Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten Wettbewerbe für Architekten und Ingenieure, Landschaftsarchitekten, Architektur Studenten
X

NEU: Bitte beachten Sie, dass Sie sich ab sofort mit E-Mail und Passwort einloggen.

Passwort erneuern
Neu registrieren

Landtagserweiterung und Bürgerpark , Düsseldorf / Deutschland

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
Ergebnis anzeigen
wa-ID
wa-2028245
Tag der Veröffentlichung
14.01.2020
Abgabetermin Pläne
27.04.2020
Abgabetermin Modell
05.05.2020
Preisgerichtssitzung
19.06.2020
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Architektur
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung
Teilnehmer
Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsplaner*innen
Auslober
Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf
Koordination
büro luchterhandt stadtplaner architekten landschaftsarchitekten, Hamburg
Terminänderungen vom Wettbewerbsbetreuer am 24.03.2020:
Abgabe Pläne: 27. April 2020 (alt 01.04.)
Abgabe Modelle: 05. Mai 2020 (alt 08.04.)


---------------------------------


14/01/2020    S9    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren 
Deutschland-Düsseldorf: Architekturentwurf
2020/S 009-017794
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Nationale Identifikationsnummer: DE119270452
Postanschrift: Platz des Landtags 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVS
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Telefon: +49 2118842327
Fax: +49 2118843054Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.nrw.de

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtplanungsamt
Postanschrift: Brinkmannstr. 5
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZVS
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Telefon: +49 2118842327
Fax: +49 2118843054Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: landtag.nrw.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Nationale Identifikationsnummer: DE119270452
Postanschrift: Völklinger Str. 1
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2118842327
E-Mail: vergabe@landtag.nrw.de
Fax: +49 2118843054
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: landtag.nrw.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Verhandlungsverf. m. vorgeschaltetem off. zweiph. hochbaulich-freiraumpl. Realisierungswettb. nach VgV f. ein Erweiterungsgeb. des LT NRW sowie einem freiraumpl. Ideenteil f.d. angrenzenden Bürgerpark
Referenznummer der Bekanntmachung: www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71220000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71220000
71400000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil gem. RPW 2013 durchgeführt werden. Die Anzahl der Wettbewerbsteilnehmer/innen ist in der ersten Phase unbeschränkt und in der zweiten Phase auf maximal 10 Teilnehmer/innen beschränkt. Der Auslober für den Realisierungsteil beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts den/die für den Realisierungsteil mit dem ersten Preis ausgezeichnete/n Teilnehmer/-in nach dem Wettbewerb im Verhandlungsverfahren zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Beauftragt werden stufenweise die folgenden Planungsleistungen nach schriftlicher Aufforderung durch den späteren Auftraggeber:
a) Leistungsstufe 1 (Leistungspaket 1)
— Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V .m. Anlage 10 HOAI,
— Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.
b) Optional: Leistungsstufe 2 (Leistungspaket 2)
— Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI,
— Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung mit der Leistungsstufe 2 bzw. dem Leistungspaket 2 frei. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2 besteht nicht. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin hat insbesondere keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung der Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2.
Das Architektenbüro Eller und Eller hat im Vorfeld eine Studie erstellt, die als Anlage 4.12 abrufbar ist.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt oder Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu tragen oder gem. Richtlinien 2005/36EG und 2001/19 EG entsprechend befähigt ist. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsplanern ist zwingend.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Offen

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die vollständigen Beurteilungskriterien sind in der Auslobungsbroschüre unter der Ziff. 7.3.4 aufgeführt.
Bei den nachfolgenden Beurteilungskriterien handelt es sich um eine verkürzte Darstellung.
Beurteilungskriterien Realisierungsteil:
— Originalität und gestalterische Qualität,
— Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Wirtschaftlichkeit,
— Funktionalität und Nutzungsqualität,
— Energie und Ressourcen/Nachhaltigkeit,
— Einbindung des Gebäudes in den landschaftsarchitektonischen Kontext,
— Funktionalität und gestalterische landschaftsarchitektonische Qualität der äußeren Erschließung,
— Stadtklima.
Beurteilungskriterien Ideenteil:
— Originalität/Grundidee des freiraumplanerischen Konzepts,
— Berücksichtigung und Würdigung bestehender Freiraumqualitäten,
— Qualität der Einbindung in den freiraumplanerischen Kontext,
— Landschaftsarchitektonische Gestaltungsqualität des „Straßenraumes im Park“,
— Qualität des Konzepts in Bezug auf Stadtökologie und Nachhaltigkeit,
— Kreuzungsfreier Verkehr Fuß-/Radweg und Fahrstraße.
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 01/04/2020
Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von 438 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme jeweils teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten. In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer/-innen der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Realisierungsteil von 20 000 EUR (netto) und den Ideenteil von 1 000 EUR (netto). Die verbleibende Wettbewerbssumme für den Realisierungsteil von 207 000 EUR (netto) und den Ideenteil von 21 000 EUR (netto) wird für Preise und Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufgeteilt:
Realisierungsteil
1. Preis 72 000 EUR
2. Preis 50 000 EUR
3. Preis 36 000 EUR
4. Preis 23 000 EUR
5. Preis 16 000 EUR
Anerkennungen insgesamt 10 000 EUR
Das Preisgericht kann für den Realisierungsteil einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.
Ideenteil
1. Preis 10 000 EUR
2. Preis 5 000 EUR
3. Preis 3 000 EUR
4. Preis 2 000 EUR
Anerkennungen insgesamt 1 000 EUR
Das Preisgericht kann für den Ideenteil einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Realisierungsteil von 20.000 Euro (netto) und den Ideenteil von 1 000 EUR (netto).

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Fachpreisrichter/-innen:
Cornelia Zuschke, Planungsdezernentin Düsseldorf
Prof. Robert Niess, Freier Architekt, Düsseldorf
Prof. Jörg Aldinger, Freier Architekt, Stuttgart
Jórunn Ragnarsdóttir, Freie Architektin, Stuttgart
Prof. Gernot Schulz, Freier Architekt, Köln
Prof. Christoph Parade, freier Architekt, Düsseldorf
Markus Schäfer, Freier Stadtplaner, Zürich
Prof. Cornelia Müller, Freie Landschaftsarchitektin, Berlin
Stephan Lenzen, Freier Landschaftsarchitekt, Bonn
Sachpreisrichter/-innen:
André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
Angela Erwin MdL, CDU-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Markus Weske MdL, SPD-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Henning Höne MdL, FDP-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Stefan Engstfeld MdL, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Landtag Nordrhein-Westfalen
Roger Beckamp MdL, AfD-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
Thomas Geisel, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf
Dr. Alexander Fils, Vorsitz Planungsausschuss Landeshauptstadt Düsseldorf

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Eignungskriterien Planungswettbewerb Phase 1:
— Nachweis über die Qualifikation als Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in,
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung.
Eignungskriterien Planungswettbewerb Phase 2:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB gegen die Teilnehmerin/den Teilnehmer vorliegen,
— Neutralitätserklärung,
— Berufshaftpflichtversicherung mit Mind.-Deckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 10 000 000 EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR je Versicherungsfall. Ausreichend ist die Bestätigung einer Versicherung, im Falle der Beauftragung entsprechende Versicherung abzuschließen,
— Eigenerklärung MiLoG,
— Verpflichtungserklärung Scientology,
— Datenschutzerklärung,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude/Objektplanung Freianlagen) in Euro netto jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Mindestgröße des Büros bzw. der Arbeitsgemeinschaft: 10 festangestellte Mitarbeiter/Führungskräfte,
— Eigenerklärung über die beabsichtigte Vergabe von Unteraufträgen (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/in, Eignungsleiher/in, Erklärung Unterauftragnehmer/in),
— Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
—— Referenzprojekt wurde innerhalb der letzten 10 Jahre seit der Wettbewerbsbekanntmachung ganz oder teilweise durch den Bauherren abgenommen.
—— Referenzprojekt wird/wurde ganz oder teilweise unter Verwendung eines Building Information Modeling (BIM) realisiert.
—— Referenzprojekt umfasst Baukosten in Höhe von mindestens 10,0 Mio. EUR (netto) (KG 300-500) und eine Bruttogrundfläche sowie Nutzfläche von jeweils mindestens 4.000 m2.
—— Referenzprojekt fällt in die Honorarzone IV im Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
—— Im betreffenden Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 3 bis 5 und 8 durch den/die Teilnehmer/in selbst erbracht.
Hinweis zu den Eignungsanforderungen:
Eignungsleihe und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Ein Referenzprojekt muss immer mind. 3 der vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Übereinstimmung der Auslobung wurde vom zuständigen Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer
NRW unter der Registrier-Nr. W62/19 bestätigt.
Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer den Inhalt des Verfahrens an.
Die Auslobungsunterlagen sind unter www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents zu finden.
Die Abgabe der ausgedruckten Pläne und des Modells erfolgen an: Der Präsident des Landtags NRW, Völklinger Str. 1, 40219 Düsseldorf
Die Abgabe der digitalen Unterlagen erfolgt unter: evergabe.nrw.de
Termine des Verfahrens:
Wettbewerb 1. Phase
24.1.2020 Frist für schriftliche Rückfragen
29.1.2020 Rückfragenkolloquium
1.4.2020 Abgabe Pläne (Poststempel)
8.4.2020 Abgabe Modell (Poststempel)
12.+13.5.2020 Preisgerichtssitzung
Wettbewerb 2. Phase
14.6.2020 Frist für schriftliche Rückfragen
19.6.2020 Rückfragenkolloquium
19.8.2020 Abgabe Pläne (Poststempel)
26.8.2020 Abgabe Modell (Poststempel)
1.10.2020 Preisgerichtssitzung
Anschließend erfolgt die öffentliche Ausstellung der Arbeiten und das VgV Verhandlungsverfahren.
Planunterlagen der Phasen 1 und 2 können persönlich sowie per Post, Boten oder Kurierdienst eingereicht werden. Pläne, die durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen eingereicht werden, gelten als fristgerecht eingereicht, wenn der Tagesstempel entsprechend das oben stehende jeweilige Datum (unabhängig von der Uhrzeit) nachweist. Die Teilnehmer/-innen haben den Einlieferungsschein bis zur Bekanntgabe der Preisgerichtsentscheidung aufzubewahren und diesen auf Nachfrage vorzulegen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughaussstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
(1) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

09/01/2020

Weitere Ausschreibungen

Jetzt Abonnent werden um alle Bilder zu sehen

jetzt abonnieren

Schon wa Abonnent?
Bitte einloggen