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Erinnern und Mahnen an Rostock-Lichtenhagen 1992 , Rostock / Deutschland

Bewerbungsfrist 30.05.2016

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2014168
Tag der Veröffentlichung
15.03.2016
Bewerbungsfrist
30.05.2016
Abgabetermin Pläne
04.10.2016
Preisgerichtssitzung
23.11.2016
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Zulassungsbereich
Europäischer Wirtschaftsraum
Teilnehmer
Design
Auslober
Hansestadt Rostock
Koordination
Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen, Rostock
p style=margin: 0px; line-height: normal; font-family: Helvetica;> Nichtoffener Kunstwettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren für das „Erinnern und Mahnen an Rostock-Lichtenhagen 1992“

 

Auslober

Hansestadt Rostock

Neuer Markt 1, 18050 Rostock

 

Steuerung des Kunstwettbewerbs

Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen

Sarah Linke

Hinter dem Rathaus 5, 18055 Rostock

 

Dorothea Strube, Wettbewerbsmanagerin

 

Anlass/Wettbewerbsaufgabe

Am 22. August 1992 greifen hunderte Menschen mit Steinen und Brandsätzen die Zentrale Aufnah-mestelle für Asylbewerber (ZAST) in Rostock-Lichtenhagen an. Motiviert und unterstützt werden sie von tausenden sympathisierenden Bürgerinnen und Bürgern. Deren offene Zustimmung zur Gewalt richtet sich zunächst gegen die Sinti und Roma, die wegen Überfüllung seit Wochen vor der ZAST kampieren müssen. Am 24. August zieht sich die Polizei nach der Räumung der Unterkunft zurück. Daraufhin stürmen die Angreifer die leer stehende ZAST und auch das angrenzende Wohnheim viet-namesischer Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter, legen Feuer im Haus und dringen bewaffnet nach oben vor. Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie einige unterstützende Einheimische können sich nur knapp über das Dach vor dem Feuer retten.

Dem Pogrom vorangegangen war eine Hetzkampagne der Politik und der Medien. Obwohl ein Um-schlagen der rassistischen Hetze in Gewalt absehbar war, hatten die lokalen Verantwortungsträger nichts unternommen, um die Lebensbedingungen für die Flüchtlinge in der ZAST zu verbessern und die Situation zu entspannen. Die Rolle von Politikerinnen und Politikern auf Stadt- und Landesebene sowie Verantwortungsträgern in Polizei und Verwaltung bei der Eskalation der Gewalt wurde bis heute nur unzureichend aufgeklärt.

Anlässlich des 25. Jahrestages der rassistischen Ausschreitungen im August 2017 soll die Erinnerung an das Pogrom und die Übernahme von Verantwortung eine dauerhafte, sichtbare Form im öffentli-chen Raum von Rostock erhalten. Eine 2014 einberufene Arbeitsgruppe der Bürgerschaft hat dafür das „Konzept des dezentralen Erinnerns und Mahnens“ formuliert, das durch die Auslobung eines Kunstwettbewerbs umgesetzt werden soll.

Das Konzept des dezentralen Erinnerns sieht vor, dass im öffentlichen Raum von Rostock und gege-benenfalls auch außerhalb Orte geschaffen werden, die Anlass zur Erinnerung an das Pogrom bieten und zur Auseinandersetzung mit der eigenen Verantwortung motivieren. Diese Orte sollen in Bezug stehen zu den Ausschreitungen in Lichtenhagen. Dazu gehören zum Beispiel das Sonnenblumenhaus und das Rathaus, aber auch der Verein Waldemarhof mit seinem interkulturellen Zentrum.

Neben der Erinnerung an die Opfer der Angriffe, steht insbesondere die Übernahme von Verantwor-tung der Akteure und die „Mahnung an Künftige“ im Zentrum der zu entwickelnden Form(en) des Erinnerns. Dazu ist der Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Medien, Verwaltung, Politik und Ortsbeiräten (Stadtteilvertretungen) zu suchen. Erwünscht ist die Integration der Erinne-rungsorte in ein Vermittlungskonzept. Zur Umsetzung von in diesem Rahmen vorgeschlagenen Ver-mittlungsstrategien steht seit November 2015 eine Stelle beim Projektträger Soziale Bildung e.V. zur Verfügung.

Zusammenfassung: Der Vorschlag soll eine reflektierte, mutige und herausfordernde Auseinanderset-zung mit den Dimensionen des Erinnerns und der Verantwortung darstellen. Erinnern soll an solchen (öffentlichen) Orten ermöglicht werden, die in Bezug zu den rassistischen Ausschreitungen im August 1992 stehen. Die Erinnerungsorte sollen ihren besonderen Bezug zu dem Pogrom thematisieren und in den Kontext der Ereignisse einführen. In diesem Zusammenhang können die Erinnerungsorte die Betrachterinnen und Betrachter ermutigen, sich mit der Komplexität des Geschehens zu beschäfti-gen, statt nach einfachen Erklärungen zu suchen. Sie können die Stadtgesellschaft dazu einladen, sich mit der eigenen Rolle vor, während und nach den Angriffen zu beschäftigen.

 

Wettbewerbsart

Der Kunstwettbewerb wird im Einladungsverfahren als nichtoffener, einstufiger, anonymer Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013), soweit für Kunstwettbewerbe anwendbar, durchgeführt. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Das vorgeschaltete, nicht anonyme Bewerbungsverfahren dient der Auswahl von bis zu zehn Künstlerinnen und Künstlern bzw. Künstlergruppen zur Teilnahme am Kunstwettbewerb. Jede/r Teilnehmer/in des Kunstwettbewerbs, der/die eine zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassene Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 1.800,00 (brutto).

Die Beurteilungskriterien für den Kunstwettbewerb werden mit dem Auslobungstext mitgeteilt. Hier-bei handelt es sich zusammengefasst um: Entwurfsidee und künstlerischer Leitgedanke, Reflektion des Themas, Mut zu herausfordernden Lösungen, Kontextualisierung, Einbindung der lokalen Akteure und der Stadtgesellschaft, Präsenz und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum, Möglichkeiten der Ausei-nandersetzung und Vermittlung, Nachhaltigkeit, gestalterische Umsetzung, technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt.

Für die Realisierung des Kunstwerkes steht ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 105.000,00 Euro inklusive sämtlicher Honorare, Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung.

Das im Kunstwettbewerb zur Realisierung empfohlenen Kunstwerk soll umgehend nach der Entschei-dung des Preisgerichts ausgeführt werden. Die Fertigstellung soll spätestens im Juli 2017 erfolgen.

 

Zulassungsbereich

weltweit

 

Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlergruppen weltweit. Die Zusammenarbeit bzw. Teamarbeit mit Professionellen aus Architektur, Landschafsarchitektur, Kommunikationsdesign, Wissenschaft und Kunstvermittlung ist möglich. Bei einer Teambildung ist die Professionalität durch jeweils eine Vita je Teammitglied nachzuweisen. Bei Künstlergruppen ist eine gemeinsame Vita ausreichend. Je Bewerbung sind bis zu drei Referenzen einzureichen. Erwünscht sind dabei Referenzen aus dem Bereich des Erinnerns und Gedenkens, aus Themenfeldern wie Rassismus und Diskriminierung. Die Referenzprojekte können auch Entwürfe sein, die nicht realisiert worden sind. Von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten wir die Bereitschaft zum Dialog mit lokalen Akteu-ren, mit Stadtgesellschaft, -verwaltung und Politik in mehreren Vor-Ort-Terminen. Wünschenswert sind Erfahrungen in der Initiierung und Moderation von Beteiligungsprozessen. Juristische Personen haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, der/die für die Leis-tungen verantwortlich ist. Der/die bevollmächtigte Vertreter/in muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb teilnehmen. Mehrfachbewerbungen sind ausgeschlossen. Künstlergruppen gelten als eine Bewerbung. 

 

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online ab dem 15. März 2016 unter 

http://www.wettbewerbe-aktuell.de/de/ausschreibungen/online/202/teilnehmerbereich.html

nach vorheriger Anmeldung. 

 

Termine

Ende der Bewerbungsfrist (16.00 Uhr) 30. 05. 2016

Auswahlsitzung 21. 06. 216

Ausgabe der Auslobungsunterlagen KW 26/2016

Öffentliches Symposium 20. 07. 2016

Rückfragenkolloquium mit Exkursion 21. 07. 2016

Abgabe der Arbeiten (vorauss.) 04. 10. 2016

Preisgerichtssitzung (vorauss.) 26. 10. 2016

Weitere Ausschreibungen

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