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Baugebiet Ostend in Hildesheim: Bauherr für die Baufelder 15.6 / 15.7 gesucht , Hildesheim / Deutschland

Bewerbungsfrist 30.09.2018

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2024865
Tag der Veröffentlichung
05.09.2018
Bewerbungsfrist
30.09.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
Europäischer Wirtschaftsraum
Fachbereich
Allgemein
Teilnehmer
Bauherren
Auslober
Stadt Hildesheim

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

BAUGEBIET OSTEND IN HILDESHEIM: BAUHERR FÜR DIE BAUFELDER 15.6 / 15.7 GESUCHT

DAS BAUGEBIET „OSTEND“ IN HILDESHEIM

WAS BIETET MIR DAS NEUE STADTQUARTIER?
Am östlichen Rand der Oststadt, etwa 1 km Luftlinie östlich der Innenstadt Hildesheims, entsteht auf dem 11,8 ha großen Gelände der ehemaligen Mackensenkaserne ein innenstadtnahes Quartier. Dort wird es künftig Wohnraum für rund 1.200 Menschen, eine Quartierskita sowie Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote geben. Geschäfte, Schulen, weitere Kindergärten, das Helios Klinikum sowie andere öffentliche Einrichtungen befinden sich in der Nähe. Das Quartier wird zudem direkt an den Stadtbusverkehr angeschlossen. Die nahegelegene Bundesstraße 6 (Senator-Braun-Allee) und die Bundesautobahn 7 bieten außerdem die Möglichkeit, Ziele auch mit dem Auto einfach zu erreichen.

Die wesentlichen Elemente des in einem Ideenwettbewerb entwickelten städtebaulichen Konzepts sind der zentrale Quartiersplatz sowie das geplante grüne Landschaftsfenster. Die überwiegend neuen Wohngebäude mit zwischen drei und vier Vollgeschossen gruppieren sich um große gemeinschaftliche Innenhöfe, die den Bewohnern private wie auch gemeinsam nutzbare Freiflächen bieten.

Es werden vielfältige Wohnangebote geschaffen in Form von Reihenhäusern sowie Miet- und Eigentumswohnungen im Geschosswohnungsbau. Auch Sonderformen, wie z.B. Baugruppen, gemeinschaftliches Wohnen, Mehrgenerationenwohnen und betreutes Wohnen sind möglich.

Für das neue Quartier wurden zwei Bebauungspläne aufgestellt, die nunmehr rechtsverbindlich sind. Im Herbst 2017 wurde mit der Vermarktung der Grundstücke begonnen, die Vergabe erfolgt zu Festpreisen und auf Grundlage einer Vermarktungsrichtlinie. Ab Herbst 2018 sollen die ersten Baufelder im nördlichen Abschnitt zur Bebauung freigegeben werden.

WORUM HANDELT ES SICH BEI BAUFELD 15, BZW DEN GRUNDSTÜCKEN 15.6 UND 15.7?
Die Ankernutzergrundstücke 15.6 und 15.7 befinden sich im südöstlichen Bereich des Baufelds 15 im Stadtquartier „Ostend“.

Zunächst folgende Eckdaten zu Baufeld 15 gesamt:
Grundstücksgröße: ca. 5.797 qm
Baufenster: ca. 2.692 qm
BGF: ca. 9.856 qm
Wohnfläche (80% BGF): ca. 7.885 qm
Wohneinheiten: ca. 79
Kalkulierter Stellplatzbedarf: ca. 79
Kalk. Flächenbedarf TG: ca. 2.370 qm
Baufreiheit: November 2018

Folgende Eckdaten nur zu den Ankernutzergrundstücken (Baufeld 15.6 und 15.7):
Grundstücksgröße: ca. 2.316 qm
Baufenster: ca. 1.064 qm
Bruttogeschossfläche: ca. 3.600 qm
Wohnfläche (80 % BGF): ca. 2.880 qm

WAS IST EIN ANKERNUTZER?
Kleinteilige Entwicklungen bedeuten, dass in der Planungs- und Bauphase verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen.

Für Baufeld 15 ist Folgendes zu erarbeiten:
– Planung und Bau der Tiefgarage und des gemeinschaftlichen Innenhofs (inkl. Spielplatz und Nebenanlagen).

Ziel ist es eine wirtschaftliche Tiefgarage mit der passenden Anzahl an Stellplätzen und die Planung der Gebäudezugänge zu erarbeiten.

Ziel ist es ein Innenhofgrundkonzept zu erstellen und auf dieser Basis die Gestaltung des Innenhofs mit den Beteiligten der Anliegerprojekte abzustimmen. Zusätzlich gibt es Planerbesprechungen mit den Architekten und Projektsteuerern aller Projekte.

– Projektsteuerung der gemeinsamen Schnittstellen (u.a. Koordinierung der Untergeschossplanungen und des Stellplatzbedarfs).

Der Ankernutzer ist zentraler Ansprechpartner für die Tiefgarage, den Innenhof und alle Querschnittsaufgaben (ggf. wasserrechtliche Genehmigung, Organisation und Beauftragungen von versch. Gutachten, Vermessern etc.).

WIE WIRD MAN ANKERNUTZER?

ANKERNUTZERKONZEPTION
Für die Tiefgarage soll ein räumliches Konzept inkl. Fluchtwege, Entwässerung und Entlüftung geplant werden. Des Weiteren sollen die Grundlagenvereinbarungen (Leitungs- und Überfahrtsrechte der Unterbauung) mit der Stadt abgestimmt werden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung der Bau-, Unterhalts- und Instandhaltungskosten) müssen geklärt werden.

Für den Innenhof soll ein Plankonzept inklusive Nebenanlagen (gemeinsamer Kinderspielplatz, Flächen für Fahrradstellplätze und Müll) erstellt werden. Ein Entwässerungskonzept für Dachflächen und versiegelte Flächen muss ebenfalls aufgestellt werden. Des Weiteren sollen die Grundlagenvereinbarungen mit der Stadt abgestimmt und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung von Planungs- und Baukosten) geklärt werden.

WAS SETZT DER BEBAUUNGSPLAN FEST?
Auszug aus den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan HO 99A

Das Baufeld 15 befindet sich im südwestlichen Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes HO 99A – somit gelten die dort getroffenen Festsetzungen für das Baufeld 15. Es wird im Norden, Süden und Westen durch Erschließungsstraßen begrenzt, im Osten grenzt ein Fußgängerbereich an. Im Folgenden sind die wichtigsten Festsetzungen für das Baufeld 15 kurz zusammengefasst.

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.hildesheim.de/leben-in-hildesheim/bauen-und-wohnen/stadtquartier-ostend/downloads.html.

Art und Maß der baulichen Nutzung
Das Baugebiet (Baufeld 15) wird als Allgemeines Wohngebiet (WA4) festgesetzt. Laut Textlicher Festsetzung 1 sind hier u.a. Wohngebäude zulässig. Nicht zulässig sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Es sind eine Grundflächenzahl von 0,45 und eine Geschossflächenzahl von 1,7 festgesetzt. Im nordwestlichen Bereich des Baufelds 15 sind zwischen drei und vier Vollgeschosse zulässig. Des Weiteren ist dort eine maximale Gebäudehöhe von 14,0 m festgesetzt.

Bauweise
Es gilt die abweichende Bauweise, d.h. die Gebäude werden ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn die Lage einer Baufeldlücke erfordert eine Abweichung. In diesem Fall sind die an Baufeldlücken angrenzenden Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten.

In Baufeld 15 sind zwei überbaubare Flächen vorgesehen. Diese sind sowohl durch Baugrenzen als auch durch Baulinien definiert. Sie haben eine Tiefe von 14 und sind in Abständen zwischen zwei bis fünf Metern zu den jeweiligen angrenzenden Erschließungsstraßen festgesetzt.

Baufeldlücken
Im Bebauungsplan ist die Zahl der Baufeldlücken pro Baufeld festgesetzt. In Baufeld 15 sind mindestens 0 Baufeldlücken und maximal 2 Baufeldlücken zulässig.

Sonstige Festsetzungen
In Baufeld 15 sind Festsetzungen zu Tiefgaragenanlagen getroffen worden. Stellplätze sind nur innerhalb von Tiefgaragenanlagen zulässig. Des Weiteren sind Tiefgaragenanlagen innerhalb der durch die äußeren Baulinien und Baugrenzen definierten Bereiche zulässig. Innenhofbereiche sowie zeichnerisch festgesetzte Baufeldlücken sind hierbei mit inbegriffen.

WIE BEWERBE ICH MICH?
Auf Nachfrage können wir Ihnen einen Bewerbungsbogen zusenden, mit dem Sie sich um die Baufelder 15.6 und 15.7 bewerben können. Sie können sich den Bewerbungsbogen auch im Internet herunterladen (www.Hildesheim.de/ostend).

Für die Grundstücksvergabe werden folgende Auskünfte / Informationen von Ihnen angefordert:
– Projektbeschreibung Tiefgarage mit Erläuterung der Trägerschaft, Modell für Bedarfsschwankungen und Stellplatzzuweisung.
– Plankonzept Tiefgarage (kein Entwurf), mit Darstellung der Zugänge, der überbauten Bereiche, Lage der Rampe(n), Stellplätze usw.
– textliche und planerische Vorüberlegungen zum Innenhofkonzept
– Kostendarstellung inkl. Aussagen zu Kostensicherheit & Kostentransparenz
– Darstellung Projektablauf zeitlich und inhaltlich
– Auswahl und Organisation mit den Kooperationspartnern (Fachplaner & Landschaftsplaner)
– Referenzen

AN WEN KANN ICH MICH WENDEN?
Unter www.hildesheim.de/ostend erhalten Sie weitere Informationen.

Oder wenden Sie sich bitte an:
Stadt Hildesheim
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Heidi Schumacher / Detlef Brüner
Telefon: 05121 301 30-23 /-27
E-mail: neues_stadtquartier@stadt-hildesheim.de

Stadt Hildesheim
Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung
Frau Evelin El Bast
Telefon: 05121 301 30-36
E-mail: e.elbast@stadt-hildesheim.de
Markt 3, 31134 Hildesheim

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