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Die schönsten Restaurants & Bars 2022 , München / Deutschland

Abgabefrist 02.08.2021

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2031898
Tag der Veröffentlichung
09.06.2021
Abgabetermin
02.08.2021
Verfahrensart
Award
Zulassungsbereich
Andere
Fachbereich
Kunst/Design
Teilnehmer
Gastronom*innen, Innenarchitekt*innen und Ausbaubetriebe und Hersteller*innen
Auslober
GEORG D.W. CALLWEY VERLAG GMBH & CO. KG
AHGZ Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung
Architektur-Magazin Baumeister
Zeitschrift B-EAT
Zeitschrift SALON
bdia bund deutscher innenarchitekten

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

Die schönsten Restaurants & Bars 2021
 
Ab sofort bis zum 2. August 2021 werden gesucht – Die schönsten Restaurants & Bars 2022.
 
Der Callwey Verlag, die AHGZ Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung, das Architektur-Magazin Baumeister, die Zeitschrift B-EAT und Salon, der bdia Bund Deutscher Innenarchitekten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) loben zum vierten Mal den Wettbewerb Die schönsten Restaurants & Bars aus. Teilnahmeberechtigt sind Gastronomen, Innenarchitekten und Ausbaubetriebe. Die eingereichten Restaurant- und Bar-Interieurs sollten nicht älter als fünf Jahre sein (Fertigstellung nach dem 1. Januar 2016). Pro Projekt wird eine Teilnahmegebühr von 320,- Euro (zzgl. MwSt.). Mitglieder des bdia Bund Deutscher Innenarchitekten können für eine vergünstigte Gebühr von 260,- Euro teilnehmen. Bis zum 12. Juli bieten wir eine Early-Bird-Teilnahmegebühr von 290,- Euro (zzgl. MwSt.) bzw. 230,- Euro (zzgl. MwSt.) an.
 
Es gibt es zahlreiche Auszeichnungen und Awards, die Köche und Foodkonzepte auszeichnen. In Deutschland jedoch gibt es keine Auszeichnung, die sich mit Interior Design in Verknüpfung mit neuen Food- und Gastronomiekonzepten beschäftigt. Dies ist insofern unverständlich, als dass Design und Ambiente einen immer größeren Faktor im Rahmen eines gastronomischen Gesamtkonzepts darstellt. Emotional aufgeladene Orte sind das Zukunftsthema. Der Wettbewerb „Die schönsten Restaurants & Bars“ würdigt die wichtige Rolle, die diese Betriebe als „öffentliche Wohnzimmer“ spiegeln. Beachtung finden sowohl exklusive Geheimtipps, spektakuläre Neueröffnungen als auch gelungene Umgestaltungen und Renovierungen.
 
Die eingereichten Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury beurteilt:
- Pia A. Döll, Präsidentin bdia Bund Deutscher Innenarchitekten
- Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin DEHOGA Bundesverband 
- Ludwig (Lucki) Maurer, Spitzenkoch und Gastronomie-Betreiber
- Matthias Niemeyer, Architekt, Bermüller + Niemeyer Architekturwerkstatt
- Anne Petersen, Redaktionsleitung Salon
- Holger Zwink, Chef vom Dienst AHGZ Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung
 
Anmeldung und Einreichung unter schoensterestaurantsundbars.awardsplatform.com/. Die Frist endet am 2. August 2021.
 
Das schönste Restaurant und die schönste Bar erhalten ein breites Medienecho seitens der Fach- und Publikumsmedien. Alle ausgewählten Lokale dürfen sich außerdem über ein exklusives Label freuen, das an der Tür oder im Lokal angebracht sowie auf der eigenen Website und den Social Media-Kanälen präsentiert werden kann. Die Gala zur Preisverleihung findet im Rahmen der Messe Internorga statt. Zusammen mit den weiteren Ausgewählten werden alle Sieger im hochwertigen Jahrbuch „Die schönsten Restaurants und Bars“ präsentiert, das ab März 2022 im Handel erhältlich sein wird.
 
Der Produktpreis „Innovation des Jahres“
„Innovation des Jahres“ ist die Produktauszeichnung für Unternehmen der Gastronomiebranche, die mit ihren Produkten einen wichtigen Beitrag zur deutschen Gastronomiekultur leisten. Bewertet werden Produkte verschiedener Kategorien. Alle Sieger der jeweiligen Kategorien erhalten ein attraktives Mediapaket. In folgenden Kategorien kann eingereicht werden:
• Wand-/Bodendesign
• Möbeldesign
• Beleuchtung
• Sanitär
• Küchentechnik
• Textilien/Tischwäsche
• Küchenausstattung
• Kassen-/Bestellsysteme
• Gastronomiekleidung
• Innovation des Jahres
Teilnahmeberechtigt sind Hersteller aus dem internationalem Raum. Die Markteinführung der eingereichten Produkte soll nicht länger als fünf Jahre zurück liegen (nach dem 1. Januar 2016).

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