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Architekturpreis der Stadt Essen 2025 , Essen / Deutschland

Abgabefrist 12.12.2025

Wettbewerbs-Ausschreibung

wa-ID
wa-2040477
Tag der Veröffentlichung
04.11.2025
Abgabetermin
12.12.2025
Jurysitzung
04.02.2026
Preisverleihung
16.03.2026
Verfahrensart
Award
Fachbereich
Architektur
Teilnehmer
private und öffentliche Bauherr*innen und ihre Architekt*innen
Auslober
Stadt Essen, vertreten durch den Geschäftsbereich
Stadtplanen und Bauen
Koordination
Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund

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Architekturpreis der Stadt Essen 2025
 
Der Architekturpreis der Stadt Essen soll dazu beitragen, mehr Bewusstsein für die Bedeutung einer nachhaltigen und qualitätvollen Gestaltung unserer baulichen Umwelt zu schaffen und die öffentliche Diskussion darüber anregen. Die Auszeichnung vorbildlicher Beispiele aus allen Bereichen des Bauschaffens, alltäglichen ebenso wie prominenten Bauaufgaben, verdeutlicht Qualitätsmaßstäbe in Architektur und Stadtplanung. Dies gilt für qualitätvolle neue Architektur, die sich in den gewachsenen städtebaulichen Kontext einfügt bzw. ihn interpretiert oder akzentuiert. Dies gilt aber auch für die Bewahrung des baukulturellen Erbes der Stadt Essen, die zunehmend auch in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema zeitgenössischen Bauens ist. Ressourcenschonung durch intelligente Nutzung des Bestands ist nachhaltig und klimafreundlich.
 
Der Preis wird in diesem Jahr – nach 2010, 2015 und 2020 – zum vierten Mal ausgelobt. In der Gesamtschau geben die Ergebnisse einen guten Überblick über das aktive Baugeschehen in unserer Stadt und belegen, dass qualitätvolle Architektur nicht nur eine Leistung der beteiligten Architekten*Architektinnen, sondern gleichermaßen auch der Bauherrschaft ist. Auch diese gute Zusammenarbeit will die Stadt Essen durch den Architekturpreis honorieren.
 
Die Preise können für ein Bauwerk (Neubau, Umbau, Ausbau), eine Gebäudegruppe oder eine städtebauliche Anlage (Quartier) zuerkannt werden. Jede Gebäudeart und -nutzung ist dabei zugelassen. Die Objekte müssen zum Zeitpunkt der Einreichung fertiggestellt sein.
 
Der Architekturpreis der Stadt Essen ist undotiert. Die Preisträger*innen erhalten eine Urkunde und eine Plakette zur Anbringung an das ausgezeich- nete Bauwerk. Alle Beiträge zum Architekturpreis werden öffentlich ausgestellt und in einem Katalog dokumentiert. Die Verleihung der Preise erfolgt im Rahmen eines Festakts.
 
Ausloberin und Verfahren
Ausloberin des Architekturpreises ist die Stadt Essen, vertreten durch den Geschäftsbereich Stadtplanen und Bauen.
 
Teilnahmeberechtigung
Zur Einreichung berechtigt sind private und öffentliche Bauherren*Bauherrinnen und ihre Architekten*Architektinnen.
 
Zulassungsbereich
Die Objekte müssen sich auf Essener Stadtgebiet befinden.
 
Zugelassene Objekte
Zugelassen sind Bauwerke und Quartiere aller Art und Nutzung, die in der Zeit vom 6.11.2020 bis zum 12.12.2025 fertiggestellt worden sind.
 
Die Anzahl der von einem*einer Bauherrn*Bauherrin eingereichten Objekte ist nicht beschränkt. Für jedes Objekt muss eine gesonderte Einreichung erfolgen.
 
Jury
Die Stadt Essen hat eine unabhängige Fachjury bestellt, die aus Fachjuroren*Fachjurorinnen und Sachjuroren*Sachjurorinnen besteht
• Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW)
• Prof. Christa Reicher, Aachen
• Gerhard Wittfeld, Aachen (angefragt)
• Kaspar Kraemer, Köln
• Prof. Dr. Jutta Albus, Bochum
 
Sachjuror/Person des öffentlichen Lebens
• NN
 
Mitglied des Arbeitskreises Essen 2030
• Dr. Axel Wiesener
 
Gegebenenfalls können weitere nicht stimmberechtigte Berater*innen in der Jurysitzung hinzugezogen werden. Die Sitzung der Jury findet am 4. Februar 2026 statt.
 
Für die Beurteilung der eingereichten Arbeiten sind folgende Kriterien maßgeblich:
• Einbindung in den städtebaulichen Kontext
• Gestaltqualität und Funktionalität
• Angemessenheit der Lösung bezogen auf die Aufgabe
• Energieeffizienz (Wärmeschutz, Energieversorgung)
• Nachhaltigkeit im Sinne der Zukunftsfähigkeit (gestalterisch, nutzungsbezogen, wirtschaftlich)
• Nachhaltigkeit im Materialeinsatz (CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch, Recyclefähigkeit)
• Innovationsgehalt
 
Preise
Die Jury vergibt Preise und Anerkennungen. Alle Preise sind undotiert. Über die jeweilige Anzahl entscheidet die Jury. Preise und Anerkennungen werden an Architekten*Architektinnen und ihre Bauherrschaft für das gemeinsame Werk vergeben.
 
Die Stadt Essen vergibt darüber hinaus einen Publikumspreis. Der Publikumspreis ist Teil des Architekturpreises der Stadt Essen 2025. Alle eingereichten Objekte nehmen zugleich auch an der Vergabe des Publikumspreises teil.
 
Der Publikumspreis wird über eine Online-Abfrage ermittelt und anlässlich der Preisverleihung bekanntgegeben. Die Entscheidung der Jury über Preise und Anerkennungen wird erst während der Preisverleihung am 16. März 2026 bekanntgegeben.
 
Auslobungsunterlagen
Auslobung, Formblatt und Datenschutzinformation erhalten Sie bei dem mit der Organisation des Verfahrens betrauten Büro
 
Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH
Hörder Burgstraße 11
44263 Dortmund
Telefon 0231.477929-0
 
Alle einzureichenden Unterlagen müssen dem Büro bis zum 12. Dezember 2025 zugegangen sein. Es gilt das Datum des Poststempels.
 
Einzureichende Unterlagen
Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen sind festgelegt.
 
Darstellung des Objekts auf maximal 2 Tafeln im Format DIN A0 (nur Kapa-Platten beziehungsweise ähnliche leichte Platten, z. B. FOREX classic, Stärke 5-10 mm).
• Lageplan, möglichst im Maßstab 1:500
• Foto zur Veranschaulichung der Wirkung im Stadtraum
• Foto zur Darstellung der Gebäudelösung außen
• Wesentliche Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 oder 1:200
• Foto Innenraum
• Foto Detail
• Konstruktive Lösungen/Details
• Weitere Ansichten oder Abbildungen (in freier
Auswahl)
 
Tafel 1 sollte im Kopfbereich folgende Informationen enthalten
• Bezeichnung und Adresse des Objekts
• Datum der Fertigstellung
• Name und Sitz der Bauherrschaft
• Name und Sitz des*der Architekten*Architektin
 
Jede Tafel sowie eine Auswahl von Fotos und Plä- nen sowie der Erläuterungstext (maximal 1 Seite DIN A4) sind auch in elektronischer Form (Stick) beizufügen. Diese Unterlagen dienen der Veröffentlichung des Objekts im Internet und in der Dokumentation. Die Fotos müssen eine druckfähige Auflösung haben. Fotografen*Fotografinnen sind unbedingt zu benennen.
 
Um das Objekt vor Ort besichtigen zu können, ist der Ausloberin für den Tag der Jurysitzung eine Ansprechperson zu benennen (mit Telefonnummer, siehe Anmeldebogen).
 
Ausstellung und Veröffentlichung
Alle eingereichten Beiträge werden öffentlich ausgestellt und in einem Katalog dokumentiert. Durch ihre Beteiligung am Wettbewerb geben die Teilnehmenden ihre Zustimmung zur Ausstellung ihrer Arbeiten sowie zu sonstigen Veröffentlichungen (Presse, Print/Katalog, Website und Social Media) ohne Vergütung und stellen der Ausloberin das da- für erforderliche Material, insbesondere Pläne und Fotos, kostenlos und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Die an den Entwürfen beteiligten Mitverfasser*innen sowie Fotografen*Fotografinnen werden aus urheberrechtlichen Gründen namentlich benannt.
 
Eigentum
Die eingereichten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die nicht mit Preisen oder Anerkennungen bedachten Arbeiten können innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Ausstellung im Amt für Stadtplanung und Bauordnung (Sachgebiet Baukultur, Stadtgestaltung, Stadtbildpflege) abgeholt werden.
 
Terminübersicht
• Veröffentlichung der Unterlagen: 4. November 2025
• Einreichungsfrist: 12. Dezember 2025
• Jurysitzung: 4. Februar 2026
• Preisverleihung: 16. März 2026
• Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten: April 2026

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