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Fennpfuhler Tor , Berlin-Lichtenberg / Deutschland

Bewerbungsfrist 06.10.2022

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2034837
Tag der Veröffentlichung
06.09.2022
Bewerbungsfrist
06.10.2022 17:00
Abgabetermin Pläne
17.02.2023
Preisgerichtssitzung
23.03.2023
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Fachbereich
Architektur
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Stadtplaner*innen, Architekt*innen oder Landschaftsarchitekt*innen
Auslober
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
OTTO WULFF Projektentwicklung GmbH
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Koordination
UmbauStadt PartGmbB, Berlin
Einphasiger nichtoffener städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb 
„Fennpfuhler Tor“ in Berlin-Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl
 
Auslober:innengemeinschaft
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Stefan-Heym-Platz 1, 10367 Berlin
OTTO WULFF Projektentwicklung GmbH, Büro Berlin, Neue Grünstraße 26, 10179 Berlin
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
 
Kontaktstelle
UmbauStadt PartGmbB
 
Verfahrensaufgabe
Gegenstand des nichtoffenen städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs ist die Planung eines kompakten, gemischten Teilquartiers mit dem Schwerpunkt Wohnen als südwestlichen Abschluss und Arrondierung des Ortsteils Fennpfuhl in Berlin-Lichtenberg. Das knapp 3 ha große Wettbewerbsgebiet zwischen der Max-Brunnow-Straße, der stark befahrenen Storkower Straße und dem S-Bahnring befindet sich am unmittelbaren südwestlichen Rand der in den 70er und 80er Jahren entstandenen Großwohnsiedlung „Fennpfuhl“ am Übergang zum Bezirk Friedrichshain über die Thaerstraßenbrücke.
 
Das Areal ist im Besitz der städtischen Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE, der Otto Wulff Projektentwicklung GmbH, des SILB (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) sowie des SODA (Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Das mittige Kerngrundstück der HOWOGE wird heute von einem Garagenhof, das östlich angrenzende Grundstück der Otto Wulff Projektentwicklung GmbH von teilweise leerstehenden, zum Rückbau vorgesehenen Gewerbebauten aus DDR-Zeiten besetzt. Auf den westlich und südlich angrenzenden Grundstücken der BIM und der HOWOGE befinden sich ein ungeordneter Parkplatz, ein ebenfalls mittelfristig zum Rückbau vorgesehenes ehemaliges Verwaltungsgebäude, welches heute als Unterkunft für Menschen mit Fluchterfahrung zwischengenutzt wird, sowie wenig qualifizierte Abstandgrünflächen zur Storkower und zur Max-Brunnow-Straße. Darüber hinaus wird das Areal durch die, im Zuge der Planungen der A100 bestehenden, Ausbaupläne der Storkower Straße beeinflusst, mit denen neben der ins Gebiet eingreifenden Trassenverbreiterung ein unmittelbarer
Anschluss der Arthur-Weisbrodt-Straße an die Thaerstraßenbrücke geschaffen werden soll. Im Kontext dieses bestehenden großen Entwicklungs- und Umstrukturierungsbedarfs soll auf dem Wettbewerbsareal eine verdichtete, den Ortsteil Fennpfuhl zur Storkower Straße abschließende und arrondierende Bebauung mit Schwerpunkt Wohnen und das Quartier aufwertenden Zusatznutzungen entstehen. Die Bebauung soll sich organisch in das Gesamtquartier einbinden und als städtebauliche Dominante das Gesamtquartier an einem zentralen Quartierszugang und Übergang zum Stadtteil Friedrichshain / Schlachthofareal selbstbewusst markieren. Hierbei sind die Setzungen des übergeordneten Rahmenplans Fennpfuhl und der bereits erfolgten Entwicklungen entlang der Storkower Straße (Storkower Bogen, Neubau der Vonovia auf dem WGLi-Parkplatz Rudolf-Seiffert-Straße, etc.) zu berücksichtigen. Das Areal soll zukünftig ein Bindeglied zwischen den benachbarten Stadträumen und den städtebaulichen Dominanten am südwestlichen Rand des Fennpfuhls, wie dem „Storkower Bogen“, dem „Gustavo-Haus“ und dem „Vienna House Andel ́s Hotel“ an der Landsberger Allee, bilden.
 
Unter Beachtung des Berliner Hochhausleitbildes soll das Areal den südwestlichen Quartiersrand des Fennpfuhls mit entsprechend hoher urbaner Dichte und einer an den benachbarten Dominanten orientierter maximaler Höhe städtebaulich hochwertig aufwerten. Die dichte Randbebauung soll dabei gleichzeitig das Quartier Fennpfuhl gegenüber der stark befahrenen Storkower Straße schützen. In Verlängerung der Thaerstraßenbrücke soll ein neuer Quartiersauftakt im Süden des Quartiers geschaffen und das Quartier mit attraktiven Frei- und Grünräumen, Wegebeziehungen und Nutzungsangeboten organisch mit dem Quartier vernetzt werden. Neben der Aufwertung und Qualifizierung der nördlich des Wettbewerbsgebiets verlaufenden öffentlichen grünen Allee sowie der südlichen Fuge zur Storkower Straße ist die Ausbildung von attraktiven grünen Innenbereichen des neuen Quartiers vorgesehen. Mit der Neubebauung soll vor allem dringend nachgefragter und das Quartier sinnvoll ergänzender zeitgemäßer Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen geschaffen werden. Darüber hinaus sollen mit Zusatznutzungen wie quartiersbezogenen Dienstleistungen, Gastronomie, Büros und Kreativräumen sowie sozialräumlichen Angeboten die Erdgeschosszonen belebt und fehlende Angebote für den ganzen Fennpfuhl geschaffen werden.
Ziel ist die Konzeption eines dichten, autoarmen und im Sinne der Energieeffizienz, des Materialeinsatzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung vorbildlichen und nachhaltigen Mikroquartiers. Am neu entstehenden Quartierseingang soll ein attraktiver Ankunftsort für das Quartier „Fennpfuhler Tor“ und den Stadtteil Fennpfuhl entstehen.
Der Wettbewerb geht von der bestehenden Trassenvorplanung für den Ausbau der Storkower Straße der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität und Verbraucher inkl. des neuen Knotenpunktes zur Storkower Straße in Verlängerung der Thaerstraßenbrücke aus. Aufgrund der verschiedenen Flächeneigner und der unterschiedlichen Zeithorizonte der möglichen Entwicklung gliedert
sich der Wettbewerb in drei anzunehmende Baufelder. Die Neuentwicklung der Bestandliegenschaften der HOWOGE und der Otto Wulff Projektentwicklung GmbH soll möglichst zeitnah beginnen können. Die weiteren entstehenden Baufelder westlich und östlich der Verlängerung der Thaerstraße können erst später zugunsten des o.g. neuen markanten Quartierseingangs umgestaltet werden, weswegen eine phasenweise Bebaubarkeit ermöglicht werden muss. In Anbetracht der angestrebten städtebaulichen Dichte des Quartiers und der damit einhergehenden Komplexität muss die zukünftige Bebauung durch einen oder mehrere qualifizierte B-Pläne legitimiert werden.
 
Ziel des städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs ist die Entwicklung eines Städtebaulichen Rahmenplans als Grundlage der Bebauungsplanung. Die Beauftragung soll mindestens die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans (Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung nach Merkblatt 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg) sowie eines Gestaltungshandbuch für den entstehenden Frei- und Grünraum umfassen.
 
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner:in und / oder Architekt:in und / oder Landschaftsarchitekt:in befugt sind. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner:innen und / oder Architekt:innen mit Landschaftsarchitekt:innen zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist zwingend vorgeschrieben, falls der Einzelbewerbende diese Qualifikationen nicht nachweisen kann.
 
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner:in, Architekt:in oder Landschaftsarchitekt:in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
 
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein oder mehrere verantwortlicher Berufsangehöriger benannt sind, die in ihrer Person für die Leistung, die sie übernehmen soll, die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften.
 
Liegen in der Person des Teilnehmenden Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Die Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen.
Im Falle einer weiteren Beauftragung muss der/die Bieter:in (Preisträger:in) im Vorfeld der Auftragsvergabe die Einhaltung folgender Auftragsbedingungen erklären. Die entsprechenden Formulare und Nachweise müssen erst im Nachgang des Wettbewerbs zum Zeitpunkt der Vergabe erbracht werden, die darin enthaltenden Voraussetzungen müssen jedoch zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein:
- Bietererklärung zum Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz 
- Erklärung zur Frauenförderung
- Verpflichtung zur Vertraulichkeit
- Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß GWB und MiLoG
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
 
Vier Teilnehmerteams wurden durch die Auslober:innen gesetzt. Zur Auswahl der restlichen acht Teilnehmenden ist dem Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet.
 
Es werden Bewerber:innen gesucht, die Erfahrung in der Planung von vergleichbaren dichten innerstädtischen Wohngebieten haben. Nachzuweisen ist die Planung oder Realisierung von einem innerstädtischen städtebaulichen Projekt mit dem Schwerpunkt Wohnen (Mindestgröße 1 ha) in den letzten 8 Jahren (Planung und Realisierung, Wettbewerbserfolg oder Anerkennung).
 
Zur Teilnehmendenauswahl werden die Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen inkl. Referenz gemäß § 3 (3) RPW 2013 geprüft. Abgesehen davon gibt es keine Auswahlkriterien. Erfüllen mehrere Bewerber:innen die unten genannten Anforderungen, werden die acht Teilnehmenden ausgelost.
Aus Bewerbungen ausgewählte Teilnehmer:innen dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser:in). Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften.
Alle Angaben sind im Teilnahmeantrag einzutragen bzw. ihm als Anlage beizufügen. Der Teilnahmeantrag ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
 
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
06.10.2022 um 17:00 Uhr
 
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:innen
MLA+ GmbH | Lysann Schmidt Landschaftsarchitektur
HemprichTophof Gesellschaft von Architekten mbH | TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft 
GSAI Galandi Schirmer Architekten und Ingenieure GmbH | HÖHN Landschaftsarchitektur
 
Kriterien für die Bewertung der Projekte
Die Entscheidungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen. Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt keine Prioritätensetzung wider.
 
- Qualität des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzeptes
- Leitidee und Gesamtkonzept
- Einbindung in die stadträumliche Situation und städtebauliche
- Begründbarkeit der Lösung
- Qualität und Funktionalität der baulich-räumlichen Gestaltung (bauliche Dichte, Kubatur, Gebäudekonfiguration, Raumgliederung, Raumbildung, Adress- und Identitätsbildung)
- Schlüssigkeit und Qualität der Gebäude- und grundlegenden Grundrisstypologien
- Grundlegende Nutzungsverteilung und -zuordnung
- Funktionalität
- Qualität der Freiräume
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit
 
Die detaillierten Kriterien werden den Teilnehmern in der Auslobung mitgeteilt.
 
Angaben zu den Preisen
Es werden voraussichtlich drei Preise vergeben.
 
Die Wettbewerbssumme beträgt 58.000 Euro (netto). 
1. Preis: 34.000 EUR 
2. Preis: 20.400 EUR
3. Preis: 13.600 EUR
 
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preise und Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
 
Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmende Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die im Rahmen des Realisierungsteils durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
 
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.
 
Preisgericht
Fachpreisrichterin | Frau Prof. Almut Grüntuch-Ernst | Grüntuch Ernst Architekten, Berlin
Fachpreisrichter | Herr Prof. Tobias Wulf | wulf architekten, Stuttgart
Fachpreisrichter | Herr Prof. Manfred Ortner | O&O Baukunst, Berlin
Fachpreisrichter | Herr James Miller Stevens | StadtLandFluss Büro für Städtebau und Stadtplanung, Berlin
Fachpreisrichter | Herr Timo Herrmann | bbz landschaftsarchitekten, Berlin
Stellvertretender Fachpreisrichter | Stephan Schwarz |  ISSS, Berlin
Stellvertretender Fachpreisrichter | Martin Stokmann | bgmr, Berlin
Stellvertretende Fachpreisrichterin | Barbara Horst | StadtLandFluss, Berlin
Sachpreisrichter | Herr Güttler-Lindemnann | Stadtplanungsamt, BA Berlin-Lichtenberg
Sachpreisrichter | Herr Stefan Schautes | HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Sachpreisrichter | Herr Stefan Wulff | Otto Wulff Projektentwicklung GmbH
Sachpreisrichter | Herr Christian Krüger | BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
 
Bewerbung
Der Teilnahmeantrag muss über die Vergabeplattform DTVP im Projektraum „A296-I: Städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Berlin „Fennpfuhler Tor“ | Bewerbungsphase“ unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ ausgefüllt und eingereicht werden. Dafür ist die Installation des „cosinex Bietertools“ erforderlich, womit die Projektdatei des Teilnahmeantrages heruntergeladen, elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform oder die Zusendung per E-Mail ist nicht zugelassen. Einreichungsfrist ist der 06.10.2022, 17 Uhr. 
 
Kommunikation
Das Stellen von Fragen und jegliche sonstige Kommunikation erfolgt über den Reiter „Kommunikation“ im Projektraum der Vergabeplattform DTVP.
 
Termine
Schlusstermin Eingang Teilnahmeanträge: 06.10.2022 
Ausgabe der Auslobung: 31.10.2022
Schlusstermin Rückfragen: 10.11.2022 
Rückfragenkolloquium: vsl. 17.11.2022 
Abgabefrist der Wettbewerbsbeiträge: 17.02.2023 
Preisgerichtssitzung: 23.03.2023
 
Weitere Informationen und Unterlagen unter

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