Querformat, pdf und jpg, 200dpi) zu beschränken.
Darüber hinaus gehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt entsprechend der genannten Kriterien.
Landschaftsarchitekt/in, Künstler_in
Abschnitt IV: Verfahren
Entwurfsidee/Leitgedanke, Gestaltungskonzept, Landschaftsarchitektonisches Konzept und Erschließung, Künstlerisches Konzept, Funktionalität, Nachhaltigkeit, Baurechtliche Anforderungen, Wirtschaftlichkeit
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Weitere Präzisierungen und Unterkriterien sind dem Auslobungstext zum Wettbewerb zu entnehmen.
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 3
Die Wettbewerbssumme beträgt 64.200 Euro netto. 39.200 Euro netto werden in Form von 3 Preisen und eine Anerkennung vergeben:
1. Preis: 15.700 Euro, 2. Preis: 11.800 Euro, 3. Preis: 7.800 Euro, Anerkennung: 3.900 Euro.
25.000 Euro netto werden unter den Teilnehmer_innen, die eine zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassene Wettbewerbsarbeit einreichen, als anteiliges Bearbeitungshonorar gleichmäßig aufgeteilt.
Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise Bewerberverfahren:
Der Bewerbungsbogen und die vorgenannten Anlagen sind als Formularvordrucke im Internet unter der Adresse: www.bbr.bund.de/wettbewerb-bmas-la (>BBR mit Baubereich > Wettbewerbe > Planungswettbewerbe) erhältlich.
Es sind ausschließlich die vorgesehenen Formularvordrucke zu verwenden. Für die Teilnahme am Wettbewerb muss der unterzeichnete Bewerbungsbogen mit den Erklärungen und den geforderten Anlagen/Nachweisen zusammen über einen personalisierten Link hochgeladen werden.
Der Link wird auf Anfrage via E-Mail an: Bmas.wbw@bbr.bund.de den Bewerbern zugesandt. Der Link zum Hochladen auf den BSCW-Server des Bundes kann bis zum 30.10.2023, 14:00 Uhr angefragt werden. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 02.11.2023, 14:00 Uhr hochgeladen werden. Die Präsentation der Referenzprojekte P1 bis P4 (analog DIN A3, Querformat PDF und JPG, 200 dpi) sowie der ausgefüllte Bewerbungsbogen müssen innerhalb der Bewerbungsfrist auf den BSCW-Server hochgeladen werden. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben oder mit Namenszug versehen einzureichen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich nicht für den unterschriebenen Bewerbungsbogen, die Präsentation der Referenzprojekte und die Benennung der Projekte P1 bis P4 (Bewerbungsbogen). Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist hochgeladen, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Berliner Architektenkammer ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.
Hinweise zu III.1.1.1 und III1.1.2:
Beruft sich der Bewerber hinsichtlich der gestellten Mindestanforderungen unter Punkt III.1.1 zum Umsatz auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist der/die Nachunternehmer zu benennen und für den/die Nachunternehmer eine Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage2), die Anlage 4 und die Verpflichtungserklärung (Anlage 5) ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Bewerbungsbogen Teil I vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrages an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß dem § 45 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. §47 VgV), muss er zusätzlich eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung mit dem Nachunternehmer für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorlegen.
Im Rahmen der Russlandsanktionen ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 (Anlage 6) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nach Abschluss des Wettbewerbs und zum Verhandlungsverfahren ist der Bewerbungsbogen Teil 2 zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach VgV über die E-Vergabe innerhalb der hierzu noch zu benennenden Frist einzureichen. Das Projektteam ist namentlich vorzustellen und das Erfüllen der gestellten Mindestanforderungen an das Team ist durch Vorlage eines beruflichen Werdegangs und entsprechender Studiennachweise zu belegen. Gewünscht ist, dass die vorgesehene Projektleitung dem Projekt langfristig zur Verfügung steht, ebenso sollte ein Projektteam gebildet werden, das beständig zusammenarbeitet. Mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch wird der Vertragsentwurf übersandt.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: 0049 (0)228 9499-0
0049 (0)228 9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe.berlin@bbr.bund.de
Telefon: +49 3018401-8450
Internet-Adresse: www.bbr.bund.de