Wettbewerbs-Ausschreibung
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- wa-ID
- wa-2032456
- Tag der Veröffentlichung
- 03.09.2021
- Bewerbungsfrist
- 13.09.2021
- Abgabetermin Pläne
- 22.11.2021
- Preisgerichtssitzung
- 14.10.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Europäischer Wirtschaftsraum
- Fachbereich
-
Kunst/Design
Landschaftsgestaltung - Teilnehmer
- Künstler*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Auslober
- Freistaat Thüringen
- Koordination
-
Architektur + Stadtplanung
Fiebig Schönwälder Zimmer
Gestaltung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die Opfer des Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in Erfurt
Anlass und Ziel
Der Freistaat Thüringen lobt einen Wettbewerb zur Erlangung von landschaftsarchitektonischen und künstlerischen Entwürfen für die Gestaltung einer Stätte der Erinnerung und Mahnung für die Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) auf dem Beethovenplatz in Erfurt zum Gedenken an die zehn Opfer der tödlichen Anschläge in den Jahren 2000 bis 2007 aus.
Ziel und Aufgabe des Wettbewerbs ist die landschaftsarchitektonische und künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema und der entsprechenden gestalterischen Formulierung eines Objektes, räumlichen Zäsur und/ oder Installation im Sinne einer modernen Mahnmal- und Erinnerungskultur im öffentlichen Raum.
Unter Berücksichtigung der aus der Auslobung hervorgehenden Einschränkungen und Vorgaben ist den Teilnehmenden die Wahl eines oder mehrerer zueinander in Bezug stehenden Objekten/ Installationen freigestellt. Gewünscht sind künstlerische Projekte und Gestaltungen, welche durch ihre ästhetische Anmutung und Positionierung den Stadtraum bereichern und das öffentliche Publikum an dem Diskurs partizipieren lassen.
Es wird ein sensibler Umgang mit der Thematik angestrebt. Eine „laute“, beziehungsweise funktional überfrachtete Mahnmalsgeste wird explizit nicht gewünscht. Der Wettbewerbsbereich umfasst ausschließlich die in der Auslobung vorgesehene Fläche.
Der Beethovenplatz liegt in unmittelbarer Nähe des Thüringer Landtags und steht unter Denkmalschutz. Der Platz wurde in den 1950er Jahren unter Beachtung der landschaftsarchitektonischen Strukturen der ursprünglichen Gestaltung aus den 1920er Jahren neu gestaltet. Zu den gestalterischen Grundprinzipien gehören insbesondere die weite, offene, innenliegende Wiesenfläche und die rahmenden Gehölzbepflanzungen. Diese Gestaltungsprinzipien sind wesentlich für die historische Aussagekraft der Grünanlage, d.h. denkmalkonstituierend. Entsprechend wäre die neue Gedenkstätte so zu gestalten und zu integrieren, dass diese o.g. Gestaltungsprinzipien gewahrt bleiben.
Das Kunstwerk soll einen dauerhaften Charakter erhalten und einen geringen Pflege- und Wartungsaufwand sowie möglichst wenige Eingriffe in den Baugrund erfordern. Die öffentliche Nutzung soll nicht beeinträchtigt werden.
Für die Gestaltungen des Mahnmals, die sich ausdrücklich auf die landschaftlichen Elemente des Beethovenplatzes beziehen sollen, stehen insgesamt 200.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zur Verfügung. Die Realisierung ist für 2023 geplant.
Termine
Bewerbungsschluss: 13. September 2021
Weitere Informationen und Unterlagen unter