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Hamburger Sanierungspreis 2026 für Nichtwohngebäude , Hamburg / Deutschland

Abgabefrist 14.11.2025

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2040412
Tag der Veröffentlichung
21.10.2025
Abgabetermin
14.11.2025
Preisverleihung
06.02.2026
Verfahrensart
Award
Fachbereich
Allgemein
Architektur
Auslober
Freie und Hansestadt Hamburg
vertreten durch die
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Koordination
ZEBAU GmbH, Hamburg
D&K drost consult GmbH, Hamburg

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

Hamburger Sanierungspreis 2026 für Nichtwohngebäude
 
Einsendeschluss: 14. November 2025
 
Der Hamburger Sanierungspreis 2026 zeichnet bereits bestehende klimafreundliche Sanierungsprojekte von Nichtwohngebäuden aus, um innovative Projekte sichtbarer zu machen und das Engagement der Beteiligten zu würdigen. Zudem schafft die Auslobung Anreize für weitere Projekte, indem die hochbaulichen und anlagentechnischen Lösungen der Vorzeigeprojekte und die Erfahrungen der Projektbeteiligten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So können Akteur:innen ihre Netzwerke ausbauen und Wissen und Erkenntnisse teilen.
 
Die Ausloberin des Hamburger Sanierungspreises 2026 für Nichtwohngebäude ist die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Die Durchführung erfolgt durch die ZEBAU GmbH zusammen mit D&K drost consult GmbH. Bis Mitte November 2025 können Projekte eingereicht werden. Eine unabhängige Fachjury bewertet bestehende Sanierungsprojekte, die durch ihre Sanierung eine wesentliche Einsparung in den CO2-Emissionen während des Gebäudebetriebs erreichen. Es werden zwei Kategorien ausgeschrieben: Projekte der Kategorie „Gesamtmaßnahme“ mit ganzheitlichem Ansatz und Projekte, die sich durch „Einzelmaßnahmen“ besonders hervorheben. Mindestvoraussetzung für die Kategorie „Gesamtmaßnahme“ ist eine erzielte Ersparnis von 65 Prozent der CO2-Emissionen (Vergleichswert vor und nach der Sanierung) oder die Einsparung von 65 Prozent des Primärenergiebedarfes. Falls das Sanierungsprojekt diese Anforderungen nicht erfüllt, kann es auch in der Kategorie „Einzelmaßnahme“ eingereicht werden. In dieser Kategorie sind verschiedene Einzelmaßnahmen nachzuweisen, wobei Maßnahmen aus zwei Listen beispielhafter Sanierungsmaßnahmen zu erfüllen sind.
 
Die Preisverleihung findet am 06. Februar 2026 unter der Schirmherrschaft von Senatorin Katharina Fegebank statt. In beiden Wettbewerbskategorien werden jeweils die drei besten Einreichungen mit folgenden Geldpreisen ausgezeichnet: 1. Platz: 5.000,- Euro; 2. Platz: 3.000,- Euro, 3. Platz: 1.000,- Euro.
 
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen unter: Hamburger Sanierungspreis 2026 für Nichtwohngebäude - hamburg.de

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