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Grundstücke zur Wohnbaulandentwicklung Wandhofen/Schützenhof , Schwerte / Deutschland

Abgabefrist 19.07.2021

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2031455
Tag der Veröffentlichung
16.04.2021
Ergänzung zur Ausschreibung
07.06.2021
Abgabetermin
19.07.2021 12:00
Preisgerichtssitzung
15.09.2021
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Grundstücke zur Wohnbaulandentwicklung
Wandhofen/Schützenhof

Angebot
Die Stadt Schwerte, dynamische und weltoffene Mittelstadt mit ca. 48.000 Einwohner*innen im Kreis Unna – reizvoll gelegen an der Ruhr in der Ballungsrandzone des Ruhrgebietes zwischen Dortmund und Hagen am Rande des Sauerlandes – veräußert die folgenden Objekte:

Grundstücke zur Wohnbaulandentwicklung

Beabsichtigt ist der Verkauf der derzeit durch die Sportvereine TuS Wandhofen 1911 e. V. und VfL Schwerte 1919/21 e. V., den Schießsportclub Schwerte e. V. und die die Reisevereinigung Schwerte e. V. genutzten Grundstücke. Hinzu kommt das Grundstück des ehemaligen Freizeit-Allwetter-Bads. Dabei handelt es sich um das Flurstück 1672 (Größe 12.453 m²) auf Flur 2 der Gemarkung Wandhofen sowie die Flurstücke 118, 119, 350, 438, 501, 504 (Größe 22.982 m²) und 439 (Größe 23.140 m²) auf der Flur 30 der Gemarkung Schwerte. Insgesamt beträgt die Größe der anzubietenden Grundstücke somit 58.575 m².

Entwicklungsperspektive
Eine Wohnbaulandentwicklung auf den Flächen ist vor dem Hintergrund des Wohnungsbedarfs in Schwerte vorgesehen. Trotz etwa gleichbleibender Einwohnerzahl wird im vom Rat der Stadt Schwerte beschlossenen Kommunalen Handlungskonzept Wohnen für die Stadt auch in Zukunft ein qualitätsbedingter Neubaubedarf vorausgesagt. Diese setzt sich zusammen aus Bedarfen aufgrund zunehmender Haushaltszahlen (insb. durch die Verkleinerung der Haushaltsgrößen) sowie aus Ersatzbedarfen durch Wohnungsabgänge. Bis zum Jahr 2025 ergibt sich demzufolge ein Bedarf von ca. 600 Wohnungen und bis zum Jahr 2030 nochmals ein Bedarf von ca. 500 Wohnungen. Dies macht eine deutliche Erhöhung der Bautätigkeit notwendig. Das Handlungskonzept prognostiziert speziell im Bereich des Eigenheimbaus einen erheblichen Wohnungsbedarf. Handlungsbedarf besteht außerdem im Bereich des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus sowie bei Eigentumswohnungen. Bei Etagenwohnungen besteht zudem ein Bedarf an altersgerechten Wohnungen und betreuten Wohnformen.

Mit den auf den anzubietenden Flächen geplanten Quartieren soll bedarfsgerechter, vielfältiger und bezahlbarer Wohnraum mit hoher städtebaulicher Qualität entstehen. Die Quartiere sollen sich mit einer angemessenen kleinteiligen Struktur auf der Fläche Wandhofen und einer maßvollen Verdichtung auf der Fläche Schützenhof in ihr Umfeld einfügen und zugleich eine eigene Identität ausbilden. Dabei sollen sie die attraktive Lage beider Flächen am Übergang in die Ruhrauen honorieren, indem sie eine Verknüpfung mit hochwertigen Freiraumstrukturen herstellen. Insgesamt soll das geplante Wohnquartiere mit einer hohen sozialen, funktionalen und ökologischen Qualität zu einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung beitragen.

Ausgangsbedingungen
Eingebettet in den beschaulichen Stadtteil südöstlich des Stadtzentrums liegt die Fläche Wandhofen. Nur wenige Meter südöstlich entfernt fließt die Ruhr, an der entlang der Ruhrtal- Radweg verläuft, sodass sich ein hervorragender Freizeit- und Naherholungswert ergibt. Das Umfeld ist geprägt durch aufgelockerte Wohnbebauung im Norden und Westen sowie Grünflächen im Osten und Süden. In direkter Nachbarschaft befindet sich nordwestlich eine Kindertageseinrichtung. Die Distanz zum Stadtzentrum beträgt ca. 1,3 km, sodass es per Fahrrad oder Auto in komfortabler Reichweite liegt.

Durch ihre Nähe zur nordwestlich gelegenen Schwerter Innenstadt und eine gleichzeitig landschaftlich attraktive Lage am Mühlenstrang und den Ruhrwiesen zeichnet sich die Fläche Schützenhof aus. Die Umgebung ist geprägt von Technologiezentrum und Technologiepark im Norden, ruhiger Eigenheimbebauung im Nordosten und Nordwesten und Geschosswohnungsbau im Westen. Im Norden grenzt die Fläche an die Schützenstraße als östlicher Magistrale der Stadt an. Eine Kindertageseinrichtung liegt nordöstlich fußläufig entfernt. Auch Grund- und weiterführende Schulen, zahlreiche soziale Einrichtungen und eine hervorragende medizinische Versorgung befinden sich in der Nähe. Das Stadtzentrum ist zu Fuß, per Fahrrad, Bus oder Auto in wenigen Minuten erreichbar.

Auf dem durch den TuS Wandhofen 1911 e. V. genutzten Grundstück befindet sich neben dem Sportplatz ein Vereinsheim. Dies gilt ebenso für das Grundstück, das durch den VfL Schwerte 1919/21 e. V. genutzt wird, auf dem darüber hinaus noch eine Tribüne sowie Nebengebäude stehen. Das Grundstück des ehemaligen Freizeit-Allwetter-Bads ist unbebaut. Im Übrigen sind die Sportplatzgrundstücke leicht mit Rasen bedeckt, auf dem ehem. Schwimmbadgrundstück hat sich eine für Siedlungsbrachen typische Sukzessionsvegetation entwickelt. Auf den durch den Schießsportclub Schwerte e. V. und die Reisevereinigung Schwerte e. V. genutzten Grundstücken befindet sich ein weiteres Vereinsheim. Nordöstlich davon schließt sich zur Schützenstraße dichter Gehölzbestand an.

Voraussichtlich bis zur Mitte bzw. zum Ende des Jahres 2023 werden der TuS Wandhofen 1911 e. V. und der VfL Schwerte 1919/21 e. V. noch ihre vorhandenen Sportanlagen nutzen und anschließend in das künftige Sportzentrum im Wandhofener Bruch umziehen. Bis dahin gestattet der Erwerber als Rechtsnachfolger der Stadt Schwerte den Sportvereinen die Nutzung. Der Erwerber tritt die Rechtsnachfolge der Stadt Schwerte in den Verträgen über die dem Schießsportclub Schwerte e. V. bzw. der Reisevereinigung Schwerte e. V. bis zum 31.12.2086 bzw. 31.12.2084 bestellten Erbbaurechte an. Sofern er für diese Grundstücke vor Ablauf der Erbbaurechte eine wohnbauliche Nutzung anstrebt, obliegt ihm die Abstimmung mit den Erbbauberechtigten. Das Grundstück nordöstlich der durch den Schießsportclub Schwerte e. V. und die Reisevereinigung Schwerte e. V. genutzten sowie das des ehemaligen Freizeit-Allwetter-Bads stehen der Nachnutzung unmittelbar zur Verfügung.

Da eine wohnbauliche Entwicklung baurechtlich derzeit auf beiden Flächen unzulässig ist, erfordert die Durchführung der Planung jeweils die Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Bebauungspläne können voraussichtlich als Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt werden. Die ebenfalls erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplans wird daher dann im Wege der Berichtigung erfolgen können. Der Erwerber verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung für die Flächen.

Die Entwicklung auf den Flächen verfolgt den Zweck, einen entscheidenden Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in der Stadt Schwerte zu leisten. Daher verpflichtet sich der Erwerber, insg. mind. 30 % der Wohneinheiten als Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung zu schaffen.

Der verkehrlichen Erschließung der Fläche Wandhofen dient die Straße Untere Wülle, jener der Fläche Schützenhof eine vorhandene Zufahrt von der Schützenstraße. Die auf den Flächen befindlichen Gebäude verfügen über Hausanschlüsse an das Elektrizitäts-, Erdgas-, Trinkwasser-, Trennkanalisations- (Wandhofen) bzw. Mischkanalisations- (Schützenhof) sowie Glasfasertelekommunikationsnetz. Die wohnbauliche Entwicklung der Flächen erfordert ihre gesicherte Erschließung. Über die Herstellung der Erschließungsanlagen hinaus ist hierzu auch die vorhandene Zufahrt zur Fläche Schützenhof satzungsgemäß auszubauen. Der Erwerber verpflichtet sich zur Herstellung der Erschließungsanlagen.

Auf der Fläche Wandhofen befindet sich teilweise die unter der Nummer 07/19 im Altlastenkataster des Kreises Unna verzeichnete Altlastenverdachtsfläche. Auf der Fläche Schützenhof befinden sich die unter den Nummern 07/69, 07/303 und 07/469 im Altlastenkataster des Kreises Unna verzeichneten Altlastenflächen komplett, die unter der Nummer 07/468 im Altlastenkataster des Kreises Unna verzeichnete Altlastenverdachtsfläche teilweise. Der Erwerber verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für die Bodensanierung. Die Fläche Schützenhof befindet sich teilweise innerhalb des durch die Bezirksregierung Arnsberg vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets Ruhr A05–A07. Dieses ist der Entwicklung des städtebaulichen Konzepts zu beachten.

Makrostandort
Die Stadt Schwerte hat ca. 48.000 Einwohner. In den vergangenen fünf Jahren ist die Bevölkerungszahl etwa gleichbleibend. Die Bevölkerungsdichte beträgt ca. 846 Einwohner/km² und liegt damit höher als die landesweite, jedoch unter der des Regionalverbands Ruhr.

Mit den Anschlussstellen Schwerte der Bundesautobahn 1 und Ergste der Bundesautobahn 45 sowie der Bundesstraße 236 verfügt Schwerte über einen Zugang zum Fernstraßennetz. Am Schwerter Bahnhof besteht eine Anbindung an den Eisenbahnregionalverkehr sowie ab dem Jahr 2021 auch an den Fernverkehr.

Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Aktivitäten in Schwerte hat sich in den letzten Jahren von der Eisen- und Metallverarbeitung auf den Dienstleitungssektor verlagert. Mittlerweile sind dort ca. 54 % der insgesamt ca. 14.000 in der Stadt Beschäftigten tätig. Durch die Nähe zu den umliegenden Oberzentren besteht in der nahen Umgebung ein großes und vielfältiges Arbeitsplatzangebot. Die Arbeitslosenquote liegt mit 7,0 % (02/2021) unter der des Kreises Unna und des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Stadtgebiet sind zahlreiche Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sowie mehrere weiterführende Schulen vorhanden. Darüber hinaus verfügt Schwerte über eine ausgezeichnete Anbindung an die benachbarte Technologie- und Hochschullandschaft. Alleine im Umkreis von 50 km existieren mehr als 20 Fachhochschulen und Universitäten.

Eingebettet in reizvolle Natur bietet Schwerte nicht nur eine große Auswahl an Freizeitaktivitäten im Grünen, sondern auch eine Vielzahl an Veranstaltungen. Dabei profitiert die Stadt nicht zuletzt vom leidenschaftlichen ehrenamtlichen Engagement ihrer Bürger. Auch Gästen bietet sich insb. mit dem RuhrtalRadweg und der historischen Altstadt eine idyllische Destination.

Vergabeverfahren
Der Verkauf erfolgt als Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität mit Mindestpreis. Die Teilnahme am Verfahren erfordert die Einreichung jeweils eines städtebaulichen Entwurfs (Lageplan, Isometrie, Perspektiven etc.) mit textlicher Erläuterung des Konzepts für beide Flächen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt gemeinsam, Angebote nur für eine Flächen werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Auswahl über das zu realisierende Konzept trifft der Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen des Rats der Stadt Schwerte nach vorher definierten Kriterien.

Zulassungsvoraussetzungen
Bei der Zulassung für die Vergabe können nur fristgerecht eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden. Das Mindestgebot für die Grundstücke beträgt 6 Mio. € netto. Dieser Mindestpreis leitet sich u. a. aus einem Wertgutachten der kommunalen Bewertungsstelle des Kreises Unna ab. Eine gesicherte Finanzierung ist durch einen Eigenkapitalnachweis oder Bankbürgschaften zu belegen. Zudem erklärt der Erwerber sein Einverständnis mit den Ausgangsbedingungen. Hierzu zählt insbesondere eine Freistellung der Stadt Schwerte durch den Grundstückskäufer im Falle von Verunreinigungen aller Art (Altlasten) von jeglichen Inanspruchnahmen durch Dritte oder Behörden. Darüber hinaus sollte der Nachweis bereits realisierter Referenzprojekte ähnlichen Bauvolumens erbracht werden.

Auswahl des zu realisierenden Konzepts
Die Veräußerung der Grundstücke erfolgt hauptsächlich nach städtebaulichen Kriterien. In der Auswahl der Angebote werden die Konzeptqualität zu 70 % und der Kaufpreis zu 30 %, bezogen auf die erreichbare Höchstwertung, gewichtet. Hinsichtlich des Kaufpreises erfolgt eine relative Bewertung proportional zur Lage innerhalb der Spannweite zwischen dem Mindestgebot und dem Bestgebot. Von der auf die erreichbare Höchstwertung bezogenen Gewichtung der Konzeptqualität entfallen 50 Prozentpunkte auf die Fläche Schützenhof, 20 Prozentpunkte auf die Fläche Wandhofen.

In der Gewichtung spiegelt sich der Vorrang der Konzeptqualität für das Vergabeverfahren wider. Ein Angebot, das hinsichtlich der Konzeptqualität mit der Hälfte der dabei erreichbaren Höchstwertung bewertet wird und den höchsten Kaufpreis nennt, würde z. B. 65 % der erreichbaren Höchstwertung erhalten. Damit zu vergleichen wäre z. B. ein Angebot, dass hinsichtlich der Konzeptqualität mit drei Viertel der dabei erreichbaren Höchstwertung bewertet wird und genau zwischen Mindest- und Bestgebot liegt. Dieses würde 67,5 % der erreichbaren Höchstwertung erreichen und erhielte somit den Vorzug.

Zeitplanung
Bekanntmachung des Vergabeverfahrens: 16.04.2021
Frist für die Einreichung der Konzepte der Bewerber: 05.07.2021
Beschluss über die Auswahl des zu realisierenden Konzepts: 15.09.2021

Abgabe der Unterlagen
Adresse der Übermittlung:
Hr. David Weber
Stadt Schwerte
Planungsamt
Abteilung Städtebau und Liegenschaften
Rathausstraße 31
58239 Schwerte
E-Mail: david.weber@stadt-schwerte.de

Abzugeben sind ein gedruckter Plansatz und zusätzlich ein digitales Exemplar der Unterlagen.

Eingangsfrist
19.07.2021, 12:00 Uhr

Weiteres Vorgehen
Nach dem Beschluss über die Auswahl des zu realisierenden Konzepts werden die Interessenten über das Ergebnis informiert. Dabei erfahren diese auch ihr Resultat bezogen auf die erreichbare Höchstwertung. Der Interessent mit dem zur Realisierung ausgewählten Konzept wird zugleich zum Erwerber designiert.

Nach der Auswahl des zu realisierenden Konzepts werden die Beschlüsse über die Aufstellung der für eine wohnbauliche Entwicklung der beiden Flächen erforderlichen Bebauungspläne gefasst. Unmittelbar darauffolgend schließt die Stadt Schwerte mit dem Erwerber für jede der beiden Flächen einen Grundstückskaufvertrag. Anlage und Bestandteil des Grundstückskaufvertrags wird das jeweils eingereichte städtebauliche Konzept. Während der Aufstellung der Bebauungspläne werden die Grundstücke dem Erwerber anhand gegeben.

Bis zu den Beschlüssen über die öffentliche Auslegung der Bebauungspläne werden zu beiden Flächen die Verträge sowie, als deren Bestandteile, das jeweilige städtebauliche Konzept, aufgrund weiterer Abstimmungen zwischen der Stadt und dem Erwerber näher konkretisiert. Dabei sind insb. die Erkenntnisse aus den Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Zusätzlich wird für beide Flächen jeweils ein Erschließungsvertrag geschlossen.

Mit Rechtswirksamkeit der Bebauungspläne für die beiden Flächen wird der Kaufpreis fällig. Zugleich treten der städtebauliche und Grundstückskauf- sowie der Erschließungsvertrag in Kraft; die Realisierung des Konzepts beginnt.

Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Hr. David Weber
Stadt Schwerte
Planungsamt
Abteilung Städtebau und Liegenschaften
Rathausstraße 31
58239 Schwerte
Tel.: +49/2304/104 646
E-Mail: david.weber@stadt-schwerte.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.schwerte.de/wirtschaft-planen-bauen-verkehr/planen-bauen/grundstuecke-und-wohnen/grundstuecke-zur-wohnbaulandentwicklung

Sonstiges
Das Grundstück wird verkauft wie es liegt und steht, ohne Gewähr für Größe, Güte sowie Beschaffenheit und zzgl. sämtlicher Nebenkosten, wie Notar- und Gerichtsgebühren etc. Dieser Prospekt stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient lediglich der Information über Lage, Größe und Verwertbarkeit des Objekts. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten

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