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  • BDA Hamburg Architektur Preis 2022

BDA Hamburg Architektur Preis 2022 , Hamburg / Deutschland

Abgabefrist 28.04.2022

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2033699
Tag der Veröffentlichung
03.03.2022
Abgabetermin
28.04.2022
Verfahrensart
Award
Zulassungsbereich
Regional begrenzt
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Architekt*innen ggf. gemeinsam mit ihren Bauherr*innen
Auslober
BDA - Bund Deutscher Architekten
der Freien und Hansestadt Hamburg e.V.
BDA Hamburg Architektur Preis 2022
Publikums Architektur Preis 2022
 
Wesentliche Aufgabe des BDA ist es, die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt zu heben und zu fördern. Der BDA Hamburg Architektur Preis wird mit dem Ziel vergeben, in diesem Sinne vorbildliche Bauten im Großraum der Freien und Hansestadt Hamburg auszuzeichnen.
 
Die Auszeichnung soll dazu beitragen, das öffentliche Bewusstsein für die bauliche Qualität zu schärfen und Qualitätsmaßstäbe in der zeitgenössischen Architektur zu setzen. Es wird dabei nicht nur die Leistung der beteiligten Architekt*innen, sondern gleichermaßen auch der verantwortungsvolle Part der Bauherr*innen gewürdigt. Der BDA Hamburg Architektur Preis wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben.
 
Gekoppelt an den BDA Hamburg Architektur Preis vergeben der BDA Hamburg und die Tageszeitung Hamburger Abendblatt den Publikums Architektur Preis. Er wird von der Leserschaft des Hamburger Abendblattes aus den von der Jury ausgewählten Bauten des BDA Hamburg Architektur Preises ermittelt.
 
JURY
Prof. Andreas Hild, Architekt BDA, München
Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Hamburg
Doris Kleilein, Architekturjournalistin und Verlegerin, Berlin
Prof. Elke Reichel, Architektin BDA, Stuttgart
Gerhard Wittfeld, Architekt BDA, Aachen
 
TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND PROJEKTE
Teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen ggf. gemeinsam mit ihren Bauherr*innen.
 
Die eingereichten Bauten müssen im Großraum Hamburg liegen und ab dem 01. Januar 2020 fertiggestellt worden sein. Je Architekturbüro bzw. je Partnerschaft sollten möglichst nicht mehr als drei Arbeiten eingereicht werden. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Verfasser.
 
Arbeiten, die an früheren Auslobungsverfahren des BDA Hamburg Architektur Preises teilgenommen haben, sind zur Teilnahme nicht zugelassen.
 
Der BDA Hamburg Architektur Preis kann für ein Bauwerk, eine Gebäudegruppe oder eine städtebauliche Anlage zuerkannt werden.
 
Vorschläge oder Hinweise auf preiswürdige Objekte werden auch von Dritten entgegengenommen (z. B. Bau- und Planungsverwaltung, Architektur- und Planungsprofessor*innen der Hochschulen u.a.). Der BDA Hamburg bittet dann die vorgeschlagenen Architekt*innen um Teilnahme am Verfahren.
 
Der BDA Hamburg kann auch selbst geeignete Vorschläge unterbreiten und Unterlagen erbitten.
 
Für die Teilnahme am Verfahren sowie der Katalogdokumentation wird jeweils eine Schutzgebühr erhoben.
 
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Je eingereichter Arbeit sind maximal 10 Abbildungen zulässig, die das Bauwerk anschaulich darstellen. Sie sind als einzelne Dateien digital im jpg-Format mit einer Auflösung von 200 dpi bei einer Bildgröße von max. DIN A 4 auf einer CD/ DVD postalisch oder als Download an info@bda-hamburg.de einzureichen. Power Point oder andere Präsentationen sind nicht zulässig. Fotos bitte nicht mit Rahmen oder Texten versehen.
 
Die eingereichten Abbildungen sind mit Nummern von 1-10 in der Reihenfolge, in der sie präsentiert werden sollen, zu versehen. Außerdem ist ihnen eine Liste mit kurzer Inhaltsangabe beizufügen (z.B. Abbildung 1: Lageplan, Abbildung 2: Überdachter Innenhof o.ä.). Eine der Abbildungen muss als Hauptbild gekennzeichnet werden und ist mit einem „H“ und der laufenden Nummer zu versehen (z.B. H 6).
 
Je eingereichter Arbeit ist ein kurzer Erläuterungstext zulässig (maximal 1.600 Zeichen, inkl. Leerzeichen). Zu jeder Arbeit ist der mit den Auslobungsunterlagen verteilte „Bewerbungs- und Anmeldebogen“ (digital unter www.bda-hamburg.de abrufbar) maschinenschriftlich ausgefüllt einzureichen.
 
Jede eingereichte Unterlage ist mit einer Kurzbezeichnung des Objektes und dem Namen des Architekturbüros zu versehen. Die einzelnen Bilddateien sind davon ausgenommen. Zur Klärung der Fotorechte ist die mit den Auslobungsunterlagen verteilte „Lizenzvereinbarung“ (digital unter www.bda-hamburg.de abrufbar) für alle Fotos von den jeweiligen Fotograf*innen unterschrieben einzureichen.
 
Bei Inanspruchnahme einer Kostenreduktion für Büros, bei denen Partner*innen das 35. Lebensjahr zum Abgabeschluss am 28. April 2022 noch nicht vollendet haben, ist als Nachweis eine Kopie eines Ausweisdokuments, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht, einzureichen.
 
Der Eingang der Unterlagen wird per E-Mailbenachrichtigung vom Auslober nach Einsendeschluss bestätigt.
 
PREISE UND PREISVERLEIHUNG
Es werden drei Preisränge an Architekt*innen und Bauherr*innen für das gemeinsame Werk vergeben.
 
Ferner benennt die Jury Arbeiten, die als lobende Erwähnungen in einem Katalog veröffentlicht werden und nominiert Arbeiten für den Publikums Architektur Preis.
 
Architekt*innen und Bauherr*innen der im 1., 2. und 3. Preisrang ausgezeichneten Arbeiten erhalten als Preis eine Urkunde. Ferner werden ihre Arbeiten ausgestellt und in einem Katalog zusammen mit den lobenden Erwähnungen dokumentiert. Preisgelder werden nicht vergeben.
 
Die Auszeichnungen werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihungsveranstaltung vergeben. Sollte die pandemische Lage dies nicht zulassen, wird die Preisverleihung alternativ in digitaler Form durchgeführt.
 
AUSSTELLUNG UND KATALOGDOKUMENTATION
Die Arbeiten im 1., 2. und 3. Preisrang werden ausgestellt und in einem Katalog zusammen mit den lobenden Erwähnungen veröffentlicht.
 
Zusätzlich werden die ersten drei Preisränge öffentlich auf den Websites des BDA Hamburg sowie in der BDA App online gestellt.
 
Durch ihre Beteiligung am Verfahren erteilen die Teilnehmer*innen ihre Zustimmung zur Ausstellung ihrer Arbeiten und zur Katalogdokumentation sowie zur sonstigen Veröffentlichung auf Grundlage der Juryentscheidung ohne Vergütung. Sie stellen dem BDA Hamburg das dafür erforderliche Text- und Bildmaterial kostenlos mit dem Einverständnis der Fotograf*innen zur Verfügung. Am Entwurf beteiligte Mitverfasser*innen (z. B. Mitarbeiter*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Fachingenieur*innen usw.) sowie Fotograf*innen werden aus urheberrechtlichen Gründen namentlich benannt.
 
KOSTEN
1. Teilnahmegebühr
Mitglieder des BDA sowie Büros, bei denen Partner*innen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben für jede eingereichte Arbeit eine Teilnahmegebühr von € 250,– zzgl. 19% MwSt. (insgesamt € 297,50) zu entrichten.
 
Nichtmitglieder des BDA haben für jede eingereichte Arbeit eine Teilnahmegebühr von € 500,– zzgl. 19% MwSt. (insge- samt € 595,–) zu entrichten.
 
Die Teilnahmegebühr muss bis zum Abgabetermin, Donnerstag, den 28. April 2022, mit dem Vermerk „Architektur Preis 2022“ und der Angabe des Objektkurztitels auf folgendem Konto bei der HypoVereinsbank Ham- burg eingegangen sein:
Kontoinhaber BDA Hamburg
IBAN DE22 2003 0000 0004 3036 16
BIC HYVEDEMM300.
 
Bei nicht rechtzeitig eingegangenen Teilnahmegebühren sind eingereichte Arbeiten vom Verfahren auszuschließen.
 
Der Zahlungseingang wird mit der Bekanntgabe des Juryergebnisses quittiert.
 
2. Kataloggebühr
Die Teilnahme an der Katalogdokumentation ist obligatorisch für im 1. bis 3. Preisrang prämierte Arbeiten und die lobenden Erwähnungen. Für die Katalogdokumentation ist ein weiterer Kostenbeitrag zu leisten. Für Mitglieder des BDA sowie Büros, bei denen Partner*innen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt er je ausgewählter Arbeit € 250,– zzgl. 19% MwSt. (insgesamt € 297,50), für Nichtmitglieder des BDA € 500,– zzgl. 19% MwSt. (insge- samt € 595,–).
 
Eine Zahlungsaufforderung geht mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Preisgerichtssitzung zu.
 
TERMINÜBERSICHT
Auslobung
März 2022
 
Eingangsschluss Teilnahmegebühr
Donnerstag, 28. April 2022
 
Unterlagenabgabe
Bis Donnerstag, 28. April 2022
 
Jurysitzung
Montag, 16. Mai und
Dienstag, 17. Mai 2022
 
Publikation Katalog
Erscheint im Dölling und Galitz Verlag
zur Preisverleihung im Herbst 2022
 
Ausstellung der Preisträger*innen in der BDA Galerie
 
Auslobungsunterlagen
Erhältlich als Download unter www.bda-hambug.de
oder über den BDA Hamburg
Tel. +49 (0)40 4133310
 
AUSLOBER UND DURCHFÜHRUNG
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten
BDA der Freien und Hansestadt Hamburg e.V.
Shanghaiallee 6
D - 20457 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 - 41 333 10
 
ABGABETERMIN
Eingang der Teilnahmegebühr bis
Donnerstag, 28. April 2022
 
Persönliche Abgabe der geforderten Unterlagen
Donnerstag, 28. April 2022 von 10.00 bis 12.00 Uhr
 
Postalische Zustellung oder digitale Abgabe der
geforderten Unterlagen bis Donnerstag, 28. April 2022
(Datum d. Poststempels)
 
Später eingegangene Arbeiten sind vom Verfahren auszuschließen.
 
ABGABEORT
BDA Hamburg
Shanghaiallee 6
D - 20457 Hamburg
 
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Unterlagen kann der Auslober keine Haftung übernehmen.
 
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Alle Teilnehmer*innen erklären sich durch ihre Beteiligung am Verfahren mit dem Inhalt und den Bestimmungen der Auslobung einverstanden.
 
VERFAHREN
Das gesamte Verfahren wird durch den rechtlichen Vorstand des BDA Hamburg unter Ausschluss des Rechtsweges abgewickelt.

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