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Bahnhofsgebäude Wiesau mit Umgriff , Wiesau / Deutschland

Abgabefrist 30.09.2019

Wettbewerbs-Ausschreibung

Für diese Ausschreibung liegt ein Ergebnis vor:
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wa-ID
wa-2026982
Tag der Veröffentlichung
05.07.2019
Abgabetermin
30.09.2019 16:00
Preisgerichtssitzung
07.11.2019
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
Architekt*innen, Innenarchitekt*innen in einer Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen
Auslober
Markt Wiesau
Koordination
oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf
05/07/2019    S128    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren 
Deutschland-Wiesau: Architekturentwurf
2019/S 128-314409
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Markt Wiesau
Marktplatz 1
Wiesau
95676
Deutschland
E-Mail: poststelle@wiesau.de
NUTS-Code: DE23A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesau.de/

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
oberprillerarchitekten
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberprillerarchitekten.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
oberprillerarchitekten
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberprillerarchitekten.de/

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Offener Realisierungswettbewerb für das Projekt „Bahnhofsgebäude Wiesau mit Umgriff“, Markt Wiesau

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71220000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Markt Wiesau beabsichtigt den im zentralen Ortsbereich gelegenen Bahnhof zu revitalisieren. Der Bahnhof liegt nahe der Ortsmitte und in unmittelbarer Nähe des Berufschulzentrums.
Das Wettbewerbsgebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 9 812 m2. Die Gleisanlagen befinden sich östlich des Bahnhofgebäudes, im Westen liegt der Bahnhofsplatz mit einer Bushaltestelle der RBO (Regionalbus Ostbayern).
Der aktuelle Zustand des nichtdenkmalgeschützten Gebäudes ist durch die Jahre des Leerstands und den daraus resultierenden Schäden durch Vandalismus, sowie durch einen mangelnden Bauunterhalt gekennzeichnet. In allen Geschossen gibt es Feuchtigkeitsschäden. Das Gebäude weist neben der einzigartigen Lage eine hohe architektonische Qualität auf. Die solide massive Bauweise erlaubt eine vielseitige Nutzung. Mit der Aufwertung des Bahnhofsareals könnte zusätzlich zum Ortszentrum ein weiterer Anziehungspunkt entstehen. Im Gebäude soll u. a. eine Wartehalle, eine öffentliche Toilettenanlage, ein Dienstzimmer für Mitarbeiter der RBO, ein Bereich für museale Zwecke, die Gemeindebücherei mit Nebenräumen und im 1. Obergeschoss eine Praxis entstehen. Die Dachgeschosse können in das Planungskonzept miteinbezogen werden.
Die Erschließung des Gebäudes ist barrierefrei zu planen und eine Aufzuganlage in Richtung Bahnsteig vorzusehen. Die Aufzuganlage ist so zu konzipieren, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine barrierefreie Anbindung, seitens der Bahn, zu den Gleisen erstellt werden könnte. Eine mögliche Brücke ist nicht Teil dieses Wettbewerbs.
In der Freifläche südlich des Gebäudes ist ein Park & Ride Platz mit E-Ladesäulen, Radabstellmöglichkeiten sowie ein musealer Außenbereich vorgesehen. Die Gebäude in diesem Bereich werden zum Teil abgebrochen, s. Anlage 07. Das südlich gelegene Pendant zum Hankerla-Haus kann, im Hinblick auf das Gesamtensemble, erhalten und mit einer neuen Nutzung versehen werden.
Die Freiflächen zwischen den Gebäude und den Gleisen sind grünordnerisch aufzuwerten um eine einladende Situation zu schaffen.
Die vor dem Bahnhofsgebäude vorhandene Bushaltestelle wird aufgelöst und soll nördlich des Gebäudes im Bereich des Hankerla-Hauses neu gestaltet werden. Es sollten Haltestellen für 3 Busse gleichzeitig und ein überdachter Wartebereich eingerichtet werden. Das Hankerla-Haus steht nicht zur Verfügung, es wird weiterhin als Vereinsheim genutzt.
Als Anhaltspunkt kann die Machbarkeitsstudie „Revitalisierung Bahnhof Wiesau“ aus dem Jahr 2012 vom Architekturbüro Brückner & Brückner, sowie die Bachelorarbeit „Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für den Bahnhof Wiesau“ von Romina, Maria Fiala von 2015 herangezogen werden (siehe Anlage 05 und 06).
Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, die für die Umsetzung notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:
Es ist in Abhängigkeit der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung und Innenräume und Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI § 40, Freiraumplanung, vorgesehen. Der Auslober behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen. Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens bestimmt, bei dem das Wettbewerbsergebnis mit 50 % der Gesamtpunktzahl gewertet wird. Die Gemeinde behält sich vor den 1. Preisträger ohne Verhandlung zu beauftragen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt befugt sind. Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften wird zwingend vorgeschrieben. Die möglichen Kombinationen können der Auslobung unter Punkt 4.3 entnommen werden.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Offen

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, durch das Preisgericht.
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten zu gewichten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
— Architektonische und räumliche Gestaltung,
— Vernetzung und Funktionalität der Freianlagen,
— Funktionalität, Barrierefreiheit,
— Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 30/09/2019
Ortszeit: 16:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme beträgt 45 000 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1) Preis 22 500 EUR;
2) Preis 13 500 EUR;
3) Preis 9 000 EUR.
Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Karlheinz Beer, Architekt, Weiden (FP)
Dr. Hubert Schmid, Regierung d. Oberpfalz – Städtebauförderung, Regensburg (FP)
Jürgen Hlady, Innenerachitekt, Geisenfeld (FP)
Peter Kuchenreuther, Architekt, Marktredwitz (FP)
Andreas Schmöller, Architekt, Passau (FP)
Klaus Weig, Kreisbaumeister, Landratsamt Tirschenreuth (FP)
Rupert Wirzmüller, Landschaftsarchitekt, Regensburg (FP)
Annemarie Bosch, Architektin, Erlangen (st. anw. stellv. FP)
Toni Dutz, 1. Bürgermeister, CSU (SP)
André Putzlocker, 3. Bürgermeister, CSU (SP)
Michael Dutz, CSU-Fraktionssprecher (SP)
Georg Wurzer, SPD-Fraktionssprecher (SP)
Thomas Streber, FW-Fraktionssprecher (SP)
Barbara Habel, Museumsfachkraft (SP)
Fritz Holm, 2. Bürgermeister (st. anw. stellv. SP)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 981531837

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

oberprillerarchitekten
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
Fax: +49 870291339Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

03/07/2019

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