Wettbewerbs-Ausschreibung
- wa-ID
- wa-2036323
- Amtsblattnummer
- 2023/S 102-322139
- Tag der Veröffentlichung
- 30.05.2023
- Bewerbungsfrist
- 26.06.2023 12:00
- Abgabetermin
- 19.09.2023 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 19.10.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Fachbereich
-
Allgem. Ing.-Leistungen
Architektur
Ingenieurwesen/ Fachplanung
Landschaftsgestaltung
Stadtplanung - Auslober
- Kreis- und Universitätsstadt Homburg/Saar, vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Forster
- Koordination
- agstaUMWELT GmbH
Deutschland-Homburg/Saar: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 102-322139
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Forum 5
Ort: Homburg/Saar
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wettbewerbs- und Verfahrensbegleitung/-betreuung für die Kreisstadt Homburg/Saar durch die agstaUMWELT GmbH
E-Mail: vergabe@agsta.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener Realisierungswettbewerb: Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - Neugestaltung Umfeld Hohenburgschule mit „Piazza Albano Laziale“ und „Urban Gardening“
Ziel ist die Erlangung von Konzepten für die Neugestaltung des Umfeldes der ehemaligen Hohenburgschule mit „Piazza Albano Laziale“ und „Urban Gardening“, um den Zielen der Nachhaltigkeit, insbesondere der Klimaanpassung gerecht zu werden, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und die Attraktivität zu steigern. Zur Erreichung dieser Ziele soll ein Realisierungswettbewerb stattfinden. Dabei ist auch die Einbindung in das weitere Umfeld von Bedeutung.
Der Wettbewerb wurde in das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen. Daher liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Zielsetzung für Klimaschutz und Klimaanpassung. Weitere Informationen hierzu sind der Auslobung (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Wettbewerbsgebiet und Wettbewerbsaufgabe werden in Teil B dieser Auslobung (siehe Vergabeunterlagen) konkretisiert.
Bei der Aufgabe des Wettbewerbes und dem späteren Auftrag, der auf Basis des Wettbewerbsergebnisses an einen der Preisträger (s.u.) vergeben werden soll, handelt es sich um eine landschaftsarchitektonische (freianlagenplanerische) Aufgabe.
Die Auslobung wurde in Abstimmung mit den Fördergebern erstellt.
Die aus dem Wettbewerb hervorgehenden Preisträger werden in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren um Abgabe eines Honorarangebotes (Zuschlagsphase) und zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch gebeten. Eine Vergabe des Planungsauftrages an einen der Preisträger wird, sofern der Auftrag vergeben werden kann, zugesagt.
Gegenstand der nach erfolgtem Planungswettbewerb zu vergebenden Freianlagenplanung ist das Leistungsbild gemäß § 39 HOAI. Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Rahmen eines nach dem Wettbewerbs erfolgenden Vergabeverfahrens. Geplant ist die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 39 HOAI, wobei in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 vergeben werden sollen. Alle weiteren Leistungsphasen sind optional und sollen stufenweise beauftragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Teilnahme ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. Vorab sind 3 Teilnehmer gesetzt. Ein Nachweis der Eignung ist erforderlich. Dazu sind Referenzen (s.u.) vorzulegen. Zu den benannten Referenzen ist eine kurze Beschreibung des Projektes, inkl. der in den Formblättern genannten Inhalte, einzureichen. Die Formblätter sind hierfür zu verwenden (siehe Vergabeunterlagen).
Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, Referenzblätter, o.ä.) sind nicht erforderlich und werden nicht gewertet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen zu den Kriterien (K-1) und (K-2):
• Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den Formblättern abgefragten Angaben
Die Nennung von mindestens 1 wertbaren Referenz zum Kriterium (R-1) ist Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren.
Es dürfen grundsätzlich mehr Referenzen als erforderlich genannt werden, in diesem Fall ist in den Formblättern anzugeben, welche Referenzen gewertet werden sollen.
Folgende Referenzen sind von den Teilnehmern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes zu erbringen:
Kriterium (K-1):
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Zu benennen ist mindestens 1 Referenz für eine Freianlagenplanung für einen Platzbereich mit öffentlicher Nutzung und Aufenthaltsfunktion, die in den letzten 8 Jahren (einschl. 2014) abgeschlossen wurde. Gewertet wird 1 vergleichbare Referenz mit 10 Punkten.
Zusatzpunkte zu (K-1):
Zusatzpunkte können erzielt werden, wenn bei dieser Planung nachweislich das Thema Klimaschutz und/oder Klimaanpassung eine maßgebliche Rolle gespielt hat (z.B. Projekt mit einem entsprechend formulierten Schwerpunkt), was nachvollziehbar
darzulegen ist (z.B. durch Beifügen eines Plan- oder Berichtauszuges, max. 2 DINA4-Seiten); in diesem Fall können für diese Referenz zusätzlich 5 Punkte je Referenz erreicht werden. Eine bloße Nennung, dass ein solcher Bezug bestanden hat, reicht für den Nachweis der Vergleichbarkeit nicht aus.
Insgesamt können damit 5 Zusatzpunkte erreicht werden.
Wertung zu (K-1): max. 15 Punkte möglich.
Kriterium (K-2):
Wettbewerbserfolg (Preis oder Ankauf) im Rahmen eines Wettbewerbes für eine städtebauliche oder freianlagenplanerische Aufgabenstellung (oder für eine Wettbewerbsaufgabe, in der ein freiraumplanerischer/städtebaulicher Bestandteil maßgeblicher Teil war); zu werten sind Wettbewerbserfolge (Ideenwettbewerbe, Realisierungswettbewerbe), bei denen das Wettbewerbsverfahren in den letzten 8 Jahren (einschl. 2014) abgeschlossen wurde.
Keine Mindestreferenz. Gewertet wird 1 vergleichbare Referenz mit 10 Punkten.
Wertung zu (K-2): max. 10 Punkte möglich.
Kriterium (K-3):
Ferner ist ein Nachweis für fundierte Kenntnisse in den genannten inhaltlichen Schwerpunkten der Aufgabe nämlich Klimaanpassung/Klimaresilienz, Biodiversität, blau-grüne Infrastruktur zu erbringen.
Fortbildungen oder Ausbildungsschwerpunkten zu den relevanten Themen wie z.B. wassersensible Stadt, Schwammstadt, Klimaanpassung, klimagerechte Stadtentwicklung, Ökosystemleistungen von Stadtgrün, Biodiversität usw. können als Eigenerklärung, Fortbildungsnachweis, eigene Veröffentlichung oder eigener Vortrag zu den Themen, o.ä. vorgelegt werden. Gewertet wird 1 Nachweis mit 5 Punkten. Keine Mindestreferenz.
Wertung zu (K-3): max. 5 Punkte möglich.
Insgesamt können damit also maximal 30 Punkte erreicht werden.
Sollten mehr Bewerber als erforderlich die höchste Punktzahl erreichen, entscheidet das Los oder eine vergleichbare Auswahlmethode (z.B. Zufallsgenerator). Als Ergebnis stehen die 15 Teilnehmer fest, die zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb und am weiteren Verfahren aufgefordert werden. Es werden 2 Bewerber als Nachrücker gelost. Dies geschieht für den Fall, dass nach Aufforderung zur Teilnahme an die 15 Teilnehmer innerhalb einer dann mitgeteilten Frist eine Absage erfolgt.
Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gelten die Qualifikationsanforderungen gem. § 75 Abs. 2 VgV (Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein Berufsregister als Landschaftsarchitekt (Kammermitgliedschaft)). Teilnahmeberechtigt sind auch Stadtplaner, sofern sie in ARGE mit einem Landschaftsarchitekten teilnehmen, wobei die Federführung beim Landschaftsarchitekten liegen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet. Wichtigste Kriterien sind dabei den Zielen des Förderprogrammes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ entsprechend
1. Ökologie und Klimaresilienz (auch in Bezug auf die weitere Umgebung), Biodiversität, Umgang mit Niederschlagswasser, Solarnutzung, usw. Stichworte
in diesem Zusammenhang können CO2-Minderung, grünblaue Infrastruktur, Schwammstadteffekte, Versickerungsfähigkeit, Verdunstungsleistung, Regenwasserrückhaltung, u.v.m. sein; umweltschonende, sozialverträgliche und gesundheitsfördernde Stadtentwicklung, umweltschonende Ressourcennutzung.
Darüber hinaus sind die Kriterien (die Listung stellt keine Rangfolge dar):
2. Funktionalität, Nutzungskonzept, sozialer Mehrwert; Qualität der Nutzungsmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit und die Nutzer des ehemaligen Schulgebäudes; Gemeinschaftsbildung
3. Städtebaulicher Bezug zum Umfeld
4. Gestalterische Qualität und Aufenthaltsqualität; Wohn- und Arbeitsumfeldqualität
5. Identitätsbildung in der Wahrnehmung der Bevölkerung
6. Inklusive Fläche, Barrierefreie Gestaltung
7. Nachhaltige Mobilität, Mehrwert für Fußgänger und Radfahrer; fußläufige Verbindung zur Umgebung, möglichst Barrierefreiheit
8. Wirtschaftlichkeit des Konzeptes (in Bezug auf Bau und v.a. Betrieb)
9. Berücksichtigung des Bestandes, insbesondere auch des Leitungsbestandes
10. Eignung als Grundlage zur Entwicklung eines Leitbildes.
Die zuvor von der Ausloberin im Rahmen des Förderantrages ermittelten anrechenbaren Kosten belaufen sich auf 1.734.000 EUR (brutto).
Die Wettbewerbssumme beträgt 60.000,00 EUR (netto). Diese Summe wird zur Hälfte als Preisgeld ausgezahlt. Die weiteren 30.000,00 EUR werden als Grundhonorierung an die Wettbewerbsverfasser ausgezahlt. Jeder der 15 Wettbewerbsverfasser, der fristgerecht eine wertbare Arbeit abgibt, erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Grundhonorierung von 2.000,00 EUR (netto). Die Preisträger erhalten dies zusätzlich zu ihrem Preisgeld. Sofern weniger als 15 Verfasser eine verwertbare Arbeit abgeben, wird die Differenzsumme in Proportion den Grundhonoraren zugeteilt.
Die Aufteilung der Preise und Ankäufe bei einem Preisgeld von insgesamt 30.000,00 EUR ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 11.000,00 EUR
2. Preis: 8.000,00 EUR
3. Preis: 4.000,00 EUR
4. Preis: 3.000,00 EUR
Ankäufe 4.000,00 EUR
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Preisgeldsumme vorbehalten.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen der Preisträger (1.-4. Preis) zu vergeben.
Keine.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Planungswettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens in der Fassung vom 31.01.2013 (RPW 2013) zugrunde.
Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. Durch die Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer den Inhalt dieser Auslobung an.
2. Maßgeblich für den Wettbewerb ist das Ziel des Förderprogrammes "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel".
3. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
4. Die Auslobungsschrift Teil A wurde im Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes am 01.03.2023 besprochen. Es wurde festgestellt, dass die Auslobung in enger Anlehnung an die GRW Saar erfolgt. Der Auslobung liegt die RPW 2013 zugrunde.
5. Vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren/Teilnahmewettbewerb:
Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen 15 Teilnehmer für den Realisierungswettbewerb unter Berücksichtigung der Eignungskriterien ausgewählt werden (detailliertere Informationen siehe hierzu Auslobung, Kapitel 6).
6. Abgabe der Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes:
Die Bewerbungen (Teilnahmeanträge) sind vollständig, elektronisch über das Vergabeportal subreport bis zum Abgabetermin (26.06.2023, 12:00 Uhr) einzureichen. Die Bewerber sind selbst für die fristgerechte Einreichung verantwortlich. Bewerbungen, die verspätet, per E-Mail, per Post eingehen oder persönlich abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Verwendung der Formblätter (siehe Vergabeunterlagen) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere sind die Formblätter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben. Sofern die EEE verwendet wird, ist vom Bewerber sicherzustellen, dass alle Inhalte der Formblätter nachvollziehbar enthalten sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zudem eine gemeinsame Erklärung aller Mitglieder zu unterzeichnen und ein federführender Ansprechpartner zu benennen. Allgemeine Angaben sind dabei für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu machen.
Mehrfachbewerbungen des Bewerbers oder einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Verfahrensausschluss führen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen behält sich die Ausloberin vor, diese gem. § 56 (2) VgV nachzufordern. Endgültiges Nichteinreichen nach Nachforderung führt zum Ausschluss vom Verfahren. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Ausloberin. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
7. Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen (u. a. die Auslobung) werden den Bewerbern bereits zu Beginn des Bewerbungsverfahrens als Download zur Verfügung gestellt (siehe Vergabeunterlagen).
8. Termine:
- Ende Teilnahmewettbewerb: 26.06.2023, 12:00 Uhr
- Start der Wettbewerbsbearbeitung: Im Anschluss
- Ende Rückfragenfrist: 13.07.2023, 12:00 Uhr (elektronisch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals)
- Kolloquium (17.07.2023, 11:00 Uhr Treffpunkt auf dem Platz vor der Hohenburgschule, 13:00 Uhr Kolloquium, voraussichtlich im Rathaus der Stadt Homburg (Ort wird noch mitgeteilt))
- Abgabedatum für die Wettbewerbsarbeiten: 19.09.2023, 12:00 Uhr (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 13)
- Preisgerichtssitzung: 19.10.2023.
9. Anschließendes Verhandlungsverfahren:
Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb findet unter den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren statt. Die Preisträger werden zur Angebotsabgabe aufgefordert (Zuschlagsphase). Die vorgesehenen Zuschlagskriterien sind der Auslobung (siehe Auslobung Teil A, Kapitel 12) zu entnehmen und werden den Preisträgern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Einladung zum Vergabegespräch nochmals mitgeteilt.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 6815014994
Fax: +49 6815013506
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.