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Ergänzungsbau Oberschule Heinrich-von-Kleist , Frankfurt (Oder) / Deutschland

Bewerbungsfrist 06.05.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2026292
Tag der Veröffentlichung
10.04.2019
Bewerbungsfrist
06.05.2019
Preisgerichtssitzung
21.08.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Teilnehmer
Architekten bzw. baulvorlagenberechtigte Ingenieure
Auslober
Stadt Frankfurt a.d. Oder
Koordination
Büro für Stadtplanung, -forschung und -erneuerung (PFE), Berlin
10/04/2019    S71    - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Frankfurt (Oder): Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 071-167897
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Name und Adressen

Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Stadthaus, Goepelstraße 38
Frankfurt (Oder) 15234
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 335552-6040
E-Mail: vergabestelle@frankfurt-oder.de
NUTS-Code: DE403
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankfurt-oder.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y68DLTR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y68DLTR

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit Teilnahmewettbewerb und Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren: Ergänzungsbau Oberschule Heinrich-von-Kleist Frankfurt (Oder)
Referenznummer der Bekanntmachung: PV-65-030-19/WB_NO_RPW

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71000000

II.1.3) Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung:

Es handelt sich um einen nicht offenen, einphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb und anschließender Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren.
Die Oberschule Heinrich-von-Kleist soll durch ein zusätzliches Gebäude ergänzt werden, um Defizite in der Raumversorgung abzubauen.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: DE403
Hauptort der Ausführung:
Oberschule Heinrich-von-Kleist
Leipziger Platz 5
15232 Frankfurt (Oder)

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Oberschule Heinrich-von-Kleist wurde in den Jahren 1882/83 als Gemeindeschule mit einem Knaben- und Mädchentrakt errichtet. In den Jahren 1922/23 erfolgte der Umbau zur Baugewerkschule mit einem Anbau auf der Rückseite. Für den Einzug der Pädagogischen Akademie im Jahr 1930 wurde das Gebäude um eine Etage aufgestockt. Zu DDR-Zeiten wurde ein eingeschossiges Aula-Gebäude rückseitig ergänzt. Das Gebäude steht, bis auf den Aula-Anbau, unter Denkmalschutz.
Die Schule befindet sich in einem Gründerzeitblock mit umliegenden Wohn- und Gewerbenutzungen auf dem Flurstück 155 (siehe Lageplan). An vielen Stellen des Blocks gibt es grenzständige Bebauungen. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 4 400 qm.
Das Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altberesinchen. Hauptgebäude, der Anbau und Teile des Schulhofes befinden sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans BP-03-004.5. Die übrigen Flächen des Schulgrundstückes, auf dem der Neubau errichtet werden soll, liegen nicht im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans.
Die 3-zügige Oberschule mit etwa 300 Schülerinnen und Schülern hat nicht die erforderlichen Räume, um den Schulalltag angemessen zu organisieren. Aus diesem Grund ist ein Erweiterungsbau auf dem Schulgrundstück vorgesehen. Um die zukünftigen Bedarfe der Schule decken zu können, soll der Neubau zusätzliche Nutzungsflächen (NUF) von knapp 1 100 qm zur Verfügung stellen.

II.2.5) Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6) Geschätzter Wert


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber,
die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Geplante Anzahl der Bewerber: 15
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen.
Neben 4 geladenen Teilnehmern erfolgt in einem offenen Teilnahmewettbewerb die Auswahl weiterer 11 Teilnehmer.
Die angegebenen Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien sind zu beachten.
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1) Gruber + Popp Architekten BDA, Berlin;
2) CKRS Architektengesellschaft mbh, Berlin;
3) Petzi + Petzi Architekten PartGmbB, Oranienburg;
4) pmp Projekt GmbH, Brandenburg/Havel.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten bzw. bauvorlageberechtigte Ingenieure, die die gestellte Aufgabe bearbeiten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß § 44 VgV nach den für ihren Wohnsitz/ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt bzw. „bauvorlageberechtigter Ingenieur berechtigt sind oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister, Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014 aufgeführt.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu benennen. Die Bewerbergemeinschaft hat einen Architekten bzw. bauvorlageberechtigten Ingenieur als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Als Teilnahmehindernis gelten die Vorgaben des § 4 Abs. 2 RPW 2013.
Die Beratung durch einen Fachplaner für Technische Ausrüstung für alle Anlagengruppen (§ 53 ff HOAI) wird empfohlen. Es reicht aus, wenn der Fachplaner im Falle der Teilnahme am Wettbewerb in der Verfassererklärung benannt ist.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien:
a) Vollständig ausgefüllter und von dem/den Büroinhaber/n, dem/den Gesellschafter/n, dem/den Geschäftsführer/n und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter/n rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen Projektorganisation (Formblatt 1, bei mehreren Bewerbern auch Formblatt 1a);
b) Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB (Formblatt 2);
c) Nachweis Teilnahmeberechtigung (siehe III.2 dieser Bekanntmachung);
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Architekten bzw. bauvorlageberechtigten Ingenieuren über Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von jeweils 3 Mio. EUR. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass bei Auftragsvergabe der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in der genannten Höhe erfolgt;
e) Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Erklärung des Wettbewerbsteams (Formblatt 3). Dieses Formblatt ist nur auszufüllen, wenn sich mehrere Büros in einer Bewerbergemeinschaft bewerben;
f) Bei juristischen Personen und/oder im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften ist zudem ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen.
Außerdem sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Fachliche Leistungsfähigkeit des Architekten (Referenzprojekt(e) – Formblätter 4a und 4b):
— mindestens 1 realisierter Neubau aus dem Bereich Bildung, Soziales, Verwaltung oder Beherbergung mit mind. 2 Mio. EUR Baukosten (KGR 300 und 400) in den letzten 10 Jahren und
— mindestens 1 realisierter Neubau oder 1 realisierte Erweiterung oder 1 realisierte Sanierung eines öffentlichen Gebäudes für Bildung oder Lehre mit mind. 500.000 EUR Baukosten (KGR 300 und 400) in den letzten 10 Jahren.
Die Referenzprojekte müssen nach dem 1.4.2009 und vor dem 1.4.2019 fertiggestellt worden sein. Ausschlaggebend ist die Übergabe des letzten Bauabschnitts an den Bauherrn bzw. Auftraggeber. Für die Beurteilung der Referenzen reicht es aus, wenn die Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI erbracht wurden.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzen von einem Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Auch ist es möglich, dass diese von 2 unterschiedlichen Teilnehmern der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z. B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro vorgelegt wird. Für das Referenzprojekt ist eine Kurzdarstellung, einschl. Foto, Zeichnung oder andere Darstellung auf maximal 2 DIN-A4-Seiten bzw. einer DIN-A3-Seite einzureichen.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will – Eignungsleihe –, sind die angegebenen Mindestanforderungen und Eignungskriterien auch von diesen Unternehmen für die Leistungen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, zu erfüllen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft legt beispielsweise eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen und deren Nachweise bereits mit der Teilnahmebewerbung vor.
Darüber hinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Hinweis: Alle Unterlagen sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Wie vor nach dem unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss der Bewerber und gegebenenfalls ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber und gegebenenfalls ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren. Beim Fehlen von Unterlagen oder der notwendigen Unterschriften auf den Formularen behält sich die Ausloberin vor, Nachforderungen zu stellen, die innerhalb einer Frist von 7 Tagen nachgereicht werden können.
Falls mehr als 11 Bewerbungen die oben genannten Anforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren. Das Losverfahren erfolgt im Beisein eines Vertreters der Architektenkammer Brandenburg. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl ebenso durch das Los in fester Reihenfolge bestimmt. Die gelosten Nachrücker rücken im Falle einer Absage von Teilnehmern bis zum Zeitpunkt des Rückfragenkolloquiums nach. Die Bewerber werden nach der Durchführung der Auslosung über das Ergebnis per E-Mail benachrichtigt.

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Wie vor
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Wie vor

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Angaben zu einem besonderen Berufsstand: ja
Beruf angeben: Architekt/bauvorlageberechtigter Ingenieur
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten bzw. bauvorlageberechtigte Ingenieure, die die gestellte Aufgabe bearbeiten. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß § 44 VgV nach den für ihren Wohnsitz/ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt bzw. „bauvorlageberechtigter Ingenieur berechtigt sind oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister, Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014 aufgeführt.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe
der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 06/05/2019
Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 21/05/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Die abgegebenen Wettbewerbsarbeiten werden im Rahmen der Vorprüfung zunächst anhand objektiver Kriterien aus der Aufgabenstellung geprüft. Anschließend begutachten verschiedene Sachverständige aus den Bereichen Architektur, Denkmalschutz, technische Ausrüstung, Brandschutz, Schulbelange und Kosteneinhaltung die Arbeiten und geben Stellungnahmen ab. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden in einem Bericht dem Preisgericht zur Jurysitzung zur Verfügung gestellt.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Insgesamt steht ein Preisgeld in Höhe von 35 000 EUR brutto zur Verfügung. Die Aufteilung des Preisgeldes ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 17 500 EUR;
2) Preis 10 500 EUR;
3) Preis 7 000 EUR.
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 Abs. 2 möglich.
Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art. Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja.
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
Namen der ausgewählten Preisrichter:
1) René Wilke, Oberbürgermeister Frankfurt (Oder);
2) Melina Manns, Dezernentin für Kultur, Bildung, Sport, Bürgerbeteiligung und Europa;
3) Jörg Gleisenstein, Dezernent Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt;
4) Prof. Gisela Glass, Beuth-Hochschule Berlin/Glass Kramer Löbbert Architekten BDA, Berlin;
5) Prof. Joachim Deckert, FH Erfurt | deckertmesterarchitekten BDA Partnerschaft mbb, Erfurt;
6) Arthur Numrich, Numrich Albrecht Klumpp Architekten, Berlin;
7) Wolfhardt Focke, Focke Architekten, Potsdam.
Stellvertretende Preisrichter:
— Torsten Bock, Stadt Frankfurt (Oder), Abteilung Stadtplanung/Stadtentwicklung,
— Tiemo Klumpp, Numrich Albrecht Klumpp Architekten, Berlin.
Die Ausloberin wird, wenn das Bauvorhaben realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger, in der Regel dem 1. Preisträger, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen mindestens bis zur Leistungsphase 5 gemäß § 34 HOAI übertragen; weitere Leistungen der Leistungsphasen 6-9 werden optional vergeben. Die Ausloberin wird zunächst nur mit dem 1. Preisträger gemäß VGV Verhandlungen zur Beauftragung nach HOAI durchführen. Sofern diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, wird die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit den weiteren Preisträgern durchführen. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten als Bietergemeinschaften auf. Eine Übersicht der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien für die Verhandlungen nach dem Planungswettbewerb ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteams bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt wird.
Termine:
— Preisrichterkolloquium – 9.5.2019, 10.00 Uhr,
— Ausgabe der Wettbewerbsaufgabe – 27.5.2019, 10.00 Uhr,
— Rückfragenkolloquium (Teilnahme zwingend) – 13.6.2019, 13.00 Uhr,
— Einreichen der Wettbewerbsarbeiten – 22.7.2019,
— Preisgerichtssitzung – 21.8.2019, 10.00 Uhr.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68DLTR

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Landes Brandenburg
Potsdam
14473
DeutschlandInternet-Adresse: mwe.brandenburg.de/de/bb1.c.478846.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2 Nr. 1 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

05/04/2019

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